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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Haftungsfalle BFH-Urteile zur Umsatzsteuer bei Abmahnungen

16. Mai 2019
in Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Urheberrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Der BFH entscheidet, dass Abmahnungen im UWG und Urheberrecht umsatzsteuerpflichtig sind.
  • Unternehmen haben Abmahnungen bislang FALSCH behandelt; dies könnte Steuerforderungen nach sich ziehen.
  • Umsatzsteuerpflichtige Beträge könnten sich über längere Zeiträume summieren.
  • Bei Zahlungen für Abmahnungen kann ein Anspruch auf ordnungsgemäße Rechnungsstellung bestehen.
  • Die Rückforderung der Umsatzsteuer muss anhand der Umstände und Fristen geprüft werden.
  • Es bestehen sowohl Haftungsrisiken als auch Möglichkeiten zur Geldrückerstattung.
  • Fachliche Beratung zu diesen Fragen wird angeboten.

Bevor es heute für mich zur Uni-Augsburg zum Esport-Recht Institut geht, um Morgen an der ersten Tagung mit anderen Experten zu dem Thema teilzunehmen, möchte ich noch einmal kurz auf eine unterschätze Haftungsfalle hinweisen.

Bekanntlich hat der BFH entschieden, dass Abmahnungen im UWG und im Urheberrecht umsatzsteuerpflichtig sind (siehe meinen Beitrag hier). Dabei ist aber zu beachten, dass der Bundesfinanzhof nicht entschieden hat, dass ab sofort eine bestimmte Praxis geändert werden müsse. Vielmehr hat der Bundesfinanzhof – in beiden Verfahren – entschieden, dass die Unternehmen/Abmahner es bislang FALSCH gemacht haben. Das bedeutet, dass über längere Zeiträume, auch vor den Urteilen, Beträge aus Abmahnungen, die man von Wettbewerbern erhalten hat, umsatzsteuerpflichtig sind und diese Summen bei der nächsten Steuerprüfung auch gefordert werden könnten. Je nach der Anzahl der Abmahnungen dürfte dabei eine erträgliche Summe zusammen kommen.

Gleiches gilt natürlich im umgedrehten Fall. Hat man in der Vergangenheit für Abmahnungen einen Kostenersatz gezahlt, steht einem mitunter gegen den Abmahner ein Anspruch auf ordnungsgemäße Erteilung einer Rechnung zu und kann man dann auch die Umsatzsteuer zurückerhalten. Dies ist im Einzelfall anhand der konkreten Umstände und Verjährungsfristen zu prüfen. Es ist existieren hier aber sowohl große Haftungsrisiken, aber auch Möglichkeiten, Geld zurückzuerhalten. Gerne berate ich zu diesen Fragen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBundesfinanzhofEsportHaftungUmsatzsteuerUrheberrechtUrteile

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