• Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Blockchain und Web 3 Recht

OLG Köln zur Herausgabe von Kryptowährungen

Schuldner muss alle Register ziehen

16. Juli 2024
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
blockchain 3277336 1280
Wichtigste Punkte
  • Das Oberlandesgericht Köln fordert Schuldner zur Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten bei der Herausgabe von Kryptowährungen auf.
  • Urteil verdeutlicht die Rechtsfragen und Komplexität der Durchsetzung von Ansprüchen in der digitalen Welt.
  • Schuldner muss nachweisen, dass die Herausgabe der Kryptowährungen tatsächlich unmöglich ist.
  • Klagende Gläubigerin fordert die Auszahlung aus einem Treuhandvertrag über Kryptowährungen.
  • Verlust von Private Keys führt zu praktischer Unbrauchbarkeit der Kryptowährungen.
  • EU-Verordnung MiCAR soll 2024 Klarheit und Sicherheit im Umgang mit Krypto-Assets bringen.
  • Betroffene sollten anwaltliche Unterstützung suchen, insbesondere bei Krypto-Betrug und Problemen mit Steuerbehörden.

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (11 W 15/24) klargestellt, dass ein Schuldner bei der Herausgabe von treuhänderisch verwahrten Kryptowährungen alle technisch möglichen Wege ausschöpfen muss, um der gerichtlichen Anordnung nachzukommen. Das Urteil unterstreicht die zunehmende Befassung der Gerichte mit Rechtsfragen rund um Kryptowährungen. Es zeigt auch, wie komplex die Durchsetzung von Ansprüchen in der digitalen Welt sein kann. Betroffene sollten daher nicht zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerade im Fall von Krypto-Betrug, Problemen mit Steuerbehörden oder Handelsplattformen kann dies entscheidend sein.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Fall: Treuhandvertrag über Kryptowährungen
2. Schuldner beruft sich auf Verlust der Zugangsdaten
3. OLG stellt hohe Anforderungen an Unmöglichkeit
3.1. Signalwirkung des Urteils
3.2. Anwälte bleiben unverzichtbar

Der Fall: Treuhandvertrag über Kryptowährungen

Im vorliegenden Fall ging es um die Vollstreckung eines Urteils, wonach der Schuldner Kryptowährungen aus zwei Treuhandwallets an die Gläubigerin herausgeben sollte. Konkret hatten die Parteien im Jahr 2018 einen Treuhandvertrag geschlossen, in dem sich der Schuldner verpflichtete, Kryptowährungen für die Gläubigerin in sogenannten Wallets zu verwahren.

Der Treuhandvertrag sah vor, dass der Schuldner als Treuhänder die Kryptowährungen für die Gläubigerin als Treugeberin verwahren und verwalten sollte. Die Gläubigerin blieb dabei wirtschaftliche Eigentümerin der Kryptowerte, während der Schuldner lediglich die tatsächliche Herrschaft über die Wallets ausübte. Er war jedoch vertraglich verpflichtet, die Kryptowährungen nach den Weisungen der Gläubigerin zu verwenden und herauszugeben.

Im Laufe der Vertragsbeziehung kam es dann zu Streitigkeiten zwischen den Parteien über die genauen Voraussetzungen für die Auszahlung der verwahrten Kryptowährungen an die Gläubigerin. Diese kündigte daraufhin den Treuhandvertrag außerordentlich und verlangte die vollständige Herausgabe der für sie verwahrten digitalen Assets.Der Schuldner weigerte sich jedoch, dieser Aufforderung nachzukommen und die Kryptowährungen an die Gläubigerin zu transferieren. Er bestritt eine wirksame Kündigung des Treuhandvertrags und machte geltend, dass die Auszahlungsvoraussetzungen nicht vorlägen. Daher sei er nicht zur Herausgabe verpflichtet.Die Gläubigerin erhob daraufhin Klage und erwirkte vor dem Landgericht ein Urteil, das den Schuldner zur Herausgabe der Kryptowährungen verurteilte. Dieses Urteil wollte sie nun im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Der Schuldner legte gegen die Vollstreckungsmaßnahmen jedoch Rechtsmittel ein, so dass sich das OLG Köln nun mit dem Fall zu befassen hatte.

Schuldner beruft sich auf Verlust der Zugangsdaten

Der Schuldner kam der Herausgabepflicht nicht nach. Er berief sich darauf, dass ihm die Zugangsdaten (Private Keys) zu den Wallets nicht mehr zur Verfügung stünden. Das Landgericht verurteilte ihn dennoch zur Herausgabe und setzte ein Zwangsgeld fest. Dagegen legte der Schuldner Beschwerde ein und beantragte die Einholung eines Sachverständigengutachtens, um die Unmöglichkeit der Herausgabe zu beweisen. Er argumentierte, dass er ohne die Private Keys technisch nicht mehr auf die Kryptowährungen zugreifen könne.

Dies wirft im Grundsatz natürlich eine spannende Frage auf: Was passiert eigentlich, wenn man den Private Key oder die Zugangsdaten zu einem Wallet verliert oder diese unwiederbringlich verschlüsselt werden? Schließlich ist der Verlust von Private Keys in der Kryptowelt keine Seltenheit. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 20% aller jemals erzeugten Bitcoins durch verlorene Private Keys unwiederbringlich verloren sind.Der Verlust des Private Keys kommt im Ergebnis dem Verlust der Kryptowährungen selbst gleich, da ohne ihn keinerlei Transaktionen mehr vorgenommen werden können. Die Coins existieren zwar noch in der Blockchain, sind aber ohne Zugriff auf den Private Key für niemanden mehr nutzbar – sie werden gleichsam zu einem Teil der Blockchain, den niemand mehr kontrollieren oder transferieren kann.

Aus rechtlicher Sicht stellt sich hier die Frage, ob der Schuldner sich auf eine objektive Unmöglichkeit der Leistung berufen kann, wenn er nachweislich keinen Zugriff mehr auf die Keys hat. Oder muss er sich vorhalten lassen, die Keys fahrlässig verloren zu haben und damit für die Unmöglichkeit selbst verantwortlich zu sein? Und welche Rolle spielt es, wenn der Schuldner die Keys vorsätzlich „verloren“ hat, um sich der Herausgabepflicht zu entziehen?All diese Fragen zeigen, dass das Recht hier noch Antworten finden muss, um mit den technischen Gegebenheiten und Risiken der Kryptowelt Schritt zu halten. Das OLG-Urteil ist ein wichtiger Schritt, um mehr Klarheit zu schaffen.

OLG stellt hohe Anforderungen an Unmöglichkeit

Das OLG Köln wies die Beschwerde nun zurück und stellte klar, dass der bloße Verweis auf den Verlust der Private Keys nicht ausreicht. Vielmehr muss der Schuldner substantiiert und plausibel darlegen, dass ihm die Herausgabe der Kryptowährungen tatsächlich unmöglich ist. Dazu muss er alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Zugangsdaten zu erlangen. Das Gericht führte aus:

„Dazu gehört auch die Inanspruchnahme spezialisierter Dienstleister zur Wiederherstellung des Zugriffs auf die Wallets.“

Da der Schuldner dies nicht getan hatte, wurde ein weiteres Zwangsgeld von 25.000 Euro festgesetzt. Die Anordnung von Zwangshaft behielt sich das Gericht als letztes Mittel vor. Das Urteil macht deutlich, dass sich Schuldner nicht einfach auf den Verlust von Zugangsdaten berufen können, um sich ihrer Herausgabepflicht zu entziehen.

Signalwirkung des Urteils

Das Urteil reiht sich ein in eine Entwicklung hin zu mehr Rechtssicherheit und -klarheit im Kryptobereich. So schafft die EU-Verordnung MiCAR ab 2024 einen einheitlichen Rechtsrahmen für Krypto-Assets. Die Verordnung soll Innovationen fördern und gleichzeitig den Anlegerschutz und die Finanzstabilität wahren. Die Finanzaufsicht BaFin geht verstärkt gegen unerlaubte Geschäfte mit Krypto-Finanzinstrumenten vor. Seit 2020 benötigen Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft erbringen, eine Erlaubnis der BaFin. Und Behörden wie die Staatsanwaltschaft Dresden werden durch Krypto-Beschlagnahmen zu wichtigen Marktakteuren. All dies zeigt: Die Rechtsprechung und Regulierung holt im Kryptobereich langsam auf. Dennoch bleiben viele Fragen offen, etwa zur steuerlichen Behandlung oder zur Rückverfolgung von Transaktionen.

Anwälte bleiben unverzichtbar

Trotz dieser Fortschritte bleiben viele Rechtsfragen im Kryptobereich noch ungeklärt. Gerade bei der Verwahrung und Herausgabe von Kryptowährungen lauern Fallstricke. Unternehmen und Privatpersonen sind daher gut beraten, sich von spezialisierten Anwälten mit Expertise in IT-Recht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht beraten zu lassen. Nur so lassen sich rechtliche Risiken minimieren und im Streitfall die eigenen Ansprüche bestmöglich durchsetzen. Das Urteil des OLG Köln zeigt exemplarisch, wie komplex die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen in der Kryptowelt sein kann. Betroffene sollten daher nicht zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerade im Fall von Krypto-Betrug, Problemen mit Steuerbehörden oder Handelsplattformen kann dies entscheidend sein. Denn eines ist klar: Die Blockchain-Technologie wirft immer neue Rechtsfragen auf, die auch in Zukunft die Gerichte beschäftigen werden.

 

Tags: BlockchainDresdenEntwicklungEUGesellschaftsrechtIT-RechtKlageKündigungMicarOberlandesgericht KölnolgRechtRechtsfragenRechtsmittelRechtsprechungRechtssicherheitRegulierungSchuldnerTechnologieUrteilVerordnungVertragsrecht

Beliebte Beträge

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games
5. Dezember 2022

Einleitung Von der ersten Spielekonsole im Jahre 1972 bis hin zu Millionen von Spielen auf dem Smartphone hat sich in...

Mehr lesenDetails

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
18. August 2021

Einleitung In Deutschland versuchen sich Startups immer noch auf die klassische Weise zu finanzieren: Business Angel, Kapital von Friends &...

Mehr lesenDetails

Die rechtliche Einordnung von Smart Contracts

Die rechtliche Einordnung von Smart Contracts
21. Dezember 2022

Einleitung – Definition und Begriffsverständnis Smart Contracts sind eine Form von automatisierten Vereinbarungen, die immer häufiger in unterschiedlichen Branchen und...

Mehr lesenDetails

Smart Contracts, DeFi und KI: Innovative Geschäftsideen und ihre rechtlichen Herausforderungen im IT-Recht

Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Implementierung von Smart Contracts für Logistik-Startups
17. Oktober 2023

In einem kürzlich veröffentlichten LinkedIn-Beitrag wurde angekündigt, sich intensiver mit der Schnittstelle zwischen Smart Contracts, Dezentrale Finanzsysteme (DeFi) und Künstlicher...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz im Esport: Juristische Herausforderungen und Lösungen für Fanbindung, Spielverbesserung und Sponsoring

Künstliche Intelligenz im Esport: Juristische Herausforderungen und Lösungen für Fanbindung, Spielverbesserung und Sponsoring
9. Juni 2023

Einleitung Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat tiefgreifende Auswirkungen auf verschiedene Branchen, und der Esport ist keine Ausnahme....

Mehr lesenDetails

Die MiCAR-Verordnung kommt

Europäisches Parlament
24. Juni 2024

Die neue EU-Verordnung zu Märkten für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation - MiCAR) wurde am 9. Juni 2023 im Amtsblatt...

Mehr lesenDetails

Alternative Finanzierungsmodelle in Deutschland und andere Länder – Zulässigkeit und Gestaltung

Alternative Finanzierungsmodelle in Deutschland und andere Länder – Zulässigkeit und Gestaltung
30. März 2025

Unternehmen, Gründer und Startups sind zunehmend auf der Suche nach innovativen Finanzierungswegen jenseits klassischer Bankkredite oder Venture Capital. Alternative Finanzierungsmodelle...

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten
22. Dezember 2022

Gerade Inhalte von Blockchain-Anbietern, seien es Coins diverser Art, Utility Token, Security Token oder NFT werden ja in aller Regel...

Mehr lesenDetails

Smart Contracts in der Versicherungsbranche

Blockchain in the supply chain: legally compliant implementation of smart contracts for logistics start-ups
2. November 2024

Die Integration von Smart Contracts in der Versicherungsbranche verspricht eine Revolution in der Art und Weise, wie Versicherungsprodukte gestaltet, verkauft...

Mehr lesenDetails
  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung