Die Lupedi UG mahnt in den letzten Monaten, vertreten durch die Kanzlei Bleischwitz & Schierer Ebay-Nutzer ab, wobei es in der Regel um die Frage geht, ob die Nutzer in Wirklichkeit gewerblich auf Ebay tätig sind oder nicht.
Viele Nutzer irren dabei, dass Gewerblichkeit nicht zwingend damit gleichzusetzen ist, ob man ein Unternehmen betreibt. Der Bundesgerichtshof hat sich dazu wie folgt geäußert:
Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sog. Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.
Dies kann gerade bei Ebaynutzern schneller der Fall sein, als einem lieb ist. Als gewerblicher Anbieter muss man sodann ein korrektes Impressum aufweisen, ein Widerrufsrecht einräumen, zahlreichen Informationspflichten nachkommen und einiges mehr. Zudem ist das UWG und das Markenrecht auf gewerbliche Händler anwendbar.
Sollte Sie eine Abmahnung der Lupedi UG erhalten haben, lassen Sie mir diese unverbindlich zukommen. Ich werde mich unverzüglich bei Ihnen melden, was die nächsten Schritte sein könnten. Sehr wichtig. Geben Sie NICHT unüberlegt eine Unterlassungserklärung ab und sprechen sie vorab NICHT mit der abmahnen Kanzlei. Wichtig jedoch: Halten Sie eventuelle Fristen ein.