• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Publishingverträge und Wiederverwertung von Code

17. Oktober 2019
in Recht und Computerspiele, Urheberrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
urheberrecht 384x192 2

Das Erstellen und Korrigieren von Publishingverträgen für Computerspiele ist ebenso mein Alltagsbusiness, wie Verträge für Freelancer und sonstige Vereinbarungen. Immer wieder ist neben Fragen von abziehbaren Kosten auch das Urheberrecht nicht nur ein Problem, sondern kann schnell auch für ein Entwicklerstudio zu einer Falle/Risiko werden, die man mitunter erst Jahre später bemerkt.

Wichtigste Punkte
  • Die Wiederverwertung von Programmiercode kann zu Urheberrechtsverletzungen führen, insbesondere in Publishingverträgen.
  • Oftmals bleibt die Übertragung von Rechten im Vertrag unklar, was spätere Probleme verursachen kann.
  • Die Rechtsordnung des Vertrags spielt eine entscheidende Rolle bei der Auslegung von Rechten.
  • Code muss urheberrechtlich geschützt sein; rudimentäre Funktionen genießen oft keinen Schutz.
  • Fehler im Publishingvertrag können zu hohen Kosten und Schadensersatzansprüchen führen.
  • Ein solcher Fehler kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz eines Entwicklerstudios führen.
  • Um zukünftige Probleme zu vermeiden, sollten Verträge von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

Da ich gerade eine dieser Fallen als Mandat auf dem Tisch habe, möchte ich davor hier waren. Es geht dabei um die Wiederverwertung von Programmiercode in Computerspielen. Während den meisten Entwicklerstudios klar sein dürfte, dass Dinge wie Grafiken, Sounds und dergleichen, die im Rahmen eines Publishingvertrages an einen Publisher lizenziert wurden, nicht einfach in einem anderen Spiel genutzt werden können, ist das vielen Entwicklern bei Programmcode oft nicht so einleuchtend.

Ob dies möglich ist oder ob die Wiederverwertung eine Urheberrechtsverletzung zum Schaden des einstigen Publisher darstellt, hängt von Details des Vertrages ab. Ist das Problem, wie sehr oft, gar nicht geregelt, hängt es von der Auslegung des Vertrages ab, zu entscheiden, welche Rechte exakt ursprünglich übertragen wurden. Dabei kann es durchaus sehr relevant sei, welcher Rechtsordnung der Vertrag unterworfen ist.

Natürlich gibt es weitere Voraussetzungen für eine mögliche Urheberrechtsverletzung. Der Codeschnippsel selber muss urheberrechtlich geschützt sein, was bei Dingen wie rudimentären Funktionen, beispielsweise zum Ansprechen von Hardware, unter Umständen nicht vorliegt. Bei größeren Codebestandteilen kann ein eigener Schutz jedoch vorliegen und es stellt sich irgendwann die Frage, wie weit Code wiederverwendet werden kann. Zu denken sind dabei eventuell an Funktionen für die KI, Serversteuerung, Multiplayer, Lobbymanagement aber natürlich auch die Grafikengine.

In den USA und bei Verträgen mit Partnern aus den USA können hierbei durchaus auch sehr komplizierte Fragen in Verbindung mit Softwarepatenten relevant werden.

Macht man hier im ursprünglichen Publishingvertrag Fehler und überträgt zu viele Bestandteile – oft unbedacht – exklusiv, kann dies bei späteren Verhandlungen/Verträgen im Zweifel nur mehr Arbeit/Kosten bedeuten, da die jeweiligen Dinge neu entwickelt werden müssen. Im schlimmsten Fall kann dies aber auch zu Ansprüchen des ursprünglichen Partners führen, inklusive Schadensersatz oder Vertriebsverbote für das neue Spiel.

Im schlimmsten Fall kann ein solcher Fehler auch das Ende/die Insolvenz eines ganzen Studios und damit die Vernichtung von jahrelanger Arbeit bedeuten. Auch derartige Fälle gab es bereits zahlreiche in der Industrie. Wichtig ist, dass man sich des Problems bewusst ist und Verträge auf genau diese Probleme hin abgeklopft. Das gilt übrigens auch, wenn man einen Vertrag – was grundsätzlich immer eine gute Idee ist – von einem Rechtsanwalt prüfen lässt. Dieser kann nämlich in Verträgen immer nur so gut sein, wie der Mandant Informationen liefert. Dazu gehören Fragen wie zukünftiger Umgang mit Code, Unternehmensstrategie und vieles weiteres.

Wie eingangs mitgeteilt, ist das Problem eines, das sehr oft übersehen wird, da gerade dem Entwickler die Problematik nicht bewusst ist.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BusinessComputerComputerspielComputerspieleFreelancerInformationInsolvenzKILizenzManagementPatentPatentePublishingSchadensersatzServerSoftwareUrheberrechtUrheberrechtsverletzungVerträge

Weitere spannende Blogposts

BGH: Auch Frauen zocken Egoshooter

BGH: Auch Frauen zocken Egoshooter
12. März 2019

In einer Filesharing-Sache hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Frau auch dann als Täterin einer Urheberrechtsverletzung infrage kommt, wenn es...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zum Keyselling

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
31. März 2016

Nachdem das Landgericht Berlin uns noch erklären wollte, dass der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz nicht auf Lizenzschlüssel anwendbar sein und der Verkauf...

Mehr lesenDetails

AGB und verbotene Klauseln

AGB und verbotene Klauseln
1. März 2019

Verbotene Klauseln in Spielerverträgen von Esport Teams Vor ein paar Tagen habe ich berichtet, wie viele Vertragstypen in Wirklichkeit als...

Mehr lesenDetails

Der Schlüssel zum Erfolg in der Tech-Welt: Ein IT-versierter Rechtsanwalt mit Unternehmenserfahrung

shutterstock 1889907112 scaled
16. Februar 2024

Einleitung: Die rasante Entwicklung im Technologiebereich stellt Unternehmen vor ständig neue Herausforderungen und Chancen. Als Rechtsanwalt, der nicht nur juristische...

Mehr lesenDetails

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
2. Juli 2019

Facebook ist nun wirklich berühmt berüchtigt, mit Datenschutz eher problematisch umzugehen.  Umso unverständlicher ist es daher, dass das Soziale Netzwerk...

Mehr lesenDetails

Beitrag in GamesMarkt eSport – Player, Business, Sponsoring

Beitrag in GamesMarkt eSport – Player, Business, Sponsoring
22. Januar 2020

Für den GamesMarkt habe ich einen Inhalt zum Special "eSport - Player, Business, Sponsoring" beigetragen und mich Thema "Schadensersatz im...

Mehr lesenDetails

Agenturen: Achtung, Ideen nicht geschützt!

Agenturen: Achtung, Ideen nicht geschützt!
31. Mai 2019

Aus gegebenen Anlass möchte ich heute auf ein Problem hinweisen, welches immer wieder Agenturen, aber auch anderen Dienstleisters auf die...

Mehr lesenDetails

BaFin und die Regulierung von E-Geld (auch bei Computerspielen)

BaFin und die Regulierung von E-Geld (auch bei Computerspielen)
11. Dezember 2022

Was ist die BaFin? Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und ist die deutsche Aufsichtsbehörde für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister...

Mehr lesenDetails

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen

Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen
2. Juni 2023

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und seine Anwendung auf Unternehmer Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde ursprünglich zum Schutz von Verbrauchern im Fernunterricht eingeführt....

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation
Sonstiges

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025

Softwareentwicklung verändert sich radikal. Was über Jahrzehnte das präzise Schreiben von Code war, wird zunehmend durch Kommunikation ersetzt. „Vibecoding“ beschreibt...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Mehr lesenDetails
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung