• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Sind sogenannte Private-Server „illegal“?

27. September 2016
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
folder ga204ae0a4 1920

Vor kurzem machte die GVU in der Szene der Private-Server Betreiber, also derjenigen, die Spieleserver außerhalb des Originalanbieters, für Onlinespiele anbieten, Schlagzeilen.

Wichtigste Punkte
  • Die GVU durchsuchte am 14. September private Wohnungen wegen der Betreiber von zwei illegalen P-Servern für Metin 2.
  • Betrüger angebotene Ingamekäufe führten zu sechsstelligen Einnahmen durch den Verkauf von Items.
  • Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Computer und Speichermedien zur Sammlung weiterer Beweismittel.
  • Die illegalität von P-Servern hängt vom Urheberrecht und der Nutzung originaler Daten ab.
  • Modifikationen der Originalsoftware des Herstellers führen schnell zu Urheberrechtsverletzungen.
  • Bei Patch-Anbietern gibt es meist unklare rechtliche Aspekte bezüglich Wettbewerbsrecht und Urheberrechtsverletzung.
  • Im Bereich der P-Server gibt es oft keine klaren Antworten und zahlreiche komplexe Rechtsfragen.

Die GVU hat unter Federführung der Staatsanwaltschaft Heidelberg  am Vormittag des 14. September  Privatwohnungen von mehreren Personen durchsucht, wegen des Verdachts des Betreibens zweier P-Server genannt für das MMORPG „Metin 2“, auf denen mehrere 100.000 angemeldete Spieler aktiv waren. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sowohl das Spiel für ihre Zwecke illegal modifiziert als auch den fortlaufenden Spielbetrieb auf den Servern betreut zu haben. Über die dazu gehörenden Webseiten wurden die potentiellen Kunden/Spieler angelockt und der Einstieg in das Spiel ermöglicht.

Die Betreiber erzielten Einnahmen in sechsstelliger Höhe, indem sie analog zum Originalspiel sog. Ingamekäufe anboten. So konnten Spieler z.B. ihre Kampfstärke durch den Kauf zusätzlicher Waffen, Schutzschilde etc. (sog. Items) verbessern. Hierzu konnten gegen reales Geld (Euro) Zahlungsmittel für das Spiel (Coins) erworben werden. Mit den Coins konnten im Spiel z.B. bessere Rüstungen oder stärkere Schwerter gekauft werden. So waren z.B. auf einem der Server (Cyperia) 270 dieser Items zu Preisen zwischen 250 und 17.500 Coins zum Kauf verfügbar. Mit den Items wurde die Kampfkraft des eigenen Avatars (Spielfigur) stark erhöht, wodurch ein wesentlich schnellerer Aufstieg in die nächsthöheren Spielelevel möglich war. So mussten bei Cyperia 10,- Euro bezahlt werden, um 10.000 Coins gut geschrieben zu bekommen. Für die teuersten aber auch im virtuellen Kampf wirksamsten Items wie „Drachengottschild“ oder „Sphinxschild“ mussten 17.500 Coins, also 17,50 Euro, bezahlt werden.

Zur Erlangung weiterer Beweismittel beschlagnahmten die Staatsanwaltschaft Rechner, Festplatten und diverse weitere Speichermedien. Auswertungen der Behörden zur Art, Umfang und Quellen der Ingame-Käufe sind eingeleitet. Entsprechende Ermittlungen dauern an.

Nun stellt sich die Frage: Ist das Betreiben eines P-Server illegal? Mitnichten kann dies so einfach behauptet werden. Und wenn man nach der Pressemeldung der GVU geht, ist diese sich auch nicht so sicher, wie sie es behauptet. Die GVU ist sich nämlich nicht einmal selber einig, ob P-Server nun für Privat-Server oder für Piraterieserver stehen soll. Ich finde schon, dass diese beiden Worte ein himmelweiter Unterschied sind.

Eigentlich lassen sich in den meisten Fällen die Fragen, ob das Betreiben eines P-Servers rechtswidrig ist, auf Fragen des Urheberrechts zusammendampfen. Wird bei der Entwicklung des Server Code, Grafiken oder ähnliches des Spieleentwicklers oder des Spielebetreibers verwendet, liegt mit stark erhöhter Wahrscheinlichkeit eine Urheberrechtsverletzung vor. Wird dieser Server dann, wie im aktuellen Fall, auch noch gewerblich betrieben, ist man schnell im Bereich der gewerblichen Urheberrechtsverletzung und somit durchaus im Zuständigkeitsbereich von Staatsanwaltschaften. Natürlich stellen sich hier schnell Detailprobleme und auch Fragen des Territorialitätsprinzips (d.h. wo wurde eine eventuelle Urheberrechtsverletzung begangen, wo wirkt sie sich aus etc.) stellen sich bei der heutigen Art und Weise wie Betreiberteams sich oft über das Internet organisieren.

  • Erfolgt keine Verwendung von Codebestandteilen, liegt auch keine Urheberrechtsverletzung vor. Zwar kann in bestimmten Fällen das Problem auftauchen, ob Schnittstellen und Datenbankstrukturen urheberrechtlich geschützt sind. Das dürfte aber oft nicht der Fall sein und lässt sich meist nicht ohne sorgfältiges Gutachten beantworten.
  • Eine Urheberrechtsverletzung liegt dagegen vor, wenn der sogenannte Client, also die Originalsoftware des Herstellers modifiziert wird, um mit dem P-Server zu funktionieren  und diese modifizierte Version dann auch noch zum Download angeboten wird.
  • Nicht so eindeutig ist es hingegen, wenn nur ein Patch für den Client angeboten wird (der wiederum selber natürlich keinen Code des Clients beinhalten darf) und die Modifizierung die einzelnen Nutzer vornehmen. Dann könnten unter Umständen die einzelnen Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begehen, jedoch nicht der Anbieter des P-Server bzw. des Patches. Die dann letztendlich einzig noch denkbare Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung unterliegt zahlreichen weiteren Rechtsproblemen.
  • Bei der Patchvariante kommen unter Umständen Fragen des Wettbewerbsrechts zum Tragen, beispielsweise wegen denkbarer „Behinderung“ oder „Verleiten zum Vertragsbruch“. Auch hier gibt es aber zahlreiche, meist noch höchstrichterlich ungeklärte weitere Probleme. Außerdem befinden wir uns dann nicht mehr im Bereich des Strafrechts.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es auch beim Betrieb von P-Server, in vielen Fällen kein Schwarz und Weiß gibt, zahlreiche entscheidende Rechtsfragen umstritten und ungeklärt sind und es, wie so oft, auf viele Details des Sachverhaltes ankommt. Im Zweifel sollte man sich vorher bei einem kundigen Rechtsanwalt Auskunft einholen

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EntwicklunginternetRechtsfrageRechtsfragenServerSoftwareSpieleentwicklerUrheberrechtUrheberrechtsverletzungWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

Umsatzsteuerpflicht bei Aufsichtsräten

Kleines Spiel, Große Regeln – Ein Sieg fürs Prinzip im Umsatzsteuerrecht
27. Februar 2024

Einleitung Als Rechtsanwalt mit einem Fokus außerhalb des Steuerrechts finde ich es dennoch wichtig, relevante Rechtsfragen, die Unternehmen betreffen, zu...

Mehr lesenDetails

Wettbewerbsrecht und Instagram Stories: Ein 24-Stunden-Fenster für rechtliche Konsequenzen

Wettbewerbsrecht
1. Juni 2023

Einleitung: Instagram als wachsende kommerzielle Plattform In der heutigen digitalen Ära gewinnt Instagram zunehmend an Bedeutung als Plattform für kommerzielle...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt: Zum Gerichtsstand bei Internetbuchungen

OLG Frankfurt: Zum Gerichtsstand bei Internetbuchungen
30. Januar 2020

Wird ein Flugticket einer ausländischen Fluggesellschaft über eine deutschsprachige Internetseite gebucht, die technisch und inhaltlich vollständig vom Ausland aus gepflegt...

Mehr lesenDetails

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz
13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

Mehr lesenDetails

Verletzung von Regelungen eines Lizenzvertrags verletzt Urheberrechte

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
18. Dezember 2019

Der EuGH hat heute eine Entscheidung zur Enforcement-Richtline veröffentlicht, die sich mit Verhaltensregeln in Lizenzverträgen beschäftigt. Die Entscheidung des EuGH...

Mehr lesenDetails

LinkedIn InMails: Zwischen Netzwerkpflege und Spam – Grenzen, Bedingungen und rechtliche Aspekte

LinkedIn InMails: Zwischen Netzwerkpflege und Spam – Grenzen, Bedingungen und rechtliche Aspekte
24. Mai 2023

 LinkedIn InMail - Ein großartiges Werkzeug für Geschäftskommunikation Als jemand, der sich regelmäßig auf LinkedIn bewegt, weiß ich, wie wertvoll...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht & Computerspiele: Welche Regeln gelten wirklich?

Urheberrecht & Computerspiele: Welche Regeln gelten wirklich?
19. Dezember 2022

Die folgende Auflistung soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte des Urheberrechts bei Computerspielen geben. Dabei ist zu beachten,...

Mehr lesenDetails

NFT und Esport: Eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit oder hohe juristische Hürden?

Was ist „Digitales Eigentum“ und wie kann ich davon profitieren?
16. Mai 2023

Einführung in NFTs und Digitale Assets Nicht-fungible Token (NFTs) sind ein aufstrebender Bereich digitaler Assets, die auf Blockchain-Technologie basieren. Im...

Mehr lesenDetails

Steuerrecht und Esport in 6 Problemfeldern

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
8. April 2019

Steuerrecht im Esport, ja, das gibt es In diesem Post möchte ich ein paar steuerrechtliche Fragen zum Esport zusammenfassen, die...

Mehr lesenDetails
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt
Sonstiges

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025

Kaum ein Begriff hat sich in den vergangenen Jahren so schnell verbreitet wie „agile Softwareentwicklung“. Jeder kennt jemanden, der Sprints...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

Podcastfolge

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Mehr lesenDetails
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung