• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Mindestlohn bei Hilfe im Esport, Streams oder Newsportalen

26. März 2019
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
case 96184 1280

In den letzten Monaten habe ich mich ja schon des Öftern kritisch zu Fragen geäußert, die ich als sehr problematisch in den Bereichen Esport, im Streamingbereich und bei der redaktionellen Mithilfe von Esport- oder Spieletestportalen betrachte. Aus gegebenen Anlass, heute einmal ein kleiner Ausflug zum Thema Mindestlohn.

Wichtigste Punkte
  • Der Mindestlohn ist für viele im Esport und Streaming tätig, oft unbekannt und unterschätzt.
  • Viele Personen arbeiten kostenlos als Grafiker, Social Media Manager oder Spieler, was rechtlich problematisch sein kann.
  • Das Mindestlohngesetz ist nicht anwendbar auf nicht eingetragene Ehrenamtstätigkeiten - oft ein Trugschluss.
  • Die Abgrenzung zwischen Ehrenamt und Arbeitsverhältnis kann rechtlich kompliziert sein, oft liegt eine Weisungsgebundenheit vor.
  • Im Esport könnten viele Beschäftigte einen rechtlichen Anspruch auf Mindestlohn haben, selbst bei Non-Profit-Projekten.
  • Nachforderungen von Mitarbeitern können hohe Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
  • Verträge müssen sorgfältig formuliert werden, um Risiken und Bußgelder zu vermeiden.

Die meisten Personen, die nicht regelmäßig mit Lohnzahlungen, Steuern oder sonstigen Human Ressource Themen zu tun haben, dürften die tatsächliche Reichweite des Mindestlohngesetzes unterschätzen.

Im Esport dürfte es wohl eher die Regel, als die Ausnahme sein, dass jemand für ein Team (oder welche juristische Konstruktion auch immer dahinter steht) kostenlos arbeitet. Sei es als Grafiker, als Social Media Manager oder eben als Spieler. Gleiches dürfte für hobbymäßig betriebene Newsseiten, Streams oder YouTube-Kanäle und ähnliche Projekte gelten. Schaut man sich jedoch die Gesetzeslage an, kann dies für die – juristischen – Betreiber aber durchaus schnell zum Bumerang werden. Oft wird das ganze dann sogar noch blumig mit Ehrenamt, Hobbytätigkeit oder ähnliches beschrieben.  Dass in der Regel nur eingetragene Vereine, und dann auch nur den Mitgliedern, Ehrenämter, anbieten können, wird daher gerne vergessen. Zwar nimmt das Mindestlohngesetz in § 22 III ehrenamtlich Tätige Personen aus. Zum Ehrenamt wird eine Tätigkeit jedoch nicht, weil diese schlicht so beschrieben ist. Für die Abgrenzung zwischen Ehrenamt und Arbeitsverhältnis ist in den meisten Urteilen entscheidend, ob  die Tätigkeit des ehrenamtlich Tätigen nicht von der Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung, sondern vom Willen geprägt ist, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Auch wenn die Abgrenzung hier schwer und schwammig ist, so dürfte die gesetzgeberische Intention zur Ausnahme von Ehrenämter in aller Regel nicht auf einen Grafiker einen Esport-Teams, auf einen Redakteur eines Spieltestmagazins oder auf den Mitarbeiter eines Streamers Anwendung finden. Eine Personengesellschaft und erst recht eine Kapitalgesellschaft kann schon grundsätzlich kein Ehrenamt anbieten.

In sehr vielen Fällen dürften auch Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 611a BGB vorliegen, da in der einen oder anderen Art und Weise eine Weisungsgebundenheit vorliegt, sei es durch den Chefredakteur eines Magazins, den „Geschäftsführer“ des Esport-Teams oder sonstigen Personen.

Sollten also die Ausnahmetatbestände des § 22 I MiLoG

 

1. ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten,

2. ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten,

3. ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat, oder

4. an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes teilnehmen

nicht gegeben sein und sollte eine Tätigkeit der Art und Weise nach als Dienstvertrag und nicht als Werkvertrag oder GbR zu qualifizieren sein, dürfte der Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes meist gegeben sein.

Dies könnte schnell dazu führen, dass jemand, der für ein Esport-Team ein Forum moderiert, für eine Liga Turniere managed, News auf einem Szeneportal schreibt oder sonstigen Tätigkeiten nachgeht, auch nach der Tätigkeit, rein juristisch, seinen Mindestlohnanspruch durchsetzen könnte. Das gilt vor allem, da der Mindestlohn weder durch Vereinbarungen umgangen werden kann, noch durch den „Arbeitnehmer“ verwirkt werden kann. Auch Sachgegenleistungen, wie Spiele, Gutscheincodes, Messeeintritte, Hardware oder sonstige – nicht geldlichen – Gegenleistungen ändern an diesem Umstand in der Regel nichts. Zudem ist der Mindestlohn ab der ersten Stunde einer Tätigkeit zu zahlen. Jugendliche fallen, sofern es sich nicht um eine Ausbildung handelt, meist auch unter das Mindestlohngesetz.

Ich will ungern jemanden Angst machen, aber das Risiko ist gegeben. Natürlich können viele Projekte gut gehen, man verträgt sich und schafft etwas gemeinsam. Wenn es jedoch Streit gibt, dann kann ein potenzieller Mitarbeiter für ein große Zeit Nachforderungen stellen.

Im besten Falle steht man somit nur eine Nachforderung eines Arbeitnehmers gegenüber, die im Normalfall von Sozialversicherungskosten flankiert wird. Im schlimmsten Fall fallen solche Punkte im Rahmen von Prüfungen oder Meldungen durch Mitarbeiter auf, was zu Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, diesem Problem aus dem Weg zu gehen, indem Vereinbarungen und/Verträge entsprechend formuliert werden. Ich kann über diese Möglichkeiten beraten und somit das Risiko minimieren.

Übrigens: Natürlich gilt das Thema für zahlreiche weitere ähnlich gelagerte Konstellationen und Themengebiete. Sofern jemand Leistungen irgend einer Art für jemanden anderes erbringt und dabei weder Freelancer, Selbständiger oder Mitgesellschafter (in welcher Form auch immer) ist, ist meist das Mindestlohngesetz anwendbar.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ArbeitnehmerArbeitsverhältnisEsportForumFreelancerGesetzeKapitalgesellschaftKILigaPortalRessourceSozialversicherungTestUrteileVerträgeYouTubeZins

Weitere spannende Blogposts

Cheating im Esport: Darf ich Mitarbeiter überwachen?

Cheating im Esport: Darf ich Mitarbeiter überwachen?
6. Dezember 2019

Aus zahlreichen Gründen ist das Thema Cheaten im Esport gerade sehr heiß und kontrovers diskutiert. Aber darf ich eigentlich meine...

Mehr lesenDetails

BaFin schiebt PSD2 weiter auf

BaFin schiebt PSD2 weiter auf
21. Oktober 2019

Die BaFin wird nicht beanstanden, wenn Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland Kartenzahlungen im Internet bis zum 31. Dezember 2020 auch ohne eine nach der...

Mehr lesenDetails

Ist Rundfunkrecht bei Streamer noch angemessen?

Ist Rundfunkrecht bei Streamer noch angemessen?
26. August 2019

Bei der Frage der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages und welche Normen aus dem Rundfunkrecht auf YouTuber oder gar Twitch-Streamer anwendbar sind,...

Mehr lesenDetails

Filesharing-Abmahnung: So reagieren Sie richtig

law 447487 1280
8. Juli 2024

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing von Kanzleien wie Frommer Legal, Daniel Sebastian, Yussof Sarwari oder RKA Rechtsanwälte erhalten? Bleiben...

Mehr lesenDetails

Achtung bei Versprechen im Gegenzug für Retweets oder ähnliches

Achtung bei Versprechen im Gegenzug für Retweets oder ähnliches
18. November 2019

Die Situation Ich habe ja schon oft geschrieben, dass man als auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und im Besonderen als Rechtsanwalt,...

Mehr lesenDetails

Warum die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Influencer-Agenturen ein wichtiger Mehrwert ist

Warum die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Influencer-Agenturen ein wichtiger Mehrwert ist
14. März 2023

Rechtliche Sicherheit für Influencer-Agenturen Influencer-Agenturen müssen sich in der heutigen Zeit mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Dazu gehören...

Mehr lesenDetails

Geoblocking Verordnung: Apps und dergleichen?

Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle
5. Dezember 2018

Gilt die Geoblocking-Verordnung, über die ich hier berichtet habe, eigentlich auch für Apps und/oder Computerspiele? Und wenn ja unter welchen...

Mehr lesenDetails

Esport-Turniergewinne: Wann und wie sind sie zu versteuern?

Esport-Turniergewinne: Wann und wie sind sie zu versteuern?
10. August 2024

Als Rechtsanwalt, der viele Turnierveranstalter, Esportspieler und Esportteams vertritt, stelle ich fest, dass die Frage der Besteuerung von Esport-Turniergewinnen derzeit...

Mehr lesenDetails

Arbeitsrecht für Startups

Arbeitsrecht für Startups: Wichtige Regelungen beim Aufbau des Teams
2. Oktober 2024

Der Aufbau eines kompetenten und motivierten Teams ist für den Erfolg eines Startups von entscheidender Bedeutung. Dabei müssen Gründer jedoch...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

Podcastfolge

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

Mehr lesenDetails
d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024
d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung