• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > Recht im Internet > OLG Hamburg entscheidet: Nur Rechtsanwälte dürfen Bewertungen mit juristischen Begründungen entfernen

OLG Hamburg entscheidet: Nur Rechtsanwälte dürfen Bewertungen mit juristischen Begründungen entfernen

6. Dezember 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
olg hamburg entscheidet nur rechtsanwaelte duerfen bewertungen mit juristischen begruendungen entfernen
Wichtigste Punkte
  • Das Urteil des OLG Hamburg betrifft die Löschung von Internetbewertungen durch unqualifizierte Unternehmen.
  • Beanstandungen erfordern eine juristische Prüfung und sind daher erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistungen.
  • Nur Rechtsanwälte dürfen solche Dienstleistungen durchführen, nicht Personen ohne juristische Qualifikation.
  • Die Botentätigkeit ist nur zulässig, wenn sie keine rechtliche Interpretation erfordert.
  • Unternehmen müssen sich juristischer Expertise bedienen, um Rechtswidrigkeit von Bewertungen zu prüfen.
  • Eigenständige juristische Prüfungen sind ohne Zulassung nicht gestattet; Botentätigkeiten sind jedoch erlaubt.
  • Das Urteil setzt ein klares Signal für den Schutz der Rechtsdienstleistung und die Bedeutung der juristischen Professionalisierung.

Hintergrund des Falles

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund des Falles
2. Kern des Urteils und seine Begründung
3. Die Rolle der Botentätigkeit
4. Fazit

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil (5 U 25/233) eine wesentliche Entscheidung getroffen, die die Löschung von Internetbewertungen betrifft. Zwei Unternehmen, die ohne Rechtsanwaltszulassung oder Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz negative Internetbewertungen für Auftraggeber beanstandeten und löschen ließen, standen im Fokus.

Kern des Urteils und seine Begründung

Das Gericht stellte in seinem Urteil klar, dass das Beanstanden von Kundenbewertungen, wenn es mit juristischen Begründungen erfolgt, eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung darstellt. Diese Tätigkeiten sind ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten und dürfen nicht von Personen ohne entsprechende juristische Qualifikation ausgeführt werden. Die Beanstandung von Bewertungen erfordert eine detaillierte rechtliche Prüfung jedes Einzelfalls. Diese Prüfung beinhaltet die genaue Analyse und Anwendung der relevanten rechtlichen Bestimmungen auf den spezifischen Sachverhalt, was deutlich über eine allgemeine oder schematische Anwendung von Rechtsnormen hinausgeht. Das Gericht betonte, dass eine solche Prüfung fundierte Rechtskenntnisse erfordert, um die rechtliche Tragweite und die Konsequenzen jeder Bewertung korrekt einschätzen zu können.

Die Rolle der Botentätigkeit

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg bringt eine wesentliche Differenzierung in Bezug auf die Rolle der Botentätigkeit bei der Beanstandung von Internetbewertungen. Es wird explizit klargestellt, dass eine Dienstleistung im Bereich der Beanstandung von Bewertungen nur dann zulässig ist, wenn sie sich ausschließlich auf eine Botentätigkeit beschränkt und die Begründung für die Entfernung der Bewertung direkt vom Kunden stammt. Diese spezifische Form der Botentätigkeit, bei der ein Dienstleister lediglich als Übermittler der vom Kunden formulierten Begründung fungiert, fällt nicht unter die Kategorie der erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen.

Das Gericht hebt hervor, dass die reine Botentätigkeit eine klare Abgrenzung zur erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistung darstellt. In diesem Kontext agiert der Dienstleister nicht als Rechtsberater oder -prüfer, sondern ausschließlich als Übermittler der Kundenanliegen. Diese Tätigkeit erfordert keine rechtliche Bewertung oder Interpretation durch den Dienstleister selbst. Vielmehr wird die vom Kunden bereitgestellte Begründung ohne Änderungen oder zusätzliche rechtliche Einschätzungen an die Bewertungsportale weitergeleitet.

Das Urteil unterstreicht zudem die Notwendigkeit für Unternehmen, die Bewertungen auf Rechtswidrigkeit prüfen und beanstanden wollen, sich juristischer Expertise zu bedienen. Es verdeutlicht die Schutzfunktion des Rechtsdienstleistungsgesetzes für den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung, indem es die Ausübung unqualifizierter Rechtsdienstleistungen verhindert. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Dienstleistungen entsprechend anpassen müssen. Eigenständige juristische Begründungen oder Prüfungen sind ohne die erforderliche Zulassung nicht gestattet. Sie können jedoch in der Rolle eines Boten agieren, indem sie die vom Kunden gelieferten Begründungen unverändert an die Bewertungsportale weiterleiten.

Fazit

Das Urteil des OLG Hamburg setzt ein klares Signal für den Schutz der Rechtsdienstleistung und betont die Bedeutung der juristischen Professionalität. Es stellt klar, dass die Grenze zwischen erlaubnispflichtiger Rechtsdienstleistung und zulässiger Botentätigkeit entscheidend ist. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, müssen sicherstellen, dass sie nicht unerlaubt Rechtsdienstleistungen erbringen, indem sie eigenständige juristische Prüfungen oder Begründungen vornehmen. Die Rolle des Boten, der lediglich die vom Kunden stammenden Argumente weiterleitet, bleibt jedoch eine zulässige Praxis.

Tags: AnalyseBewertungDienstleistungHamburgolgUrteil

Weitere spannende Blogposts

Kündigungsbutton muss ohne Login möglich sein

Onlinedienste: Kündigungsbutton nicht vergessen!
23. September 2024

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in seinem Endurteil vom 30.07.2024 (Az. 3 U 2214/23) wichtige Klarstellungen zur Gestaltung des Kündigungsbuttons gemäß...

Mehr lesenDetails

Bundesgerichtshof – Der Fall “Glück” vs. “LieBee”

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
8. Januar 2024

Einleitung Im Wettbewerbsrecht gibt es immer wieder interessante Fälle, die aufzeigen, wie komplex und vielschichtig das Thema der Produktgestaltung und...

Mehr lesenDetails

BGH: Urheberrechtsverletzung auch bei Bestreiten der Urheberschaft nur gegenüber dem Urheber selbst

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
10. Juli 2024

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil vom 27.06.2024 (Az. I ZR 102/23) eine bedeutende Klarstellung zum Schutzumfang des...

Mehr lesenDetails

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz
13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

Mehr lesenDetails

OLG Karlsruhe: Veröffentlichung von Bildsequenzen aus der RTL-Sendung “Pocher – gefährlich ehrlich” untersagt

OLG Karlsruhe: Veröffentlichung von Bildsequenzen aus der RTL-Sendung “Pocher – gefährlich ehrlich” untersagt
1. Dezember 2023

Anlass der zivilrechtlichen Streitigkeit zwischen dem Kläger (Boris Becker) und dem Beklagten (Oliver Pocher) ist ein am 29.10.2020 ausgestrahlter etwa...

Mehr lesenDetails

NFT und Prospektpflichtigkeit

nft g2a667756c 1920
7. Juni 2022

Das Thema, ob und wann der Verkauf oder der Handel mit NFT der Prospektpflicht unterliegt, ist brandneu und im Detail...

Mehr lesenDetails

LG Darmstadt: Ein aktuell beworbenes Produkt muss auch lieferbar sein

LG Darmstadt: Ein aktuell beworbenes Produkt muss auch lieferbar sein
4. Januar 2024

Das Landgericht Darmstadt hat ein wichtiges Urteil gefällt, das die Praxis der Werbung im Online-Handel direkt betrifft. Im Mittelpunkt steht...

Mehr lesenDetails

Dreiecksverhältnisse in der Influencer-Vermarktung: Spannende Aspekte vom LG Offenburg

Dreiecksverhältnisse in der Influencer-Vermarktung: Spannende Aspekte vom LG Offenburg
17. Februar 2024

In meiner anwaltlichen Praxis im Bereich Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht berate ich regelmäßig Managements von Influencern und Vermittler in komplexen...

Mehr lesenDetails

Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten – LG Hamburg setzt Maßstäbe

breaking first decision of the bgh on ai 2
30. September 2024

Am 27. September 2024 hat das Landgericht Hamburg ein bahnbrechendes Urteil (Az. 310 O 227/23) im Bereich der KI-Trainingsdaten gefällt....

Mehr lesenDetails
Prokurist

Prokurist

26. Juni 2023

In der Geschäftswelt ist es wichtig, dass Unternehmen effizient und effektiv arbeiten. Um dies zu erreichen, delegieren Unternehmen oft bestimmte...

Mehr lesenDetails
Handelsregister

Handelsregister

26. Juni 2023
Lizenzvertrag

Werkvertrag

26. Juni 2023
Nie, Nie, Nie einen Vertrag ohne Rechtsanwalt unterschreiben

Letter of Intent (LOI)

24. Juni 2023
Patentrecht

Patentrecht

26. Juni 2023

Podcast Folgen

c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

This insightful podcast episode takes an in-depth look at the startup and innovation landscape in Germany and Europe. The discussion...

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

“Digital law decoded” with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025

In this exciting episode of the itmedialaw podcast, we take a deep dive into the legal developments that will shape...

86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024

In this personal and engaging episode, the experienced IT and media lawyer delves deep into the gray area of his...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung