• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Markenverletzung durch Metatags und SEO-Plugins

Was gilt es zu beachten?

18. September 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
registered trademark 39027
Wichtigste Punkte
  • Verwendung von fremden Marken in Metatags birgt rechtliche Risiken und kann als Markenverletzung bewertet werden.
  • Bundesgerichtshof entschied 2006, dass nicht sichtbare Metatags rechtlich relevant sind.
  • 2010 bestätigte der BGH, dass nicht sichtbare Markenverwendungen markenmäßig sind.
  • Oberlandesgericht Frankfurt entschied 2014, dass Verwendung fremder Marken in Metatags unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
  • Wesentliche Kriterien für Markenverletzungen sind:unberechtigte Verwendung und Verwechslungsgefahr.
  • Abmahnungen zur Nutzung fremder Marken sind häufig und können hohe Kosten verursachen.
  • Unternehmen sollten rechtliche Beratungen einholen und ihre SEO-Strategie regelmäßig überprüfen.

Die Verwendung fremder Marken in Metatags oder über SEO-Plugins ist eine gängige Praxis im digitalen Marketing, die jedoch rechtliche Risiken birgt. Diese Methoden können unter bestimmten Umständen eine Markenverletzung darstellen und abgemahnt werden. Die rechtliche Bewertung dieser Praxis ist komplex und wurde in mehreren Gerichtsurteilen behandelt, die im Laufe der Zeit die Grenzen des Zulässigen definiert haben. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Rechtsprechung in diesem Bereich dynamisch ist und sich mit der Entwicklung der Technologie und des Online-Marketings weiterentwickelt.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Grundsatzurteil des BGH von 2006
2. Neuere Rechtsprechung
3. Aktuelle rechtliche Einschätzung
4. Risiko von Abmahnungen
5. Empfehlungen für die Praxis
6. Fazit
6.1. Author: Marian Härtel

Grundsatzurteil des BGH von 2006

Ein wegweisendes Urteil in dieser Frage fällte der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. Mai 2006 (Az. I ZR 183/03). Der BGH entschied, dass die Verwendung einer fremden Marke als Metatag eine Markenverletzung darstellen kann. Das Gericht argumentierte, dass Metatags zwar für den durchschnittlichen Internetnutzer nicht sichtbar sind, aber dennoch eine Funktion zur Identifikation der Herkunft von Waren oder Dienstleistungen erfüllen können. Diese Entscheidung war bahnbrechend, da sie erstmals klarstellte, dass auch nicht sichtbare Elemente einer Webseite rechtlich relevant sein können. Der BGH betonte, dass die Verwendung fremder Marken in Metatags geeignet ist, die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke auszunutzen oder zu beeinträchtigen.

Neuere Rechtsprechung

In den folgenden Jahren haben Gerichte diese Linie weitgehend bestätigt und präzisiert, wobei sie die sich ändernden technischen Gegebenheiten und Marketingpraktiken berücksichtigten:

1. Der BGH bekräftigte 2010 (Az. I ZR 51/08), dass die Verwendung einer fremden Marke im nicht sofort sichtbaren Teil einer Webseite in der Regel eine markenmäßige Verwendung darstellt. Diese Entscheidung erweiterte den Schutzbereich auf andere nicht sichtbare Elemente einer Webseite, wie beispielsweise versteckte Texte oder Keyword-Stuffing. Das Gericht betonte, dass es auf die Wahrnehmbarkeit durch den Nutzer nicht ankomme, sondern auf die Funktion der Marke als Herkunftshinweis.

2. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte 2014 (Az. 6 W 12/14) klar, dass die Verwendung fremder Marken in Metatags grundsätzlich erlaubt ist, wenn auf der Website tatsächlich Produkte dieser Marke angeboten werden. Unzulässig ist es jedoch, wenn Nutzer auf andere Erzeugnisse umgeleitet werden sollen. Diese Entscheidung differenzierte die bisherige Rechtsprechung und schuf einen Rahmen für die legitime Verwendung von Marken in Metatags. Das Gericht erkannte an, dass es in bestimmten Fällen ein berechtigtes Interesse geben kann, auf das Angebot von Markenartikeln hinzuweisen.

Aktuelle rechtliche Einschätzung

Die Verwendung fremder Marken in Metatags oder SEO-Plugins kann eine Markenverletzung darstellen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Diese Kriterien haben sich aus der Rechtsprechung der letzten Jahre herauskristallisiert und bieten einen Leitfaden für die rechtliche Beurteilung:

1. Die Marke wird ohne Berechtigung verwendet. Dies ist der Fall, wenn der Website-Betreiber weder Inhaber der Markenrechte ist noch eine Lizenz zur Nutzung besitzt.

2. Es besteht eine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher. Dies kann der Fall sein, wenn die Art der Verwendung den Eindruck erweckt, es bestehe eine wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung zum Markeninhaber.

3. Die Verwendung ist nicht rein beschreibend. Eine beschreibende Verwendung, etwa um auf die Kompatibilität mit Produkten der Marke hinzuweisen, kann zulässig sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede Verwendung einer fremden Marke automatisch eine Verletzung darstellt. Entscheidend ist der Kontext und die Art der Verwendung. Gerichte berücksichtigen dabei die Gesamtumstände des Einzelfalls, einschließlich der Branchenüblichkeit und der Erwartungen des durchschnittlichen Internetnutzers.

Risiko von Abmahnungen

Unternehmen, die fremde Marken in Metatags oder SEO-Plugins verwenden, laufen Gefahr, abgemahnt zu werden. Markeninhaber können gegen solche Praktiken vorgehen, wenn sie eine Verletzung ihrer Rechte vermuten. Abmahnungen in diesem Bereich sind keine Seltenheit und können erhebliche Kosten verursachen. Sie umfassen in der Regel die Aufforderung zur Unterlassung, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und oft auch Schadensersatzforderungen. Die Kosten für die Abwehr einer unberechtigten Abmahnung oder die Erfüllung berechtigter Ansprüche können beträchtlich sein. Daher ist es ratsam, die Verwendung fremder Marken in SEO-Maßnahmen sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

 Empfehlungen für die Praxis

Um rechtliche Risiken zu minimieren und gleichzeitig effektive SEO-Strategien umzusetzen, sollten Unternehmen folgende Empfehlungen beachten:

1. Verwenden Sie nur Marken, an denen Sie Rechte besitzen oder für deren Verwendung Sie eine ausdrückliche Erlaubnis haben. Dies ist der sicherste Weg, um Markenverletzungen zu vermeiden.

2. Nutzen Sie Marken Dritter nur in einem beschreibenden Kontext, wenn Sie tatsächlich deren Produkte anbieten oder Dienstleistungen in Bezug auf diese Produkte erbringen. Stellen Sie sicher, dass die Verwendung fair und angemessen ist.

3. Vermeiden Sie die Verwendung von Marken, die nichts mit Ihrem Angebot zu tun haben. Dies könnte als Versuch gewertet werden, vom Ruf der Marke zu profitieren, und ist rechtlich problematisch.

4. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Metatags und SEO-Einstellungen, insbesondere wenn Sie Plugins oder externe Dienstleister für Ihr SEO nutzen. Oft werden Marken unbewusst oder automatisiert in Metatags eingefügt.

5. Dokumentieren Sie Ihre SEO-Strategie und die Gründe für die Verwendung bestimmter Keywords. Dies kann im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein, um Ihre Absichten zu belegen.

Fazit

Die Verwendung fremder Marken in Metatags und SEO-Plugins bleibt ein rechtlich sensibles Thema, das sorgfältige Abwägung erfordert. Während es legitime Anwendungsfälle gibt, sollten Unternehmen vorsichtig sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um Abmahnungen und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Rechtsprechung in diesem Bereich entwickelt sich stetig weiter, und es ist wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben. Eine ausgewogene SEO-Strategie, die sowohl rechtliche Aspekte als auch Marketingziele berücksichtigt, ist der Schlüssel zum Erfolg im digitalen Zeitalter. Unternehmen sollten stets bedenken, dass kurzfristige SEO-Vorteile durch die Verwendung fremder Marken langfristige rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringen können.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBewertungBGHBundesgerichtshofEntwicklungFairFrankfurtLizenzMarkenMarketingRechtsprechungRisikoTechnologieUnterlassungserklärungUrteilVerbraucher

Weitere spannende Blogposts

Rechtsfolge bei nicht erbrachter Leistung eines Utility-Token?

Was sind Security Tokens und was sind Utility Tokens?
19. Januar 2023

Was sind Utility-Token? Utility Token sind eine der häufigsten Varianten bei Blockchain-Anbietern. Sie sollen eine Leistung versprechen oder erbringen und...

Mehr lesenDetails

Fragen zur gewerblichen Nutzung von Computerspielen beim BGH

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
23. Dezember 2015

Die Bossland GmbH aus Zwickau und Blizzard S.A.S. aus Frankreich befinden sich seit vielen Jahren in erbitterten Rechtsstreitigkeiten vor deutschen und internationalen...

Mehr lesenDetails

Verkannte Haftungsrisiken: Was GmbH Geschäftsführer wissen müssen

Verkannte Haftungsrisiken: Was GmbH Geschäftsführer wissen müssen
10. Oktober 2023

Einleitung: In einem jüngsten Gespräch mit einem Mandanten kam das Thema der Haftungsrisiken für Geschäftsführer einer GmbH zur Sprache. Dieses...

Mehr lesenDetails

OLG Celle: Deckelung von Abmahnungkosten bei Filesharing

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
22. Mai 2019

Aktuell gibt es ein interessantes Urteil vom OLG Celle bzgl. Abmahnungen und Klagen im Bereich Filesharing. Dabei geht es um...

Mehr lesenDetails

OLG Düsseldorf hebt BKartA Entscheidung zu Facebook auf

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
26. August 2019

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühnen am 26. August 2019 die...

Mehr lesenDetails

Was ist der Artificial Intelligence Act?

Was ist der Artificial Intelligence Act?
6. Januar 2023

Einleitung Der Artificial Intelligence Act ist ein Vorschlag für ein europäisches Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) - das erste Gesetz....

Mehr lesenDetails

LG Koblenz: Unzulässige Forderung telefonischer Kündigungsbestätigung

LG Koblenz: Unzulässige Forderung telefonischer Kündigungsbestätigung
21. März 2024

Einblick in die Entscheidung des Landgerichts Koblenz Das Landgericht Koblenz hat in seinem Urteil vom 27.02.2024 (Az.: 11 O 12/23)...

Mehr lesenDetails

LG Köln verbietet Werbung für Online-Glücksspiel im TV

Untersagung unerlaubten Glücksspieles in Schleswig Holstein
3. März 2020

Viele dürften bereits von den Werbespots genervt sein, zumindest außerhalb von Schleswig-Holstein. Diese können sich freuen, den die Werbung für...

Mehr lesenDetails

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
1. Oktober 2019

In dem lang erwarteten Urteil zu Planet49 (siehe dazu diesen Artikel) hat heute der Europäische Gerichtshof zu einer Auslegung des...

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

Mehr lesenDetails
Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025
238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung