• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Urheberrecht & Computerspiele: Welche Regeln gelten wirklich?

19. Dezember 2022
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
keyboard g992cf7b48 1920
Wichtigste Punkte
  • Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an Computerspielen, einschließlich Programmcode, Grafiken und Sounds.
  • Die Schutzdauer beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  • Ohne Zustimmung des Urhebers sind Vervielfältigungen unzulässig.
  • Einige Ausnahmen existieren, etwa für private oder Unterrichtszwecke.
  • Verstöße gegen das Urheberrecht können zu Abmahnungen und Schadensersatzansprüchen führen.
  • Das Urheberrecht schützt Kunst und Inhalte, die in Computerspielen enthalten sind.
  • Blockchain-Technologie kann helfen, Urheberrechtsverletzungen zu verhindern und digitale Inhalte zu schützen.

Die folgende Auflistung soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte des Urheberrechts bei Computerspielen geben. Dabei ist zu beachten, dass es sich hier nur um allgemeine Hinweise handelt und für konkrete Fragen immer eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden sollte.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Ein paar Stichpunkte kann man aber festhalten:
2. Urheberrecht an Computerspielen
2.1. Was ist ein Computerspiel?
2.2. Wer ist Urheber eines Computerspiels?
2.3. Schutzumfang des Urheberrechts an Computerspielen
3. Nutzungsrechte an Computerspielen
3.1. Zulässige und unzulässige Nutzung von Computerspielen
3.2. Kunst, Computerspiele und Urheberrecht
3.3. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Produktion von Fan-Artikeln und Cosplay-Kostümen
4. Neu: Urheberrecht und Blockchain-Technologie
4.1. Author: Marian Härtel

Ein paar Stichpunkte kann man aber festhalten:

  • Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an einem Werk.  Bei einem Computerspiel ist das Werk in der Regel das Programm sowie die Grafiken und Sounds.
  • Die urheberrechtliche Schutzdauer beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein Urheber kann sein Werk vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen.
  • Ohne Zustimmung des Urhebers ist eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung des Werkes unzulässig.
  • Es gibt jedoch einige Ausnahmen vom Urheberrecht, z.B. für private Zwecke oder für den Unterricht.
  • Bei Verstößen gegen das Urheberrecht drohen Abmahnungen und Schadensersatzansprüche.

Urheberrecht an Computerspielen

Was ist ein Computerspiel?

Ein Computerspiel ist eine interaktive digitale Unterhaltungssoftware, die Spieler dazu auffordert, in einer lebendigen virtuellen Umgebung mittels Videospielen zu interagieren. Das Ziel des Spiels ist es, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Es kann einzeln oder von mehreren Personen gespielt werden. Computerspiele können auch als elektronische Sportart (also Esport, welche weiteren umfangreichen Rechtsfragen unterliegt) betrachtet werden, bei der die Fähigkeit und Geschicklichkeit des Spielers gegeneinander antreten. Es gibt viele verschiedene Arten von Computerspielen, die unterschiedliche Regeln und Spielstile haben. Einige der häufigsten Arten sind: Rollenspiele, Strategiespiele, First-Person-Shooter-Spiele und Rennspiele. Jedes dieser Spiele hat seine eigenen spezifischen Merkmale und Regeln, aber alle haben eines gemeinsam: Sie basieren auf dem Urheberrecht.

Das Urheberrecht schützt die geistigen Schöpfungen eines Autors vor unbefugter Verwendung durch Dritte. Solche geistigen Schöpfungen umfassen Computerprogramme, Softwareprogramme und andere Arten der digitalen Medien (einschließlich Computerspiele). Damit niemand das Urheberrecht verletzt, müssen die Entwickler von Computerspielen ihre Werke so gestalten, dass sie den anwendbaren Urheberrechtgesetzen entsprechen. Die Entwickler müssen sicherstellen, dass alle Elemente des Spiels urheberrechtlich geschützt sind – vom Programmcode bis hin zur Grafik und Musik. Dazu werden in der Regeln umfangreiche Lizenzvereinbarungen mit Partnern oder Freelancern abgeschlossen, den dem Entwickler erlauben, die Assets zu verwerten.

Wer ist Urheber eines Computerspiels?

In Deutschland wird ein Computerspiel als Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) angesehen. Der Urheber eines Werkes ist jede natürliche Person, die das Werk allein oder gemeinsam mit anderen geschaffen hat. Ein Computerspiel kann also sowohl von einer einzelnen Person als auch von mehreren Personen gleichzeitig geschaffen werden. Bei der Frage, wer Urheber eines Computerspiels ist, kommt es also darauf an, wie das Spiel entstanden ist. Wenn ein Computerspiel von mehreren Personen gemeinsam entwickelt wurde, so sind diese Personen auch gemeinsam Urheber des Spiels. Jeder der Beteiligten kann seine Rechte an dem Spiel geltend machen und die Nutzung des Spiels autorisieren oder untersagen. In der Praxis ist es oft schwierig festzustellen, wer genau an der Entwicklung eines Computerspiels beteiligt war. Insbesondere dann, wenn das Spiel von einem großen Team entwickelt wurde und viele verschiedene Leute an verschiedenen Aspekten des Spiels gearbeitet haben. Haben sich Entwickler zusammengeschlossen oder zusammen eine Kapitalgesellschaft gegründet, liegen die Verwertungsrechte an diesen Urheberrechten in der Regel bei dem Unternehmen.

Schutzumfang des Urheberrechts an Computerspielen

Das Urheberrecht bietet einen umfassenden Schutz für die Urheber und Entwickler von Computerspielen. Der Schutzumfang des Urheberrechts an Computerspielen beinhaltet in der Regel sowohl den Inhalt des Spiels als auch die Grafiken, Animationen, Sounds und andere visuelle Elemente, die das Spiel ausmachen. Darüber kann das Urheberrecht auch die Spielmechanik selbst, also die Möglichkeiten, wie der Spieler zu spielen hat, umfassen. Dabei kommt es jedoch auf Details und konkrete Inhalte an. Dies beinhaltet auch dann auch Regeln und Richtlinien, die in das Spiel programmiert sind. Es ist jedoch nicht nur wichtig zu verstehen, was vom Urheberrecht geschützt wird, sondern auch was nicht geschützt wird. Zum Beispiel sind Programme und Systeme, die für das Spiel implementiert werden müssen, aber nicht Teil des Spiels selbst sind (wie beispielsweise Betriebssysteme oder Graphik-Treiber), nicht dem Urheberrecht der Entwickler umfasst.  Auch bestimmte Arten von Informationen und Code, die im Spiel verwendet werden (z.B. Algorithmen), können nur begrenzt geschützt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass einzelne Elemente des Spiels nicht unter den Schutz des Urheberrechts fallen können.

Nutzungsrechte an Computerspielen

Zulässige und unzulässige Nutzung von Computerspielen

In Bezug auf das Urheberrecht und Computerspiele gibt es normalerweise sehr klare Regeln, die eingehalten werden müssen. Als allgemeine Faustregel sollte man sich daran erinnern, dass der Entwickler des Spiels (und/oder der Publisher des Spieles durch die Nutzung von Verwertungsrechten) das alleinige Recht hat, wie das Spiel verwendet wird.  Wenn Sie ein Spiel besitzen, können Sie es nur für Ihren persönlichen Gebrauch verwenden. Dazu gehört die Installation auf mehr als einem Computer oder die Weitergabe des Spiels an andere Personen. Es jedoch meistens nicht gestattet, Teile des Spiels zu modifizieren oder zu ändern. Dies beinhaltet oft den Einsatz von Cheat-Codes oder Modifikationen der Grafik. Auch der Verkauf von Kopien des Spiels gehört nicht zu den zulässigen Nutzungsarten und ist rechtswidrig, sowie unter Umständen sogar strafbar.

Im Gegensatz dazu ist es auch möglich, bestimmte Arten von Computerspielen unter speziellen Lizenzbedingungen weiterzuverwenden. Viele Entwickler bieten nun Open-Source-Lizenzen an, die es Endnutzern ermöglichen, bestimmte Teile des Programmcodes zu ändern und weiterzuverbreiten. In solchen Fällen erhält der Entwickler immer noch das Urheberrecht/Verwertungsrecht an seinem Code und kann festlegen, wie er verwendet wird. Allerdings müssen sich Nutzer an bestimmte Richtlinien halten – beispielsweise müssen sie in der Lage sein, Änderungsquellen offenzulegen und Änderungsvorschläge unterbreiten zu lassen – um die Lizenzbedingungen einzuhalten. Manchmal ist es auch erlaubt, bestimmte Komponenten eines Computerspiels zu nutzen, um andere Projekte zu entwickeln – sofern diese Komponente nicht urheberrechtlich geschützt ist. Zum Beispiel könnte man bestimmte Grafiken oder Soundeffekte in ein anderes Spiel integrieren oder in andere Projekte einfügen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass solche Aktionen nur nach Genehmigung des ursprünglichen Eigentümers getan werden dürfen und man sich an alle Richtlinien hält, die für den Gebrauch der Komponente gelten.

Kunst, Computerspiele und Urheberrecht

In den letzten Jahren hat sich das Urheberrecht im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computerspielen und anderen digitalen Produkten stark verändert. Es ist nun allgemein anerkannt, dass die Kunst und Inhalte, die in einem Computerspiel enthalten sind, urheberrechtlich geschützt sind. Dies bedeutet, dass diejenigen, die an der Entwicklung des Spiels beteiligt, Rechte haben. Einige der wichtigsten Rechte sind das Recht auf Anerkennung für ihre Arbeit, und das Recht auf Verbreitung und Verwertung ihrer Werke. Darüber hinaus schützt das Urheberrecht nicht nur die ursprünglichen Autoren von Computerspielen, sondern auch alle anderen Beteiligten an der Entwicklung des Spiels. Dazu gehören die Grafikdesigner, Programmierer und eventuell Tester. Sie alle haben Anspruch auf ein angemessenes Honorar für ihre Arbeit. Das Urheberrecht schützt ferner den reibungslosen Ablauf des Verkaufs von digitalen Produkten wie Spielen oder Software.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Produktion von Fan-Artikeln und Cosplay-Kostümen

Es ist eine traurige Tatsache, dass viele Fans von Videospielen und anderen Unterhaltungsmedien, die sich für die Erstellung von Fan-Artikeln und Cosplay-Kostümen begeistern, nicht immer im klaren sind über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Es gibt einige Regeln und Richtlinien, an die man sich halten muss, wenn man solche Kostüme und Artikel erstellen will. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, gefälschtes Merchandise zu produzieren oder Inhalte zu verwenden, die direkt mit dem Computerspiel verbunden sind. Es ist auch nicht erlaubt, den Namen des Videospiels oder einer sonstigen Marke zu verwenden. Stattdessen müssen Fans ihr eigenes Design erstellen und ihre Kostüme so gestalten, dass sie eher als Hommage an das Spiel als als tatsächliches Spielprodukt betrachtet werden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Veröffentlichung solcher Kostüme und Artikel in sozialen Medien möglicherweise gegen die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstes verstößt. Daher empfiehlt es sich dringend, diese Bedingungen vor der Veröffentlichung zu überprüfen. Auch wenn es für Fans schwierig sein kann zu bestimmen was legal ist und was nicht; insbesondere bei der Erstellung von Fan-Artikeln und Cosplay-Kostümen – es lohnt sich auf jeden Fall die relevante Rechtsprechung zu lesen um sicher zu gehen, dass man alles richtig macht. Im Falle eines Streits mit dem Rechteinhaber ist es am besten frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Auf diese Weise können Fans ihr Hobby genießen ohne sich Sorgen machen zu müssen rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Neu: Urheberrecht und Blockchain-Technologie

Die Blockchain-Technologie ist immer mehr im Kommen und gilt als eine revolutionäre Technologie, die auch vielen Urheberrechtsfragen ein neues Gewand verleihen könnte. Beim Einsatz der Blockchain-Technologie wird die Authentizität und Integrität von digitalen Inhalten besser gesichert, sodass Urheberrechtsverletzungen leichter verhindert werden können. Das bedeutet, dass Inhalte wie Computerspiele über die Blockchain-Technologie besser vor Urheberrechtsverletzungen geschützt werden können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Urheberrechtsbestimmungen für Computerspiele mit der Blockchain-Technologie zu verbessern. Zum Beispiel kann man den Spieleentwicklern ermöglichen, ihre Spiele in die Blockchain zu integrieren. Dadurch kann sichergestellt werden, dass nur autorisierte Kopien des Spiels heruntergeladen und gespielt werden können, was es schwieriger macht, illegale Kopien zu verbreiten. Darüber hinaus können Entwickler mit der Blockchain-Technologie auch besseren Schutz vor Reverse Engineering und Modifizierung ihrer Spielinhalte bieten und so einen besseren Schutz vor Urheberrechtsverletzungen gewährleisten. Mit der Blockchain-Technologie können Entwickler auch digitale Wasserzeichen in ihre Spieldateien einbetten und so sicherstellen, dass jede Kopie des Spiels nachverfolgt werden kann. Insgesamt ist es offensichtlich, dass die Blockchain-Technologie für die Verbesserung der Urheberrechtssituation bei Computerspielen sehr nützlich sein kann. Durch den Einsatz dieser Technologie können Entwickler effektive Methoden zur Verhinderung von Piraterie erhalten und gleichzeitig den Schutz ihrer Spielinhalte gewährleisten. Die Nutzung der Blockchain-Technologie ist daher eine sehr interessante Möglichkeit für Unternehmen, ihren Spielinhalten einen stärkeren Schutz vor Urheberrechtsverletzungen zu verleihen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBeratungBlockchainComputerComputerprogrammComputerspielComputerspieleDigitalEntwicklungEsportFreelancerGesetzeInformationKapitalgesellschaftLizenzNatürliche PersonRechtsfrageRechtsfragenRechtsprechungSchadensersatzSoftwareSpieleentwicklerTestUrheberrechtUrheberrechtsverletzungVerwertungsrecht

Weitere spannende Blogposts

Achtung: Simpler Cookie-Banner nicht mehr ausreichend

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
2. Oktober 2019

Gestern hat der EUGH weitreichend zur Frage der Zustimmung des Setzens von Cookies entschieden (siehe hier). Wie schon in dem...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Eine Stellungnahme des Deutschen Kulturrates

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Eine Stellungnahme des Deutschen Kulturrates
22. Juni 2023

Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Künstlern, Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen auf...

Mehr lesenDetails

Aprilscherz, oder nicht?

Urheberrecht
2. April 2019

Update: Meine Meldungen überholen sich selbst in erschreckender Geschwindigkeit. Plant Twitch wirklich eine Sperrung von EU Nutzern? Als ich gestern...

Mehr lesenDetails

Corona/Covid-19: Social Distancing im Internet und beim Esport

Corona/Covid-19: Social Distancing im Internet und beim Esport
1. April 2020

Die Bundesregierung hat heute eine neue Verschärfung der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben, die ab bereit ab 15:00 für viele Betreiber von...

Mehr lesenDetails

Let’s Plays auf Events streamen? Was ist mit dem Jugendschutz?

Let’s Plays auf Events streamen? Was ist mit dem Jugendschutz?
24. Mai 2019

Aktuell bekomme ich einige Anfragen, welche Auswirkungen das Jugendschutzrecht und die JusProg - Problematik (siehe diesen Beitrag), darauf hat, wie...

Mehr lesenDetails

Inzwischen: über 1000 Artikel zur IT/IP-Rechtsfragen auf dem Blog

Inzwischen: über 1000 Artikel zur IT/IP-Rechtsfragen auf dem Blog
30. August 2019

Inzwischen befinden sich hier auf dem Blog mehr als 1000 Artikel zu IT-Rechtsfragen, insbesondere zu Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und sonstigen...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt am Main zu Löschpflichten von Facebook

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
25. Januar 2024

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 25. Januar 2024 (Az. 16 U 65/22) neue Maßstäbe in...

Mehr lesenDetails

§44b UrhG im Kontext des Dataminings von KI

Urheberrecht
21. Dezember 2023

Einführung Einführung Die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich des Dataminings konfrontiert das Urheberrecht mit neuen und komplexen Fragestellungen....

Mehr lesenDetails

BGH zu den Kosten bei teilweise erfolgreichen Abmahnungen

Wettbewerbsrecht
24. Januar 2019

Der Bundesgerichtshof hat vor Kurzem eine interessante Entscheidung zu Kostenfragen einer Abmahnung getroffen, wenn die in der Abmahnung geltend gemachten...

Mehr lesenDetails
Q&A: Legal issues for game developers
Recht und Computerspiele

5-day guide: Founding a game development studio

5. August 2025

As a support for young studios, this series summarizes the essential steps for founding a game development company. The guide...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

EU Inc: Why Europe needs a unified startup society now

22. Juli 2025
BGH considers Uber Black to be anti-competitive

BGH shakes up the coaching industry – What applies now?

21. Juli 2025
Growth hacking and viral marketing – legal requirements

Games funding 2025 – back at last!

20. Juli 2025
Ownership of software – Who actually owns the code?

Ownership of software – Who actually owns the code?

14. Juli 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

Podcastfolge

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

Mehr lesenDetails
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024
247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung