• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Internationale Zuständigkeit bei Werbung im Internet

24. Oktober 2019
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
olg ffm 480 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Das OLG Frankfurt entschied über die Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Wettbewerbsfragen auf Messen in Deutschland.
  • Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gilt für Internetwerbung auf einer "de"-Top-Level-Domain ohne Ausschluss deutscher Interessenten.
  • Ein Vertriebsunternehmen kann als Beauftragter oder Verrichtungsgehilfe eines Herstellers gelten, wenn es Mehrheitsanteile besitzt.
  • Die Entscheidung ist relevant für inländische Anbieter, die gegen ausländische Wettbewerber vorgehen möchten.
  • Wettbewerbsverstöße werden laut UWG der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, unabhängig vom Herkunftsland.
  • Wichtig ist der Ort, an dem die Interessenkollision wirkt, nicht das Ursprungsland des Anbieters.
  • Das Urteil fördert fairen Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Anbietern durch klare Rechtsverhältnisse.

Anfang des Jahres hat das OLG Frankfurt entschieden, dass ein deutsches Gericht für Wettbewerbsfragen zuständig ist, wenn der Verletzer die Handlungen (hier Aussagen zu einer Spitzenstellung) auf einer Messe in Deutschland tätigt. Das würde auch dann gelten, wenn es sich um eine internationale Fachmesse handelt und der Aussteller selbst die ausgestellten Gepäckstücke nicht nach Deutschland liefert, der inländische Fachbesucher jedoch tatsächlich die Möglichkeit hat, sich die Gepäckstücke auf anderem Weg aus dem Ausland zu beschaffen.

Gleichzeitig entschied das Gericht im gleichen Fall, dass die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine im Internet verbreitete Werbung gegeben sei, wenn es sich um eine „de“-Top-Level-Domain handelt und der Internetauftritt keine Hinweise darauf enthält, dass das Angebot sich nicht an deutsche Interessenten richtet; ein solcher Hinweis können nicht allein in der Verwendung der englischen Sprache gesehen werden.

Und schließlich entschied das Oberlandesgericht, dass als Beauftragter (§ 8 II UWG) bzw. Verrichtungsgehilfe (§ 831 BGB) eines Herstellers auch ein Vertriebsunternehmen anzusehen sei, an dem der Hersteller jedenfalls die Mehrheit der Gesellschaftsanteile besitzt und dessen Geschäftstätigkeit er maßgeblich beeinflussen kann.

Diese, bereits Anfang des Jahres ergangene, Entscheidung, ist hoch relevant für inländische Anbieter, die sich gegen ausländische Anbieter wehren wollen, die über Internetwerbung oder auf Fachbesuchermessen mit inländischen Wettbewerbern konkurrieren und dabei vielleicht nicht ganz so fair agieren.  Durch das Urteil ist klar gestellte, dass  in diesem Fall die Wettbewerbsverstöße nach dem UWG der Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen waren und es somit nicht auf das Herkunftsland ankommt, sondern auf den Ort, an dem sich die Interessenkollision auswirkt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DomainFrankfurtinternetUrteile

Weitere spannende Blogposts

Polizeianwärter nach YouTube-Videos zu Recht entlassen

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
21. Juni 2019

Stellt ein Polizeianwärter Videos ins Internet, die den Eindruck betrügerischen Verhaltens vermitteln, rechtfertigt dies Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für...

Mehr lesenDetails

Likes dürfen nach Unternehmensänderung nicht weitergenutzt werden

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!
6. September 2019

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile, die sich im Rahmen der Rechtsfragen zur Verbrauchertäuschung auch damit beschäftigen, wann und unter...

Mehr lesenDetails

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
12. Dezember 2018

Das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-03 O 372/17) hat im Falle eines Gaming-Stuhls entschieden, dass das Zusenden von Gutscheinen (per E-Mail)...

Mehr lesenDetails

Rechtsfragen-Bot auf ChatGPT-4 aktualisiert: Eine neue Ära der Rechtsberatung beginnt

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
8. Mai 2023

Aktualisierung auf ChatGPT-4 und erweiterte Programmierung Als Rechtsanwalt Marian Härtel freue ich mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass ich den...

Mehr lesenDetails

Untersagung unerlaubten Glücksspieles in Schleswig Holstein

Untersagung unerlaubten Glücksspieles in Schleswig Holstein
8. Juli 2019

Das OVG Schleswig hat entschieden, dass die geltenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages der Länder unionsrechtskonform und den Anbietern von unerlaubten öffentlichen...

Mehr lesenDetails

Glücksspiel vs. Skillgaming, ein kleiner Abriss

Glücksspiel vs. Skillgaming, ein kleiner Abriss
1. Juli 2019

Skillgaming? Gerade habe ich ein Gutachten zur Zulässigkeit von Skillgaming nach dem § 284 StGB und dem Glücksspielstaatsvertrag fertiggestellt, daher...

Mehr lesenDetails

Onlinehändler brauchen vorerst keine starke Kundenvalidierung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
4. September 2019

Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland dürfen Kreditkartenzahlungen im Internet ab dem 14. September 2019 vorerst auch ohne starke Kundenauthentifizierung ausführen. Die Bundesanstalt...

Mehr lesenDetails

Kündigung von Online-Abonnements muss ohne Passwort möglich sein!

Kündigung von Online-Abonnements muss ohne Passwort möglich sein!
27. Dezember 2023

Das Landgericht München I hat in einem spannenden Urteil entschieden, dass die Kündigung von Online-Abonnements auch ohne die Eingabe eines...

Mehr lesenDetails

BGH zu irreführenden Google-Anzeigen

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
25. Juli 2019

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass sich ein Markeninhaber der Verwendung...

Mehr lesenDetails
So langsam nimmt der Shop Form an
Intern

So langsam nimmt der Shop Form an

3. Juli 2025

Mein neuer ITMediaLaw-Shop füllt sich stetig mit Inhalten und Angeboten – von praxisnahen E-Books über umfassende Bundle-Pakete bis hin zu...

Mehr lesenDetails
Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

2. Juli 2025
Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

30. Juni 2025
KI-Training und Urheberrecht: US-Gericht setzt auf Fair Use – was bedeutet das für KI und was gilt in Deutschland?

KI-Training und Urheberrecht: US-Gericht setzt auf Fair Use – was bedeutet das für KI und was gilt in Deutschland?

26. Juni 2025
KI-Codetools und Open-Source-Lizenzen: Risiken für Entwickler

KI-Codetools und Open-Source-Lizenzen: Risiken für Entwickler

25. Juni 2025

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

In dieser spannenden Folge unseres Podcasts tauchen wir tief in die Welt der innovativen Geschäftsmodelle ein. Unser Host Marian Härtel,...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung