• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Datenschutzerklärung

Influencer-Merchandise und die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

3. Juli 2024
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Influencer-Merchandise und die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

Wen es trifft und was zu beachten ist!

3. Juli 2024
in EU-Recht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
eu 5837837 1280

Der Influencer-Markt boomt, und immer mehr Content-Creator entdecken das lukrative Geschäft mit eigenem Merchandise. Die Möglichkeit, eigene Produkte zu entwickeln und zu verkaufen, bietet Influencern eine spannende Alternative zum klassischen Affiliate-Marketing. Statt nur Provisionen für fremde Produkte zu erhalten, können sie nun ihre eigene Marke aufbauen, ihre Kreativität ausleben und eine tiefere Bindung zu ihrer Community schaffen. Eigenes Merchandise ermöglicht es Influencern, ihre Einnahmequellen zu diversifizieren und von der Loyalität ihrer Follower zu profitieren. Die Kontrolle über Design, Qualität und Botschaft der Produkte liegt dabei vollständig in ihren Händen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist die GPSR und wen betrifft sie?
2. Wann fallen Influencer unter die GPSR?
3. Welche Pflichten entstehen für Influencer?
4. Wie können sich Influencer vorbereiten?
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Influencer-Markt wächst, mit Fokus auf eigenem Merchandise als Alternative zum klassischen Affiliate-Marketing.
  • Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) tritt ab Dezember 2024 in Kraft und betrifft alle Produkte, auch Merchandise.
  • Wichtige Anforderungen der GPSR: umfassende Produktsicherheit, Risikoanalysen und Dokumentation sind nötig.
  • Rückverfolgbarkeit von Produkten, Meldepflicht bei Unfällen und benannte EU-Verantwortliche sind unerlässlich.
  • Influencer müssen sicherstellen, dass Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Komplexität der GPSR-Anforderungen variiert je nach Produkttyp, einfache Produkte wie T-Shirts erfordern weniger Aufwand.
  • Frühzeitige Vorbereitung und Zusammenarbeit mit Experten helfen Influencern, die neuen Herausforderungen zu meistern.

Doch wer Produkte unter eigenem Namen verkauft, muss zahlreiche rechtliche Aspekte beachten. Ein besonders wichtiger Punkt, der viele Influencer überraschen dürfte, ist die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Während das eigene Merchandise-Geschäft große Chancen bietet, bringt es auch neue Verantwortlichkeiten mit sich, die sorgfältig bedacht werden müssen. Die richtige Balance zwischen unternehmerischem Handeln und rechtlicher Compliance zu finden, wird für Influencer, die ins Merchandise-Geschäft einsteigen wollen, zur entscheidenden Herausforderung.

Was ist die GPSR und wen betrifft sie?

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine neue EU-Verordnung, die ab Dezember 2024 in Kraft tritt. Sie modernisiert den EU-Rahmen für Produktsicherheit und gilt für alle Produkte auf dem EU-Markt – einschließlich Influencer-Merchandise. Die GPSR betrifft die gesamte Lieferkette vom Hersteller bis zum Online-Marktplatz und führt neue Verpflichtungen ein, um den Herausforderungen des wachsenden E-Commerce-Sektors zu begegnen.Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  1. Umfassende Produktsicherheit: Alle Produkte müssen den EU-Sicherheitsstandards entsprechen.
  2. Risikoanalyse und Dokumentation: Hersteller müssen interne Risikoanalysen durchführen und technische Dokumentationen erstellen.
  3. Verbesserte Rückverfolgbarkeit: Informationen über Herkunft und Vertrieb von Produkten müssen bereitgestellt werden können.
  4. Meldepflicht bei Unfällen: Produktbezogene Unfälle sind unverzüglich den Behörden zu melden.
  5. EU-Verantwortlicher: Für jedes Produkt muss ein in der EU ansässiger Verantwortlicher benannt werden.
  6. Erweiterte Rückrufregeln: Detaillierte Vorschriften für Produktrückrufe, einschließlich Verbraucherinformation.
  7. Digitale Kennzeichnung: Produkt- und Sicherheitsinformationen können in digitaler Form bereitgestellt werden.

Für Influencer und kleine Unternehmen, die eigene Produkte verkaufen, bedeutet die GPSR eine erhöhte Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen, was möglicherweise mit zusätzlichem administrativen Aufwand verbunden ist. Um sich vorzubereiten, sollten Influencer:

  • Sich frühzeitig über die neuen Regelungen informieren
  • Ihre Lieferketten überprüfen und sicherstellen, dass alle Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen
  • Die erforderliche Dokumentation und Rückverfolgbarkeitssysteme vorbereiten
  • Gegebenenfalls Experten für Produktsicherheit und rechtliche Beratung hinzuziehen

Die GPSR zielt darauf ab, die Produktsicherheit in der EU zu verbessern und an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Für Influencer bietet sie die Chance, das Vertrauen ihrer Kunden durch nachweislich sichere Produkte zu stärken.

Wann fallen Influencer unter die GPSR?

Entscheidend ist, ob Influencer als „Hersteller“ im Sinne der GPSR gelten. Dies ist der Fall, wenn sie Produkte unter ihrer eigenen Handelsmarke verkaufen. Beispielsweise wenn ein Streamer T-Shirts mit eigenem Design und Logo produzieren lässt und diese direkt an Fans verkauft. In diesem Fall müssen alle Anforderungen der GPSR erfüllt werden, einschließlich der Sicherstellung der Produktsicherheit, Durchführung von Risikoanalysen und Erstellung technischer Dokumentationen.

Die GPSR definiert den Hersteller als jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet. Somit fallen Influencer, die eigene Merchandise-Linien entwickeln und unter ihrem Namen vertreiben, eindeutig in diese Kategorie.

Anders sieht es aus, wenn ein Dritter die Produkte verkauft und lediglich das Logo oder der Name des Influencers darauf erscheint. In diesem Szenario liegt die Hauptverantwortung beim tatsächlichen Hersteller oder Importeur. Allerdings sollten Influencer auch in solchen Kooperationen vorsichtig sein und sicherstellen, dass ihre Partner die GPSR-Anforderungen erfüllen, um Reputationsschäden zu vermeiden.

Der Verkauf von eigenem Merchandise unter einer eigenen Handelsmarke bietet zwar spannende Geschäftsmöglichkeiten für größere Streamer und Influencer, bringt aber auch mehr Pflichten mit sich. Dazu gehören unter anderem die Benennung einer verantwortlichen Person in der EU, die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Produkten und die Einhaltung von Meldepflichten bei Produktsicherheitsproblemen. Zudem müssen Influencer als Hersteller sicherstellen, dass ihre Produkte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen und alle erforderlichen Informationen für den Fernabsatzvertrieb bereitstellen.

Welche Pflichten entstehen für Influencer?

Die Komplexität der GPSR-Anforderungen variiert je nach Produkttyp erheblich. Bei einfachen Produkten wie T-Shirts gestaltet sich die Umsetzung in der Regel weniger aufwendig:

  • Risikoanalyse: Bei T-Shirts beschränkt sich diese hauptsächlich auf chemische Sicherheit, um sicherzustellen, dass keine schädlichen Substanzen verwendet wurden.
  • Technische Dokumentation: Hier genügen oft grundlegende Informationen zu Material, Herstellung und Pflegehinweisen.
  • Rückverfolgbarkeit: Kann durch einfache Etikettierung mit Chargennummern gewährleistet werden.

Bei komplexeren Produkten wie Hardware oder elektronischen Geräten wird die Einhaltung der GPSR-Anforderungen deutlich anspruchsvoller:

  • Umfassende Risikoanalysen: Berücksichtigung elektrischer, mechanischer und thermischer Risiken sowie möglicher Softwarefehler.
  • Detaillierte technische Dokumentation: Schaltpläne, Softwarespezifikationen, EMV-Tests und Sicherheitsnachweise sind erforderlich.
  • Erweiterte Rückverfolgbarkeit: Seriennummern und möglicherweise elektronische Systeme zur Verfolgung von Komponenten.
  • Zusätzliche Sicherheitsfeatures: Wie Überhitzungsschutz oder Kindersicherungen.
  • Komplexere Gebrauchsanweisungen: Mit detaillierten Sicherheitshinweisen und Warnungen.

Influencer, die komplexere Produkte unter ihrer Marke verkaufen möchten, sollten daher sorgfältig abwägen, ob sie die damit verbundenen Verantwortlichkeiten und den erhöhten Aufwand stemmen können. In solchen Fällen kann die Zusammenarbeit mit erfahrenen Herstellern oder spezialisierten Beratern ratsam sein, um die Einhaltung aller GPSR-Anforderungen sicherzustellen.

Wie können sich Influencer vorbereiten?

Um den Anforderungen der GPSR gerecht zu werden, sollten Influencer frühzeitig und strategisch handeln:

  1. Verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick über die Verordnung und ihre spezifischen Auswirkungen auf Ihr Geschäftsmodell.
  2. Führen Sie eine gründliche Analyse Ihrer Produktpalette und Lieferketten durch, um potenzielle Risikobereiche zu identifizieren.
  3. Implementieren Sie robuste Systeme zur Rückverfolgbarkeit und Dokumentation, die den neuen Anforderungen entsprechen.
  4. Erwägen Sie die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern oder Agenturen, die Expertise im Bereich Produktsicherheit und Compliance mitbringen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die GPSR zwar neue Herausforderungen mit sich bringt, aber kein Grund zur Panik besteht. Vielmehr bietet sie die Chance, das eigene Merchandise-Geschäft auf ein professionelleres Niveau zu heben und das Vertrauen der Kunden zu stärken. Für viele Influencer könnte es sinnvoll sein, mit erfahrenen Partnern zusammenzuarbeiten, die die komplexen Anforderungen effizient erfüllen können. Dies ermöglicht es Influencern, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, während sie gleichzeitig von den Vorteilen eines sicheren und compliant geführten Merchandise-Geschäfts profitieren. Letztendlich kann eine gut umgesetzte GPSR-Strategie zu einem Wettbewerbsvorteil werden und die langfristige Stabilität des Geschäfts fördern.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenAnalyseBeratungComplianceEUInfluencerJuristische PersonMarketingSicherheitVerordnungWettbewerbsvorteil

Weitere spannende Blogposts

Die MiCAR-Verordnung kommt

Europäisches Parlament
24. Juni 2024

Die neue EU-Verordnung zu Märkten für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation - MiCAR) wurde am 9. Juni 2023 im Amtsblatt...

Mehr lesenDetails

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz und seine Bedeutung für Kryptoaktien

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz und seine Bedeutung für Kryptoaktien
14. Dezember 2023

Mit der heutigen Veröffentlichung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes im Bundesgesetzblatt tritt Deutschland in eine neue Ära der Unternehmensfinanzierung ein. Dieses Gesetz, das...

Mehr lesenDetails

KI und Vertragsgestaltung

ai generated g63ed67bf8 1280
24. September 2024

Einleitung Die Vertragsgestaltung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt eine der spannendsten und zugleich herausforderndsten Aufgaben unserer Zeit dar....

Mehr lesenDetails

Wie Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Transformation meistern

Wie Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Transformation meistern
27. Januar 2023

Die digitale Transformation ist eines der meistdiskutierten Themen der Gegenwart. Sie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen und Chancen, die es...

Mehr lesenDetails

Mandantenportal im Test

Mandantenportal im Test
18. Januar 2021

Wie angekündigt habe ich am Wochenende das Mandantenportal für meine Mandanten freigeschalten und es läuft jetzt stabil im Testmodus. Die...

Mehr lesenDetails

Bedeutung von NFTs?

nft g2a667756c 1920
2. Dezember 2022

Einleitung: Was sind NFTs und warum sind sie wichtig? NFTs sind ein neuer Typ von Token, der auf dem Ethereum-Blockchain-basierten...

Mehr lesenDetails

DOSB und Esport: Mein Kommentar zum Kommentar

DOSB und Esport: Mein Kommentar zum Kommentar
31. Oktober 2018

Gestern habe ich meinen Kommentar zur aktuellen Entscheidung des DOSB veröffentlicht. In den Nachrichten und in den sozialen Medien gab...

Mehr lesenDetails

Influencer: LG Frankfurt zur Frage der geschäftlichen Handlung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
30. April 2019

Der Reigen der Entscheidungen zum Influencer-Marketing reist nicht ab und nach dem Landgericht München gestern, wurde nun eine Entscheidung des...

Mehr lesenDetails

Influencer-Agenturen: Vertragskonstellationen und ihre Auswirkungen

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
8. August 2024

Als Influencer-Agentur gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man Verträge mit Kunden und Influencern gestalten kann. Jede dieser Konstellationen hat ihre...

Mehr lesenDetails
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe
Sonstiges

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026

Die Forschungszulage ist ein sinnvolles Instrument. Unternehmen, die tatsächlich Forschung und Entwicklung betreiben, sollen steuerlich entlastet werden. Problematisch wird es...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

In dieser aufschlussreichen knapp 20-minütigen Podcast-Episode von und mit mir wird das komplexe Thema des Urheberrechts im digitalen Zeitalter beleuchtet....

Mehr lesenDetails
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung