• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Sonstiges

Markenverletzung durch Metatags und SEO-Plugins

Was gilt es zu beachten?

18. September 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
registered trademark 39027
Wichtigste Punkte
  • Verwendung von fremden Marken in Metatags birgt rechtliche Risiken und kann als Markenverletzung bewertet werden.
  • Bundesgerichtshof entschied 2006, dass nicht sichtbare Metatags rechtlich relevant sind.
  • 2010 bestätigte der BGH, dass nicht sichtbare Markenverwendungen markenmäßig sind.
  • Oberlandesgericht Frankfurt entschied 2014, dass Verwendung fremder Marken in Metatags unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.
  • Wesentliche Kriterien für Markenverletzungen sind:unberechtigte Verwendung und Verwechslungsgefahr.
  • Abmahnungen zur Nutzung fremder Marken sind häufig und können hohe Kosten verursachen.
  • Unternehmen sollten rechtliche Beratungen einholen und ihre SEO-Strategie regelmäßig überprüfen.

Die Verwendung fremder Marken in Metatags oder über SEO-Plugins ist eine gängige Praxis im digitalen Marketing, die jedoch rechtliche Risiken birgt. Diese Methoden können unter bestimmten Umständen eine Markenverletzung darstellen und abgemahnt werden. Die rechtliche Bewertung dieser Praxis ist komplex und wurde in mehreren Gerichtsurteilen behandelt, die im Laufe der Zeit die Grenzen des Zulässigen definiert haben. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Rechtsprechung in diesem Bereich dynamisch ist und sich mit der Entwicklung der Technologie und des Online-Marketings weiterentwickelt.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Grundsatzurteil des BGH von 2006
2. Neuere Rechtsprechung
3. Aktuelle rechtliche Einschätzung
4. Risiko von Abmahnungen
5. Empfehlungen für die Praxis
6. Fazit

Grundsatzurteil des BGH von 2006

Ein wegweisendes Urteil in dieser Frage fällte der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. Mai 2006 (Az. I ZR 183/03). Der BGH entschied, dass die Verwendung einer fremden Marke als Metatag eine Markenverletzung darstellen kann. Das Gericht argumentierte, dass Metatags zwar für den durchschnittlichen Internetnutzer nicht sichtbar sind, aber dennoch eine Funktion zur Identifikation der Herkunft von Waren oder Dienstleistungen erfüllen können. Diese Entscheidung war bahnbrechend, da sie erstmals klarstellte, dass auch nicht sichtbare Elemente einer Webseite rechtlich relevant sein können. Der BGH betonte, dass die Verwendung fremder Marken in Metatags geeignet ist, die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke auszunutzen oder zu beeinträchtigen.

Neuere Rechtsprechung

In den folgenden Jahren haben Gerichte diese Linie weitgehend bestätigt und präzisiert, wobei sie die sich ändernden technischen Gegebenheiten und Marketingpraktiken berücksichtigten:

1. Der BGH bekräftigte 2010 (Az. I ZR 51/08), dass die Verwendung einer fremden Marke im nicht sofort sichtbaren Teil einer Webseite in der Regel eine markenmäßige Verwendung darstellt. Diese Entscheidung erweiterte den Schutzbereich auf andere nicht sichtbare Elemente einer Webseite, wie beispielsweise versteckte Texte oder Keyword-Stuffing. Das Gericht betonte, dass es auf die Wahrnehmbarkeit durch den Nutzer nicht ankomme, sondern auf die Funktion der Marke als Herkunftshinweis.

2. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte 2014 (Az. 6 W 12/14) klar, dass die Verwendung fremder Marken in Metatags grundsätzlich erlaubt ist, wenn auf der Website tatsächlich Produkte dieser Marke angeboten werden. Unzulässig ist es jedoch, wenn Nutzer auf andere Erzeugnisse umgeleitet werden sollen. Diese Entscheidung differenzierte die bisherige Rechtsprechung und schuf einen Rahmen für die legitime Verwendung von Marken in Metatags. Das Gericht erkannte an, dass es in bestimmten Fällen ein berechtigtes Interesse geben kann, auf das Angebot von Markenartikeln hinzuweisen.

Aktuelle rechtliche Einschätzung

Die Verwendung fremder Marken in Metatags oder SEO-Plugins kann eine Markenverletzung darstellen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Diese Kriterien haben sich aus der Rechtsprechung der letzten Jahre herauskristallisiert und bieten einen Leitfaden für die rechtliche Beurteilung:

1. Die Marke wird ohne Berechtigung verwendet. Dies ist der Fall, wenn der Website-Betreiber weder Inhaber der Markenrechte ist noch eine Lizenz zur Nutzung besitzt.

2. Es besteht eine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher. Dies kann der Fall sein, wenn die Art der Verwendung den Eindruck erweckt, es bestehe eine wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung zum Markeninhaber.

3. Die Verwendung ist nicht rein beschreibend. Eine beschreibende Verwendung, etwa um auf die Kompatibilität mit Produkten der Marke hinzuweisen, kann zulässig sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede Verwendung einer fremden Marke automatisch eine Verletzung darstellt. Entscheidend ist der Kontext und die Art der Verwendung. Gerichte berücksichtigen dabei die Gesamtumstände des Einzelfalls, einschließlich der Branchenüblichkeit und der Erwartungen des durchschnittlichen Internetnutzers.

Risiko von Abmahnungen

Unternehmen, die fremde Marken in Metatags oder SEO-Plugins verwenden, laufen Gefahr, abgemahnt zu werden. Markeninhaber können gegen solche Praktiken vorgehen, wenn sie eine Verletzung ihrer Rechte vermuten. Abmahnungen in diesem Bereich sind keine Seltenheit und können erhebliche Kosten verursachen. Sie umfassen in der Regel die Aufforderung zur Unterlassung, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und oft auch Schadensersatzforderungen. Die Kosten für die Abwehr einer unberechtigten Abmahnung oder die Erfüllung berechtigter Ansprüche können beträchtlich sein. Daher ist es ratsam, die Verwendung fremder Marken in SEO-Maßnahmen sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

 Empfehlungen für die Praxis

Um rechtliche Risiken zu minimieren und gleichzeitig effektive SEO-Strategien umzusetzen, sollten Unternehmen folgende Empfehlungen beachten:

1. Verwenden Sie nur Marken, an denen Sie Rechte besitzen oder für deren Verwendung Sie eine ausdrückliche Erlaubnis haben. Dies ist der sicherste Weg, um Markenverletzungen zu vermeiden.

2. Nutzen Sie Marken Dritter nur in einem beschreibenden Kontext, wenn Sie tatsächlich deren Produkte anbieten oder Dienstleistungen in Bezug auf diese Produkte erbringen. Stellen Sie sicher, dass die Verwendung fair und angemessen ist.

3. Vermeiden Sie die Verwendung von Marken, die nichts mit Ihrem Angebot zu tun haben. Dies könnte als Versuch gewertet werden, vom Ruf der Marke zu profitieren, und ist rechtlich problematisch.

4. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Metatags und SEO-Einstellungen, insbesondere wenn Sie Plugins oder externe Dienstleister für Ihr SEO nutzen. Oft werden Marken unbewusst oder automatisiert in Metatags eingefügt.

5. Dokumentieren Sie Ihre SEO-Strategie und die Gründe für die Verwendung bestimmter Keywords. Dies kann im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein, um Ihre Absichten zu belegen.

Fazit

Die Verwendung fremder Marken in Metatags und SEO-Plugins bleibt ein rechtlich sensibles Thema, das sorgfältige Abwägung erfordert. Während es legitime Anwendungsfälle gibt, sollten Unternehmen vorsichtig sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um Abmahnungen und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Rechtsprechung in diesem Bereich entwickelt sich stetig weiter, und es ist wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben. Eine ausgewogene SEO-Strategie, die sowohl rechtliche Aspekte als auch Marketingziele berücksichtigt, ist der Schlüssel zum Erfolg im digitalen Zeitalter. Unternehmen sollten stets bedenken, dass kurzfristige SEO-Vorteile durch die Verwendung fremder Marken langfristige rechtliche und finanzielle Risiken mit sich bringen können.

Tags: AbmahnungBewertungBGHBundesgerichtshofEntwicklungFairFrankfurtLizenzMarkenMarketingRechtsprechungRisikoTechnologieUnterlassungserklärungUrteilVerbraucher

Beliebte Beträge

Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!

Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!
22. Juli 2019

Das Thema WLAN beschäftigt Menschen auch im Urlaub und somit auch Gerichte, wenn sich über Minderungen des Reisepreises gestritten wird....

Mehr lesenDetails

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was Sie im Bereich IT, Software und Esports wissen müssen

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
22. September 2023

Einleitung: Warum der richtige Vertragstyp entscheidend ist In der Welt der Verträge gibt es viele Grauzonen, die oft zu Verwirrung...

Mehr lesenDetails

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?
13. Juni 2024

In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Mandanten Opfer von Überweisungsbetrug geworden sind und auf gefälschte Rechnungen mit...

Mehr lesenDetails

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen
30. Januar 2024

Als Rechtsanwalt, der sich üblicherweise auf konkrete Rechtsfragen in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert, widme ich mich in...

Mehr lesenDetails

Der ‚Letter of Intent‘ entmystifiziert: Der Unterschied zwischen LOI und MOU

Der ‚Letter of Intent‘ entmystifiziert: Der Unterschied zwischen LOI und MOU
22. Juni 2023

Ein "Letter of Intent" (LOI) oder ein "Memorandum of Understanding" (MOU)? Diese Begriffe haben wir alle schon einmal gehört, aber...

Mehr lesenDetails

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.
29. Dezember 2022

Welche Gesetze sollte man beachten, um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen? In Deutschland ist das Urheberrecht durch ein komplexes Thema....

Mehr lesenDetails

Die 5 Auslegungsregeln für Verträge, die jeder kennen sollte!

Die 5 Auslegungsregeln für Verträge, die jeder kennen sollte!
5. Januar 2023

Regel Nr. 1: Zweifel sollten immer zu Lasten des Verwenders gehen Die erste der fünf Auslegungsregeln, die jeder kennen sollte,...

Mehr lesenDetails

Wann kommt endlich der BGH in Sachen FernUSG und Coaching-Verträge zum Zug?

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
6. September 2024

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (OLG Stuttgart, Urteil v. 01.08.2024 - 4 U 101/24) einen Coaching-Vertrag wegen...

Mehr lesenDetails

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!
28. Juli 2023

In der heutigen digitalen Welt stolpern wir oft über den Begriff "IT/IP" (Informationstechnologie/Intellectual Property). Dieser Begriff bezieht sich auf das...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Investmentberatung für innovative Startups und Investoren: Rechtsanwalt Marian Härtel erklärt
Investmentberatung für innovative Startups und Investoren: Rechtsanwalt Marian Härtel erklärt
Video Investorenverträge für SaaS-Startups: Schlüsselklauseln und Fallstricke
Video Investorenverträge für SaaS-Startups: Schlüsselklauseln und Fallstricke
Spannender Alltag als IT-Anwalt
Spannender Alltag als IT-Anwalt

Gewinn und Verlustrechnung (GuV)

10. November 2024

Definition und Rechtliche Grundlagen Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein zentrales Instrument der Rechnungslegung und wird im Handelsgesetzbuch (HGB)...

Mehr lesenDetails
Genossenschaft

Genossenschaft

1. Juli 2023
Blog oder Wissensdatenbank?

Blog oder Wissensdatenbank?

25. Juni 2023
Vindikation

Vindikation

16. Oktober 2024
Howey Test

Blockchain Recht

24. Juni 2023

Podcast Folgen

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

In this episode of the Itmedialaw podcast, lawyer and entrepreneur Marian Härtel takes you on a journey through the legal...

fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

In this captivating episode of the podcast "The Unconventional Lawyer", we delve into the world of a lawyer who is...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung