• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB

Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB

14. Juni 2023
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

17. September 2025
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025
Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

6. September 2025
Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

5. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB

14. Juni 2023
in Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
a book gaf8d2343d 1280

Unternehmenskäufe gehören zum Tagesgeschäft in der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Zwei Gestaltungsformen dominieren die Praxis: Asset Deal und Share Deal. Beide sind etabliert, unterscheiden sich jedoch erheblich in ihrer rechtlichen Struktur, Risikoverteilung und steuerlichen Wirkung.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Grundlagen: Asset Deal vs. Share Deal
1.1. Share Deal
1.2. Asset Deal
2. Die notarielle Beurkundung beim Asset Deal – § 311b Abs. 3 BGB im Fokus
2.1. Was regelt § 311b Abs. 3 BGB?
2.2. Wann ist ein Asset Deal vom Beurkundungserfordernis betroffen?
2.3. Beispiele aus der Praxis
3. Rechtsfolgen bei Formverstoß
4. Strategische Hinweise für die Vertragsgestaltung
5. Fazit: Die notarielle Beurkundung im Asset Deal – oft übersehen, rechtlich aber hochrelevant
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Der Asset Deal ermöglicht den selektiven Erwerb von Vermögenswerten, vermeidet jedoch bestimmte Verbindlichkeiten.
  • Im Share Deal werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernommen.
  • Die notarielle Beurkundung spielt eine entscheidende Rolle im Kontext von Asset Deals und Share Deals.
  • Nach § 311b Abs. 3 BGB ist eine notarielle Beurkundung notwendig, wenn das gesamte Vermögen verkauft wird.
  • „Catch-all-Klauseln“ können kompliziert sein und die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung beeinflussen.
  • Eine fehlende notarielle Beurkundung kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Nichtigkeit des Vertrags.
  • Der Artikel hebt die Bedeutung der juristischen Details bei Asset Deals zur Vermeidung von Fallstricken hervor.

Während der Share Deal auf die Übertragung von Gesellschaftsanteilen zielt, betrifft der Asset Deal die selektive Übertragung einzelner Vermögenswerte. Für Käufer und Verkäufer ist die Wahl der Struktur kein bloßer Formalismus, sondern strategisch bedeutsam – sowohl im Hinblick auf die Transaktionssicherheit als auch auf Haftung, Finanzierung und steuerliche Optimierung.

Dieser Beitrag beleuchtet die Unterschiede der beiden Modelle, mit einem besonderen Fokus auf eine häufig übersehene, aber praxisrelevante Vorschrift: § 311b Abs. 3 BGB, der in bestimmten Konstellationen auch beim Asset Deal eine notarielle Beurkundung verlangt.

Grundlagen: Asset Deal vs. Share Deal

Share Deal

Beim Share Deal werden Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft übertragen – in der Regel GmbH-Anteile (§ 15 Abs. 1, 3 GmbHG) oder Aktien (§ 67 AktG). Der Erwerber tritt in die Rechtsstellung des Gesellschafters ein und übernimmt damit das Unternehmen in seiner Gesamtheit – einschließlich aller Aktiva und Passiva, Verträge, Mitarbeiter und potenzieller Altlasten.

Vorteile:

  • Einfache Übertragbarkeit durch einen einzigen Rechtsakt
  • Erhalt bestehender Vertragsbeziehungen und Lizenzen
  • Schnelle Umsetzung (bei klaren Eigentumsverhältnissen)

Risiken:

  • Übernahme aller Verbindlichkeiten
  • Mögliche steuerliche Belastungen beim Veräußerer
  • Notarielle Form zwingend erforderlich (§ 15 Abs. 3 GmbHG)

Asset Deal

Der Asset Deal führt zur Einzelrechtsnachfolge. Gegenstand sind einzelne Wirtschaftsgüter oder ganze Geschäftsbetriebe, z. B. Maschinen, Kundenverträge, Lagerbestände oder immaterielle Rechte. Die operative Hülle (z. B. die GmbH als juristische Person) bleibt bestehen, sie wird lediglich „ausgeschlachtet“.

Vorteile:

  • Selektive Übernahme: gezielte Ausklammerung von Risiken und Verbindlichkeiten
  • Bessere steuerliche Strukturierungsmöglichkeiten
  • Kein unmittelbarer Anteilserwerb

Risiken:

  • Einzelübertragung jedes Vermögensgegenstands erforderlich (ggf. Zustimmung Dritter)
  • Komplexität der Transaktionsstruktur
  • Eventuell Zustimmung des Betriebsrats bei Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Wichtig: Während der Share Deal stets der notariellen Beurkundung bedarf, ist dies beim Asset Deal nur ausnahmsweise der Fall – aber genau diese Ausnahme hat es in sich.

Die notarielle Beurkundung beim Asset Deal – § 311b Abs. 3 BGB im Fokus

Was regelt § 311b Abs. 3 BGB?

„Verpflichtet sich ein Unternehmer zur Veräußerung seines gesamten gegenwärtigen Vermögens, so bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung.“

Der Zweck der Norm liegt im Schutz des Veräußerers: Die vollständige Veräußerung seines Vermögens soll nicht leichtfertig und ohne rechtliche Kontrolle erfolgen. Die notarielle Beurkundung dient hier nicht nur der Form, sondern auch der rechtlichen Aufklärung und Absicherung.

Wann ist ein Asset Deal vom Beurkundungserfordernis betroffen?

Die Beurkundungspflicht greift nicht bereits dann, wenn der wirtschaftliche Effekt dem einer Unternehmensveräußerung gleichkommt. Entscheidend ist, ob sich der Veräußerer ausdrücklich zur Übertragung seines gesamten Vermögens verpflichtet.

Indizien für die Beurkundungspflicht:

  • Catch-all-Klauseln wie: „Der Verkäufer überträgt alle im Eigentum stehenden Vermögenswerte, gleich ob aufgeführt oder nicht.“
  • Veräußerung ohne explizite Einschränkung auf einzelne Aktiva
  • Fehlen einer Vermögensreserve oder Fortführungsabsicht

Nicht beurkundungspflichtig ist hingegen:

  • Die Übertragung ausdrücklich bezeichneter Einzelpositionen (selbst wenn sie faktisch das gesamte Vermögen ausmachen)
  • Die Veräußerung eines klar abgegrenzten Geschäftsbereichs
  • Die Veräußerung eines bestimmten Bruchteils oder Prozentanteils, sofern nicht auf das gesamte Vermögen abgestellt wird

Beispiele aus der Praxis

  • ✅ Nicht beurkundungspflichtig: Ein Unternehmen verkauft alle Maschinen, Patente und Markenrechte – allerdings nur, soweit diese im Anhang 1 gelistet sind. Keine „Catch-all“-Klausel.
  • ❌ Beurkundungspflichtig: „Veräußert werden alle dem Verkäufer gehörenden Aktiva und Forderungen.“ Keine Einschränkung, umfassender Vermögensübergang – § 311b Abs. 3 BGB greift.

Rechtsfolgen bei Formverstoß

Wird ein nach § 311b Abs. 3 BGB beurkundungspflichtiger Vertrag ohne Beurkundung abgeschlossen, ist er nichtig (§ 125 BGB).

Das kann in der Praxis zu erheblichen Rückabwicklungs- und Haftungsrisiken führen:

  • Kein wirksamer Eigentumsübergang
  • Rückforderung der bereits übertragenen Vermögensgegenstände
  • Rückabwicklung von Kaufpreiszahlungen
  • Haftung des Beraters bei fehlender Aufklärung

Strategische Hinweise für die Vertragsgestaltung

  • Keine Pauschalklauseln: Vermeidung unbestimmter Formulierungen („alle Aktiva“)
  • Exakte Auflistung der zu übertragenden Assets im Anhang
  • Definition eines Restvermögens oder Fortführungszwecks zur Abgrenzung
  • Vertraglich klarstellen, dass keine vollständige Entäußerung beabsichtigt ist
  • Erstellung einer Vermögensübersicht zur Dokumentation des verbleibenden Vermögens

Fazit: Die notarielle Beurkundung im Asset Deal – oft übersehen, rechtlich aber hochrelevant

Die Vertragsgestaltung bei Unternehmenskäufen verlangt Sorgfalt – nicht nur inhaltlich, sondern auch formal. § 311b Abs. 3 BGB ist eine wenig beachtete, aber potentiell folgenschwere Norm: Ein vermeintlich einfacher Asset Deal kann bei unklarer Vertragsformulierung schnell zur Formnichtigkeit führen.

Wer rechtssicher handeln will, sollte:

  • Vertragsgegenstände exakt bezeichnen
  • keine Generalklauseln verwenden
  • stets prüfen (lassen), ob eine Beurkundungspflicht besteht

Der Mehraufwand lohnt sich – denn die nachträgliche Heilung eines unwirksamen Vertrags ist in vielen Fällen nicht möglich.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: RechtsanwaltRechtssicherheit

Weitere spannende Blogposts

Ein Durchbruch in der Datenschutz-Diplomatie: EU und USA nähern sich einem Angemessenheitsbeschluss

hacker 4031973 1280
4. Juli 2023

Einleitung In einer Welt, die zunehmend vernetzt ist, spielt der Schutz persönlicher Daten eine entscheidende Rolle. Jeden Tag werden Unmengen...

Mehr lesenDetails

Verträge für Startups

Verträge für Startups
1. Oktober 2024

Als erfahrener Anwalt für Startups habe ich immer wieder gesehen, wie entscheidend professionelle Verträge für den langfristigen Erfolg junger Unternehmen...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Herausforderungen für Influencer: Identifizierbarkeit und Unterlassungsansprüche in sozialen Medien

Rechtliche Herausforderungen für Influencer: Identifizierbarkeit und Unterlassungsansprüche in sozialen Medien
24. Mai 2024

Einleitung: Die rechtliche Grauzone der Influencer-Welt In meiner Praxis als Anwalt, der eine Vielzahl von Influencern betreut, stoße ich immer...

Mehr lesenDetails

Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist und wie es sich von traditionellem Influencer-Management unterscheidet

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
24. Oktober 2023

Das Management im Influencer-Bereich ist längst kein Neuland mehr. Mit Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok wurden bereits zahlreiche Erfolgsgeschichten...

Mehr lesenDetails

15 häufige Irrtümer bei Begrifflichkeiten im Startup-Bereich

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
12. August 2024

Als Rechtsanwalt, der viele Startups und junge Unternehmer berät, fallen immer wieder Irrtümer bei der Verwendung von Fachbegriffen auf. Hier...

Mehr lesenDetails

Vorkasse-Zahlungen im Onlineshop: Achtung bei den eigenen AGB

AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!
4. Juni 2024

Als Rechtsanwalt für IT-Recht und Vertragsrecht erstelle ich regelmäßig AGB für verschiedene SaaS-Anbieter, Dienste und Onlineshops. Gerade bei Onlineshops fällt...

Mehr lesenDetails

Die Mysteriöse Welt des IT-Rechts in EU ;-)

Datenschutzerklärung
24. Juli 2023

Es ist Montag morgen und mir fällt gerade eine Grafik in die Hand, die zeigt, dass man als IT-Unternehmen wohl...

Mehr lesenDetails

Eintauchen in die Welt der KI: Workshops für Rechtsanwälte

AI in the legal system: Towards a digital future of justice
1. Februar 2024

Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt stehen Sie ständig vor der Herausforderung, mit den sich rasch wandelnden Technologien Schritt zu halten. Künstliche...

Mehr lesenDetails

KI-generierte Inhalte: Wem gehören die Rechte?

Künstliche Intelligenz und die Verwertung von Bildmaterial in Filmen und Spielen
16. Juni 2024

Urheberrecht bei KI-Inhalten: Aktuelle Rechtslage und offene Fragen Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung von Texten, Bildern, Videos und...

Mehr lesenDetails
LogoRechteck
Intern

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025

  Mit dem Start des Alphatests von LawOMate beginnt der nächste Schritt in Richtung echter Legal Automation. Die Plattform ist...

Mehr lesenDetails
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

Podcastfolge

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Mehr lesenDetails
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung