• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Kerngleiche Verstöße im Online-Marketing: Ein wichtiges Urteil für Agenturen

17. September 2024
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
uwbkhh2bkvk64dzvpvj3
Wichtigste Punkte
  • Das Urteil des OLG Frankfurt betrifft kerngleiche Verstöße bei Unterlassungserklärungen im Online-Marketing.
  • Die Werbeaussagen zur Werbung für Hörgeräte waren unter anderem irreführend und für Verbraucher problematisch.
  • Neue Formulierung der Werbung war informativ, nicht aktiv, sodass kein Verstoß vorlag.
  • Das OLG stellte fest, dass die neue Werbung sich im Wortlaut und Inhalt von den ursprünglichen Aussagen unterscheidet.
  • Marketingagenturen haben nach einem Verbot Spielraum für kreative, rechtlich unbedenkliche Werbestrategien.
  • Die Entscheidung zeigt, dass Nuancen bei kerngleichen Verstößen von Bedeutung sind und eine individuelle Prüfung erfordern.
  • Rechtliche Beratung ist entscheidend, um teure Fehler im Marketing zu vermeiden.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im IT- und Medienrecht möchte ich heute ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vorstellen, das für die Marketingbranche von großer Bedeutung ist. Es geht um die Frage der kerngleichen Verstöße bei Unterlassungserklärungen – ein Thema, das im Online-Marketing immer wieder für Unsicherheit sorgt.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Fall vor dem Landgericht Frankfurt
2. Die neue Werbung und das Ordnungsmittelverfahren
3. Die Entscheidung des OLG Frankfurt
4. Bedeutung für Marketingagenturen
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Der Fall vor dem Landgericht Frankfurt

Im Ausgangsverfahren ging es um Werbung für Hörgeräte. Das Landgericht Frankfurt hatte die beklagte Firma rechtskräftig verurteilt, es zu unterlassen, mit bestimmten Formulierungen zu werben. Konkret waren folgende Aussagen untersagt worden:

1. „Jetzt Krankenkassenanteil sichern!“
2. „Fragen Sie hier direkt ihren Krankenkassenanteil an!“
3. „Sichern Sie sich hier schnell Ihren Krankenkassenanteil für bestes Hören“

Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass diese Werbeaussagen nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG irreführend seien. Sie seien geeignet, beim angesprochenen Verkehr die Fehlvorstellung hervorzurufen, beim Kauf eines Hörsystems könne auch bei einer vollständigen Online-Abwicklung eine Krankenkassenabrechnung erfolgen.

Die neue Werbung und das Ordnungsmittelverfahren

In der Folge verwendete die Firma eine abgewandelte Formulierung in ihrer Werbung. Sie warb nun mit „Bis zu 1.690 Euro Zuschuss bekommen“ und erläuterte, dass Krankenkassen bei der Anschaffung und dem Service von Hörgeräten bis zu diesem Betrag übernehmen „können“.

Das Landgericht Frankfurt wies den Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes mit Beschluss vom 27.03.2024 zurück. Es sah in der neuen Formulierung keinen kerngleichen Verstoß. Die Richter begründeten dies damit, dass die ursprüngliche Aussage eine aktive Handlungsaufforderung enthielt, während die neue Formulierung lediglich informierenden Charakter hatte.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt

Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Es führte aus, dass die neue Werbung nicht mehr in den Kernbereich des Unterlassungstitels falle. Das OLG betonte, dass für die Beurteilung eines kerngleichen Verstoßes entscheidend sei, ob die neue Formulierung bereits – zumindest gedanklich – Gegenstand des ursprünglichen Erkenntnisverfahrens war.

Das Gericht stellte fest, dass sich die neue Werbung sowohl im Wortlaut als auch inhaltlich von den ursprünglich verbotenen Aussagen unterscheide. Daher könne nicht davon ausgegangen werden, dass diese bereits im ursprünglichen Verfahren berücksichtigt worden seien.

Bedeutung für Marketingagenturen

Diese Entscheidung ist für Marketingagenturen von großer Relevanz. Sie zeigt, dass bei der Beurteilung von kerngleichen Verstößen durchaus Nuancen eine Rolle spielen können. Nicht jede ähnliche Formulierung wird automatisch als Verstoß gewertet.

Für Marketingagenturen bedeutet dies, dass sie nach einer Unterlassungserklärung oder einem gerichtlichen Verbot zwar vorsichtig sein müssen, aber dennoch Spielraum für kreative Lösungen haben. Es ist entscheidend, dass Agenturen die Kernaussage des ursprünglichen Verbots genau analysieren und verstehen.

Bei der Entwicklung neuer Werbestrategien sollten sie darauf achten, den problematischen Kern der ursprünglichen Aussage zu vermeiden, während sie gleichzeitig die gewünschte Botschaft auf eine neue, rechtlich unbedenkliche Weise vermitteln.

Fazit

Das Urteil des OLG Frankfurt zeigt, dass im Bereich der kerngleichen Verstöße durchaus Spielraum für Interpretation besteht. Für Marketingagenturen bedeutet dies einerseits die Chance, auch nach Unterlassungserklärungen noch effektive Werbung zu gestalten. Andererseits unterstreicht es die Notwendigkeit, sehr genau und mit juristischem Sachverstand an solche Fragen heranzugehen.

Eine sorgfältige Abwägung und im Zweifel rechtliche Beratung können hier vor teuren Fehlern schützen. Letztendlich bleibt die Beurteilung, ob ein kerngleicher Verstoß vorliegt, eine Frage des Einzelfalls, die stets einer genauen Prüfung bedarf.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenBeratungEntwicklungFrankfurtMarketingMedienrechtolgOLG FrankfurtRechtsanwaltserviceUnterlassungserklärungUrteilUWGWerbung

Weitere spannende Blogposts

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Implikationen und Risiken für Spieleentwickler

Esport. Was ist das?
8. Juni 2023

Die rechtlichen Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Nutzung von KI in der Spieleentwicklung ergeben In der heutigen digitalen...

Mehr lesenDetails

Asset Deal von IP Rechten: Keine Haftung für Unterlassungserklärung

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
10. November 2022

Da ich als fast 100% Vertragsjurist auch des Öfteren Asset Deals gestalte, ist ein aktuelles Urteil des Landgericht Köln sehr...

Mehr lesenDetails

Abgemahnt von einem Wettbewerbsverband?

Wettbewerbsrecht
18. Juli 2019

Wie man an meinen Blogeinträgen sieht, gibt es bei Abmahnungen viele Dinge zu beachten, selbst abseits der Frage, ob der...

Mehr lesenDetails

Vorbeugende Unterlassungserklärung? Niemals ohne Beratung!

Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend
17. Dezember 2018

Bekannt ist Nicht-Juristen meist nur das Schlagwort "Abmahnung". In der Tat kann es aber auch eine sogenannte Vorbeugende Unterlassungserklärung geben....

Mehr lesenDetails

Archive.org: Eintrag muss nach Unterlassungserklärung nicht entfernt werden

Wettbewerbsrecht
2. März 2023

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen zwei...

Mehr lesenDetails

FIFA in Österreich = Glücksspiel?

FIFA in Österreich = Glücksspiel?
10. März 2023

Passend zu den zahlreichen Urteilen und Entwicklungen im Glücksspielrecht, die man hier auf dem Blog ausreichend findet, gibt es nun...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zum Rechtsmissbrauch bzgl. Umwelthilfe

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
4. Juli 2019

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass...

Mehr lesenDetails

Gaming in China – Session zum Jugendschutz und zur Limitierung von Spielen im Reich der Mitte

Gaming in China – Session zum Jugendschutz und zur Limitierung von Spielen im Reich der Mitte
26. Oktober 2021

Vor allem Kinder und Jugendliche werden vom Bildschirm angezogen, wobei Online-Spiele, die nie enden und bei denen man virtuell Freunde...

Mehr lesenDetails

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
13. Februar 2019

Heute möchte ich kurz ab eine Sache erinnern, von der wahrscheinlich 99,9 % der Selbstständigen und Arbeitgeber noch nicht gehört haben....

Mehr lesenDetails
Organschaft

Organschaft

16. Oktober 2024

Definition and legal basis: The fiscal unity is a tax construct that allows several legally independent companies to be combined...

Mehr lesenDetails
0a33de40 2ae4 401e 98dc b0d021b16861 204222195

Revenue-Based Financing

29. März 2025
Software transfer agreement

Software transfer agreement

16. Oktober 2024
Entrepreneurial company (UG)

Entrepreneurial company (UG)

26. Juni 2023
Right to data portability

Right to data portability

16. Oktober 2024

Podcast Folgen

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

In this captivating episode of the podcast "The Unconventional Lawyer", we delve into the world of a lawyer who is...

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024

In this exciting episode of our podcast, we take a deep dive into the world of innovative business models. Our...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung