• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Spieleentwicklung: Risiken durch Code- und Assetproduktion mittels KI

18. Januar 2023
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
spieleentwicklung risiken durch code und assetproduktion mittels ki

In den letzten Wochen habe ich bereits einige Artikel zum Thema KI und Recht veröffentlicht. Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass KI in der einen oder anderen Form bald nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken sein wird, möchte ich immer auch auf die rechtlichen Risiken hinweisen: Heute ein kurzer Ausflug in die Spieleentwicklung, mit der ich mich als Anwalt seit 15 Jahren und als Unternehmer seit 25 Jahren beschäftige.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist KI-gesteuerte Entwicklung von Software?
2. Welche allgemeinen Risiken gibt es?
3. Und juristische Risiken?
4. Und Entwicklerverträge?
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • KI-gesteuerte Entwicklung revolutioniert die Softwareentwicklung, indem sie Maschinenlernen zur Optimierung von Code und Benutzeroberflächen nutzt.
  • Entwickler müssen rechtliche Risiken wie Urheberrechtsverletzungen und unerlaubte Nutzung in Betracht ziehen, insbesondere bei SaaS-Diensten.
  • Fehler und Hintertüren im automatisierten Code schaffen potenzielle Risiken, die Entwickler sorgfältig prüfen müssen.
  • Haftungsrisiken bei KI-Entwicklung verlangen präzise Entwicklerverträge, um Verantwortung und Rechte klarzustellen.
  • Risiken durch Kreuzverwendung von Daten können dazu führen, dass Spiele eintönig erscheinen und Spieler verlieren.
  • Eine strenge Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften ist notwendig, um zukünftigen juristischen Problemen vorzubeugen.
  • Der Effizienzgewinn durch KI bietet Chancen, erfordert jedoch transparente Kommunikation mit allen Beteiligten.

Was ist KI-gesteuerte Entwicklung von Software?

Der Einsatz von KI in der Softwareentwicklung ist eine aufregende neue Möglichkeit für Unternehmen, Software schneller und effizienter zu entwickeln. Durch den Einsatz von maschinellem Lernen und anderen KI-Technologien können Entwickler neue Anwendungsfälle vorhersehen und die Software optimieren, bevor sie auf den Markt kommt. Dies ist eine revolutionäre Entwicklung, die das Potenzial hat, die Art und Weise, wie Entwickler ihre Arbeit erledigen, zu verändern. Doch was genau ist mit KI-gesteuerter Softwareentwicklung gemeint?

KI-gesteuerte Entwicklung ist ein Prozess, der maschinelles Lernen nutzt, um die Qualität von Software zu verbessern und den Code zu optimieren. Maschinelles Lernen wird eingesetzt, um die Benutzeroberfläche anzupassen und Vorhersagen über ihr Verhalten zu treffen. Dadurch können Programme intelligenter gestaltet werden und mehr Funktionen bieten als herkömmliche Programme. KI-gesteuerte Entwicklung kann aber auch Spieleentwicklern helfen, schneller bessere Software zu entwickeln, insbesondere bei Aspekten, die nicht unbedingt mit „Kreativität“ zu tun haben, wie Backend, Serverarchitektur etc. Darüber hinaus bietet KI-gesteuerte Entwicklung einen viel größeren Spielraum für das Experimentieren mit verschiedenen Technologien und Designansätzen. Eine solche Entwicklung kann auch dazu beitragen, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, insbesondere in Teams mit begrenzten Ressourcen. Da maschinelles Lernen viele Aufgaben – einschließlich der Testautomatisierung – automatisiert, können einige Aufgaben ohne menschliches Eingreifen erledigt werden. Dadurch sparen die Teams Zeit und können sich auf die kreativen Aspekte der Spieleentwicklung konzentrieren.

Es besteht daher kein Zweifel, dass KI-gesteuerte Softwareentwicklung in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Viele Unternehmen haben bereits damit begonnen, KI in ihre Produktionsprozesse zu integrieren, und dies ist erst der Anfang. Es besteht kein Zweifel daran, dass sich die Technologie weiter verbessern wird, sowohl in Bezug auf die Genauigkeit als auch auf die Effizienz der Codegenerierung.

Welche allgemeinen Risiken gibt es?

Eines der größten Risiken bei der Entwicklung von Computerspielen mit KI besteht darin, dass die Entwickler nicht in der Lage sind, die Erwartungen der Spieler zu erfüllen. Die meisten Menschen haben eine Vorstellung davon, wie ein bestimmtes Spiel funktionieren sollte, bevor sie es spielen. Wenn die KI in diesem Spiel diese Erwartungen nicht erfüllt, kann dies dazu führen, dass viele Spieler das Spiel sofort abbrechen und kein Interesse mehr an der Marke haben. Ein weiteres Risiko bei der KI-gesteuerten Entwicklung von Computerspielen ist die Gefahr der Kreuzverwendung von Daten. Wenn ein Unternehmen versucht, dieselben Daten für mehrere verschiedene Spiele zu verwenden, kann dies dazu führen, dass die Spiele alle gleich aussehen und sich nur in Nuancen unterscheiden. Dies könnte potenzielle Kunden abschrecken und dazu führen, dass sie kein Interesse an den anderen Spielen des Entwicklers haben.

Und juristische Risiken?

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Computerspielen wird immer beliebter. Es ist nicht verwunderlich, dass KI-gesteuerte Entwicklung zu einem der heißesten Trends in der Softwareentwicklung geworden ist. Obwohl die Technologie viele Vorteile bietet, gibt es auch einige juristische Risiken, die berücksichtigt werden müssen. Unerlaubte Nutzung und Urheberrechtsverletzung sind die Hauptrisiken bei KI-gesteuerter Entwicklung von Computerspielen. So ist gerade bei der Verwendung von SaaS-Diensten oft nicht auszuschließen, dass urheberechtlich geschützte Bestandteile der Spiele von den KI Anbietern kopiert und eventuell für zukünftige Kunden genutzt werden. Dies könnte zu einem Problem werden. Die Details sind aber kompliziert. Dies bedeutet, dass Entwickler, die KI-Software entwickeln, äußerst vorsichtig sein müssen, um zu verhindern, dass ihr Code unbefugt genutzt oder verändert wird. Das Risiko könnte also darin bestehen, Spiele, die mit Hilfe von KI-Tools entwickelt wurden, in komplexe Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden können. In solchen Fällen kann eine Partei behaupten, dass ihr geistiges Eigentum ohne Erlaubnis genutzt oder illegal abgeschrieben wurde. Gerade international könnte dies zu Problemen führen, da beispielsweise in den USA Patente auf Software möglich sind bzw. das Urheberecht an reinem Code strenger beurteilt wird, als dies in Deutschland der Fall wäre. Daher müssen Entwickler sicherstellen, dass ihre Software alle relevanten Rechtsvorschriften einhält und der Vertrieb zu keiner Urheberrechtsverletzungen führt.

Ein weiteres Risiko könnte sein, dass die KI Codebestandteile entwickelt, die der Entwickler selbst nicht genug nachvollzieht. Das Risiko von Fehlern oder gar Hintertüren im Code könnte somit stetig und immanent sein. Nur welcher Entwickler prüft Code, den er automatisiert hat erstellen lassen noch einmal gründlich? Dann könnte man diesen gleich selbst entwickeln?

Und Entwicklerverträge?

Die Einführung der KI-gesteuerten Entwicklung von Computerspielen birgt eine Reihe von Haftungsrisiken, die es zu beachten gilt. Entwickler, die die Chancen nutzen wollen, müssen aber auch bei der Gestaltung ihrer Entwicklerverträge sehr sorgfältig vorgehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Details korrekt formuliert sind. Ein ungenau formulierter Vertrag kann sowohl den Entwickler als auch andere Beteiligte einem immensen Haftungsrisiko aussetzen. Ein Beispiel für eine solche Haftung ist das Risiko von Bugs. Je nach Formulierung haftet der Entwickler für alle Schäden, die durch Bugs entstehen, oder er muss umfangreiche Nacharbeiten durchführen, die zu finanziellen Einbußen führen. Darüber hinaus können bei der KI-gesteuerten Entwicklung von Computerspielen besondere urheberrechtliche Probleme auftreten. Da KI eingesetzt wird, um bestimmte Elemente in Spielen zu generieren, kann es schwierig sein festzustellen, wem genau diese Elemente gehören und ob der Entwickler überhaupt die Rechte an diesen Elementen (seien es Grafiken, Sounds oder Code) besitzt und ob und in welchem Umfang er sie an den Publisher lizenzieren kann oder darf. Entwickler sollten daher darauf achten, dass alle notwendigen Rechte und Genehmigungen im Vorfeld geklärt und alle relevanten Informationen stets in den Vertrag aufgenommen werden. Um all diese Haftungsrisiken effektiv zu minimieren und unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, ist es für Entwickler unerlässlich, ihre Entwicklerverträge gründlich und detailliert auszugestalten und alle damit verbundenen Haftungsrisiken explizit anzusprechen und Maßnahmen zu deren Vermeidung festzulegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten über ihre jeweilige Verantwortung und die genauen Umstände informiert sind und drohende Streitigkeiten oder Klagen vermieden werden.

Da dieser Bereich der Spieleentwicklung noch in den Kinderschuhen steckt, gibt es zu all diesen Fragen noch keine Rechtsprechung oder gar Best-Practice-Ansätze.

Fazit

Die Chancen sind groß, vor allem in Fragen der Effizienz, aber natürlich auch bei der Integration von Technologien und Fähigkeiten in Spiele, für die der Entwickler keinen Zugang zu „Human Resources“ hat, sei es, weil die Kosten für einen Indie-Entwickler zu hoch sind oder weil es nicht genügend Mitarbeiter gibt, die man einstellen könnte. Es gibt aber auch Risiken, und es ist ratsam, nicht nur professionelle juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, sondern auch transparent mit potentiellen Vertragspartnern umzugehen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerComputerspielComputerspieleEntwicklungHaftungInformationKIKlageLizenzPatentPatenteRechtsprechungRessourceSaasServerSoftwareSpieleentwicklerTestUrheberrechtUrheberrechtsverletzungVerträge

Weitere spannende Blogposts

BVerwG bestätigt Verbot von linksunten.indymedia

30. Januar 2020

Zur Anfechtung des Verbots einer Vereinigung ist regelmäßig nur die verbotene Vereinigung selbst befugt, nicht dagegen Vereinsmitglieder oder Dritte. Auf...

Mehr lesenDetails

Der Schlüssel zum Erfolg in der Tech-Welt: Ein IT-versierter Rechtsanwalt mit Unternehmenserfahrung

shutterstock 1889907112 scaled
16. Februar 2024

Einleitung: Die rasante Entwicklung im Technologiebereich stellt Unternehmen vor ständig neue Herausforderungen und Chancen. Als Rechtsanwalt, der nicht nur juristische...

Mehr lesenDetails

Amokläufe über Internet angekündigt?

Pornodreh oder gefilmte Prostitution?
23. Januar 2020

Im Main 2013 kündigte der Kläger eines Verfahrens am Verwaltungsgericht Aachen mehrfach über seine E-Mail-Adresse mehrfach Amokläufe an der Realschule Heinsberg...

Mehr lesenDetails

EUGH: Wie ist „berechtigtes Interesse“ in der DSGVO auszulegen?

privacy policy 3583612 1920
2. Januar 2023

Der EuGH hat auf Basis eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 98 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs über eine interessante Rechtsfrage...

Mehr lesenDetails

Cookie-Zustimmung beim Einsatz von Google Maps?

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
23. Januar 2020

Im letzten Jahr habe ich einige Artikel zum Thema Zustimmung beim Setzen von Cookies veröffentlicht. Siehe dazu diese Artikel. Wie...

Mehr lesenDetails

BFH, urheberrechtliche Abmahnungen und Umsatzsteuer

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
13. Mai 2019

Schon seit 2016 existiert ein Urteil des Bundesfinanzhofes, welches erstaunlich vielen Rechtsanwälten - UND - Gerichten anscheinend nicht bekannt ist....

Mehr lesenDetails

Achtung Handwerker und Dienstleister: Nicht aufgeklärter Verbraucherwiderruf – eine Langzeitfolge ohne Wertersatz!

Achtung Handwerker und Dienstleister: Nicht aufgeklärter Verbraucherwiderruf – eine Langzeitfolge ohne Wertersatz!
25. Mai 2023

Hinweis auf die lange Widerrufsfrist: Bei fehlender Aufklärung kann sie bis zu 1 Jahr und 14 Tage betragen! Die kontinuierliche...

Mehr lesenDetails

Cyberversicherung verweigert Leistung nach Hackerangriff wegen Falschangaben

hacker 4031973 1280
15. Juni 2024

Das Landgericht Kiel hat in einem Urteil vom 23.05.2024 (Az. 5 O 128/21) entschieden, dass eine Cyberversicherung aufgrund von Falschangaben...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zu Wikipedia und Museumsfotografien

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
20. Dezember 2018

Und noch eine BGH-Entscheidung am heutigen Tag, kurz vor Weihnachten. Sie ist jedoch keine wirkliche Überraschung ;) So hat dieser...

Mehr lesenDetails
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder
Sonstiges

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025

Deepfakes sind längst kein theoretisches Phänomen mehr, sondern fester Bestandteil eines globalen Marktes für digitale Identität und monetarisierbaren Content. Die...

Mehr lesenDetails
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

Podcastfolge

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

In dieser Episode beleuchten wir die rechtlichen Entwicklungen, die das Startup-Umfeld 2025 prägen werden. Von der KI-Regulierung über neue Kryptowährungsrichtlinien...

Mehr lesenDetails
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung