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Home Wettbewerbsrecht

Haftungsfalle BFH-Urteile zur Umsatzsteuer bei Abmahnungen

16. Mai 2019
in Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Urheberrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Der BFH entscheidet, dass Abmahnungen im UWG und Urheberrecht umsatzsteuerpflichtig sind.
  • Unternehmen haben Abmahnungen bislang FALSCH behandelt; dies könnte Steuerforderungen nach sich ziehen.
  • Umsatzsteuerpflichtige Beträge könnten sich über längere Zeiträume summieren.
  • Bei Zahlungen für Abmahnungen kann ein Anspruch auf ordnungsgemäße Rechnungsstellung bestehen.
  • Die Rückforderung der Umsatzsteuer muss anhand der Umstände und Fristen geprüft werden.
  • Es bestehen sowohl Haftungsrisiken als auch Möglichkeiten zur Geldrückerstattung.
  • Fachliche Beratung zu diesen Fragen wird angeboten.

Bevor es heute für mich zur Uni-Augsburg zum Esport-Recht Institut geht, um Morgen an der ersten Tagung mit anderen Experten zu dem Thema teilzunehmen, möchte ich noch einmal kurz auf eine unterschätze Haftungsfalle hinweisen.

Bekanntlich hat der BFH entschieden, dass Abmahnungen im UWG und im Urheberrecht umsatzsteuerpflichtig sind (siehe meinen Beitrag hier). Dabei ist aber zu beachten, dass der Bundesfinanzhof nicht entschieden hat, dass ab sofort eine bestimmte Praxis geändert werden müsse. Vielmehr hat der Bundesfinanzhof – in beiden Verfahren – entschieden, dass die Unternehmen/Abmahner es bislang FALSCH gemacht haben. Das bedeutet, dass über längere Zeiträume, auch vor den Urteilen, Beträge aus Abmahnungen, die man von Wettbewerbern erhalten hat, umsatzsteuerpflichtig sind und diese Summen bei der nächsten Steuerprüfung auch gefordert werden könnten. Je nach der Anzahl der Abmahnungen dürfte dabei eine erträgliche Summe zusammen kommen.

Gleiches gilt natürlich im umgedrehten Fall. Hat man in der Vergangenheit für Abmahnungen einen Kostenersatz gezahlt, steht einem mitunter gegen den Abmahner ein Anspruch auf ordnungsgemäße Erteilung einer Rechnung zu und kann man dann auch die Umsatzsteuer zurückerhalten. Dies ist im Einzelfall anhand der konkreten Umstände und Verjährungsfristen zu prüfen. Es ist existieren hier aber sowohl große Haftungsrisiken, aber auch Möglichkeiten, Geld zurückzuerhalten. Gerne berate ich zu diesen Fragen.

Tags: AbmahnungBundesfinanzhofEsportHaftungUmsatzsteuerUrheberrechtUrteile

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5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
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  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
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  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
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    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
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  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 9 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
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