• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Neue OLG-Urteile zu Produktbeschreibungen im Onlinehandel

5. Oktober 2023
in Wettbewerbsrecht, Onlinehandel
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
law and order 6311493 1280 1
Wichtigste Punkte
  • Onlinehändler müssen rechtliche Grenzen bei Produktbeschreibungen kennen, um teure Abmahnungen zu vermeiden.
  • Urteile von OLG Hamburg und OLG Schleswig zeigen typische Fallstricke in Produktwerbung auf.
  • Irreführende Werbung für sonnenschutzmittel kann falsche Eindrücke über HEV Blue Light und UV-Strahlung erwecken.
  • Die Verwendung von Begriffen wie "OEM" kann Falschaussagen über die Herkunft von Motoröl implizieren.
  • Vorsicht bei Superlativen und Bildeffekten: Sie können einen falschen Gesamteindruck erzeugen.
  • Onlinehändler sollten auf eindeutige und nachprüfbare Angaben setzen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Werbung sollte niemals Erwartungen überzeichnen; realistische Informationen sind entscheidend für rechtssichere Werbung.

Irreführende Produktbeschreibungen: Neue OLG-Urteile zeigen Fallstricke für Onlinehändler auf

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Irreführende Produktbeschreibungen: Neue OLG-Urteile zeigen Fallstricke für Onlinehändler auf
2. OLG Hamburg: Irreführende Werbung für Sonnenschutz als „Innovation“
3. OLG Schleswig: Irreführende Angaben zu Motoröl
4. Daher
5. Fazit: Werbung sollte Erwartungen nicht überzeichnen
5.1. Author: Marian Härtel

Wer in Online-Shops Produkte verkauft, möchte sie natürlich bestmöglich beschreiben und anpreisen. Doch gewisse Formulierungen und Grafiken können rechtlich problematisch sein, wie aktuelle Urteile von Oberlandesgerichten verdeutlichen. Onlinehändler sollten die Grenzen des Erlaubten kennen, um teure Abmahnungen zu vermeiden.

In den vergangenen Wochen sind zwei interessante Urteile von Oberlandesgerichten ergangen, die für Onlinehändler bei der Gestaltung von Produktbeschreibungen relevant sein können. Sie zeigen typische Fallstricke auf, wo vermeintlich werbewirksame Formulierungen oder bildliche Darstellungen rechtlich unzulässig sein können.

OLG Hamburg: Irreführende Werbung für Sonnenschutz als „Innovation“

Das OLG Hamburg (Urteil vom 16.11.2022, Az. 5 U 42/22) hatte sich mit der Werbung für ein Sonnenschutzmittel einer Kosmetikfirma zu befassen. Die Beklagte pries dieses als „Innovation“ an und stellte den Schutz vor „HEV Blue Light“ mit einer auffälligen blauen Grafik besonders heraus. In der Werbung wurde HEV Blue Light optisch auf eine Stufe mit den UVB- und UVA-Strahlen gestellt.

Das Gericht sah hierin eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise. Zwar sei ein Schutz der Haut vor HEV Blue Light grundsätzlich sinnvoll und werblich anpreisbar. Die konkrete Art der Werbung erwecke aber den falschen Eindruck, dieser Schutz sei genauso wichtig und erforderlich wie der vor UV-Strahlung.

Tatsächlich sei aber nach wissenschaftlichem Konsens die UV-Strahlung der mit Abstand bedeutsamere Faktor für schädliche Hautveränderungen wie Sonnenbrand, vorzeitige Alterung und Hautkrebs. HEV Blue Light spiele demgegenüber nur eine untergeordnete Rolle. Die Werbung mit „Innovation“ sei ebenfalls irreführend, da sie suggeriere, es sei der erste Sonnenschutz mit HEV-Schutz überhaupt auf dem Markt. Der tatsächliche Innovationsgehalt des Produkts liege aber lediglich in einem neuartigen Filter gegen UV- und blaues Licht.

OLG Schleswig: Irreführende Angaben zu Motoröl

Das OLG Schleswig (Urteil vom 25.01.2023, Az. 6 U 73/21) befasste sich mit der Werbung eines Ölherstellers für ein Motoröl. Dieser verwendete die Begriffe „OEM“ und eine Mercedes-Benz Kennzeichnung bei der Bewerbung des Öls auf der Verpackung und in Prospekten.

Hier sah das Gericht ebenfalls eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise von Motorölbesitzern. Mit „OEM“ (Original Equipment Manufacturer) werde die (falsche) Eigenschaft als Originalteil eines Fahrzeugherstellers behauptet. In Wahrheit stammte das beworbene Öl aber von einem Zulieferer, nicht von Mercedes selbst.

Die Verwendung der Mercedes-Benz Kennzeichnung war laut Gericht für sich genommen nicht per se irreführend. Ohne den Zusatz „Freigabe“ werde sie vom Durchschnittskunden aber als Freigabe des Öls durch Mercedes verstanden. Tatsächlich beschriebe die Kennzeichnung aber nur die Spezifikationen, die das Öl erfülle.

Die Urteile zeigen: Vorsicht bei Superlativen und Bildeffekten

Daher

Beide Fälle machen deutlich, dass Online-Händler gerade bei der Bewerbung von Gesundheits- und Pflegeprodukten wie Sonnenschutzmitteln oder bei technischen Produkten wie Motorölen Vorsicht walten lassen sollten. Superlative wie „Innovation“, „Revolution“ oder „unser neuer Standard“ sind kritisch zu prüfen. Sie suggerieren oft einen nutzenstiftenden Fortschritt, der objektiv nicht gegeben ist.

Auch bildunterstützte Werbeaussagen sind heikel, da sie beim Betrachter einen oft falschen Gesamteindruck erzeugen können. So vermittelt die grafische Gleichstellung verschiedener Produktmerkmale (UV vs. Blaulicht; OEM vs. Zulieferer) einen irreführenden Eindruck über deren tatsächliche Bedeutung.

Stattdessen sollten Online-Händler auf eindeutige, konkrete und nachprüfbare Angaben über die Produkteigenschaften setzen. Blumige Werbesprache und Effekthascherei bergen die Gefahr einer Abmahnung. Das Ziel sollte sein, dem Kunden ein realistisches Bild vom Produkt zu vermitteln. Dann lassen sich auch rechtliche Fallstricke umschiffen.

Fazit: Werbung sollte Erwartungen nicht überzeichnen

Die neuen OLG-Urteile zeigen exemplarisch, dass Online-Händler ihre Werbeaussagen sorgfältig prüfen sollten. Speziell bei anpreisenden Formulierungen und vergleichenden bildlichen Darstellungen ist Vorsicht geboten. Diese können leicht eine Irreführung begründen, wenn dem Produkt Eigenschaften oder ein Nutzen zugeschrieben werden, die es objektiv gar nicht hat.

Insgesamt gilt: Werbung darf nicht mehr versprechen, als das Produkt tatsächlich hält. Werden Erwartungen überzeichnet, drohen kostspielige Abmahnungen. Deshalb sollten realistische Produktinformationen im Vordergrund stehen, nicht übertriebene Anpreisungen in Wort und Bild. So lässt sich erfolgversprechend und rechtssicher zugleich werben.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungHamburgInnovationolgUrteilUrteileWerbung

Weitere spannende Blogposts

LG Koblenz: Unzulässige Forderung telefonischer Kündigungsbestätigung

LG Koblenz: Unzulässige Forderung telefonischer Kündigungsbestätigung
21. März 2024

Einblick in die Entscheidung des Landgerichts Koblenz Das Landgericht Koblenz hat in seinem Urteil vom 27.02.2024 (Az.: 11 O 12/23)...

Mehr lesenDetails

Teilnahme am Gewinnspiel abhängig machen von Werbung?

Teilnahme am Gewinnspiel abhängig machen von Werbung?
27. August 2019

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat vor kurzem entschieden, dass in einem Fall, in dem die Teilnahme an einem Gewinnspiel...

Mehr lesenDetails

Gamertag/Nickname „geklaut“, was kann man tun?

Gamertag/Nickname „geklaut“, was kann man tun?
15. Oktober 2019

Das Problem mit geklauten Gamertags In den letzten Monaten sind immer öfter Mandanten, allen voran auch bekannte Streamer, an mich...

Mehr lesenDetails

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig
15. Oktober 2019

Das Landgericht Köln (Aktenzeichen 33 O 35/19) hat am 08.10.2019 ein für die Beurteilung von Legal-Tech-Angeboten gegenüber Endnutzern (also nicht...

Mehr lesenDetails

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?
31. Mai 2024

Künstliche Intelligenz (KI) ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Unternehmen setzen KI-Systeme ein, um Prozesse zu optimieren,...

Mehr lesenDetails

Onlineshops: Achtung bei Gebühren für Paypal und Sofortüberweisung!

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
14. Dezember 2018

Das Landgericht München hat in einem aktuellen Urteil Flixbus untersagt für die Nutzung von "PayPal" und "Sofortüberweisung" gesonderte Gebühren zu...

Mehr lesenDetails

Killerspiele und Verfassungsrecht *Update

Killerspiele und Verfassungsrecht *Update
14. Oktober 2019

Da ich darauf angesprochen wurde. Sowohl die politische als auch die juristische Situation ist eine vollständig andere, als diese es...

Mehr lesenDetails

Referentenentwurf zum FinmadiG

Referentenentwurf zum FinmadiG
10. Januar 2024

Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) markiert einen Wendepunkt in der Regulierung digitaler Finanzmärkte in Deutschland. Es ist eine Antwort auf die wachsende...

Mehr lesenDetails

USK und die Leitlinien zu Hakenkreuzen in Spielen

5. August 2019

Die Diskusssion rund um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Hakenkreuze in Computerspielen erlaubt sind, ist gerade wieder in...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025

Mods erweitern Videospiele um neue Inhalte, verbessern Grafik oder fügen völlig neue Spielweisen hinzu. Kaum ein großer PC-Titel kommt heute...

Mehr lesenDetails
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025
Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

6. September 2025
Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

5. September 2025
Founder’s Agreement vs. Gesellschaftervertrag: Frühzeitige Weichenstellung für Startups

Founder’s Agreement vs. Gesellschaftervertrag: Frühzeitige Weichenstellung für Startups

12. August 2025

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 327,25 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode des Podcasts "Der Unkonventionelle Anwalt" tauchen wir ein in die Welt eines Juristen, der die traditionellen...

Mehr lesenDetails
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung