• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads

HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads

23. Februar 2019
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

17. September 2025
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025
Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

6. September 2025
Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

5. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads

23. Februar 2019
in Steuerrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
risk 1027880 1280

Heutzutage nutzen extrem viele Google Ads, um die eigenen Dienstleistungen, Webshops und dergleichen zu bewerben. Sei es im Werbenetzwerk und/oder direkt auf der Google-Suche.

Wichtigste Punkte
  • Viele Unternehmen nutzen Google Ads zur Werbung, was neue Haftungsrisiken mit sich bringt.
  • Werbeleistungen von inländischen Unternehmen unterliegen der deutschen Steuerpflicht.
  • Die Einkommenssteuer ist kompliziert, insbesondere § 49 EStG zur beschränkten Steuerpflicht.
  • Finanzverwaltung argumentiert, dass Google Ads als Nutzungsüberlassung betrachtet wird.
  • Unternehmen müssen eventuell 15% Quellensteuer auf Google-Zahlungen in Deutschland abführen.
  • Ignorieren der Quellensteuer kann zu erheblichen Haftungsbescheiden führen.
  • Das Problem betrifft auch andere Internetdienstleistungen und gefährdet große Werbeagenturen.

Aktuell ist jedoch eine große Haftungsfalle sich am Entwickeln, die vor allem große Werbetreibende bei Google, also Marketingagenturen, Startups und dergleichen betrifft und die potenziell sehr, sehr teuer für diese Unternehmen werden kann.

Aber als Einführung:

Werden Werbeleistungen durch im Inland ansässige Unternehmen erbracht, unterliegen diese Einkünfte der deutschen Steuerpflicht. Werden Steuerausländer im Sinne von § 1 IV Einkommenssteuergesetz bzw. im Sinne von § 2 Körperschaftssteuergesetz tätig, bedarf es hierfür eines Inlandsbezuges entsprechend § 49 Einkommenssteuergesetz. Diese sind dann beschränkt steuerpflichtig. Wenn die Erhebung der Steuer beim inländischen Werbetreibenden erfolgen soll, bedarf es einer Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Steuer nach § 50a Einkommenssteuergesetz.

Zunächst ist fraglich, ob Google überhaupt in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist? Der § 49 EStG ist lang und kompliziert und da das Steuerrecht grundsätzlich dem Zivilrecht folgt, sind hier Einzelheiten und der genaue Tatbestand sehr wichtig. Nach § 49 I 2a EStG könnte eine inländische Betriebsstätte oder ein ständiger Vertreter vorliegen. Ob dies der Fall ist, ist schwer zu beurteilen. Google Ads wird jedenfalls, rein rechtlich von der Niederlassung in Irland betrieben. Google Deutschland in Hamburg ist angeblich nur ein Vertriebsbüro und gerade kein ständiger Vertreter. Ob dies nun wirklich so ist, mag fraglich sein. Infrage kommen könnte jedoch § 49 I Nr. 9 EStG.

Betroffen davon sind:

sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 3, auch wenn sie bei Anwendung dieser Vorschrift einer anderen Einkunftsart zuzurechnen wären, soweit es sich um Einkünfte aus inländischen unterhaltenden Darbietungen, aus der Nutzung beweglicher Sachen im Inland oder aus der Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren, handelt, die im Inland genutzt werden oder worden sind; dies gilt nicht, soweit es sich um steuerpflichtige Einkünfte im Sinne der Nummern 1 bis 8 handelt;

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes betrifft dies unter anderem Erfahrungswissen, dessen Überlassung dem Vergütungsschuldner Kosten und Zeit erspart. Dies soll nach ersten Rechtsmeinungen im Falle automatisierter Werbeplattformen wie Google Ads zutreffen.

Dies würde nach § 50a EStG dazu führen, dass die Vergütungen dem Steuerabzugsverfahren gemäß § 50a V, II EStG, §§ 73a-73g EStDV unterliegen würden. Man wäre daher verpflichtet 15 % der Summe, die man an Google für die Werbung bezahlt, als sogenannte Quellensteuer in Deutschland zu bezahlen. Dies ist die Steuer von Google in Deutschland, die der deutsche Steuerschuldner für Google einbehalten.  muss. Im Detail gibt es hier noch sehr viele komplizierte Abgrenzungsfragen dazu, ob eine Überlassung von Software oder nur Algorithmen vorliegen und ob es sich bei der Leistung von Google-Ads um einen Dienst- oder einen Werkvertrag handelt. Bisher gibt es zu ähnlichen Fragen nur wenigen Urteile des Bundesfinanzhofes und kaum welche des Bundesgerichtshofes. Ich möchte im Rahmen dieser Warnung nicht zu tief in den steuerrechtlichen Abgrenzungsprobleme eingehen, auch um möglichen Gerichtsverfahren in Zukunft vielleicht nichts vorwegzunehmen.

Nur so viel: Die Finanzverwaltung ist wohl inzwischen in Bayern der Meinung, dass es bei Google-Ads sich um eine Nutzungsüberlassung handelt, da der zivilrechtlich vereinbarte Vorteil in der Ausführung von Werbung durch einen von einem Computerprogramm gesteuerten Prozess liegt und das Stammrecht von Google-Ads an den Werbeplätzen nach der Überlassung der Werbeplätze fortbesteht.

Nun kommen wir aber zu dem wahren Problem: Es dürfte, nach aktueller Konstruktion, natürlich illusorisch sein, dass man Google sagt: „Ich habe 1000 Euro bei dir ausgeben, ich überweise dir aber nur 850 Euro. Die Quellensteuer habe ich für dich einbehalten“. Davon ab, dass Google sich das Geld selber über die Kreditkarte oder eine SEPA-Lastschrift abbucht, würde eine nicht vollständige Zahlung schlicht zur Schließung des Accounts führen. Die einzige Möglichkeit ist also aktuell, die an Google gezahlten Beträge als Netto-Beträge anzusehen und zumindest damit zu rechnen, dass Quellensteuer zusätzlich zu zahlen wäre. In München gibt es bereits erste Haftungsbescheide der Finanzverwaltung dazu und es ist davon auszugehen, dass sich andere Finanzämter und oder sogar Oberfinanzdirektionen sich dieser Meinung anschließen. Die Intention ist hier wohl klar, denn es geht den deutschen Finanzbehörden darum, Steuereinnahmen internationaler Internetunternehmen einzusammeln, da diese sich in Europa – bislang – beharrlich der Besteuerung entziehen. Das sieht man auch daran, dass die Steuerbehörden wohl gleichzeitig der Meinung sind, dass Google für einbehaltene Quellensteuer kein Erstattungsanspruch nach § 50d I EStG zustehen würde, da die wirkliche Geschäftsführung und Kontrolle nicht in Irland, sondern in den USA (einem Drittstaat), stattfinden würde und Google daher nicht die Voraussetzungen des § 50d III EStG erfüllen würde.

Warum rede ich also von einer Haftungsfalle? Nun, es handelt sich hierbei wieder um ein Problem bei Betriebsprüfungen. Siehe meinen anderen Artikel hier. Es gibt eigentlich zwei Möglichkeiten für Betroffene. Man schließt sich der Meinung der Finanzverwaltung und einiger Personen im Schrifttum an (Rechtsprechung gibt es dazu noch nicht), legt 15% zurück, gibt diese Summe bei der Steuererklärung an und zahlt diese später. Das verteuert Google-Werbung signifikant und man hat einen Wettbewerbsnachteil. Ist man streitlustig, könnte man diese Summe natürlich gegenüber Google geltend machen. Das dürfte aber gerichtlicher Hilfe benötigen und lohnt daher erst ab relevanten Summen. Wirklich relevant ist, wenn man die Situation ignoriert, keine Quellensteuer abführt, bis zur Einkommensteuerprüfung wartet und sich die Summe dann in zwei Jahren vom Betriebsprüfer festsetzen lässt. Dieser dürfte wenig Skrupel haben, einfach Haftungsbescheide zu erlassen, die bei Internetunternehmen und gerade auch Social Media Agenturen schnell 6stellige Summe bedeuten könnten. In Bayern gibt es erste Haftungsbescheide im Millionenbereich. Gegen diese Haftungsbescheide kann man sodann klagen oder andere bekannte Rechtsmittel nutzen. Wie erfolgversprechend das ist, wird wohl der Verlauf der aktuellen Verfahren zeigen. Im Zweifel müssen diese Summen zunächst gezahlt werden. Durchaus ein Problem 😉

Ach übrigens: Google-Ads ist hier im Zweifel nur ein Beispiel. Das Problem betrifft viele weitere Internetdienstleistungen und Anbieter wie Facebook, Twitter, US-Werbenetzwerk und so weiter. Besonders relevant und haftungsträchtig ist die Frage also für große Werbeagenturen, Social Media Unternehmen, Onlineshops und alle, die viel Geld in Onlinedienstleistungen, Werbung und dergleichen investieren. Diese riskieren in einigen Jahren sehr hohe Steuernachzahlungen, die im Zweifel schnell existenzgefährdend sein können.

Das Thema ist brandheiß und jeder, aus der oben genannten Zielgruppe.sollte sich mit dem Thema beschäftigen. Ich kann in Zusammenarbeit mit einem versierten Steuerberater in dieser Fragestellung meinen Mandanten aus dem Social-Media-Bereich und Mandanten wie Werbeagenturen und sonstige Werbetreibende sowohl rechtlich als auch unternehmerisch beraten. Kontaktieren Sie mich über mein Kontaktformular oder via E-Mail an haertel@rahaertel.com für eine Erstauskunft. In dieser kann geklärt werden, ob das Problem einen überhaupt betrifft und wie betriebswirtschaftlich relevant es sein kann. Sie sollten NICHT warten. 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenBrandBundesfinanzhofBundesgerichtshofComputerComputerprogrammDienstleistungE-MailFacebookGoogleHaftungHamburginternetKIKlageKreditkarteMailMarketingRechtsmittelRechtsprechungSchuldnerSoftwareStartupsSteuerberaterTwitterUrteileZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Epic Games mahnt weiter wegen Fortnite ab

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
11. März 2019

Über Abmahnungen wegen der Marke Fortnite habe ich bereits hier berichtet. Aus gegebenen Anlass möchte ich noch einmal warnen. Bevor...

Mehr lesenDetails

BGH klärt die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigen und Angestellten: Eine dringende Warnung für Startups, Spieleentwickler, Esportteams und Agenturen

BGH klärt die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigen und Angestellten: Eine dringende Warnung für Startups, Spieleentwickler, Esportteams und Agenturen
26. Mai 2023

Ein neues BGH-Urteil bestätigt die Risiken von Scheinselbstständigkeit - Seien Sie vorbereitet In den letzten Jahren habe ich immer wieder...

Mehr lesenDetails

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
2. Dezember 2022

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind berechtigt, nicht-sendungsbezogene Kommentare der Nutzer in Foren auf ihren Unternehmensseiten in den sozialen Medien zu löschen. Das...

Mehr lesenDetails

Bezeichnung als „Gollum“ ist Beleidigung

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
28. November 2022

Als bekennender "Herr der Ringe"-Fan musste ich zu einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts München einfach einen Blogbeitrag einstellen. Das Gericht...

Mehr lesenDetails

Dreiecksverhältnisse in der Influencer-Vermarktung: Spannende Aspekte vom LG Offenburg

Dreiecksverhältnisse in der Influencer-Vermarktung: Spannende Aspekte vom LG Offenburg
17. Februar 2024

In meiner anwaltlichen Praxis im Bereich Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht berate ich regelmäßig Managements von Influencern und Vermittler in komplexen...

Mehr lesenDetails

NFT und das Urheberrechtsproblem

In Tokens „investiert“ und nichts ist passiert? Geld zurückholen?
30. Januar 2023

Schon ein paar mal hab ich unterschwellig in Blogbeiträgen auf das Problem hingewiesen, was NFT eigentlich sind und was nicht....

Mehr lesenDetails

Zwischen Spielerrechten und Anbieterpflichten – Der Umgang mit gesperrten Gaming-Accounts

Zwischen Spielerrechten und Anbieterpflichten – Der Umgang mit gesperrten Gaming-Accounts
19. November 2023

Einleitung Als Rechtsanwalt mit einer Vergangenheit im Gaming-Bereich begegnen mir häufig Fälle, in denen es um gesperrte Gaming-Accounts geht. Diese...

Mehr lesenDetails

DSGVO, Datenschutz und Datenscraping: Fallanalyse LG Offenburg und Facebook

DSGVO, Datenschutz und Datenscraping: Fallanalyse LG Offenburg und Facebook
23. Mai 2023

Einleitung In der Ära des digitalen Fortschritts ist Datenscraping eine weit verbreitete Praxis, die Datenschutzbedenken aufwirft. Aber was genau ist...

Mehr lesenDetails

Internationalisierung von Startups

Internationalisierung von Startups: Rechtliche Herausforderungen beim Markteintritt im Ausland
8. Oktober 2024

Die Internationalisierung bietet Startups enorme Wachstumschancen, bringt aber auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Ein erfolgreicher Markteintritt im Ausland erfordert...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

Podcastfolge

legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025

In this captivating podcast episode, I take a deep dive into the world of blockchain technology and smart contracts. The...

Mehr lesenDetails
d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024
092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024
247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung