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Home Urheberrecht

OLG Frankfurt und urheberrechtlicher Logoschutz

15. Juli 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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urheberrecht 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Urheberrechtlicher Schutz von Logos ist häufig Streitpunkt, insbesondere bei Logo-Generatoren oder professionellen Grafikern.
  • Rechtsstreitigkeiten können durch unkreative Logos entstehen, die auf bestehenden Assets basieren.
  • Plattformen wie Upwork und Fiverr fördern das Risiko beim Einkauf günstiger Logo-Dienstleistungen.
  • Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main stellte fest, dass manches Logo nicht schützenswert ist.
  • Das geprüfte Logo bestand aus einem englischen Wort und einer geometrischen Form, die Schöpfungshöhe fehlte.
  • Für Startups ist ein qualitativ hochwertiges Logo entscheidend für den Markenschutz und die Wiedererkennung.
  • Das Logo spielt eine Schlüsselrolle bei der eigenen Vermarktung und der Druckfähigkeit auf Produkten.

Das Thema eines urheberrechtlichen Schutzes von Logos sind immer wieder Grundlage von Rechtsstreitigkeiten. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn Logo Generatoren aus dem Internet benutzt werden. Aber auch wenn professionelle Grafiker Logos erstellen, dabei aber nur begrenzt kreativ werden oder auf bestehende Assets zurückgreifen. Gerade bei Plattformen wie Upworks oder Fiverr erlebt man derartige Probleme immer wieder, wenn Logoerstellungen für 10,00 Euro oder ähnliches in Indien eingekauft werden.

Das Thema war letztens auch Teil eines Urteils am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Dieses entschied, dass ein Logo, das aus einem englischen Wort und einer vorangestellten geometrischen Form besteht, die erforderliche Schöpfungshöhe fehlen würde, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Die geometrische Form war dabei nur eine nach rechts gerichtetes schwarzes Doppeldreieck.

Gerade für Startups oder Unternehmen in einem sehr kompetitiven Umfeld kann es daher enorm wichtig sein, nicht am Logo zu sparen, wenn gerade dessen Schutz für Dinge wie der eigenne Vermarktung (z.B. das Abdrucken auf Produkten) besonders relevant ist, um den Wiedererkennungseffekt der eigene Marke zu gewährleisten.

 

Tags: FrankfurtinternetOberlandesgericht Frankfurt am MainSchöpfungshöheStartupsUrheberrecht

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5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
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  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
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  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
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  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
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  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
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