• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Können Verträge mit KI erstellt werden?

Können Verträge mit KI erstellt werden?

7. März 2023
Legal Wiki statt blindem RAG

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Können Verträge mit KI erstellt werden?

7. März 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. KI zur Erstellung von Verträgen nutzen?
3. Ergebnis
3.1. Author: Marian Härtel

In der aktuellen Zeit suchen viele Mandanten nach kosteneffizienten Alternativen, um ihre Verträge zu gestalten und zu überprüfen. Die Verwendung von KI in der Vertragsgestaltung scheint in diesem Zusammenhang eine attraktive Option zu sein, da sie schneller und kosteneffizienter ist als die Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten.

Wichtigste Punkte
  • Mandanten suchen nach kosteneffizienten Alternativen in der Vertragsgestaltung.
  • Künstliche Intelligenz (KI) bietet Vorteile in der Vertrags­erstellung, wie Präzision und Kosteneffizienz.
  • Fehlerhafte oder unvollständige Verträge können zu ernsten rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Mandanten sollten Kenntnisse im Vertragsrecht haben oder einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen.
  • KI-Modelle sind abhängig von der Qualität der verwendeten Daten.
  • Die menschliche Intuition und Erfahrung sind durch KI nicht ersetzbar.
  • KI kann die Arbeit erleichtern, aber Feedback und Kommunikation mit Anwälten sind entscheidend.

Allerdings sollten Mandanten vorsichtig sein, bevor sie auf KI ausweichen, insbesondere wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse im Vertragsrecht verfügen. Denn obwohl KI eine Vielzahl von Vorteilen bietet, können fehlerhafte oder unvollständige Verträge zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen und damit langfristig teurer sein als die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt.

KI zur Erstellung von Verträgen nutzen?

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Vertragsgestaltung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Vorteile liegen auf der Hand: KI kann schnell und kosteneffizient große Mengen an Verträgen erstellen und bietet eine hohe Präzision und Genauigkeit bei der Formulierung von Klauseln. Allerdings birgt die Verwendung von KI auch Risiken, besonders für Mandanten, die nicht über ausreichende Kenntnisse im Vertragsrecht verfügen. Auf der einen Seite kann KI dabei helfen, Zeit und Kosten zu sparen, indem sie repetitive und zeitaufwändige Aufgaben übernimmt. Durch die Automatisierung von Vertragsgenerierung und -überprüfung kann eine höhere Effizienz erreicht werden, was insbesondere für Unternehmen mit hohem Vertragsvolumen von Vorteil ist. Auch die Präzision der KI-Generierung kann eine höhere Qualität der Verträge garantieren.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass KI-Generierung nur so gut ist wie die Daten, die sie verwendet. Wenn die KI-Modelle unzureichend oder fehlerhaft sind, können auch die Verträge, die sie generieren, fehlerhaft sein. Dies kann sich auf die rechtliche Wirksamkeit des Vertrags auswirken und möglicherweise erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass KI möglicherweise nicht in der Lage ist, alle relevanten Aspekte einer Vereinbarung zu berücksichtigen. Verträge enthalten oft komplexe Klauseln, die von verschiedenen rechtlichen und faktischen Aspekten abhängen. Wenn eine solche Klausel von der KI-Generierung nicht berücksichtigt wird, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Mandanten sich vor der Verwendung von KI in der Vertragsgestaltung ausreichend über die relevanten rechtlichen und faktischen Aspekte der betreffenden Vereinbarung informieren. Hierfür sollten sie entweder über die erforderlichen Kenntnisse im Vertragsrecht verfügen oder sich von einem Anwalt beraten lassen, der über das notwendige Fachwissen verfügt. In jedem Fall sollten Mandanten sicherstellen, dass die von der KI-Generierung erstellten Verträge von einem erfahrenen Anwalt überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vertragsnormen stehen. Wenn Mandanten nicht über ausreichende Kenntnisse im Vertragsrecht verfügen, sollten sie einen Anwalt hinzuziehen, der in der Lage ist, die KI-generierten Verträge gründlich zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Insgesamt bietet die Verwendung von KI in der Vertragsgestaltung zweifellos viele Vorteile, aber sie birgt auch Risiken. Mandanten sollten daher sicherstellen, dass sie über ausreichende Kenntnisse im Vertragsrecht verfügen oder die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass ihre Verträge korrekt und wirksam sind.

Ergebnis

Als Rechtsanwalt habe ich in den letzten Monaten intensiv KI-Tools getestet, die bei der Vertragsgenerierung und -überprüfung helfen sollen. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass KI-Generatoren tatsächlich für die grundlegende Generierung von Texten hilfreich sein können. Sie können Zeit sparen und die Arbeit erleichtern, indem sie das Schreiben von Verträgen automatisieren.

Allerdings sollten Mandanten und andere Nutzer von KI-Generatoren beachten, dass das Ergebnis der KI-Generatoren nur dann verwendet werden sollte, wenn man selbst genug Erfahrung und Kenntnis hat, um zu beurteilen, ob das Ergebnis korrekt und ausreichend ist. Die KI-Generatoren sind nicht in der Lage, menschliche Intuition und Erfahrung zu ersetzen. Es ist wichtig zu betonen, dass KI-Generatoren Inhalte nur halluzinieren und daher nur als Arbeitserleichterung genutzt werden sollten. Ein Anwalt kann nicht durch eine Maschine ersetzt werden, da der Prozess der Vertragsgestaltung und -prüfung auch eine regelmäßige Feedbackmöglichkeit und Kommunikation mit einem Anwalt erfordert. Nur so können individuelle Anforderungen und Bedürfnisse eines Mandanten berücksichtigt werden.

Insgesamt ist die Verwendung von KI-Generatoren in der Vertragsgestaltung und -überprüfung eine vielversprechende Technologie, die in Zukunft noch weiter ausgebaut werden wird. Trotzdem sollten Mandanten und Nutzer von KI-Generatoren vorsichtig sein und sicherstellen, dass sie über ausreichende Kenntnisse im Vertragsrecht verfügen, um die generierten Verträge zu beurteilen. Es bleibt festzuhalten, dass KI-Generatoren die Erfahrung eines erfahrenen Anwalts nicht ersetzen können, sondern nur ergänzen und unterstützen können.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: GesetzeKIModelTestUrteileVerträgeVertragsrecht

Weitere spannende Blogposts

Influencer: Bundesregierung will Neuregelung schaffen

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
12. Juni 2019

Die Rechtsprechung rund um Influencer ist zwar aktuell einem klaren Trend unterlegen, was man deutlich an diversen Posts bei mir...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Fallstricke bei der Gründung eines Online-Startups vermeiden

Rechtliche Fallstricke bei der Gründung eines Online-Startups vermeiden
8. Oktober 2024

Die Gründung eines Online-Startups erfordert nicht nur unternehmerisches Geschick, sondern auch ein solides rechtliches Fundament. Unternehmensgründer sehen sich mit einer...

Mehr lesenDetails

Atemschutzmasken selber herstellen und anbieten?

Atemschutzmasken selber herstellen und anbieten?
30. März 2020

0Aktuell gibt es überall Bedarf für Schutzkleidung wie Atemschutzmasken und neben professionellen Anbietern drängen auch zahlreiche Selbstständige auf den Markt...

Mehr lesenDetails

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
13. Juni 2024

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software Über viele Jahre hinweg hatte ich die Gelegenheit, einen der bekanntesten Automationsbots für...

Mehr lesenDetails

DSGVO: OLG bleiben dabei angeblicher Kontrollverlust reicht nicht für Schadenersatzanspruch

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
16. Januar 2024

Einleitung: Als Anwalt, der sich intensiv mit den Facetten des Datenschutzrechts auseinandersetzt, möchte ich heute eine bedeutende Entwicklung in diesem...

Mehr lesenDetails

Esport: Toxic Behaviour und Zivilrecht

Esport: Toxic Behaviour und Zivilrecht
28. November 2019

Das Problem Sogenanntes Toxic Behaviour ist natürlich auch im Esport ein großes Problem. Aber wie ist das ganze zivilrechtlich zu...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zu Wikipedia und Museumsfotografien

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
20. Dezember 2018

Und noch eine BGH-Entscheidung am heutigen Tag, kurz vor Weihnachten. Sie ist jedoch keine wirkliche Überraschung ;) So hat dieser...

Mehr lesenDetails

Influencer-Agenturen: Vertragskonstellationen und ihre Auswirkungen

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
8. August 2024

Als Influencer-Agentur gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man Verträge mit Kunden und Influencern gestalten kann. Jede dieser Konstellationen hat ihre...

Mehr lesenDetails

Voreingestelltes „Ja“ zu Cookies unzulässig!

Voreingestelltes „Ja“ zu Cookies unzulässig!
22. März 2019

Demnächst könnte es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs geben, dass deutsche Webseitenanbieter, die sich bislang an § 15 III TMG...

Mehr lesenDetails
Legal Wiki statt blindem RAG
Sonstiges

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026

Die aktuelle Diskussion rund um Legal AI, Akten-Wikis und wissensbasierte Systeme zeigt sehr deutlich: Es geht längst nicht mehr nur...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026

Produkte

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung