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OLG Frankfurt und urheberrechtlicher Logoschutz

15. Juli 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 1 min lesen
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Das Thema eines urheberrechtlichen Schutzes von Logos sind immer wieder Grundlage von Rechtsstreitigkeiten. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn Logo Generatoren aus dem Internet benutzt werden. Aber auch wenn professionelle Grafiker Logos erstellen, dabei aber nur begrenzt kreativ werden oder auf bestehende Assets zurückgreifen. Gerade bei Plattformen wie Upworks oder Fiverr erlebt man derartige Probleme immer wieder, wenn Logoerstellungen für 10,00 Euro oder ähnliches in Indien eingekauft werden.

Wichtigste Punkte
  • Urheberrechtlicher Schutz von Logos ist häufig Streitpunkt, insbesondere bei Logo-Generatoren oder professionellen Grafikern.
  • Rechtsstreitigkeiten können durch unkreative Logos entstehen, die auf bestehenden Assets basieren.
  • Plattformen wie Upwork und Fiverr fördern das Risiko beim Einkauf günstiger Logo-Dienstleistungen.
  • Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main stellte fest, dass manches Logo nicht schützenswert ist.
  • Das geprüfte Logo bestand aus einem englischen Wort und einer geometrischen Form, die Schöpfungshöhe fehlte.
  • Für Startups ist ein qualitativ hochwertiges Logo entscheidend für den Markenschutz und die Wiedererkennung.
  • Das Logo spielt eine Schlüsselrolle bei der eigenen Vermarktung und der Druckfähigkeit auf Produkten.

Das Thema war letztens auch Teil eines Urteils am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Dieses entschied, dass ein Logo, das aus einem englischen Wort und einer vorangestellten geometrischen Form besteht, die erforderliche Schöpfungshöhe fehlen würde, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Die geometrische Form war dabei nur eine nach rechts gerichtetes schwarzes Doppeldreieck.

Gerade für Startups oder Unternehmen in einem sehr kompetitiven Umfeld kann es daher enorm wichtig sein, nicht am Logo zu sparen, wenn gerade dessen Schutz für Dinge wie der eigenne Vermarktung (z.B. das Abdrucken auf Produkten) besonders relevant ist, um den Wiedererkennungseffekt der eigene Marke zu gewährleisten.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: FrankfurtinternetOberlandesgericht Frankfurt am MainSchöpfungshöheStartupsUrheberrecht

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