• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Landgericht Frankfurt gewährt Rückzahlunganspruch aus Glücksspielverlusten

4. Januar 2023
in Recht im Internet, Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
slot machine 159972 1280
Wichtigste Punkte
  • Landgericht Frankfurt am Main entscheidet über Rückzahlungsanspruch gegen MrGreen.de, einen Anbieter von Online-Glücksspiel in Malta.
  • Spieler beharrt auf Nichtigkeit des Vertrags gemäß § 134 BGB, da Lizenz in Deutschland fehlt.
  • Gericht erkennt Rückzahlungsanspruch nach §§ 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1, 398 BGB an.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen von MrGreen verstoßen gegen EG-Richtlinie 93/13, somit ist maltesisches Recht unwirksam.
  • § 4 Abs. 4 GlüStV gilt als rechtmäßig, um den freien Dienstleistungsverkehr nach Art. 56 AEUV einzuschränken.
  • Gericht erkennt keinen Ausschluss des Kondiktionsanspruches an; Spieler war sich der Illegalität nicht bewusst.
  • Anbieter sollten AGB prüfen und geltende Rechtsvorschriften in Deutschland berücksichtigen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat ein sehr spannendes Urteil zu der Frage gefällt, ob einem deutschen Spieler ein Rückzahlungsanspruch gegen einen Glückspielanbieter in Malta zusteht.

Bei dem Beklagten handelte es sich um MrGreen.de, der Online Glückspiel ein deutscher Sprache anbietet.

Der Spieler bzw. die Klägerin, der der Anspruch abgetreten wurde, ist der Ansicht, das zugrundeliegende Rechtsgeschäft mit der Beklagten sei gemäß § 134 BGB nichtig, weil diese in Deutschland keine Erlaubnis zum Veranstalten von Glücksspielen besitze. Die Beklagte verstoße gegen § 4 Abs. 4 GlüStV sowie § 284 StGB. Die Klägerin ist der Ansicht, ein Bereicherungsanspruch scheitere insbesondere nicht an § 817 S. 2 BGB, da diese Norm teleologisch zu reduzieren sei, weil sich der Gesetzgeber mit § 4 Abs. 4 GlückStV bewusst für ein absolutes Verbot von Casino-Spielen im Internet entschieden habe und die Intention des Verbotsgesetzes vollständig unterlaufen würde, wenn die Spieleinsätze kondiktionsfest seien.

Das Landgericht Frankfurt am Main erkannte sich als zuständig und befand auch einen Rückzahlungsanspruch aus §§ 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1, 398 BGB für begründet. Deutsche Recht war dabei anzuwenden, denn die von der MrGreen in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rechtswahlklausel steht ist wegen Verstoßes gegen die Richtlinie EG 93/13 (Klausel-RL) und wegen Verstoßes gegen Art. 14 Abs. 1 S. 1 lit. a) Rom-II-VO unwirksam. Maltesisches Recht findet daher auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. Besonders fies für die Beklagte ist wohl, dass das Gericht der Auffassung war, dass § 4 Abs. 4 GlüStV nicht gegen Art. 56 AEUV verstößt, da die durch den GlüStV und seine Ausführungsbestimmungen bewirkte Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 56 zwingenden Gründen des Allgemeininteresses im Sinne des Unionsrechts (vgl. BGH, Urt. v. 28.9.2011 – I ZR 92/09; auf dieses Urteil bezugnehmend: LG München I, Urt. v. 13.4.2021 – 8 O 16058/20) dient.

Besonders interessant ist jedoch, dass das Gericht auch keinen Ausschluss des Kondiktionsanspruches erkannte, da dem Spieler die Illegalität des Spieles auf MrGreen.de nicht bekannt war und das Gerichtsverfahren auch keine andere Umständen dargelegt hätte. Insbesondere sei es glaubhaft gewesen, dass der Spieler die AGB, die auf die Umstände hingewiesen haben, nicht gelesen habe und die Beklagte auch keine anderen Umstände beweisen konnte, da es für das Gericht bekannt sei, dass umfangreiche AGB eigentlich nie gelesen werden.

Das wiederum ist eine sehr spannende (aber durchaus auch fragwürdige) Argumentationskette, die viele Auswirkungen auf die Frage hat, wie AGB gestaltet UND eingebunden werden sollten, um in ähnlich gelagerten Fällen, in denen es eventuell um die Abgrenzung von Skillgame und Glücksspiel geht, eine andere Bewertung des Kondiktionsanspruches zu erreichen.

Gerne kann ich dazu beraten. 

Klar ist aber auch, dass Anbieter gut beraten sind, AGB und sonstige Umstände zu prüfen und die Möglichkeiten des GlüStV in Deutschland zu nutzen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBGHDienstleistungFrankfurtGesetzeinternetKILandgericht Frankfurt am Main

Weitere spannende Blogposts

Influencer-Marketing rechtssicher gestalten: Ein Leitfaden für Startups

Influencer-Marketing rechtssicher gestalten: Ein Leitfaden für Startups
8. Oktober 2024

Influencer-Marketing hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Instrument im digitalen Marketing entwickelt. Für Startups bietet es eine...

Mehr lesenDetails

Ein umfassender Leitfaden zur Impressumspflicht für Streamer

Ein umfassender Leitfaden zur Impressumspflicht für Streamer
5. November 2018

In den letzten Wochen haben mich zahlreiche Anfragen bezüglich der Impressumspflicht für Twitch-Streamer und YouTuber erreicht. Daher habe ich beschlossen,...

Mehr lesenDetails

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
12. Dezember 2018

Der Generalanwalt des EuGH hat sich heute zum Thema Musik-Sampling geäußert und vertritt die Meinung, dass Sampling, also das elektronische...

Mehr lesenDetails

Blockchain-Technologie und Startups – Ein Blick in die Zukunft

Howey Test
13. März 2024

Vor zwei Tagen hatte ich die Gelegenheit, an der Präsentation der W3Now Studie in Berlin teilzunehmen. Diese Veranstaltung war ein...

Mehr lesenDetails

Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software

Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software
4. November 2020

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat für einen verbesserten Verbraucherschutz beim Kauf von Software und Apps sowie auf...

Mehr lesenDetails

1 Euro Sofortkauf für Auto bei Ebay = kein wirksamer Kaufvertrag

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
14. Juli 2020

Bietet ein Interessent bei einem eBay-Angebot mit dem Hinweis: „Preis 1 €“ tatsächlich 1 € führt dies nicht zu einem...

Mehr lesenDetails

KI-generierte Videos

192×192
11. Juli 2024

Vor ein paar Tagen habe ich mich in ein spannendes neues Projekt gestürzt: KI-generierte Videos für itmedialaw.com. Als begeisterter Verfechter...

Mehr lesenDetails

Facebook: Neue Urteile zu Löschungsansprüchen

Facebook: Neue Urteile zu Löschungsansprüchen
31. Oktober 2018

In letzter Zeit ergingen einige Entscheidungen zu Löschungsansprüchen gegen Facebook, die ich hier einmal gesammelt präsentieren möchte. Streitwert: So hat...

Mehr lesenDetails

LG München: Das Gold des Goldhasen ist markenrechtlich schützbar

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
29. Oktober 2019

Eine interessante Entscheidung zum Markenrecht hat das Landgericht München getroffen. Nachdem Lindt bis zum EuGH für den 3D-Markenschutz des Goldhasen...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?

8. September 2025

Mods add new content to video games, improve graphics or add completely new ways of playing. Hardly any major PC...

Mehr lesenDetails
Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

7. September 2025
Chain of title in game development: building a clean chain of rights

Chain of title in game development: building a clean chain of rights

6. September 2025
Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

5. September 2025
Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

12. August 2025

Podcastfolge

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

Mehr lesenDetails
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024
c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung