Wichtigste Punkte
- Landgericht Berlin entschied, dass Newsletter klar zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten unterscheiden müssen.
- Das Trennungsgebot fordert einen deutlichen Hinweis auf den kommerziellen Charakter von Werbebeiträgen.
- Die Entscheidung spiegelt die bereits bestehenden Ansprüche in der Rechtsprechung wider und betrifft auch Influencer und Druckschriften.
Was bei Influencern lange vermutet wurde (siehe die zahlreichen Blogbeiträge hier auf der Seite) und auch ansonsten in Druckschriften kaum bestritten wird, ergibt sich qua Sinnzusammenhang eigentlich auch für Newsletter. Aber das Landgericht Berlin bestätigte trotzdem diese nicht allzu überraschende Rechtsauffassung.