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McDonalds verliert EU-Marke Big Mac

7. Juni 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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registered trademark 39027

Das EuG stellte fest, dass McDonald’s für bestimmte Waren und Dienstleistungen keine ernsthafte Benutzung während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nachgewiesen hat

Wichtigste Punkte
  • Das EuG stellte fest, dass McDonald’s keine ernsthafte Benutzung der Marke während fünf Jahren nachgewiesen hat.
  • Supermac's und McDonald’s führen einen Rechtsstreit über die Unionsmarke Big Mac.
  • Die Marke wurde 1996 zugunsten von McDonald’s eingetragen; Supermac's beantragte 2017 den Verfall der Marke.
  • Das EUIPO hat dem Antrag von Supermac's teilweise stattgegeben.
  • Das Gericht hob die Entscheidung des EUIPO auf und schränkte den Schutz für McDonald’s weiter ein.
  • Beweise für die Benutzung der angefochtenen Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen waren unzureichend.
  • McDonald’s konnte nicht nachweisen, dass die Marke für die betreffenden Dienstleistungen ernsthaft benutzt wurde.

Supermac’s und McDonald’s, eine irische und eine amerikanische Schnellrestaurantkette, führen einen Rechtsstreit über die Unionsmarke Big Mac. 

Diese Marke wurde im Jahr 1996 zugunsten von McDonald’s eingetragen. Im Jahr 2017 stellte Supermac’s einen Antrag auf Erklärung des Verfalls der Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Die Marke sei nämlich für diese Waren und Dienstleistungen in der Union während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt worden.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat diesem Antrag teilweise stattgegeben.

Allerdings hat es den McDonald’s von der angefochtenen Marke gewährten Schutz u. a. für Speisen aus Fleisch- und  Geflügelprodukten und für Fleisch- und Hühnchensandwiches sowie für Dienstleistungen, die im Zusammenhang  mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen und für die Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen bestätigt.

Mit seinem Urteil hebt das Gericht die Entscheidung des EUIPO auf und ändert sie teilweise ab, indem es den McDonald’s von der angefochtenen Marke gewährten Schutz weiter einschränkt.

Es stellt fest, dass McDonald’s keinen Nachweis dafür erbracht hat, dass die angefochtene Marke für die Waren “Hühnchensandwiches”, die  Waren “Speisen aus Geflügelprodukten” und Dienstleistungen, “die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke  für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen; Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen” ernsthaft benutzt worden ist.

Die von McDonald’s vorgelegten Beweise enthalten keine Angaben zum Umfang der Benutzung der Marke für diese Waren, insbesondere was die Verkaufsmengen, die Dauer des Zeitraums der Benutzungshandlungen und deren Häufigkeit betrifft.

Daher lassen die vom EUIPO berücksichtigten Beweise die Feststellung einer ernsthaften  Benutzung der angefochtenen Marke für diese Waren nicht zu.

Darüber hinaus kann mit den von McDonald’s  vorgelegten Beweisen nicht nachgewiesen werden, dass die angefochtene Marke für „Dienstleistungen, die im  Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und  Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen  bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen; Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen“  benutzt wurde.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EUGeistiges EigentumUrteil

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