- Landgericht Berlin entschied am 28.06.2022, dass Werbung in Newslettern klar gekennzeichnet sein muss.
- Das Trennungsgebot verlangt einen deutlich sichtbaren Hinweis auf den kommerziellen Charakter der Werbebeiträge.
- Redaktionelle und werbliche Beiträge sollten visuell deutlich voneinander abgegrenzt werden.
- Das Urteil folgt dem bereits bestehenden Verständnis bei Influencern und Druckschriften.
- Die Entscheidung basiert auf klar formulierten Gesetzen und einschlägiger Rechtsprechung.
- Newsletterdesign muss klare Hinweise für Verbraucher bieten, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Das Urteil zeigt, dass rechtliche Standards auch für digitale Medien gelten.
Gamertag/Nickname „geklaut“, was kann man tun?
Das Problem mit geklauten Gamertags In den letzten Monaten sind immer öfter Mandanten, allen voran auch bekannte Streamer, an mich...
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