• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw
Home Recht und Computerspiele

Simuliertes Glücksspiel führt nicht zur Indizierung eines Spieles

5. März 2020
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
NL CoinMaster
Wichtigste Punkte
  • Die Bundesprüfstelle entscheidet, dass die Spiele Coin Master, Coin Trip und Coin Kingdom keine jugendgefährdende Wirkung haben.
  • Es bestehen jedoch Interaktionsrisiken für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen, die nicht erfasst sind.
  • Gesellschafts-ethisch desorientierende Inhalte können indiziert werden, um Kinder und Jugendliche zu schützen.
  • Die Wirkung von simuliertem Glücksspiel kann unrealistische Gewinnerwartungen fördern und die Bereitschaft zum Konsum erhöhen.
  • Eine Erweiterung der regulativen Praxis wird gefordert, um Glücksspielverharmlosung zu erfassen.
  • Die Visualisierung der Spielautomaten und verschiedene Spielhandlungen scheinen zugleich Abweichungen von realen Spielautomaten aufzuweisen.
  • Die Entscheidung bietet einen Leitfaden für Anbieter von Spieleapps und Esport-Turnieren zur Bewertung der Zulässigkeit.

Die Spiele-„Coin Master“, „Coin Trip“ und „Coin Kingdom“ haben keine jugendgefährdende Wirkung im Sinne des Jugendschutzgesetzes, entschied die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Aus der Spielanlage würden sich sich zwar weitere Gefährdungen für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen ergeben. Hierzu gehören Spielanlagen, die zu exzessiver Nutzung sowie zur Schädigung finanzieller Interessen von Kindern und Jugendlichen führen können. Diese Gefahren gelten jedoch als sogenannte Interaktionsrisiken. Durch eine Indizierung werden Kinder und Jugendliche hingegen aufgrund geltenden Rechts vor inhaltebezogenen Konfrontationsrisiken geschützt. Interaktionsrisiken werden durch das für die Entscheidung über eine Listenaufnahme maßgebliche Jugendschutzgesetz derzeit nicht erfasst und waren nicht Gegenstand der durchgeführten Verfahren.

Medien, die die Entwicklung und Erziehung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefährden, gelten als sozial-ethisch desorientierend und sind zu indizieren.

Simuliertes Glücksspiel, wie es sich in den verfahrensgegenständlichen Apps in simulierten Spielautomaten findet, war bislang nicht Gegenstand der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle.

Aufgrund der wissenschaftlich belegten Wirkung von simuliertem Glücksspiel kann die interaktive Spielhandlung grundsätzlich zur Prägung positiv gefärbter Glücksspieleinstellungen, einer Desensibilisierung gegenüber Glücksspielverlusten, der Förderung unrealistischer Gewinnerwartungen sowie zu einem (schnelleren) Umstieg zu echtem Glücksspiel führen. Dies führt zu einer Verharmlosung von Glücksspiel und einer damit einhergehenden Förderung der Bereitschaft zum Konsum bei hierfür anfälligen Kindern und Jugendlichen.

Zur Erfassung dieser jugendgefährdenden Wirkung bedarf es laut der BPjM jedoch einer grundsätzlichen Erweiterung der gefestigten und durch Rechtsprechung bestätigten Spruchpraxis der Bundesprüfstelle zu Konsummitteln mit Suchtgefährdungspotential um den Tatbestand der Verherrlichung bzw. Verharmlosung von Glücksspiel. Dieser Tatbestand war nach Einschätzung des Gremiums in den verfahrensgegenständlichen Verfahren in den streitgegenständlihen Apps auf Grundlage der genannten derzeitigen rein medieninhaltlichen Ausrichtung des Jugendschutzgesetzes nicht erfüllt.

Dies sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Visualisierung der Spielautomaten auch von echten Spielautomaten abweichende Elemente aufweise, der Spielfluss immer wieder durch andere Spielhandlungen unterbrochen wird und neben dem Gewinn von Coins weitere für das Spiel relevante Alternativen gewonnen werden können.

Ein hierdurch getriggertes „realweltliches“ Verhalten, sah man in der Bewertung nicht.

Die Entscheidung dürfte für zahlreiche Anbieter von Spieleapps, die gacha-artige Elemente zur Monetarisierung in den Spielen verwenden ein guter Leitfaden sein, um die Zulässigkeit der eigenen App zu beurteilen. Auch dürfte die Entscheidung durchaus richtungsweisend für Anbieter von Esport-Turnieren und Esport-Wettbewerben sein, die Spiele gegeneinander antreten lassen und Gewinnern bestimmten Geldsummen auszahlen lassen wollen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EntwicklungEsportGesetzeJugendschutzKIRechtsprechungUrteile

Weitere spannende Blogposts

Verlängerte Black Week..Ist das überhaupt zulässig?

Verlängerte Black Week..Ist das überhaupt zulässig?
5. Dezember 2023

Gerade bekam ich eine E-Mail von meinem alten Fitnessstudio, die mich stutzig machte. Es ging um die Verlängerung ihrer "Black...

Mehr lesenDetails

Fehlende/Falsche Datenschutzerklärung abmahnfähig?

Eine Computertastatur mit Datenschutzaufdruck.
23. Oktober 2018

Diese Frage ist aktuell gar nicht so einfach zu beantworten, denn die Rechtsprechung dazu geht aktuell wild durcheinander. Schon zu...

Mehr lesenDetails

Esports Europe: Ein Kommentar

Rückrufoption und weitere Chatmöglichkeiten
24. Februar 2020

Gerade erst wurde ein europäischer Dachverband im Esport gegründet. Dies soll mein Kommentar zu der Gründung und den Umständen sein....

Mehr lesenDetails

Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung? Die Gefahren von Inhalteproduzenten

Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung? Die Gefahren von Inhalteproduzenten
2. August 2019

Das Problem Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut in der Bundesrepublik Deutschland und wir allen können unseren Eltern/Großeltern dankbar dafür...

Mehr lesenDetails

OLG Braunschweig: Online-Glücksspiel gibt Geld zurück!

Glücksspiel vs. Skillgaming, ein kleiner Abriss
7. März 2023

Nun dreht sich wohl wieder die Rechtsprechung dahingehend, dass deutsche Gerichte auf der Seite von Online-Glücksspielern stehen. Nachdem vor ein...

Mehr lesenDetails

Wie Mandanten von meinem Netzwerk an Kollegen, Partnern und Dienstleistern profitieren

Wie Mandanten von meinem Netzwerk an Kollegen, Partnern und Dienstleistern profitieren
3. Januar 2023

Wie Mandanten von meinem Netzwerk an Kollegen, Partnern und Dienstleistern profitieren Wenn ich meinen Mandanten von meinem Netzwerk erzähle, dann...

Mehr lesenDetails

AGB, Regulierung & Compliance im Bereich Blockchain & Computerspiele: Was Sie wissen müssen

AGB, Regulierung & Compliance im Bereich Blockchain & Computerspiele: Was Sie wissen müssen
14. Dezember 2022

Einleitung: Warum AGB, Regulierung & Compliance im Blockchain- und Computerspielbereich wichtig sind Der Eintritt in neue Technologien und Branchen birgt...

Mehr lesenDetails

Influencer, Werbung und die Landesmedienstalten

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
18. März 2019

Oft genug habe ich ja schon über Influencer und Streamer berichtet und die aktuell sehr heiß umstrittene Pflicht zur Markierung...

Mehr lesenDetails

Lupedi UG: Abmahnung erhalten?

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
3. Dezember 2018

Die Lupedi UG mahnt in den letzten Monaten, vertreten durch die Kanzlei Bleischwitz & Schierer Ebay-Nutzer ab, wobei es in...

Mehr lesenDetails
Handelsregister

Handelsregister

26. Juni 2023

Das Handelsregister ist ein zentrales Element im Wirtschaftsleben und spielt eine entscheidende Rolle für die Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr....

Mehr lesenDetails
ESOP Vereinbarung

Prototypenförderung

25. Juni 2023
fef58753 0e7b 493e 806b 4e8636913fce 202010382

Cybersquatting

29. März 2025
Quellensteuer

Quellensteuer

16. Oktober 2024
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)

9. November 2024

Podcast Folgen

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauch ich tief in die Welt der Blockchain-Technologie und Smart Contracts ein. Die 25-minütige Folge beleuchtet,...

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

In dieser aufschlussreichen knapp 20-minütigen Podcast-Episode von und mit mir wird das komplexe Thema des Urheberrechts im digitalen Zeitalter beleuchtet....

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung