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„Gesetz über digitale Dienste und Märkte“ tritt in Kraft

16. November 2022
in EU-Recht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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europe 3256079 1280

Heute ist das Gesetz über digitale Dienste in Kraft getreten und gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten. Der Digital Markets Act (DMA) wurde am 14. September 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen und am 12. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht. Zum 1. November 2022 (20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt) ist das EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) in Kraft getreten und gilt ab dem 2. Mai 2023.

Wichtigste Punkte
  • Das Gesetz über digitale Dienste tritt heute in Kraft und gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten.
  • Der Digital Markets Act (DMA) wurde am 14. September 2022 angenommen und ist seit 2. Mai 2023 in Kraft.
  • Das Gesetz aktualisiert die 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie und schafft einheitliche Regeln für Vermittlungsdienste.
  • Einheitliche Verfahren zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte werden europaweit eingeführt.
  • Zusätzliche Sorgfaltspflichten gelten für sehr große Online-Plattformen.
  • Der DMA beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne und etablierte einen Verhaltenskodex.
  • Strengere Regeln gelten für zentrale Online-Plattformen, die eigene Angebote nicht bevorzugen dürfen.

Das Gesetz wird die inzwischen 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen und Teile von ihr aktualisieren. Es sieht einheitliche horizontale Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen für Vermittlungsdienste (wie etwa Online-Plattformen) vor und soll damit zu einem sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld und einem reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarkts für Vermittlungsdienste beitragen.

Dazu gehört auch, dass die Verfahren zur Meldung und unverzüglichen Entfernung illegaler Inhalte künftig europaweit einheitlich ausgestaltet werden. Hinzu kommen zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen.

Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) wiederum, ergänzt das Wettbewerbsrecht und beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne. Die EU-Kommission stellt darin einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen auf. Für zentrale Online-Plattformen wie zum Beispiel Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste gelten dann künftig strengere Regeln: So werden sie zum Beispiel im Ranking nicht mehr eigene Angebote bevorzugen dürfen.

Eine Zusammenfassung der Regelungen und Ziele gibt es direkt bei der EU unter diesem Link – allerdings in Englisch. Die deutsche Version findet man hier.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DigitalHaftungKISuchmaschineWettbewerbsrecht

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