• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Kein Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen die DSGVO? OLG Frankfurt schränkt Rechte von Betroffenen ein

3. August 2023
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
dsgvo 3589608 1280 384x192 1

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem wegweisenden Urteil vom 30.03.2023 (Aktenzeichen: 16 U 22/22) entschieden, dass Betroffene keinen Unterlassungsanspruch haben, wenn ihre personenbezogenen Daten entgegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an Dritte übermittelt werden. Das Urteil stößt auf Kritik, da es die Durchsetzung des Datenschutzes erschwert. Eine Klärung durch den Bundesgerichtshof wäre wünschenswert.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Worüber das OLG Frankfurt am Main entschieden hat
2. Reaktionen auf das Urteil des OLG Frankfurt am Main
3. Ist das OLG Frankfurt am Main der falschen Ansicht?
4. BGH muss für Klarheit sorgen
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • OLG Frankfurt am Main entschied, dass Betroffene keinen Unterlassungsanspruch bei Datenübermittlungen an Dritte haben.
  • Urteil kritisiert, weil es die Durchsetzung von Datenschutz erschwert.
  • Art. 17 und Art. 82 DSGVO bieten keinen Unterlassungsanspruch für Datenübermittlungen.
  • Nationale Ansprüche scheiden aus, da DSGVO abschließend ist.
  • Datenschützer sehen Rechte der Betroffenen stark eingeschränkt.
  • Für Unternehmen bedeutet das Urteil eine Stärkung ihrer Position.
  • Hoffnung auf Klärung durch den Bundesgerichtshof bleibt bestehen.

Worüber das OLG Frankfurt am Main entschieden hat

Der Kläger hatte einen Online-Shop auf Unterlassung verklagt, weil dieser beim Aufruf der Website nach seinen Angaben personenbezogene Daten wie IP-Adresse und Nutzungsdaten an Drittanbieter wie Google weitergeleitet habe.

Das OLG Frankfurt am Main lehnte den geltend gemachten Unterlassungsanspruch ab. Aus Art. 17 und Art. 82 DSGVO ergebe sich kein Anspruch auf Unterlassung. Art. 17 DSGVO gewähre nur einen Anspruch auf Löschung von Daten. Daraus lasse sich zwar auch ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Speicherung von Daten ableiten, nicht aber hinsichtlich der Übermittlung von Daten an Dritte. Nach Art. 82 DSGVO setze ein Unterlassungsanspruch einen konkreten Schaden voraus, der hier nicht dargelegt sei (OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 30.3.2023, Az. 16 U 22/22, Rn. 63).

Auch nationale Unterlassungsansprüche nach § 1004 BGB i.V.m. § 823 BGB scheiden laut OLG Frankfurt am Main aus, da die DSGVO als vollharmonisiertes EU-Recht abschließende Regelungen enthalte. Es fehle an einer Öffnungsklausel für nationales Recht. Die in Art. 79 DSGVO erwähnten „Rechtsbehelfe“ bezögen sich nur auf verfahrensrechtliche, nicht auf materiell-rechtliche Ansprüche. Der individualrechtliche Rechtsschutz sei bewusst zugunsten eines „Public Enforcement“ durch die Datenschutzaufsichtsbehörden eingeschränkt (OLG Frankfurt am Main a.a.O., Rn. 76 ff.).

Reaktionen auf das Urteil des OLG Frankfurt am Main

Das Urteil ist auf ein geteiltes Echo gestoßen. Datenschützer kritisieren, dass die Rechte der Betroffenen stark eingeschränkt werden. Sie sehen die effektive Durchsetzung des Datenschutzes gefährdet.

Für Unternehmen und Website-Betreiber bedeutet das Urteil hingegen eine Stärkung ihrer Position. Es senkt das Haftungsrisiko bei Datenschutzverstößen, solange kein konkreter Schaden nachgewiesen wird.

In der juristischen Diskussion wird die Ansicht des OLG Frankfurt am Main nicht einhellig geteilt. Nach anderer Auffassung lässt sich vertreten, dass sich aus Art. 79 DSGVO doch auch materiell-rechtliche Ansprüche ergeben. Die Einschränkung des individuellen Rechtsschutzes stehe im Widerspruch zum Effektivitätsgrundsatz.

Ob der restriktive Ansatz des OLG Frankfurt am Main richtig ist, bleibt fraglich. Jedenfalls zeigt das Urteil, dass Betroffene bei Datenschutzverstößen nach der DSGVO vor allem die Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde als Rechtsbehelf haben. Individualansprüche gegen den Verantwortlichen sind nur eingeschränkt möglich.

Ist das OLG Frankfurt am Main der falschen Ansicht?

Manche Datenschutzexperten sind der Ansicht, dass das OLG Frankfurt am Main die Rechtslage falsch beurteilt hat. Sie argumentieren:

  • Art. 79 DSGVO sichert Betroffenen einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf zu. Daraus lässt sich auch ein Anspruch auf Unterlassung herleiten.
  • Die DSGVO schließt ergänzende nationale Regelungen nicht abschließend aus. Daher können auch nationale Ansprüche wie § 823 BGB herangezogen werden. (Anmerkung: Das OLG Frankfurt am Main hat einen Anspruch aus § 1004 BGB abgelehnt)
  • Die Einschränkung des Individualrechtsschutzes widerspricht dem Effektivitätsgrundsatz des Unionsrechts.
  • Ohne Individualansprüche auf Unterlassung wird die DSGVO nicht effektiv durchgesetzt. Beschwerden bei Datenschutzbehörden reichen allein nicht aus.

BGH muss für Klarheit sorgen

Angesichts der rechtlichen Unsicherheiten nach dem Urteil des OLG Frankfurt am Main bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof bald Gelegenheit erhält, zur Problematik der Unterlassungsansprüche Stellung zu nehmen. Nur der BGH kann hier in letzter Instanz für eine einheitliche Linie sorgen.

Bis dahin bleibt die Rechtslage für Betroffene und Website-Betreiber unsicher. Unterlassungsklagen bei Datenschutzverstößen haben aufgrund der restriktiven Sicht des OLG Frankfurt am Main schlechtere Erfolgsaussichten. Umgekehrt haften Website-Betreiber bei Verstößen nicht automatisch auf Unterlassung. Hier kommt es wohl künftig noch stärker auf die Einzelfallprüfung an.

Fazit

Das wegweisende Urteil des OLG Frankfurt am Main schränkt die Durchsetzung des Datenschutzrechts über Individualansprüche deutlich ein. Ob dies mit dem Effektivitätsgrundsatz des Unionsrechts vereinbar ist, erscheint zweifelhaft. Eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH wäre daher wünschenswert. Bis dahin herrscht für Betroffene wie Website-Betreiber große Rechtsunsicherheit bei Datenschutzverstößen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzDSGVOOLG Frankfurt

Weitere spannende Blogposts

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen II

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I
27. November 2019

Worum geht es? Dem heute veröffentlichten Beschluss „Recht auf Vergessen II“, der ergänzt wird durch den Beschluss vom selben Tag...

Mehr lesenDetails

BGH legt Definition des „immateriellen Schadens“ nach DSGVO dem EuGH vor

BGH legt Definition des „immateriellen Schadens“ nach DSGVO dem EuGH vor
10. November 2023

Der unter anderem für Ansprüche nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen...

Mehr lesenDetails

Grotesk: Datenschutzhinweis auf Weihnachtskarten?

Schon ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt?
4. Dezember 2019

Als Freelancer oder Unternehmen schon Weihnachtskarten vorbereitet? Ich könnte wetten, dass ein Detail vergessen wurde, das der Landesbeauftragte für Datenschutz...

Mehr lesenDetails

Externe Datenschutzbeauftragte handeln gewerblich

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
24. März 2020

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist gewerblicher Unternehmer, auch wenn er zugleich als Rechtsanwalt tätig ist. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil...

Mehr lesenDetails

Zustimmung zur Datenschutzerklärung in E-Commerce und SaaS: Ein Verstoß gegen die DSGVO?

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
1. Juni 2023

Einführung In meiner Arbeit in der Welt des E-Commerce und der SaaS-Anbieter ist es eine gängige Praxis, dass Nutzer zur...

Mehr lesenDetails

Erweiterte Analyse des EuGH-Urteils zur DSGVO und dessen Auswirkungen

Erweiterte Analyse des EuGH-Urteils zur DSGVO und dessen Auswirkungen
12. Dezember 2023

In eine früheren Beitrag auf meinem Blog itmedialaw.com habe ich bereits kurz das bedeutsame Urteil des EuGH vom 5. Dezember...

Mehr lesenDetails

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
15. Mai 2019

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf zur Stärkung eines faires Wettbewerbs eingebracht, der gerade kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch...

Mehr lesenDetails

Rechnung wegen Fakebestellung? BGH sagt: Ist wettbewerbswidrig

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
23. September 2019

Der BGH hat ein Urteil gefällt, das durchaus das Potenzial haben könnte, vielen Onlinehändlern und Anbietern von Onlinediensten Kopfschmerzen zu...

Mehr lesenDetails

Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Affiliate-Links bei Streamern und Influencern
29. Oktober 2019

Was muss man als Streamer/Influencer beachten, wenn man Affiliate-Links in den eigenen Kanälen oder in der YouTube-Videobeschreibung benutzt? Dieser Beitrag...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation
Sonstiges

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025

Softwareentwicklung verändert sich radikal. Was über Jahrzehnte das präzise Schreiben von Code war, wird zunehmend durch Kommunikation ersetzt. „Vibecoding“ beschreibt...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

Podcastfolge

eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

In dieser Episode sprechen Anna und Max über die rechtlichen Herausforderungen von Blitzskalierung und disruptiven Geschäftsmodellen. Am Beispiel von Plattformen...

Mehr lesenDetails
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung