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Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung

19. November 2018
in Onlinehandel, Recht im Internet
Lesezeit: 1 min lesen
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Aktuell scheint es wohl wieder eine neue Runde von Abmahnungen zu geben, wenn im Falle von Online-Händlern, in den AGB, nicht auf die gesetzliche Mängelgewährleistungsrechte von Verbrauchern hingewiesen wird.

Wichtigste Punkte
  • Neue Runde von Abmahnungen für Online-Händler wegen unzureichender AGB-Hinweise zu Mängelgewährleistungsrechten.
  • Erfüllung von Informationspflichten nach § 312 d Abs. 1 BGB ist erforderlich.
  • Händler müssen Verbraucher über gesetzliches Mängelhaftungsrecht informieren.
  • Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer noch Abmahnungen zu diesem Thema.
  • Abmahner ist der IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting.
  • Abmahnungen betreffen auch die Versandbedingungen und ungenaue Angaben in AGB.
  • Die Betriebskosten von Onlineshops sind aufgrund von Abmahnungen erheblich gestiegen.

Juristisch handelt es sich dabei um die fehlende Erfüllung von vorvertraglichen Informationspflichten nach § 312 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 EGBGB, wonach, neben zahlreichen weiteren Aufklärungspflichten, ein Händler den Verbraucher darüber informieren muss, dass in Bezug auf Waren ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht bestehe.

Obwohl diese Aufklärungspflicht eigentlich ein alter Hut ist, gestern Abmahnungen zu diesem Thema immer wieder durch die juristische Landschaft.

Abmahner ist dabei wohl wiedereinmal der nun schon langsam berühmt berüchtigte IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., der aktuell auch Selbstverständlichkeiten wie „Versicherter Versand“, die Verwendung von „Alle Angebote sind freibleibend.“ bei Ebay-Sofortverkäufen, der fehlenden Hinweis auf die Speichermöglichkeit von AGB und die Verwendung von „In der Regel“ bei der Angabe von Lieferfristen abmahnt.

Aktuelle ist der Betrieb von Onlineshops wirklich ein Haifischbecken 😉

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAGBEBayHaftungInformationVerbraucher

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