• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • in**@********aw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Ein umfassender Leitfaden zur Impressumspflicht für Streamer

5. November 2018
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
youtube 3327676 640 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Impressumspflicht: Die meisten Twitch- und YouTube-Streamer benötigen ein Impressum, unabhängig von der Einnahmehöhe.
  • Telemediengesetz: Streamer müssen sich an das TMG, RStV und JMStV halten für rechtliche Anforderungen.
  • Ausnahme: Private Twitch-Kanäle sind selten von der Impressumspflicht ausgenommen, da Einkommen meist generiert wird.
  • Einkommensgeneration: Schon die Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen, zwingt zur Impressumspflicht, unabhängig von tatsächlichen Einnahmen.
  • Informationen: Gemäß § 5 TMG sind spezifische Angaben wie Name, Adresse und Kontaktinformationen erforderlich.
  • Rundfunkstaatsvertrag: Bei redaktionellen Streams muss zusätzlich ein Verantwortlicher mit Namen und Anschrift benannt werden.
  • Rechtsfolgen: Fehlendes Impressum kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber führen; ein Impressum wird dringend empfohlen.

In den letzten Wochen haben mich zahlreiche Anfragen bezüglich der Impressumspflicht für Twitch-Streamer und YouTuber erreicht. Daher habe ich beschlossen, einen umfassenden Leitfaden zu diesem Thema zu verfassen. Dieser Artikel sollte für erfahrene Unternehmer keine Überraschung darstellen, da er keine komplizierten juristischen Konzepte enthält. Dennoch könnte er für viele Streamer hilfreich sein, die sich mit dieser Thematik noch nicht auseinandergesetzt haben.

Benötige ich als Streamer ein Impressum?

Die kurze und prägnante Antwort lautet in den meisten Fällen: Ja!

Aber warum ist das so? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns die rechtlichen Grundlagen und die damit verbundenen Umstände genauer ansehen.

Wer ein Telemedium betreibt, wie es bei Twitch oder YouTube der Fall ist, muss sich an die im Telemediengesetz (TMG), Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und weiteren Gesetzen wie dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) festgelegten Regeln halten.

Die Ausnahme von der Regel

Die einzige Ausnahme besteht für diejenigen, die einen rein privaten Twitch-Kanal betreiben. Dies ist jedoch selten der Fall, da Twitch und YouTube, zumindest ab einer gewissen Größe, Einnahmen aus verschiedenen Quellen generieren, wie z.B. Subscriptions, Donations, Werbevergütungen und dergleichen. Diese Einnahmen reichen in den meisten Fällen (99,99%, um genau zu sein) aus, um als gewerbliche Tätigkeit zu gelten.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man von seiner Tätigkeit leben können muss oder dass man Gewinn machen muss, um als Gewerbe zu gelten. Beides ist definitiv falsch. Zudem trifft die Impressumspflicht nicht nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen.

Es reicht bereits aus, dass jemand potenziell Einnahmen erzielen könnte, unabhängig davon, ob aktuell tatsächlich Einnahmen generiert werden. Dieser Punkt lässt sich nur selten widerlegen.

Gemäß § 5 TMG müssen Diensteanbieter folgende Informationen bereitstellen:

  1. Den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  3. Soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  4. Das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragensind, und die entsprechende Registernummer, [..]
  5. In Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Der Rundfunkstaatsvertrag

Ähnliche Anforderungen ergeben sich aus § 55 des Rundfunkstaatsvertrages. Dieser legt zusätzlich fest, dass für Streams, die redaktioneller Natur sind (wie beispielsweise Gaming-Streams, die Spiele bewerten oder testen), zusätzlich ein Verantwortlicher mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen ist.

Das Fehlen eines Impressums kann zu einer kostenpflichtigen Abmahnung eines konkurrierenden Streamers führen, gegen die man kaum etwas einwenden kann. Daher rate ich dringend dazu, ein Impressum zu erstellen, auch wenn man sich nicht sicher ist, ob dies notwendig ist.

Die Frage der Gewerblichkeit wirft zahlreiche weitere Fragen auf, von Steuerfragen bis hin zur Gewerbeanmeldung. Diese Themen werde ich in den kommenden Wochen und Monaten in weiteren Artikeln behandeln.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungGamingGesetzeHandelsregisterImpressumspflichtInformationTelemedienTestTwitchUmsatzsteuerYouTubeYouTuber

Weitere spannende Blogposts

Semi-Fungible Tokens (SFTs) im Kontext der DSGVO

Ende der Anonymität auf Bewertungsplattformen wie Kununu?
10. April 2024

 Eine juristische Betrachtung Die Einführung von Semi-Fungible Tokens (SFTs) hat nicht nur in der Blockchain-Technologie neue Wege eröffnet, sondern stellt...

Mehr lesenDetails

Risiko einer GbR, die zu einer OHG wird

Risiko einer GbR, die zu einer OHG wird
24. April 2019

Wie man beim regelmäßigen Lesen meiner Posts mitbekommt, gibt es mehr als genug Stolperfallen, in die man juristisch stürzen kann....

Mehr lesenDetails

Vertragsmuster: Chancen und Gefahren bei der Verwendung in der Geschäftswelt

Vertragsmuster: Chancen und Gefahren bei der Verwendung in der Geschäftswelt
4. April 2023

Einleitung: Vertragsmuster sind insbesondere für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer von Vorteil, die sich keine teure Rechtsberatung leisten können. Die Verwendung...

Mehr lesenDetails

Polizei darf Versammlungsbilder nicht auf Social Media veröffentlichen

Polizei darf Versammlungsbilder nicht auf Social Media veröffentlichen
17. September 2019

Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil...

Mehr lesenDetails

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen
2. Juni 2023

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und seine Anwendung auf Unternehmer Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde ursprünglich zum Schutz von Verbrauchern im Fernunterricht eingeführt....

Mehr lesenDetails

Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
17. Februar 2020

Gewinnspiele auf Social Media sind eine gute Möglichkeit der Kundenbindung oder auch um seine eigenen Social-Media-Kanäle zu vergrößern. Dabei sollte...

Mehr lesenDetails

Streamer, Marketingagenturen und die Künstlersozialkasse

Streamer, Marketingagenturen und die Künstlersozialkasse
3. Februar 2021

In letzter Zeit passiert es vermehrt, dass sich größere Streamer aber vor allem auch Marketingagenturen, Influenceragenturen oder Manager mit der...

Mehr lesenDetails

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
2. April 2019

Immer wieder sieht man Seiten oder Unternehmen, die bestimmte Goodies, wie ein Download von irgendwas, davon abhängig machen, dass sich...

Mehr lesenDetails

Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen

Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen
2. Januar 2023

Einleitung Der Digital Service Act ist ein viel diskutiertes Thema. Es hat viele Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher, die für...

Mehr lesenDetails
Right of First Refusal (ROFR)

Right of First Refusal (ROFR)

15. Oktober 2024

Das Right of First Refusal (ROFR), auf Deutsch auch als Vorkaufsrecht bezeichnet, ist eine vertragliche Vereinbarung, die einem bestimmten Rechteinhaber...

Mehr lesenDetails

Adhäsionsverfahren

10. November 2024
Einrede

Einrede

10. November 2024
Verlustabzug

Verlustabzug

16. Oktober 2024
Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen

Prospektverordnung (EU)

10. November 2024

Podcast Folgen

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode des Podcasts "Der Unkonventionelle Anwalt" tauchen wir ein in die Welt eines Juristen, der die traditionellen...

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung