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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > Urheberrecht > OLG Frankfurt und urheberrechtlicher Logoschutz

OLG Frankfurt und urheberrechtlicher Logoschutz

15. Juli 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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urheberrecht 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Urheberrechtlicher Schutz von Logos ist häufig Streitpunkt, insbesondere bei Logo-Generatoren oder professionellen Grafikern.
  • Rechtsstreitigkeiten können durch unkreative Logos entstehen, die auf bestehenden Assets basieren.
  • Plattformen wie Upwork und Fiverr fördern das Risiko beim Einkauf günstiger Logo-Dienstleistungen.
  • Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main stellte fest, dass manches Logo nicht schützenswert ist.
  • Das geprüfte Logo bestand aus einem englischen Wort und einer geometrischen Form, die Schöpfungshöhe fehlte.
  • Für Startups ist ein qualitativ hochwertiges Logo entscheidend für den Markenschutz und die Wiedererkennung.
  • Das Logo spielt eine Schlüsselrolle bei der eigenen Vermarktung und der Druckfähigkeit auf Produkten.

Das Thema eines urheberrechtlichen Schutzes von Logos sind immer wieder Grundlage von Rechtsstreitigkeiten. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn Logo Generatoren aus dem Internet benutzt werden. Aber auch wenn professionelle Grafiker Logos erstellen, dabei aber nur begrenzt kreativ werden oder auf bestehende Assets zurückgreifen. Gerade bei Plattformen wie Upworks oder Fiverr erlebt man derartige Probleme immer wieder, wenn Logoerstellungen für 10,00 Euro oder ähnliches in Indien eingekauft werden.

Das Thema war letztens auch Teil eines Urteils am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Dieses entschied, dass ein Logo, das aus einem englischen Wort und einer vorangestellten geometrischen Form besteht, die erforderliche Schöpfungshöhe fehlen würde, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Die geometrische Form war dabei nur eine nach rechts gerichtetes schwarzes Doppeldreieck.

Gerade für Startups oder Unternehmen in einem sehr kompetitiven Umfeld kann es daher enorm wichtig sein, nicht am Logo zu sparen, wenn gerade dessen Schutz für Dinge wie der eigenne Vermarktung (z.B. das Abdrucken auf Produkten) besonders relevant ist, um den Wiedererkennungseffekt der eigene Marke zu gewährleisten.

 

Tags: FrankfurtinternetOberlandesgericht Frankfurt am MainSchöpfungshöheStartupsUrheberrecht

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