• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Influencer müssen Meinung nicht als Werbung kennzeichnen

16. Juli 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
laptop 3781384 1280 384x192 1

Was eigentlich wie eine selbstverständliche Aussage in der Überschrift klingt und eventuell viele Leser ein wenig den Kopf kratzen lässt, ist in der aktuelle Phase, in der es schwer scheint, Influencern, Streamern und anderen medial aktiven Mandaten perfekte Ratschläge zu geben, vielleicht gar nicht so selbstverständlich.

Wichtigste Punkte
  • Landgericht Hamburg hebt eine einstweilige Verfügung gegen eine Influencerin auf Instagram auf.
  • Urteil bejaht Meinungsfreiheit bei wirtschaftlichen Fragen und Produktempfehlungen.
  • Gericht verneint gewerbliche Absicht in diesem speziellen Fall.
  • Entscheidung folgt ähnlicher Linie wie Kammergericht Berlin.
  • Rechtsprechung betont Bedeutung von Inhalt, Art des Posts und Umständen.
  • Berücksichtigung der Followerzahl und Inhaltstypen ist entscheidend.
  • Komplexität der Werbekennzeichnung kann Rechtsanwälten klare Anleitungen bieten.

Mit eben dieser Begründung hat das Landgericht Hamburg aber diesen Jahr eine eigentlich zunächst erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben, die zuvor gegen eine Influencerin auf Instagram erlassen wurde.

In dem konkreten Fall hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts schließlich doch eine gewerbliche Absicht verneint und entschieden, dass ein eine rein private Meinungsäußerung vorgelegen habe. Die Meinungsfreiheit erlaube es auch, sich zu wirtschaftlichen Fragen und auch zu Unternehmen und Produkten zu äußern und in dem Zusammenhang ebenso negative wie positive Empfehlungen auszusprechen.

Mit dem Urteil stellt sich das Gericht jedoch weniger gegen die vorherrschende Rechtsprechung zu Kennzeichnungspflichten, sondern ist vielmehr auf der Linie z.B. des Kammergerichts in Berlin (siehe diesen Artikel), welches damit das Landgericht Berlin korrigiert hatte (siehe diesen Beitrag).

Die Rechtsprechung kristallisiert sich damit immer heraus, dass es auf die konkrete Art und Weise des Posts, den konkreten Inhalt und die jeweiligen Umstände (wie das Tagesgeschehen) ankommt, wenn man im Detail die Frage beantworten will, ob eine Werbekennzeichnung notwendig ist. Inzwischen kann man als Rechtsanwälte zu dieser Frage eine recht gute und hilfreiche Anleitung geben.

Natürlich kommt es auch auf die konkrete Art und Weise des Social-Media-Kanals an, nämlich wie viele Follower man hat, welche sonstigen Inhalte vorhanden sind und ob Produkte selbst gekauft werden oder zum Großteil gesponsert sind.

 

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: HamburgInfluencerInstagramKammergerichtLandgericht BerlinLandgericht HamburgMeinungsfreiheitRechtsprechung

Weitere spannende Blogposts

Warum professionelle Vermarktungsverträge bei Sponsoren helfen und bessere Kooperationen mit Streamern und Influencern ermöglichen

Warum professionelle Vermarktungsverträge bei Sponsoren helfen und bessere Kooperationen mit Streamern und Influencern ermöglichen
20. März 2023

Sponsoring ist auch für Streamer und Influencer eine wichtige Einnahmequelle. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Sponsoren bedarf es jedoch einer...

Mehr lesenDetails

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?
13. November 2020

Eines der größten Themen hier auf dem Blog ist sicher die Frage, wann Influencer, Streamer etc. Werbung kennzeichnen müssen. Dazu...

Mehr lesenDetails

#BettercallMarian vs. Better Call Saul: Wann wird ein Hashtag zur Markenverletzung?

#BettercallMarian vs. Better Call Saul: Wann wird ein Hashtag zur Markenverletzung?
1. Dezember 2023

In meinem neuesten LinkedIn-Beitrag, den Sie hier finden, habe ich das zweite Video meiner Serie mit 1Pitch zu Influencern und...

Mehr lesenDetails

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain
15. Mai 2024

In der Softwarebranche werden seit langem Lizenzschlüssel verwendet, um die Nutzung von Programmen zu kontrollieren und zu monetarisieren. Der Käufer...

Mehr lesenDetails

Landgericht Köln bleibt bei strenger Influencer-Rechtsprechung

Werbung mit Selbstverständlichkeiten
6. August 2020

Rund um die Frage, ob und wann Influencer und Streamer ihre Inhalte kennzeichnen  müssen, gibt es bei mir auf dem...

Mehr lesenDetails

Rechtsfragen-Bot auf ChatGPT-4 aktualisiert: Eine neue Ära der Rechtsberatung beginnt

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
8. Mai 2023

Aktualisierung auf ChatGPT-4 und erweiterte Programmierung Als Rechtsanwalt Marian Härtel freue ich mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass ich den...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zum Keyselling

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
31. März 2016

Nachdem das Landgericht Berlin uns noch erklären wollte, dass der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz nicht auf Lizenzschlüssel anwendbar sein und der Verkauf...

Mehr lesenDetails

Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing

Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing: Do's and Don'ts für Startups
8. Oktober 2024

Das digitale Marketing bietet Startups vielfältige Möglichkeiten, ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben und ihre Zielgruppen effektiv zu erreichen. Allerdings...

Mehr lesenDetails

Rabattaktionen dürfen nicht verlängert werden

Rabattaktionen dürfen nicht verlängert werden
5. März 2020

Da ich aktuell gerade das Gegenteil gesehen habe, möchte ich kurz am Abend auf folgenden Umstand hinweisen: Rabattaktionen dürfen grundsätzlich...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

In the final episode of the first season of the ITmedialaw.com podcast, we take a look at the future of...

Mehr lesenDetails
c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024
238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung