• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

KI-Kompetenz nach dem EU AI Act

Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung

18. November 2024
in Intern
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
breaking first decision of the bgh on ai 2
Wichtigste Punkte
  • Der EU AI Act tritt im Februar 2025 in Kraft und stellt Anforderungen an KI-Kompetenz in Unternehmen.
  • Ausreichende KI-Kompetenz umfasst technisches Wissen und Verständnis der Systeme im Geschäftskontext.
  • Die Anforderungen variieren je nach Risikoeinstufung der eingesetzten KI-Systeme.
  • Die Bestellung eines AI Officers ist nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert für KI-Compliance.
  • Unternehmen müssen gesetzliche Anforderungen kontinuierlich erkennen, verwalten und dokumentieren.
  • Ein strukturierter Ansatz zur Implementierung der KI-Kompetenz ist für erfolgreiche Umsetzung erforderlich.
  • Zukünftige Schulungsangebote sollen Unternehmen bei der Umsetzung des AI Acts unterstützen.

Als Rechtsanwalt im Digitalbereich und Unternehmer beobachte ich die Entwicklung des EU AI Acts seit seinen Anfängen. Die ab Februar 2025 geltende Anforderung an „ausreichende KI-Kompetenz“ wirft bei vielen Unternehmen grundlegende Fragen auf. Dabei geht es nicht nur um die formale Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern um die strategische Positionierung im sich rasant entwickelnden Bereich der künstlichen Intelligenz. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten dabei sowohl Herausforderungen als auch Chancen für zukunftsorientierte Unternehmen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die rechtlichen Grundlagen der KI-Kompetenz
2. Der AI Officer – Pflicht oder Kür?
3. Konkrete Anforderungen an die KI-Kompetenz
4. Implementierung in der Praxis
5. Ausblick und mögliche Unterstützungsangebote
5.1. Author: Marian Härtel

Die rechtlichen Grundlagen der KI-Kompetenz

Der EU AI Act definiert „ausreichende KI-Kompetenz“ als fundamentale Anforderung an Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen. Dabei geht es nicht nur um die technische Expertise einzelner Mitarbeiter, sondern um ein umfassendes Verständnis der KI-Systeme im Unternehmenskontext. Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen nachweisen müssen, wie sie diese Kompetenz sicherstellen und aufrechterhalten. Dies umfasst sowohl die technischen Aspekte der eingesetzten KI-Systeme als auch das Verständnis ihrer Auswirkungen auf Geschäftsprozesse und Stakeholder.

Besonders wichtig: Die Anforderungen variieren je nach Risikoeinstufung der eingesetzten KI-Systeme. Während für Hochrisiko-KI-Systeme strenge Vorgaben gelten, sind die Anforderungen für KI-Systeme mit geringerem Risiko entsprechend angepasst. Diese Differenzierung ist entscheidend für die praktische Umsetzung im Unternehmen. Der AI Act sieht dabei eine dynamische Risikobewertung vor, die regelmäßig überprüft und angepasst werden muss. Unternehmen müssen daher Prozesse etablieren, die eine kontinuierliche Evaluation und Anpassung ihrer KI-Kompetenz ermöglichen.

Der AI Officer – Pflicht oder Kür?

Entgegen häufiger Fehlannahmen ist die Bestellung eines dezidierten AI Officers nach dem AI Act nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch zeigt die Praxis, dass eine zentrale Koordinationsstelle für KI-Compliance sinnvoll ist. Die erforderlichen Kompetenzen können dabei auch auf mehrere Personen oder Abteilungen verteilt werden, solange die Verantwortlichkeiten klar definiert und dokumentiert sind. Entscheidend ist nicht die formale Position, sondern die effektive Bündelung und Koordination der notwendigen Kompetenzen im Unternehmen.

Die wesentlichen Kompetenzfelder umfassen dabei weit mehr als nur technisches Verständnis:
– Fundierte Kenntnisse der KI-Systeme und ihrer Funktionsweise, einschließlich der Fähigkeit, Risiken und Limitationen zu erkennen
– Umfassende rechtliche Expertise im Bereich KI-Regulierung, Datenschutz und branchenspezifischer Compliance-Anforderungen
– Tiefgreifendes Geschäftsprozessverständnis und Erfahrung in der Implementation von KI-Systemen
– Professionelles Risikomanagement und kontinuierliche Compliance-Überwachung
– Effektives Change Management und systematische Mitarbeiterschulung
– Strategische Kommunikationsfähigkeiten für die Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern

Konkrete Anforderungen an die KI-Kompetenz

Der AI Act definiert verschiedene Ebenen der erforderlichen Kompetenz, die deutlich über technisches Verständnis hinausgehen. Grundlegend müssen Unternehmen nachweisen können, dass sie:
– Die Funktionsweise ihrer KI-Systeme vollständig verstehen und deren Auswirkungen auf Geschäftsprozesse einschätzen können
– Potenzielle Risiken systematisch erkennen, bewerten und minimieren können
– Compliance-Anforderungen nicht nur implementieren, sondern auch kontinuierlich überwachen und anpassen können
– Umfassende Dokumentationspflichten erfüllen und deren Aktualität gewährleisten können
– Mitarbeiter regelmäßig und bedarfsgerecht schulen und deren Kompetenzentwicklung fördern

Diese Anforderungen müssen in der Praxis durch konkrete, nachweisbare Maßnahmen umgesetzt werden. Dabei ist besonders wichtig, dass die Kompetenz nicht nur formal dokumentiert, sondern tatsächlich im Unternehmensalltag gelebt und kontinuierlich weiterentwickelt wird.

Implementierung in der Praxis

Die praktische Umsetzung erfordert einen strukturierten, mehrstufigen Ansatz. Unternehmen müssen:
– Eine umfassende Bestandsaufnahme ihrer KI-Systeme durchführen, einschließlich einer detaillierten Risikoanalyse
– Die erforderlichen Kompetenzen präzise identifizieren und mit vorhandenen Ressourcen abgleichen
– Vorhandene Expertise systematisch evaluieren und Entwicklungspotenziale erkennen
– Gezielte Qualifizierungsmaßnahmen planen, durchführen und deren Wirksamkeit überprüfen
– Effektive Monitoring-Systeme etablieren, die eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung ermöglichen
– Dokumentationsprozesse implementieren, die den Nachweis der KI-Kompetenz jederzeit ermöglichen

Besonders wichtig ist dabei die kontinuierliche Weiterentwicklung der KI-Kompetenz, da sich sowohl die Technologie als auch die regulatorischen Anforderungen stetig weiterentwickeln. Unternehmen müssen daher flexible Strukturen schaffen, die eine agile Anpassung an neue Entwicklungen ermöglichen.

Ausblick und mögliche Unterstützungsangebote

Die Implementierung der KI-Kompetenz-Anforderungen wird für viele Unternehmen eine komplexe Herausforderung darstellen. Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in der Digitalbranche befinde ich mich derzeit in ersten Gesprächen zur möglichen Entwicklung von Schulungsformaten. Diese könnten Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der AI Act-Anforderungen unterstützen.

Ob und in welcher Form solche Schulungsangebote realisiert werden, ist derzeit noch in der Konzeptionsphase. Die Überlegungen gehen in Richtung praxisorientierter Formate, die sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die konkrete Implementation im Unternehmensalltag abdecken könnten. Interessierte Unternehmen können sich für weitere Informationen gerne an mich wenden.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die praktische Umsetzung des AI Acts entwickelt und welche konkreten Unterstützungsbedarfe sich daraus ergeben. Als Rechtsanwalt mit eigener unternehmerischer Erfahrung werde ich diese Entwicklung aufmerksam begleiten und mein Beratungsangebot entsprechend anpassen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Alterskennzeichnung für Apps im neuen Jugendmedienschutzgesetz

Alterskennzeichnung für Apps im neuen Jugendmedienschutzgesetz
23. April 2019

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat für das Jahr 2020 ein neues Jugendmedienschutzgesetz angekündigt, um die Regelungen aus der Zeit der...

Mehr lesenDetails

AG Ludwigsburg zu Rechtsmissbrauch bei Google-Fonts Abmahnungen

Wettbewerbsrecht
31. März 2023

Im Bereich des Datenschutzes kommt es immer wieder zu Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen. So hat das Amtsgericht Ludwigsburg kürzlich in...

Mehr lesenDetails

Bundesgerichtshof und „klimaneutral“

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
27. Juni 2024

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: "klimaneutral") regelmäßig nur dann zulässig ist, wenn...

Mehr lesenDetails

Spam ist nicht beschränkt auf E-Mail

Spam ist nicht beschränkt auf E-Mail
4. Februar 2019

Heute habe ich über dieses Urteil des OLG Nürnberg berichtet. Abseits von den eigentlichen Rechtsfragen zum Thema Werbung äußert sich...

Mehr lesenDetails

Mitgliedschaft in einem Onlineforum darf nicht „einfach so“ gekündigt werden

Mitgliedschaft in einem Onlineforum darf nicht „einfach so“ gekündigt werden
7. April 2020

Die aktuelle Corona-Krise führt dazu, dass auch die Neuigkeiten über Urteile und sonstige Entwicklungen im IT-Recht rarer werden. Hin und...

Mehr lesenDetails

Sternebewertung ohne Kundenrezensionen = UWG Verstoß

Sternebewertung ohne Kundenrezensionen = UWG Verstoß
3. Juli 2023

Das Landgericht Berlin hat entschieden, das die Verwendung von Sternebewertungen in Online-Shops betrifft. Es wurde entschieden, dass die Bewerbung von...

Mehr lesenDetails

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
31. Januar 2019

Eine neue Masche bei Kriminellen wird wohl gerade beliebt und basiert auf den automatischen Content-ID Funktionen von YouTube bzw. auf...

Mehr lesenDetails

Domain-Registrar haftet nur einschränkt

Domain-Registrar haftet nur einschränkt
11. November 2019

Das Landgericht Münster hat in einem kürzlichen Urteil bestätigt, dass ein Unternehmen, das für einen Dritten die Registrierung einer Domain...

Mehr lesenDetails

Warum ‚Zahlbar innerhalb von 14 Tagen‘ auf Ihrer Rechnung juristischer Unsinn sein könnte ;-)

Warum ‚Zahlbar innerhalb von 14 Tagen‘ auf Ihrer Rechnung juristischer Unsinn sein könnte ;-)
13. Juni 2023

Einleitung: In meiner Karriere habe ich oft den Satz "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen" auf Rechnungen gesehen. Es ist fast...

Mehr lesenDetails
Provider liability

Provider liability

16. Oktober 2024

Provider liability is a central topic in Internet law and deals with the question of the extent to which providers...

Mehr lesenDetails
Joint Development Agreement

Joint Development Agreement

16. Oktober 2024
rechtsanwaltsverguetungsgesetz rvg

Usual remuneration

10. November 2024
Dissent

Dissent

16. Oktober 2024
law 1898974 1280

Media Law / Social Media Law

25. Juni 2023

Podcast Folgen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode wird ein tiefgreifender Blick auf die Startup- und Innovationslandschaft in Deutschland und Europa geworfen. Die Diskussion...

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung