• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Markenrecht für Startups

So schützen Sie Ihre Marke von Anfang an

4. Oktober 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Markenrecht für Startups: So schützen Sie Ihre Marke von Anfang an

Für Startups ist der Aufbau einer starken Marke von entscheidender Bedeutung für den langfristigen Erfolg. Eine gut geschützte Marke kann nicht nur die Wiedererkennung und Kundenbindung fördern, sondern auch einen erheblichen Unternehmenswert darstellen. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Markenrechts für Startups und gibt praktische Tipps zum Schutz der eigenen Marke von Beginn an.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Grundlagen des Markenrechts
2. Vorteile einer eingetragenen Marke
3. Schritte zum Markenschutz für Startups
4. Besondere Herausforderungen für Startups
5. Praxistipps für Startups
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Markenrecht schützt Kennzeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheiden.
  • Eine eingetragene Marke bietet exklusiv das Recht zur Nutzung für die geschützten Waren und Dienstleistungen.
  • Die Anmeldung erfolgt beim DPMA und erfordert Angaben zur Marke und zu den Waren.
  • Eine gründliche Markenrecherche hilft, Konflikte mit bestehenden Marken zu vermeiden.
  • Internationale Expansion erfordert eine frühe Strategie für weltweiten Markenschutz.
  • Digitale Marken wie App-Namen benötigen integrierte Strategien aus Markenrecht und Domainrecht.
  • Die frühzeitige Planung der Markenentwicklung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg.

Grundlagen des Markenrechts

Das Markenrecht schützt Kennzeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden. In Deutschland ist das Markenrecht im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Eine Marke kann gemäß § 3 MarkenG aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben, der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie aus Hörmarken bestehen.Der Markenschutz entsteht auf drei Wegen:

  1. Durch Eintragung in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register (§ 4 Nr. 1 MarkenG)
  2. Durch Benutzung eines Kennzeichens im geschäftlichen Verkehr, sofern es Verkehrsgeltung erlangt hat (§ 4 Nr. 2 MarkenG)
  3. Durch notorische Bekanntheit einer Marke (§ 4 Nr. 3 MarkenG)

Für Startups ist in der Regel die Eintragung der sicherste und effektivste Weg zum Markenschutz.

Vorteile einer eingetragenen Marke

Eine eingetragene Marke bietet Startups mehrere Vorteile:

  1. Ausschließlichkeitsrecht: Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat das ausschließliche Recht, diese für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu nutzen (§ 14 MarkenG).
  2. Abwehrrecht: Der Markeninhaber kann Dritten die Benutzung ähnlicher oder identischer Zeichen für ähnliche oder identische Waren und Dienstleistungen untersagen.
  3. Schadensersatzansprüche: Bei Verletzung der Markenrechte können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
  4. Vermögenswert: Eine eingetragene Marke stellt einen Vermögenswert dar, der lizenziert, verpfändet oder verkauft werden kann.
  5. Priorität: Die Eintragung sichert den Zeitrang der Marke, was bei späteren Konflikten von Bedeutung sein kann.

Schritte zum Markenschutz für Startups

  1. Markenrecherche
    Bevor ein Startup eine Marke anmeldet, sollte eine gründliche Markenrecherche durchgeführt werden. Diese umfasst:
    • Recherche im Markenregister des DPMA
    • Recherche in internationalen Markenregistern (z.B. EUIPO für EU-Marken)
    • Internetrecherche nach nicht eingetragenen, aber benutzten Kennzeichen

Eine professionelle Markenrecherche kann helfen, Konflikte mit bestehenden Marken zu vermeiden und die Erfolgsaussichten einer Anmeldung zu erhöhen.

  1. Festlegung des Schutzumfangs
    Bei der Markenanmeldung muss festgelegt werden, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Hierbei ist die Nizza-Klassifikation maßgeblich, die Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen einteilt. Startups sollten sorgfältig abwägen, welche Klassen für ihr aktuelles und zukünftiges Geschäftsmodell relevant sind.
  2. Anmeldung der Marke
    Die Markenanmeldung erfolgt beim DPMA. Folgende Angaben sind erforderlich:
    • Darstellung der Marke
    • Angabe der Waren und Dienstleistungen
    • Angaben zum Anmelder

Die Anmeldegebühr beträgt derzeit 300 Euro für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse kostet 100 Euro.

  1. Prüfungsverfahren
    Das DPMA prüft die Anmeldung auf absolute Schutzhindernisse (z.B. fehlende Unterscheidungskraft). Eine Prüfung auf Kollision mit älteren Marken erfolgt nicht von Amts wegen.
  2. Widerspruchsverfahren
    Nach der Eintragung wird die Marke veröffentlicht. Inhaber älterer Marken haben dann drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen.

Besondere Herausforderungen für Startups

  1. Begrenzte finanzielle Ressourcen
    Für viele Startups stellen die Kosten für Markenanmeldung und -verwaltung eine Herausforderung dar. Es empfiehlt sich, Prioritäten zu setzen und zunächst die Kernmarke in den wichtigsten Märkten zu schützen.
  2. Internationale Expansion
    Bei geplanter internationaler Expansion sollte frühzeitig eine Strategie für den weltweiten Markenschutz entwickelt werden. Optionen sind nationale Anmeldungen, EU-Marken oder internationale Registrierungen nach dem Madrider System.
  3. Digitale Marken
    Für viele Startups sind digitale Marken (z.B. App-Namen, Domainnamen) von besonderer Bedeutung. Hier ist eine integrierte Strategie aus Markenrecht und Domainrecht erforderlich.

Praxistipps für Startups

  1. Frühzeitige Planung: Beginnen Sie mit der Markenentwicklung und -anmeldung so früh wie möglich im Gründungsprozess.
  2. Ganzheitliche Strategie: Betrachten Sie den Markenschutz als Teil Ihrer Gesamtstrategie für geistiges Eigentum, einschließlich Patenten und Urheberrechten.
  3. Überwachung: Implementieren Sie ein System zur Überwachung möglicher Markenrechtsverletzungen.
  4. Dokumentation: Dokumentieren Sie sorgfältig die Benutzung Ihrer Marke, um im Streitfall den Nachweis der Benutzung führen zu können.
  5. Vertragliche Absicherung: Regeln Sie in Verträgen mit Mitarbeitern, Freelancern und Partnern klar die Rechte an entwickelten Marken und Logos.
  6. Rechtliche Beratung: Ziehen Sie bei komplexen Fragen oder internationalen Anmeldungen einen spezialisierten Markenanwalt hinzu.

Der Aufbau und Schutz einer starken Marke ist für Startups ein entscheidender Faktor für langfristigen Erfolg. Eine durchdachte Markenstrategie von Beginn an kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch den Unternehmenswert steigern und die Marktposition festigen. Durch sorgfältige Planung und gezielte Investitionen in den Markenschutz können Startups eine solide Grundlage für ihre Markenentwicklung schaffen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungDeutschlandEUGeistiges EigentumInvestitionenMarkenMarkenrechtPatentRechtStartups

Weitere spannende Blogposts

Kammergericht: Marke Black Friday erloschen

Kammergericht: Marke Black Friday erloschen
10. November 2022

Die Inhaberin der Marke „Black Friday“ ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Löschung der umstrittenen Wortmarke zu verhindern. Die Marke...

Mehr lesenDetails

MiCAR – viel Lesestoff für Blockchain-Unternehmen

Standard-NFT und MiCAR
10. November 2022

Vermutlich die finale Fassung von MiCAR findet man aktuell hier. Dies ist wirklich viel Lesestoff und aktuell streiten sich zahlreiche...

Mehr lesenDetails

Welche Rechtsform als Esport Team?

Welche Rechtsform als Esport Team?
12. Juni 2020

Welche Rechtsform sollte man anstreben, wenn man ein Esport-Team gründen oder professionalisieren möchte? Die Antwort darauf ist eigentlich ein klassisches...

Mehr lesenDetails

Legal Due Diligence: Ihr Wegweiser für eine erfolgreiche Startup-Finanzierung oder -Veräußerung

Legal Due Diligence: Ihr Wegweiser für eine erfolgreiche Startup-Finanzierung oder -Veräußerung
22. Juni 2023

Einführung Als Rechtsanwalt, der sich unter anderem auf die Finanzierung von Startups spezialisiert hat, habe ich die Möglichkeit, meine Mandanten...

Mehr lesenDetails

LG Köln bestätigt bisherige Influencer-Rechtsprechung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
17. Oktober 2019

Das Landgericht Köln hat sich in einem aktuellen Urteil der bisher sehr kritischen Influencer-Rechtsprechung angeschlossen und erneut dem VSW mit...

Mehr lesenDetails

Sind Spielregeln in Deutschland geschützt?

Sind Spielregeln in Deutschland geschützt?
17. September 2019

Immer wieder taucht im Bereich von Computerspielmandanten die Frage auf, ob Spielregeln geschützt sind oder ob man diese "kopieren" dürfte....

Mehr lesenDetails

Amazonverkäufer und doppelte Produktseiten

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
12. Dezember 2018

Das Thema und die Rechtsprechung sind zwar schon aus dem letzten Jahr, es scheint aber immer noch Verkäufer bei Amazon...

Mehr lesenDetails

BGH zur Werbung mit ÖKO-Test-Siegel

Achtung mit Black Friday Werbung!
12. Dezember 2019

Der Bundesgerichtshof hat in drei Revisionsverfahren die Benutzung von Testsiegel-Marken als Verletzung der Rechte der Markeninhaberin an ihrer bekannten Marke...

Mehr lesenDetails

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen
30. Januar 2024

Als Rechtsanwalt, der sich üblicherweise auf konkrete Rechtsfragen in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert, widme ich mich in...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

Mehr lesenDetails
75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024
Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025
d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung