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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Killerspiele und Verfassungsrecht *Update

14. Oktober 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 1 min lesen
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the basic law 2454404 1280

Da ich darauf angesprochen wurde. Sowohl die politische als auch die juristische Situation ist eine vollständig andere, als diese es vor 12 Jahren der Fall war. Die Fragestellungen aus diesem Gutachten sind zwar nicht verfassungsrechtlich unbedingt überholt, aber natürlich trotzdem juristisch durch die Stärkung der USK, die USK-Prüfsiegel, die Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes und die allgemein gute Arbeit vieler Menschen, die sich im Jugendschutz und im Verbandsbereich für diese Fragen engagiert haben und jeden Tag für einen fairen Ausgleich zwischen Jugendschutz und den Interessen der Industrie kämpfen. Meine Intention war, auf den Unsinn einer Killerspieldebatte hinzuweisen, die politisch, juristisch und wissenschaftlich vollkommen überholt ist. Das wurde im Ursprungsartikel nicht derartig deutlich, wie ich es zunächst vermutet hatte. 

Wichtigste Punkte
  • Die politische und juristische Situation hat sich in den letzten 12 Jahren erheblich verändert.
  • Die USK und die USK-Prüfsiegel stärken den Jugendschutz.
  • Das Jugendschutzgesetz wurde überarbeitet, um modernen Herausforderungen zu begegnen.
  • Das Engagement vieler Menschen verbessert den Jugendschutz kontinuierlich.
  • Die Killerspieldebatte ist politisch und juristisch überholt.
  • Das ursprüngliche Gutachten bleibt in vielen Punkten weiterhin relevant.
  • Die Auseinandersetzung mit Computerspielern und Gewalt ist nicht hilfreich.

Und hier der bisherige Artikel:

Da es gerade ja wieder en vogue ist, Computerspieler mit Nazis, Gewalttätern und sonstigen Personen in einen Topf zu werden und irgendwie wieder einmal die Killerspieldebatte aufkommt, will ich auch noch einmal alte Brötchen aufwärmen.

Vor 12 Jahren habe ich ein Gutachten zur Machbarkeit eines § 131a StGB verfasst. Das war kurz bevor ich Rechtsanwalt wurde, im Rahmen einer meiner Rechtsanwaltsstation als Referendarn. Seitdem hat sich an unserem Grundgesetz kaum etwas Relevantes geändert, weswegen viele, wenn nicht die meisten Aussagen in meinem Gutachten, noch aktuell sein sollten.

Wen es interessiert, der findet das Gutachten hier. Ich bitte jedoch zu beachten, dass ich zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht alle Fundstellen, Urteile etc. überprüft habe, ob diese noch aktuell sind.

[pdf-embedder url=“https://itmedialaw.com/wp-content/uploads/2019/10/verbot_killerspiele.pdf“]

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerComputerspielComputerspieleGesetzeJugendschutzKILawUrteile

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