• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads

HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads

23. Februar 2019
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads

23. Februar 2019
in Steuerrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
risk 1027880 1280

Heutzutage nutzen extrem viele Google Ads, um die eigenen Dienstleistungen, Webshops und dergleichen zu bewerben. Sei es im Werbenetzwerk und/oder direkt auf der Google-Suche.

Wichtigste Punkte
  • Viele Unternehmen nutzen Google Ads zur Werbung, was neue Haftungsrisiken mit sich bringt.
  • Werbeleistungen von inländischen Unternehmen unterliegen der deutschen Steuerpflicht.
  • Die Einkommenssteuer ist kompliziert, insbesondere § 49 EStG zur beschränkten Steuerpflicht.
  • Finanzverwaltung argumentiert, dass Google Ads als Nutzungsüberlassung betrachtet wird.
  • Unternehmen müssen eventuell 15% Quellensteuer auf Google-Zahlungen in Deutschland abführen.
  • Ignorieren der Quellensteuer kann zu erheblichen Haftungsbescheiden führen.
  • Das Problem betrifft auch andere Internetdienstleistungen und gefährdet große Werbeagenturen.

Aktuell ist jedoch eine große Haftungsfalle sich am Entwickeln, die vor allem große Werbetreibende bei Google, also Marketingagenturen, Startups und dergleichen betrifft und die potenziell sehr, sehr teuer für diese Unternehmen werden kann.

Aber als Einführung:

Werden Werbeleistungen durch im Inland ansässige Unternehmen erbracht, unterliegen diese Einkünfte der deutschen Steuerpflicht. Werden Steuerausländer im Sinne von § 1 IV Einkommenssteuergesetz bzw. im Sinne von § 2 Körperschaftssteuergesetz tätig, bedarf es hierfür eines Inlandsbezuges entsprechend § 49 Einkommenssteuergesetz. Diese sind dann beschränkt steuerpflichtig. Wenn die Erhebung der Steuer beim inländischen Werbetreibenden erfolgen soll, bedarf es einer Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Steuer nach § 50a Einkommenssteuergesetz.

Zunächst ist fraglich, ob Google überhaupt in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist? Der § 49 EStG ist lang und kompliziert und da das Steuerrecht grundsätzlich dem Zivilrecht folgt, sind hier Einzelheiten und der genaue Tatbestand sehr wichtig. Nach § 49 I 2a EStG könnte eine inländische Betriebsstätte oder ein ständiger Vertreter vorliegen. Ob dies der Fall ist, ist schwer zu beurteilen. Google Ads wird jedenfalls, rein rechtlich von der Niederlassung in Irland betrieben. Google Deutschland in Hamburg ist angeblich nur ein Vertriebsbüro und gerade kein ständiger Vertreter. Ob dies nun wirklich so ist, mag fraglich sein. Infrage kommen könnte jedoch § 49 I Nr. 9 EStG.

Betroffen davon sind:

sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 3, auch wenn sie bei Anwendung dieser Vorschrift einer anderen Einkunftsart zuzurechnen wären, soweit es sich um Einkünfte aus inländischen unterhaltenden Darbietungen, aus der Nutzung beweglicher Sachen im Inland oder aus der Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren, handelt, die im Inland genutzt werden oder worden sind; dies gilt nicht, soweit es sich um steuerpflichtige Einkünfte im Sinne der Nummern 1 bis 8 handelt;

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes betrifft dies unter anderem Erfahrungswissen, dessen Überlassung dem Vergütungsschuldner Kosten und Zeit erspart. Dies soll nach ersten Rechtsmeinungen im Falle automatisierter Werbeplattformen wie Google Ads zutreffen.

Dies würde nach § 50a EStG dazu führen, dass die Vergütungen dem Steuerabzugsverfahren gemäß § 50a V, II EStG, §§ 73a-73g EStDV unterliegen würden. Man wäre daher verpflichtet 15 % der Summe, die man an Google für die Werbung bezahlt, als sogenannte Quellensteuer in Deutschland zu bezahlen. Dies ist die Steuer von Google in Deutschland, die der deutsche Steuerschuldner für Google einbehalten.  muss. Im Detail gibt es hier noch sehr viele komplizierte Abgrenzungsfragen dazu, ob eine Überlassung von Software oder nur Algorithmen vorliegen und ob es sich bei der Leistung von Google-Ads um einen Dienst- oder einen Werkvertrag handelt. Bisher gibt es zu ähnlichen Fragen nur wenigen Urteile des Bundesfinanzhofes und kaum welche des Bundesgerichtshofes. Ich möchte im Rahmen dieser Warnung nicht zu tief in den steuerrechtlichen Abgrenzungsprobleme eingehen, auch um möglichen Gerichtsverfahren in Zukunft vielleicht nichts vorwegzunehmen.

Nur so viel: Die Finanzverwaltung ist wohl inzwischen in Bayern der Meinung, dass es bei Google-Ads sich um eine Nutzungsüberlassung handelt, da der zivilrechtlich vereinbarte Vorteil in der Ausführung von Werbung durch einen von einem Computerprogramm gesteuerten Prozess liegt und das Stammrecht von Google-Ads an den Werbeplätzen nach der Überlassung der Werbeplätze fortbesteht.

Nun kommen wir aber zu dem wahren Problem: Es dürfte, nach aktueller Konstruktion, natürlich illusorisch sein, dass man Google sagt: „Ich habe 1000 Euro bei dir ausgeben, ich überweise dir aber nur 850 Euro. Die Quellensteuer habe ich für dich einbehalten“. Davon ab, dass Google sich das Geld selber über die Kreditkarte oder eine SEPA-Lastschrift abbucht, würde eine nicht vollständige Zahlung schlicht zur Schließung des Accounts führen. Die einzige Möglichkeit ist also aktuell, die an Google gezahlten Beträge als Netto-Beträge anzusehen und zumindest damit zu rechnen, dass Quellensteuer zusätzlich zu zahlen wäre. In München gibt es bereits erste Haftungsbescheide der Finanzverwaltung dazu und es ist davon auszugehen, dass sich andere Finanzämter und oder sogar Oberfinanzdirektionen sich dieser Meinung anschließen. Die Intention ist hier wohl klar, denn es geht den deutschen Finanzbehörden darum, Steuereinnahmen internationaler Internetunternehmen einzusammeln, da diese sich in Europa – bislang – beharrlich der Besteuerung entziehen. Das sieht man auch daran, dass die Steuerbehörden wohl gleichzeitig der Meinung sind, dass Google für einbehaltene Quellensteuer kein Erstattungsanspruch nach § 50d I EStG zustehen würde, da die wirkliche Geschäftsführung und Kontrolle nicht in Irland, sondern in den USA (einem Drittstaat), stattfinden würde und Google daher nicht die Voraussetzungen des § 50d III EStG erfüllen würde.

Warum rede ich also von einer Haftungsfalle? Nun, es handelt sich hierbei wieder um ein Problem bei Betriebsprüfungen. Siehe meinen anderen Artikel hier. Es gibt eigentlich zwei Möglichkeiten für Betroffene. Man schließt sich der Meinung der Finanzverwaltung und einiger Personen im Schrifttum an (Rechtsprechung gibt es dazu noch nicht), legt 15% zurück, gibt diese Summe bei der Steuererklärung an und zahlt diese später. Das verteuert Google-Werbung signifikant und man hat einen Wettbewerbsnachteil. Ist man streitlustig, könnte man diese Summe natürlich gegenüber Google geltend machen. Das dürfte aber gerichtlicher Hilfe benötigen und lohnt daher erst ab relevanten Summen. Wirklich relevant ist, wenn man die Situation ignoriert, keine Quellensteuer abführt, bis zur Einkommensteuerprüfung wartet und sich die Summe dann in zwei Jahren vom Betriebsprüfer festsetzen lässt. Dieser dürfte wenig Skrupel haben, einfach Haftungsbescheide zu erlassen, die bei Internetunternehmen und gerade auch Social Media Agenturen schnell 6stellige Summe bedeuten könnten. In Bayern gibt es erste Haftungsbescheide im Millionenbereich. Gegen diese Haftungsbescheide kann man sodann klagen oder andere bekannte Rechtsmittel nutzen. Wie erfolgversprechend das ist, wird wohl der Verlauf der aktuellen Verfahren zeigen. Im Zweifel müssen diese Summen zunächst gezahlt werden. Durchaus ein Problem 😉

Ach übrigens: Google-Ads ist hier im Zweifel nur ein Beispiel. Das Problem betrifft viele weitere Internetdienstleistungen und Anbieter wie Facebook, Twitter, US-Werbenetzwerk und so weiter. Besonders relevant und haftungsträchtig ist die Frage also für große Werbeagenturen, Social Media Unternehmen, Onlineshops und alle, die viel Geld in Onlinedienstleistungen, Werbung und dergleichen investieren. Diese riskieren in einigen Jahren sehr hohe Steuernachzahlungen, die im Zweifel schnell existenzgefährdend sein können.

Das Thema ist brandheiß und jeder, aus der oben genannten Zielgruppe.sollte sich mit dem Thema beschäftigen. Ich kann in Zusammenarbeit mit einem versierten Steuerberater in dieser Fragestellung meinen Mandanten aus dem Social-Media-Bereich und Mandanten wie Werbeagenturen und sonstige Werbetreibende sowohl rechtlich als auch unternehmerisch beraten. Kontaktieren Sie mich über mein Kontaktformular oder via E-Mail an haertel@rahaertel.com für eine Erstauskunft. In dieser kann geklärt werden, ob das Problem einen überhaupt betrifft und wie betriebswirtschaftlich relevant es sein kann. Sie sollten NICHT warten. 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenBrandBundesfinanzhofBundesgerichtshofComputerComputerprogrammDienstleistungE-MailFacebookGoogleHaftungHamburginternetKIKlageKreditkarteMailMarketingRechtsmittelRechtsprechungSchuldnerSoftwareStartupsSteuerberaterTwitterUrteileZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand
30. Dezember 2021

Seit einiger Zeit bin ich nicht mehr dazu gekommen, regelmäßig Blogbeiträge zu schreiben. Der Grund dafür ist, dass ich in...

Mehr lesenDetails

Das Setzen von Cookies ohne Einwilligung ist eine Wettbewerbsrechtverletzung

Schon ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt?
8. Januar 2021

Mit Beschluss vom 29. Oktober 2020 hat das Landgericht Köln zum Thema Cookies eine interessanter Entscheidung getroffen 1. Das Setzen...

Mehr lesenDetails

Zusammenfassung: Filesharing und das Jahr 2016

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
3. Januar 2017

Das Jahr 2016 konnte mit zahlreichen BGH Fällen in Sache Filesharing aufwarten. Hier eine kleine Zusammenfassung zu den Entscheidungen. Sollten...

Mehr lesenDetails

„Olympiaverdächtige“ Kleidung nicht wettbewerbswidrig

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
7. März 2019

Der unter anderem für den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnungen "olympiaverdächtig"...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Aspekte von Crowdfunding und alternativen Finanzierungsformen für Startups

Rechtliche Aspekte von Crowdfunding und alternativen Finanzierungsformen für Startups
8. Oktober 2024

Crowdfunding und andere alternative Finanzierungsformen haben sich in den letzten Jahren zu wichtigen Instrumenten für die Kapitalbeschaffung von Startups entwickelt....

Mehr lesenDetails

Hamburger Datenschützer gehen gegen Google Assistent vor

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
7. August 2019

Die Nutzung von automatischen Sprachassistenten von Anbietern wie Google, Apple und Amazon erweist sich als hoch risikoreich für die Privat-...

Mehr lesenDetails

Welche Rechtsform als Esport Team?

Welche Rechtsform als Esport Team?
12. Juni 2020

Welche Rechtsform sollte man anstreben, wenn man ein Esport-Team gründen oder professionalisieren möchte? Die Antwort darauf ist eigentlich ein klassisches...

Mehr lesenDetails

BGH zum OS-Link (Streitbeilegungsplattform der EU)

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
19. September 2019

Hin und wieder hab ich als Rechtsanwalt den Verdacht, dass es Kollegen und Gerichte doch zu langweilig ist, wenn diese...

Mehr lesenDetails

Vermietung von virtuellem Land ist umsatzsteuerpflichtig

Vermietung von virtuellem Land ist umsatzsteuerpflichtig
21. April 2021

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass der Kauf und Verkauf von virtuellem Land in einem Computerspiel umsatzsteuerpflichtig sei. Der Tatbestand...

Mehr lesenDetails
Achtung vor Fake-Streamingangeboten
Recht im Internet

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026

Der Fall um die gegen Christian Ulmen erhobenen Vorwürfe hat eine Debatte in die breite Öffentlichkeit getragen, die Juristinnen und...

Mehr lesenDetails
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

Mehr lesenDetails
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung