Es überrascht immer wieder, auf Urteile zu stoßen, die, basierend auf eigentlichen klar formulierten Gesetzen und einschlägiger Rechtsprechung, durch die Parteien provoziert werden.
So hat das Landgericht Berlin (WRP 2022, 1437-1440 (Urteil vom 28.06.2022, 102 O 61/22)) vor kurzem entschieden.
Werden in dem Newsletter einer Computerzeitschrift redaktionelle und werbliche Beiträge mit nahezu identisch gestalteten „Teasern“ angekündigt (jeweils mit einer Überschrift, einem Bild, einem kurzen Text und einem farblich hervorgehobenen Button mit der Aufschrift „Weiterlesen“) erfordert das Trennungsgebot einen deutlich ins Auge fallenden Hinweis auf den kommerziellen Charakter der Werbebeiträge. …
Was bei Influencern lange vermutet wurde (siehe die zahlreichen Blogbeiträge hier auf der Seite) und auch ansonsten in Druckschriften kaum bestritten wird, ergibt sich qua Sinnzusammenhang eigentlich auch für Newsletter. Aber das Landgericht Berlin bestätigte trotzdem diese nicht allzu überraschende Rechtsauffassung.