• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

ITMediaLaw keine Markenrechtsverletzung ;-)

27. September 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
fotolia 55335452 subscription monthly m 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Bundespatentgericht entschied, dass der Begriff Law++ nicht eintragungsfähig ist.
  • Den genauen Wortbestandteil „Law“ fehlt jegliche Unterscheidungskraft.
  • Die Bezeichnung deutet auf juristische Themen hin und richtet sich an rechtsberatende Berufe.
  • Inländischer Sprachgebrauch versteht „Law“ in gängigen Redewendungen.
  • Der Zusatz „++“ wird als gängiger Terminus in der Softwareentwicklung interpretiert.
  • Das Urteil verhinderte einen möglichen Markenrechtsstreit.
  • Der Fall zeigt die Bedeutung von Unterscheidungskraft für Markeneintragungen.

Da ich als Rechtsanwalt mich vor allem mit Fragen des IT-Rechts und des Medienrechts beschäftige und dabei neben der Beratung von Startups, Streamern, Influencern und sonstigen Medienschaffenden im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und im Aufbau der eigenen Selbstständigkeit berate, habe ich mich letztes Jahr für die Domain www.itmedialaw.com entschieden.

Nun erfahre ich gerade, dass dies vielleicht beinahe einen Markenrechtsstreit hätte auslösen können. Gerettet hat mich jedoch, das Bundespatentgericht, welche den Begriff „Law++“ als nicht eintragungsfähig anerkannte.

Nach diesen Grundsätzen fehlt der angemeldeten Bezeichnung für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft. Wie die Markenstelle zutreffend festgestellt hat, ist sie aus dem Wortbestandteil „Law“, dem englischen Wort für „Recht“ bzw. „Gesetz“, und dem Zeichen „++“ zusammengesetzt. Dabei bereitet der  Zeichenbestandteil „Law“ den angesprochenen Verkehrskreisen keinerlei Verständnisschwierigkeiten. Der Begriff zählt zum
Grundwortschatz der englischen Sprache und wird auch im inländischen Sprachgebrauch in bestimmten Redewendungen verwendet (wie z. B. in dem Begriff
„Law-and-Order-Politik“).

Der Verkehr wird daher den Zeichenbestandteil „Law“ im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen dahingehend verstehen, dass diese juristische Themen betreffen bzw. dass die angebotenen Waren und Dienstleistungen für Angehörige der rechtsberatenden Berufe bestimmt sind oder von diesen selbst angeboten werden.

 

Auch dem ++ Anteil sprach das Bundespatentgericht eine Unterscheidungskraft ab und verwies dabei auf gängige Termini in der Softwareentwicklung und Programmiersprachen wie C++.

Noch einmal Glück gehabt 😉

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungChatDienstleistungDomainEntwicklungInfluencerIT-RechtLawMarkenrechtMedienrechtPatentSoftwareStartupsUrheberrechtWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli: Worauf achten?

Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli: Worauf achten?
15. Juni 2020

Ab 01.07.2020 wird die Umsatzsteuer gesenkt. Aber, auf was muss ich achten, wenn ich Rechnungen stelle? Während der Bäcker um...

Mehr lesenDetails

Bundesgerichtshof – Der Fall „Glück“ vs. „LieBee“

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
8. Januar 2024

Einleitung Im Wettbewerbsrecht gibt es immer wieder interessante Fälle, die aufzeigen, wie komplex und vielschichtig das Thema der Produktgestaltung und...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz und Rechtsanwälte: Eine Partnerschaft, keine Konkurrenz

shutterstock 1889907112 scaled
1. August 2023

Einleitung: Die Rolle der Künstlichen Intelligenz Es ist kein Geheimnis, dass ich ein großer Befürworter der Künstlichen Intelligenz bin und...

Mehr lesenDetails

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!
10. September 2019

Seit dem 26. April 2019 wird mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine EU-Richtlinie umgesetzt, das bislang in...

Mehr lesenDetails

Informationspflichten für SaaS-Anbieter: Blockchain und KI im rechtlichen Kontext

Informationspflichten für SaaS-Anbieter: Blockchain und KI im rechtlichen Kontext
13. August 2023

Wettbewerbsrecht Das Wettbewerbsrecht, ein fundamentaler Pfeiler des Wirtschaftsrechts, wurde ins Leben gerufen, um einen ausgewogenen und fairen Wettbewerb zwischen den...

Mehr lesenDetails

Was muss in einen Vermarktervertrag für Influencer?

cropped 512x512 1
16. Mai 2024

Hier auf dem Blog habe ich bereits viele Hinweise und Tipps zu Vertragsgestaltung im Influencer-Marketing gegeben. Heute möchte ich speziell...

Mehr lesenDetails

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
10. Januar 2019

Das Landgericht Koblenz hat ein Urteil zu der Vermittlung von Lotto und ähnlichen Diensten in Deutschland gefällt. Wenn für eine...

Mehr lesenDetails

KI in Webdesign-Verträgen

Verlauf
26. Juni 2024

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Webdesign und in der Programmierung eröffnet viele neue Möglichkeiten. Als Webdesigner oder Programmierer kann man mittels KI...

Mehr lesenDetails

Leitfaden: Werbekennzeichnung bei Social Media Angeboten

Leitfaden: Werbekennzeichnung bei Social Media Angeboten
24. April 2019

Nun habe ich ja schon vielfach über das Thema Influencer, Trennungsgebot bzw. Werbekennzeichnungen im Blog geschrieben und damit auch viele...

Mehr lesenDetails

Darlehensvertrag

10. November 2024

Definition und Rechtliche Grundlagen Der Darlehensvertrag ist ein zentrales Rechtsinstitut im Schuldrecht, das in den §§ 607-609 BGB geregelt ist....

Mehr lesenDetails
Copyleft

Copyleft

15. Oktober 2024
law 447487 1280

Markengesetz (MarkenG)

25. Juni 2023
Stufenklage

Revision

25. Juni 2023
Sperrminorität

Sperrminorität

27. Juni 2023

Podcast Folgen

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024

In this captivating podcast episode, I dive deep into the world of legal challenges associated with innovative business models as...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung