• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

LG Köln: CDN-Anbieter haftet als Störer für Urheberrechtsverletzung!

31. Juli 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
lg koeln cdn anbieter haftet als stoerer fuer urheberrechtsverletzung 1

Gerade wurde ich beim Surfen auf LinkedIn auf ein spanendes Urteil des Landgericht Köln (14 O 29/21) aufmerksam. Obwohl das Urteil  bereits im letzten Jahr erging, ist es bemerkenswert, dass es bisher relativ wenig Beachtung gefunden hat. Besonders überraschend ist dies, da Content Delivery Networks (CDNs) – in diesem speziellen Fall vermutlich Cloudflare – von vielen Unternehmen genutzt werden. Die Frage zur Zulässigkeit von Diensten wie Cloudflare ist in der Tat eine häufig gestellte Frage, die viele Interessierte zu meinem Blog führt.

Wichtigste Punkte
  • Urteil des Landgerichts Köln (14 O 29/21) könnte weitreichende Folgen für CDN-Betreiber haben.
  • Störerhaftung betrifft die Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen, selbst ohne direkte Beteiligung.
  • Cloudflare wird als Beispiel für CDNs genannt, die möglicherweise rechtlich haftbar gemacht werden können.
  • Gericht entschied, dass CDN-Betreiber haftbar sind, wenn sie Urheberrechtsverletzungen ermöglichen.
  • Urteil erweitert die Haftung von IT-Infrastruktur-Anbietern und könnte neue Herausforderungen schaffen.
  • Anbieter sollten Verträge und Compliance-Prozesse überprüfen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Gerichtsurteile fordern proaktive Maßnahmen zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen durch IT-Dienste.

In Anbetracht der Wichtigkeit des Themas und da die Haftung von IT-Unternehmen – insbesondere die Frage, wann die Geschäftsführung persönlich haftet – gerade ein zentrales Thema in meiner Arbeit ist, möchte ich dieses Urteil trotz seiner bisher geringen Beachtung aufgreifen und diskutieren. Denn dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Haftung von IT-Infrastrukturanbietern haben und damit die gesamte Branche vor neue Herausforderungen stellen.

Bevor wir jedoch die volle Tragweite dieses Urteils erörtern können, ist es notwendig, die zugrundeliegenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

Die rechtlichen Grundlagen

Die Störerhaftung im deutschen Urheberrecht ist ein Konzept, das sich auf die Verantwortung einer Partei für Urheberrechtsverletzungen bezieht. Grundsätzlich besagt es, dass eine Partei haftbar gemacht werden kann, wenn sie auf irgendeine Weise dazu beiträgt, dass ein Dritter eine Urheberrechtsverletzung begeht. Interessanterweise kann dies auch dann gelten, wenn die Partei selbst nicht unmittelbar an der Urheberrechtsverletzung beteiligt war, aber dennoch eine entscheidende Rolle bei deren Durchführung gespielt hat.

In dem aktuellen Kontext betrifft dies insbesondere die Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs). CDNs sind Netzwerke von verteilten Servern, die darauf ausgelegt sind, Inhalte an Benutzer zu liefern, basierend auf deren geografischer Nähe zu einem der Server des Netzwerks. Dies geschieht, um die Effizienz der Auslieferung zu maximieren und die Latenzzeit für den Endbenutzer zu minimieren.

In dem hier relevanten Urteil hat das Gericht argumentiert, dass CDN-Betreiber eine Mitverantwortung für Urheberrechtsverletzungen tragen können. Sie liefern Inhalte – einschließlich solcher, die Urheberrechte verletzen – an Endbenutzer. Dies bedeutet, dass sie, wenn sie Kenntnis von solchen Urheberrechtsverletzungen haben und nichts unternehmen, um sie zu unterbinden, als Beitragende zur Verletzung angesehen werden können. Dies kann auch dann gelten, wenn sie selbst nicht die Verletzung verursacht haben, da sie dennoch eine wesentliche Rolle bei deren Ausführung spielen.

Dieses Urteil erweitert die Anwendung des Störerhaftungsprinzips im deutschen Urheberrecht und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Verantwortlichkeiten von CDN-Betreibern und anderen IT-Infrastrukturanbietern haben. Sie sollten sich daher der potenziellen Rechtsfolgen bewusst sein und möglicherweise ihre Strategien zur Verwaltung und Kontrolle der Inhalte, die sie liefern, überdenken.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln

In seiner Entscheidung stellte das Gericht fest, dass der betroffene CDN-Betreiber durch die Bereitstellung seiner Dienste eine Urheberrechtsverletzung ermöglicht hat und daher als Störer haftbar ist. Bei genauerer Betrachtung stellte das Gericht fest, dass der CDN-Betreiber durch das Hosting und die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne die notwendige Zustimmung der Urheber einen Beitrag zur Urheberrechtsverletzung leistete.

Dieses Urteil ist spannend, aber auch problematisch zugleich, und könnte wegweisend für ähnliche Fälle in Deutschland sein. Es ist das erste Urteil seiner Art, das einen CDN-Betreiber als Störer einer Urheberrechtsverletzung identifiziert.

Interessanterweise ist dieses Urteil nicht isoliert, sondern folgt einem ähnlichen Trend, den das Landgericht Leipzig in einem früheren Fall festgestellt hat. In diesem Fall wurde ein DNS-Resolver, ein wichtiger Bestandteil des Internets, der Anfragen von Benutzern nach bestimmten Websites in IP-Adressen umwandelt, als Täter einer Urheberrechtsverletzung identifiziert.

Obwohl beide Fälle derzeit in der Berufung sind, zeigen sie eine wachsende Bereitschaft der Gerichte, die Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf Anbieter von IT-Infrastrukturen auszuweiten. Dies könnte ein Zeichen dafür sein, dass wir uns auf eine neue Ära der Haftung für solche Anbieter zubewegen, in der die Gerichte von ihnen verlangen, dass sie stärkere Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Dienste nicht zur Durchführung von Urheberrechtsverletzungen genutzt werden.

Die Implikationen für die Branche

Diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass ein Präzedenzfall für die Haftung von Hostern nicht mehr weit entfernt sein könnte. Für Anbieter von IT-Infrastruktur, wie Hostern, CDN-Betreibern und anderen Dienstleistern, ist es nun wichtiger denn je, ihre Verträge, Compliance-Prozesse und Verhaltensnormen zu überprüfen und anzupassen.

Es ist nicht zu leugnen, dass diese Gerichtsentscheidungen ein Weckruf für die IT-Branche sein sollten. Selbst wenn die Berufungen in diesen Fällen erfolgreich sind, bleibt das Risiko bestehen, dass zukünftige Urteile in ähnlicher Weise entscheiden könnten.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass IT-Infrastruktur-Anbieter proaktiv Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Dienste nicht zur Unterstützung von Urheberrechtsverletzungen genutzt werden können. Dies könnte die Implementierung strengerer Kontrollen, die Verbesserung von Überwachungssystemen oder die enge Zusammenarbeit mit Urheberrechtsinhabern beinhalten.

Fazit

Das aktuelle Urteil des Landgerichts Köln markiert einen potenziellen Wendepunkt in der Haftung von IT-Infrastrukturanbietern. Es ist eine klare Aufforderung an die Branche, ihre bestehenden Praktiken zu überdenken und Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sie nicht unwissentlich zu Urheberrechtsverletzungen beitragen. Es ist an der Zeit zu handeln – JETZT.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Deepfakes: Eine juristische Betrachtung

Deepfakes: Eine juristische Betrachtung
15. Juni 2023

Was sind Deepfakes? Deepfakes sind mittels künstlicher Intelligenz generierte Fälschungen von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen. Grundlage der Technik ist sogenanntes...

Mehr lesenDetails

Unerwünschte Emailwerbung durch Werbepartner

Unerwünschte Emailwerbung durch Werbepartner
3. Mai 2019

Eigentlich dachte man, dass die Zeiten der Gerichtsurteile bezüglich Spam-Werbung ein Ende haben. Entweder die Verursacher von Spam sind nicht...

Mehr lesenDetails

#ad als Hashtag für Werbung nicht ausreichend!

#ad als Hashtag für Werbung nicht ausreichend!
25. Januar 2019

Passend zu den Influencer-Urteilen aus Berlin, schließt sich das Landgericht Heilbronn mit einer weiteren Klarstellung an. Zwei Punkte sind dabei...

Mehr lesenDetails

OLG Köln zur Kenntlichmachung von Affiliate-Links

Achtung: Affiliates bei YouTube, Gamingwebseiten und anderen Networks
27. Januar 2021

Zu Frage ob und wie Affiliate-Links auf Webseiten kenntlich gemacht werden müssen, gab es in der jüngeren Vergangenheit schon einige...

Mehr lesenDetails

Wichtige Entscheidung des OLG Dresden zur Kündigung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken

Wichtige Entscheidung des OLG Dresden zur Kündigung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken
12. Februar 2024

Einleitung: Die Herausforderung unrechtmäßiger Account-Sperrungen In meiner anwaltlichen Praxis begegne ich regelmäßig Fällen, in denen Mandanten von der unrechtmäßigen Sperrung...

Mehr lesenDetails

„Gesetz über digitale Dienste und Märkte“ tritt in Kraft

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
16. November 2022

Heute ist das Gesetz über digitale Dienste in Kraft getreten und gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten. Der Digital...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Schritte bei gesperrten Instagram-Accounts: Deine Optionen und Präzedenzfälle

Instagram-Sperrung? Angemessene Wartefrist beachten!
20. Juli 2023

Wenn dein Instagram-Account gesperrt wird, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um deine Rechte zu wahren...

Mehr lesenDetails

Achtung Handwerker und Dienstleister: Nicht aufgeklärter Verbraucherwiderruf – eine Langzeitfolge ohne Wertersatz!

Achtung Handwerker und Dienstleister: Nicht aufgeklärter Verbraucherwiderruf – eine Langzeitfolge ohne Wertersatz!
25. Mai 2023

Hinweis auf die lange Widerrufsfrist: Bei fehlender Aufklärung kann sie bis zu 1 Jahr und 14 Tage betragen! Die kontinuierliche...

Mehr lesenDetails

LG Köln zur Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts bei grenzüberschreitender Internetnutzung

LG Köln zur Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts bei grenzüberschreitender Internetnutzung
11. Januar 2024

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 21. Dezember 2023 (Az. 14 O 292/22) grundlegende Fragen zur Anwendbarkeit des...

Mehr lesenDetails
LogoRechteck
Intern

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025

  Mit dem Start des Alphatests von LawOMate beginnt der nächste Schritt in Richtung echter Legal Automation. Die Plattform ist...

Mehr lesenDetails
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Mehr lesenDetails
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung