• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Markenrecht für Startups: So schützen Sie Ihre Marke von Anfang an

Markenrecht für Startups

4. Oktober 2024
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Markenrecht für Startups

So schützen Sie Ihre Marke von Anfang an

4. Oktober 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Markenrecht für Startups: So schützen Sie Ihre Marke von Anfang an

Für Startups ist der Aufbau einer starken Marke von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Erfolg. Eine gut geschützte Marke kann nicht nur die Wiedererkennung und Kundenbindung fördern, sondern auch einen erheblichen Unternehmenswert darstellen. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Markenrechts für Startups und gibt praktische Tipps zum Schutz der eigenen Marke von Beginn an.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Grundlagen des Markenrechts
2. Vorteile einer eingetragenen Marke
3. Schritte zum Markenschutz für Startups
4. Besondere Herausforderungen für Startups
5. Praxistipps für Startups
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Markenrecht schützt Kennzeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheiden.
  • Eine eingetragene Marke bietet exklusiv das Recht zur Nutzung für die geschützten Waren und Dienstleistungen.
  • Die Anmeldung erfolgt beim DPMA und erfordert Angaben zur Marke und zu den Waren.
  • Eine gründliche Markenrecherche hilft, Konflikte mit bestehenden Marken zu vermeiden.
  • Internationale Expansion erfordert eine frühe Strategie für weltweiten Markenschutz.
  • Digitale Marken wie App-Namen benötigen integrierte Strategien aus Markenrecht und Domainrecht.
  • Die frühzeitige Planung der Markenentwicklung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg.

Grundlagen des Markenrechts

Das Markenrecht schützt Kennzeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden. In Deutschland ist das Markenrecht im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Eine Marke kann gemäß § 3 MarkenG aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben, der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie aus Hörmarken bestehen.Der Markenschutz entsteht auf drei Wegen:

  1. Durch Eintragung in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register (§ 4 Nr. 1 MarkenG)
  2. Durch Benutzung eines Kennzeichens im geschäftlichen Verkehr, sofern es Verkehrsgeltung erlangt hat (§ 4 Nr. 2 MarkenG)
  3. Durch notorische Bekanntheit einer Marke (§ 4 Nr. 3 MarkenG)

Für Startups ist in der Regel die Eintragung der sicherste und effektivste Weg zum Markenschutz.

Vorteile einer eingetragenen Marke

Eine eingetragene Marke bietet Startups mehrere Vorteile:

  1. Ausschließlichkeitsrecht: Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat das ausschließliche Recht, diese für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu nutzen (§ 14 MarkenG).
  2. Abwehrrecht: Der Markeninhaber kann Dritten die Benutzung ähnlicher oder identischer Zeichen für ähnliche oder identische Waren und Dienstleistungen untersagen.
  3. Schadensersatzansprüche: Bei Verletzung der Markenrechte können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
  4. Vermögenswert: Eine eingetragene Marke stellt einen Vermögenswert dar, der lizenziert, verpfändet oder verkauft werden kann.
  5. Priorität: Die Eintragung sichert den Zeitrang der Marke, was bei späteren Konflikten von Bedeutung sein kann.

Schritte zum Markenschutz für Startups

  1. Markenrecherche
    Bevor ein Startup eine Marke anmeldet, sollte eine gründliche Markenrecherche durchgeführt werden. Diese umfasst:
    • Recherche im Markenregister des DPMA
    • Recherche in internationalen Markenregistern (z.B. EUIPO für EU-Marken)
    • Internetrecherche nach nicht eingetragenen, aber benutzten Kennzeichen

Eine professionelle Markenrecherche kann helfen, Konflikte mit bestehenden Marken zu vermeiden und die Erfolgsaussichten einer Anmeldung zu erhöhen.

  1. Festlegung des Schutzumfangs
    Bei der Markenanmeldung muss festgelegt werden, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Hierbei ist die Nizza-Klassifikation maßgeblich, die Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen einteilt. Startups sollten sorgfältig abwägen, welche Klassen für ihr aktuelles und zukünftiges Geschäftsmodell relevant sind.
  2. Anmeldung der Marke
    Die Markenanmeldung erfolgt beim DPMA. Folgende Angaben sind erforderlich:
    • Darstellung der Marke
    • Angabe der Waren und Dienstleistungen
    • Angaben zum Anmelder

Die Anmeldegebühr beträgt derzeit 300 Euro für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse kostet 100 Euro.

  1. Prüfungsverfahren
    Das DPMA prüft die Anmeldung auf absolute Schutzhindernisse (z.B. fehlende Unterscheidungskraft). Eine Prüfung auf Kollision mit älteren Marken erfolgt nicht von Amts wegen.
  2. Widerspruchsverfahren
    Nach der Eintragung wird die Marke veröffentlicht. Inhaber älterer Marken haben dann drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen.

Besondere Herausforderungen für Startups

  1. Begrenzte finanzielle Ressourcen
    Für viele Startups stellen die Kosten für Markenanmeldung und -verwaltung eine Herausforderung dar. Es empfiehlt sich, Prioritäten zu setzen und zunächst die Kernmarke in den wichtigsten Märkten zu schützen.
  2. Internationale Expansion
    Bei geplanter internationaler Expansion sollte frühzeitig eine Strategie für den weltweiten Markenschutz entwickelt werden. Optionen sind nationale Anmeldungen, EU-Marken oder internationale Registrierungen nach dem Madrider System.
  3. Digitale Marken
    Für viele Startups sind digitale Marken (z.B. App-Namen, Domainnamen) von besonderer Bedeutung. Hier ist eine integrierte Strategie aus Markenrecht und Domainrecht erforderlich.

Praxistipps für Startups

  1. Frühzeitige Planung: Beginnen Sie mit der Markenentwicklung und -anmeldung so früh wie möglich im Gründungsprozess.
  2. Ganzheitliche Strategie: Betrachten Sie den Markenschutz als Teil Ihrer Gesamtstrategie für geistiges Eigentum, einschließlich Patenten und Urheberrechten.
  3. Überwachung: Implementieren Sie ein System zur Überwachung möglicher Markenrechtsverletzungen.
  4. Dokumentation: Dokumentieren Sie sorgfältig die Benutzung Ihrer Marke, um im Streitfall den Nachweis der Benutzung führen zu können.
  5. Vertragliche Absicherung: Regeln Sie in Verträgen mit Mitarbeitern, Freelancern und Partnern klar die Rechte an entwickelten Marken und Logos.
  6. Rechtliche Beratung: Ziehen Sie bei komplexen Fragen oder internationalen Anmeldungen einen spezialisierten Markenanwalt hinzu.

Der Aufbau und Schutz einer starken Marke ist für Startups ein entscheidender Faktor für langfristigen Erfolg. Eine durchdachte Markenstrategie von Beginn an kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch den Unternehmenswert steigern und die Marktposition festigen. Durch sorgfältige Planung und gezielte Investitionen in den Markenschutz können Startups eine solide Grundlage für ihre Markenentwicklung schaffen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungDeutschlandEUGeistiges EigentumInvestitionenMarkenMarkenrechtPatentRechtStartups

Weitere spannende Blogposts

Fritzbox mit alternativer Software = Markenrechtsverletzung

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
3. Juli 2020

Das Landgericht München hat entschieden, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt würden, wenn jemand gebrachte Fritzboxen, die dieser aus Beständigen von Providern...

Mehr lesenDetails

Cheating im Esport: Darf ich Mitarbeiter überwachen?

Cheating im Esport: Darf ich Mitarbeiter überwachen?
6. Dezember 2019

Aus zahlreichen Gründen ist das Thema Cheaten im Esport gerade sehr heiß und kontrovers diskutiert. Aber darf ich eigentlich meine...

Mehr lesenDetails

Eine kleine Anekdote für den Abend

Eine kleine Anekdote für den Abend
5. Juli 2023

Guten Abend, liebe Leserinnen und Leser! Heute möchte ich Ihnen eine kleine Anekdote erzählen, anstatt wie üblich einen abstrakten Rechtsfall...

Mehr lesenDetails

15 häufige Irrtümer bei Begrifflichkeiten im Startup-Bereich

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
12. August 2024

Als Rechtsanwalt, der viele Startups und junge Unternehmer berät, fallen immer wieder Irrtümer bei der Verwendung von Fachbegriffen auf. Hier...

Mehr lesenDetails

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste
6. Dezember 2023

In einem spanenden Urteil hat das Landgericht Lübeck entschieden, dass deutsche Gerichte nicht zuständig sind, wenn es um vertragliche Streitigkeiten...

Mehr lesenDetails

Werbung mit „klimaneutral“ kann zur Abmahnung führen

Werbung mit „klimaneutral“ kann zur Abmahnung führen
15. November 2022

Die Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ kann erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Verbraucher haben. Über grundlegende Umstände der von...

Mehr lesenDetails

*Breaking?* Erste Entscheidung des BGH zu KI

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
4. Juli 2024

Der Bundesgerichtshof bestätigt: KI kann kein Erfinder sein Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner jüngsten Entscheidung X ZB 5/22 vom...

Mehr lesenDetails

Alle 1Pitch Video auf einem Schlag

Alle 1Pitch Video auf einem Schlag
20. Dezember 2023

Die tollen Jungs von 1Ptich haben mit mir eine Videoreihe gemacht (Rechtsfragen im Fokus – Videoserie in Zusammenarbeit mit 1Pitch...

Mehr lesenDetails

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?
13. Juni 2024

In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Mandanten Opfer von Überweisungsbetrug geworden sind und auf gefälschte Rechnungen mit...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
Sonstiges

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Gewinnspiele sind eines der beliebtesten Marketinginstrumente im Internet. Influencer, E-Commerce-Shops, SaaS-Unternehmen oder Agenturen nutzen sie, um Reichweite zu erhöhen, Newsletter-Listen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung