AchtungBitte beachten Sie, dass alle meine Artikel nur der Information und nicht der Rechtsberatung dienen. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt meiner Artikel. Die Artikel können veraltet sein, die Rechtslage sich geändert haben oder die konkrete Situation in einem Fall anders zu beurteilen sein. Eine verbindliche Beratung kann es nur durch mich direkt im Einzelfall geben. Nutzen Sie meine kostenfreie Kurzberatung!
Da ich stets versuche ITMediaLaw zu optimieren und meinen typischen Mandanten, wie Esport Teams, Streamer, Influencer, Marketingagenturen oder Spieleentwicklern eine extrem umfangreiche Inhaltssammlung zu den relevanten Rechtsfragen und Urteilen in Deutschland zu bieten, arbeite ich auch stets an neuen Funktionen.
So habe ich vor kurzem eine Funktion integriert, die bei langen Artikeln im Blog zuerst ein Inhaltsverzeichnis anzeigt. Damit diese Funktion jedoch angezeigt wird, muss ich “alte” Artikel überarbeiten. Dies ist natürlich aufwendig, da ich auch erst einmal alle Artikel durchsehen muss, um festzustellen, welche Artikel lang genug sind, damit ein Inhaltsverzeichnis auch sinnvoll erscheint. Bei ca. 30-50 Artikeln ist dies inzwischen der Fall. Ich werde aber in den nächsten Wochen mehr und mehr ältere Posts durchsehen und überarbeiten. Ein Beispiel dafür ist z.B. dieser Artikel zu Twitch, dieser Artikel bzgl. der Gründung von Esport Teams oder dieser Artikel zur Frage, warum man als Streamer einen Rechtsanwalt braucht.
Zudem werde ich auch weiter am Ausbau der englischsprachigen Artikel arbeiten, um beispielsweise Spieleentwicklern in Deutschland, die Deutsch nicht allzu sicher sprechen, oder Unternehmen aus dem Ausland, die in Deutschland tätig sein wollen, eine erste Übersicht zu präsentieren. Auch, wenn die Artikel zum Großteil maschinell übersetzt (ein besseres Tool als Google Translate 🙂 )und von mir nur grundlegend korrigiert werden, dürfen die meisten Artikel in Englisch besser verständlich sein, als wenn man diese komplett in Deutsch lesen muss. Bei weiteren Fragen kann man mich jederzeit kontaktieren.
Inzwischen gibt es schon über 300 englischsprachige Artikel und insgesamt über 1400 Blogposts hier auf der Seite. Insgesamt gibt es auf der Seite inzwischen über 700.000 Wörter in allen Posts und sonstigen Inhalten. Nicht schlecht, oder?
Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.