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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Lieber sicher sein, als dass es einem Leid tut…..Die Anwaltsmeinung

14. Januar 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Aktuell geht wieder einmal ein Kettenbrief durch Facebook und unwissende Menschen springen wie Herdentiere auf den Zug auf.

Wichtigste Punkte
  • Kettenbrief auf Facebook verbreitet sich schnell und zieht unwissende Nutzer an.
  • Beginnt mit der falschen Annahme, dass man seine Privatsphäre durch einen Post schützen kann.
  • Die Behauptung, Facebook müsse Gesetze beachten, wird durch die AGB widerlegt.
  • Die AGB von Facebook regeln bereits die Nutzung von Informationen und Bildern.
  • Datenschutzgesetze erlauben Rechte wie Auskunft und Löschung ohne Kettenbrief.
  • Der Inhalt des Kettenbriefes ist juristisch unhaltbar, einschließlich fiktiver Gesetzestexte.
  • Verbreitung des Kettenbriefes sollte unbedingt vermieden werden, um Belustigung oder Ärger zu verhindern.

Der Brief beginnt mit:

 

Lieber sicher sein, als dass es einem Leid tut. Ein Anwalt hat uns empfohlen, dies zu posten. Gut genug für mich. Die Verletzung der Privatsphäre kann gesetzlich bestraft werden.

 

und beinhaltet auch den eigentlich alten Unsinn

 

Ich gebe Facebook oder den mit Facebook verbundenen Personen keine Erlaubnis, meine Bilder, Informationen, Nachrichten oder Beiträge zu verwenden, sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft.

 

Auch wenn es richtig ist, dass die „Verletzung der Privatsphäre natürlich „gesetzlich“ bestraft werden kann, denn ein Verstoß gegen Datenschutzrecht kann  Bußgelder der Datenschutzbehörden zur Folge habe, so ist der gesamte Kettenbrief, wer ahnt es schon, natürlich Unsinn.

Kein Mitglied von Facebook muss diese oder irgend eine andere Notiz veröffentlichen, damit Facebook sich an geltendes europäisches Datenschutzrecht halten muss.

Facebook ist an, seit letztem Jahr noch einmal strengere, gesetzliche Datenschutzregelungen gebunden und jeder hat gegen Unternehmen wie Facebook, sowie im Prinzip gegen jeden der Daten verarbeitet, eine umfassende Liste von Rechte wie Auskunft und Löschung. Des Weiteren ist Facebook auch an seine eigenen AGB gebunden, die, mit Anmeldung bei Facebook, Teil des Vertrages zwischen Facebook und dem Nutzer geworden sind. Diese beinhalten natürlich auch Regel bzgl. der Verwendung von Bildern, Texten, Einstellungen zu Privatsphäre  und vieles weiteres.

Die Erlaubnis zur Verwendung von Bildern, Informationen, Nachrichten oder Beiträgen, wurden durch die AGB längst erteilt. Facebook könnte ohne diese Erlaubnisse (auf die ich im Detail, wegen der Komplexität gar nicht eingehen will) überhaupt keinen Dienst anbieten.

Auch weitere Inhalte des Kettenbriefes sind, zumindest in der Art und Weise wie sie dargestellt werden, absoluter juristischer Blödsinn, inklusive der angeblichen Gesetzbücher wie das „Römische Statut“.

Jeder sollte unbedingt verzichten, diesen Kettenbrief weiter zu veröffentlichen. Er wird im Zweifel nur zur Belustigung beitragen oder andere Mitglieder nerven!

 

 

 

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBDatenschutzDatenschutzrechtFacebookInformation

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