• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

OLG Hamburg entscheidet: Nur Rechtsanwälte dürfen Bewertungen mit juristischen Begründungen entfernen

6. Dezember 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
olg hamburg entscheidet nur rechtsanwaelte duerfen bewertungen mit juristischen begruendungen entfernen
Wichtigste Punkte
  • Das Urteil des OLG Hamburg betrifft die Löschung von Internetbewertungen durch unqualifizierte Unternehmen.
  • Beanstandungen erfordern eine juristische Prüfung und sind daher erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistungen.
  • Nur Rechtsanwälte dürfen solche Dienstleistungen durchführen, nicht Personen ohne juristische Qualifikation.
  • Die Botentätigkeit ist nur zulässig, wenn sie keine rechtliche Interpretation erfordert.
  • Unternehmen müssen sich juristischer Expertise bedienen, um Rechtswidrigkeit von Bewertungen zu prüfen.
  • Eigenständige juristische Prüfungen sind ohne Zulassung nicht gestattet; Botentätigkeiten sind jedoch erlaubt.
  • Das Urteil setzt ein klares Signal für den Schutz der Rechtsdienstleistung und die Bedeutung der juristischen Professionalisierung.

Hintergrund des Falles

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund des Falles
2. Kern des Urteils und seine Begründung
3. Die Rolle der Botentätigkeit
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil (5 U 25/233) eine wesentliche Entscheidung getroffen, die die Löschung von Internetbewertungen betrifft. Zwei Unternehmen, die ohne Rechtsanwaltszulassung oder Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz negative Internetbewertungen für Auftraggeber beanstandeten und löschen ließen, standen im Fokus.

Kern des Urteils und seine Begründung

Das Gericht stellte in seinem Urteil klar, dass das Beanstanden von Kundenbewertungen, wenn es mit juristischen Begründungen erfolgt, eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung darstellt. Diese Tätigkeiten sind ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten und dürfen nicht von Personen ohne entsprechende juristische Qualifikation ausgeführt werden. Die Beanstandung von Bewertungen erfordert eine detaillierte rechtliche Prüfung jedes Einzelfalls. Diese Prüfung beinhaltet die genaue Analyse und Anwendung der relevanten rechtlichen Bestimmungen auf den spezifischen Sachverhalt, was deutlich über eine allgemeine oder schematische Anwendung von Rechtsnormen hinausgeht. Das Gericht betonte, dass eine solche Prüfung fundierte Rechtskenntnisse erfordert, um die rechtliche Tragweite und die Konsequenzen jeder Bewertung korrekt einschätzen zu können.

Die Rolle der Botentätigkeit

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg bringt eine wesentliche Differenzierung in Bezug auf die Rolle der Botentätigkeit bei der Beanstandung von Internetbewertungen. Es wird explizit klargestellt, dass eine Dienstleistung im Bereich der Beanstandung von Bewertungen nur dann zulässig ist, wenn sie sich ausschließlich auf eine Botentätigkeit beschränkt und die Begründung für die Entfernung der Bewertung direkt vom Kunden stammt. Diese spezifische Form der Botentätigkeit, bei der ein Dienstleister lediglich als Übermittler der vom Kunden formulierten Begründung fungiert, fällt nicht unter die Kategorie der erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen.

Das Gericht hebt hervor, dass die reine Botentätigkeit eine klare Abgrenzung zur erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistung darstellt. In diesem Kontext agiert der Dienstleister nicht als Rechtsberater oder -prüfer, sondern ausschließlich als Übermittler der Kundenanliegen. Diese Tätigkeit erfordert keine rechtliche Bewertung oder Interpretation durch den Dienstleister selbst. Vielmehr wird die vom Kunden bereitgestellte Begründung ohne Änderungen oder zusätzliche rechtliche Einschätzungen an die Bewertungsportale weitergeleitet.

Das Urteil unterstreicht zudem die Notwendigkeit für Unternehmen, die Bewertungen auf Rechtswidrigkeit prüfen und beanstanden wollen, sich juristischer Expertise zu bedienen. Es verdeutlicht die Schutzfunktion des Rechtsdienstleistungsgesetzes für den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung, indem es die Ausübung unqualifizierter Rechtsdienstleistungen verhindert. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Dienstleistungen entsprechend anpassen müssen. Eigenständige juristische Begründungen oder Prüfungen sind ohne die erforderliche Zulassung nicht gestattet. Sie können jedoch in der Rolle eines Boten agieren, indem sie die vom Kunden gelieferten Begründungen unverändert an die Bewertungsportale weiterleiten.

Fazit

Das Urteil des OLG Hamburg setzt ein klares Signal für den Schutz der Rechtsdienstleistung und betont die Bedeutung der juristischen Professionalität. Es stellt klar, dass die Grenze zwischen erlaubnispflichtiger Rechtsdienstleistung und zulässiger Botentätigkeit entscheidend ist. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, müssen sicherstellen, dass sie nicht unerlaubt Rechtsdienstleistungen erbringen, indem sie eigenständige juristische Prüfungen oder Begründungen vornehmen. Die Rolle des Boten, der lediglich die vom Kunden stammenden Argumente weiterleitet, bleibt jedoch eine zulässige Praxis.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseBewertungDienstleistungHamburgolgUrteil

Weitere spannende Blogposts

Warum Startups vorsichtig mit hohen Investments umgehen sollten: 5 Gründe pro und contra

Warum Startups vorsichtig mit hohen Investments umgehen sollten: 5 Gründe pro und contra
10. Mai 2023

Fünf Gründe gegen voreilige, hohe Investments Als Rechtsanwalt und Berater möchte ich junge Startups zunächst auf die möglichen Risiken hinweisen,...

Mehr lesenDetails

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
13. Juni 2024

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software Über viele Jahre hinweg hatte ich die Gelegenheit, einen der bekanntesten Automationsbots für...

Mehr lesenDetails

Warum sind seriöse Verträge wichtig?

Warum sind seriöse Verträge wichtig?
7. Dezember 2022

Vertrauen ist ein wichtiger Bestandteil jedes erfolgreichen Geschäfts. Es schafft eine Grundlage für eine langanhaltende Kundenbeziehung und ist essentiell für...

Mehr lesenDetails

Auslistung bei Google wegen Datenschutz?

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
15. Juni 2020

Der Bundesgerichtshof wird am 16. Juni 2020, 9.30 Uhr, in zwei Sachen darüber entscheiden, ob ein Anspruch gegen Google dahin...

Mehr lesenDetails

Juristische Strategien gegen unberechtigte Sperrungen von Social Media Account

Juristische Strategien gegen unberechtigte Sperrungen von Social Media Account
10. November 2023

Einleitung: In meiner anwaltlichen Praxis begegne ich regelmäßig Fällen, in denen gewerbliche Mandanten, insbesondere Influencer, mit der Herausforderung unberechtigter Sperrungen...

Mehr lesenDetails

Gamesförderung: mit professioneller Beratung Chancen nutzen!

Gamesförderung: mit professioneller Beratung Chancen nutzen!
27. November 2019

Die Situation Die gesamte Branche der Computerspielentwickler in Deutschland ist sicherlich froh, dass sich die Bundesregierung dazu entschlossen hat, auch...

Mehr lesenDetails

EuGH bestätigt Einstufung von TikTok als „Torwächter“

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
20. Juli 2024

Der chinesische Bytedance-Konzern, der das Videoportal TikTok betreibt, ist mit einer Klage gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter gescheitert....

Mehr lesenDetails

LG Düsseldorf und SEPA

Gebühren auf SEPA-Überweisungen für Altverträge unzulässig
19. Juni 2024

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bereits der Eindruck einer Ablehnung ausländischer SEPA-Konten durch ein Unternehmen...

Mehr lesenDetails

Archive.org: Eintrag muss nach Unterlassungserklärung nicht entfernt werden

Wettbewerbsrecht
2. März 2023

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen zwei...

Mehr lesenDetails
Invitatio ad offerendum

Invitatio ad offerendum

1. Juli 2023

Einleitung Der Begriff "Invitation ad offerendum" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt "Einladung zur Angebotserstellung". In der Rechtswissenschaft...

Mehr lesenDetails
Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung

27. Juni 2023
Culpa in contrahendo

Culpa in contrahendo

16. Oktober 2024
Joint Venture

Weighted Average Ratchet

15. Oktober 2024
Digital Markets Act (DMA)

Digital Markets Act (DMA)

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauch ich tief in die Welt der Blockchain-Technologie und Smart Contracts ein. Die 25-minütige Folge beleuchtet,...

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

In diesem spannenden 30-minütigen Podcast entschlüsselt Rechtsanwalt Marian Härtel die komplexe Welt des digitalen Rechts für Selbstständige, Startups und Solopreneure....

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung