• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Urheberrecht & Computerspiele: Welche Regeln gelten wirklich?

19. Dezember 2022
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
keyboard g992cf7b48 1920
Wichtigste Punkte
  • Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an Computerspielen, einschließlich Programmcode, Grafiken und Sounds.
  • Die Schutzdauer beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
  • Ohne Zustimmung des Urhebers sind Vervielfältigungen unzulässig.
  • Einige Ausnahmen existieren, etwa für private oder Unterrichtszwecke.
  • Verstöße gegen das Urheberrecht können zu Abmahnungen und Schadensersatzansprüchen führen.
  • Das Urheberrecht schützt Kunst und Inhalte, die in Computerspielen enthalten sind.
  • Blockchain-Technologie kann helfen, Urheberrechtsverletzungen zu verhindern und digitale Inhalte zu schützen.

Die folgende Auflistung soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte des Urheberrechts bei Computerspielen geben. Dabei ist zu beachten, dass es sich hier nur um allgemeine Hinweise handelt und für konkrete Fragen immer eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden sollte.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Ein paar Stichpunkte kann man aber festhalten:
2. Urheberrecht an Computerspielen
2.1. Was ist ein Computerspiel?
2.2. Wer ist Urheber eines Computerspiels?
2.3. Schutzumfang des Urheberrechts an Computerspielen
3. Nutzungsrechte an Computerspielen
3.1. Zulässige und unzulässige Nutzung von Computerspielen
3.2. Kunst, Computerspiele und Urheberrecht
3.3. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Produktion von Fan-Artikeln und Cosplay-Kostümen
4. Neu: Urheberrecht und Blockchain-Technologie
4.1. Author: Marian Härtel

Ein paar Stichpunkte kann man aber festhalten:

  • Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an einem Werk.  Bei einem Computerspiel ist das Werk in der Regel das Programm sowie die Grafiken und Sounds.
  • Die urheberrechtliche Schutzdauer beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein Urheber kann sein Werk vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen.
  • Ohne Zustimmung des Urhebers ist eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung des Werkes unzulässig.
  • Es gibt jedoch einige Ausnahmen vom Urheberrecht, z.B. für private Zwecke oder für den Unterricht.
  • Bei Verstößen gegen das Urheberrecht drohen Abmahnungen und Schadensersatzansprüche.

Urheberrecht an Computerspielen

Was ist ein Computerspiel?

Ein Computerspiel ist eine interaktive digitale Unterhaltungssoftware, die Spieler dazu auffordert, in einer lebendigen virtuellen Umgebung mittels Videospielen zu interagieren. Das Ziel des Spiels ist es, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Es kann einzeln oder von mehreren Personen gespielt werden. Computerspiele können auch als elektronische Sportart (also Esport, welche weiteren umfangreichen Rechtsfragen unterliegt) betrachtet werden, bei der die Fähigkeit und Geschicklichkeit des Spielers gegeneinander antreten. Es gibt viele verschiedene Arten von Computerspielen, die unterschiedliche Regeln und Spielstile haben. Einige der häufigsten Arten sind: Rollenspiele, Strategiespiele, First-Person-Shooter-Spiele und Rennspiele. Jedes dieser Spiele hat seine eigenen spezifischen Merkmale und Regeln, aber alle haben eines gemeinsam: Sie basieren auf dem Urheberrecht.

Das Urheberrecht schützt die geistigen Schöpfungen eines Autors vor unbefugter Verwendung durch Dritte. Solche geistigen Schöpfungen umfassen Computerprogramme, Softwareprogramme und andere Arten der digitalen Medien (einschließlich Computerspiele). Damit niemand das Urheberrecht verletzt, müssen die Entwickler von Computerspielen ihre Werke so gestalten, dass sie den anwendbaren Urheberrechtgesetzen entsprechen. Die Entwickler müssen sicherstellen, dass alle Elemente des Spiels urheberrechtlich geschützt sind – vom Programmcode bis hin zur Grafik und Musik. Dazu werden in der Regeln umfangreiche Lizenzvereinbarungen mit Partnern oder Freelancern abgeschlossen, den dem Entwickler erlauben, die Assets zu verwerten.

Wer ist Urheber eines Computerspiels?

In Deutschland wird ein Computerspiel als Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) angesehen. Der Urheber eines Werkes ist jede natürliche Person, die das Werk allein oder gemeinsam mit anderen geschaffen hat. Ein Computerspiel kann also sowohl von einer einzelnen Person als auch von mehreren Personen gleichzeitig geschaffen werden. Bei der Frage, wer Urheber eines Computerspiels ist, kommt es also darauf an, wie das Spiel entstanden ist. Wenn ein Computerspiel von mehreren Personen gemeinsam entwickelt wurde, so sind diese Personen auch gemeinsam Urheber des Spiels. Jeder der Beteiligten kann seine Rechte an dem Spiel geltend machen und die Nutzung des Spiels autorisieren oder untersagen. In der Praxis ist es oft schwierig festzustellen, wer genau an der Entwicklung eines Computerspiels beteiligt war. Insbesondere dann, wenn das Spiel von einem großen Team entwickelt wurde und viele verschiedene Leute an verschiedenen Aspekten des Spiels gearbeitet haben. Haben sich Entwickler zusammengeschlossen oder zusammen eine Kapitalgesellschaft gegründet, liegen die Verwertungsrechte an diesen Urheberrechten in der Regel bei dem Unternehmen.

Schutzumfang des Urheberrechts an Computerspielen

Das Urheberrecht bietet einen umfassenden Schutz für die Urheber und Entwickler von Computerspielen. Der Schutzumfang des Urheberrechts an Computerspielen beinhaltet in der Regel sowohl den Inhalt des Spiels als auch die Grafiken, Animationen, Sounds und andere visuelle Elemente, die das Spiel ausmachen. Darüber kann das Urheberrecht auch die Spielmechanik selbst, also die Möglichkeiten, wie der Spieler zu spielen hat, umfassen. Dabei kommt es jedoch auf Details und konkrete Inhalte an. Dies beinhaltet auch dann auch Regeln und Richtlinien, die in das Spiel programmiert sind. Es ist jedoch nicht nur wichtig zu verstehen, was vom Urheberrecht geschützt wird, sondern auch was nicht geschützt wird. Zum Beispiel sind Programme und Systeme, die für das Spiel implementiert werden müssen, aber nicht Teil des Spiels selbst sind (wie beispielsweise Betriebssysteme oder Graphik-Treiber), nicht dem Urheberrecht der Entwickler umfasst.  Auch bestimmte Arten von Informationen und Code, die im Spiel verwendet werden (z.B. Algorithmen), können nur begrenzt geschützt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass einzelne Elemente des Spiels nicht unter den Schutz des Urheberrechts fallen können.

Nutzungsrechte an Computerspielen

Zulässige und unzulässige Nutzung von Computerspielen

In Bezug auf das Urheberrecht und Computerspiele gibt es normalerweise sehr klare Regeln, die eingehalten werden müssen. Als allgemeine Faustregel sollte man sich daran erinnern, dass der Entwickler des Spiels (und/oder der Publisher des Spieles durch die Nutzung von Verwertungsrechten) das alleinige Recht hat, wie das Spiel verwendet wird.  Wenn Sie ein Spiel besitzen, können Sie es nur für Ihren persönlichen Gebrauch verwenden. Dazu gehört die Installation auf mehr als einem Computer oder die Weitergabe des Spiels an andere Personen. Es jedoch meistens nicht gestattet, Teile des Spiels zu modifizieren oder zu ändern. Dies beinhaltet oft den Einsatz von Cheat-Codes oder Modifikationen der Grafik. Auch der Verkauf von Kopien des Spiels gehört nicht zu den zulässigen Nutzungsarten und ist rechtswidrig, sowie unter Umständen sogar strafbar.

Im Gegensatz dazu ist es auch möglich, bestimmte Arten von Computerspielen unter speziellen Lizenzbedingungen weiterzuverwenden. Viele Entwickler bieten nun Open-Source-Lizenzen an, die es Endnutzern ermöglichen, bestimmte Teile des Programmcodes zu ändern und weiterzuverbreiten. In solchen Fällen erhält der Entwickler immer noch das Urheberrecht/Verwertungsrecht an seinem Code und kann festlegen, wie er verwendet wird. Allerdings müssen sich Nutzer an bestimmte Richtlinien halten – beispielsweise müssen sie in der Lage sein, Änderungsquellen offenzulegen und Änderungsvorschläge unterbreiten zu lassen – um die Lizenzbedingungen einzuhalten. Manchmal ist es auch erlaubt, bestimmte Komponenten eines Computerspiels zu nutzen, um andere Projekte zu entwickeln – sofern diese Komponente nicht urheberrechtlich geschützt ist. Zum Beispiel könnte man bestimmte Grafiken oder Soundeffekte in ein anderes Spiel integrieren oder in andere Projekte einfügen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass solche Aktionen nur nach Genehmigung des ursprünglichen Eigentümers getan werden dürfen und man sich an alle Richtlinien hält, die für den Gebrauch der Komponente gelten.

Kunst, Computerspiele und Urheberrecht

In den letzten Jahren hat sich das Urheberrecht im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computerspielen und anderen digitalen Produkten stark verändert. Es ist nun allgemein anerkannt, dass die Kunst und Inhalte, die in einem Computerspiel enthalten sind, urheberrechtlich geschützt sind. Dies bedeutet, dass diejenigen, die an der Entwicklung des Spiels beteiligt, Rechte haben. Einige der wichtigsten Rechte sind das Recht auf Anerkennung für ihre Arbeit, und das Recht auf Verbreitung und Verwertung ihrer Werke. Darüber hinaus schützt das Urheberrecht nicht nur die ursprünglichen Autoren von Computerspielen, sondern auch alle anderen Beteiligten an der Entwicklung des Spiels. Dazu gehören die Grafikdesigner, Programmierer und eventuell Tester. Sie alle haben Anspruch auf ein angemessenes Honorar für ihre Arbeit. Das Urheberrecht schützt ferner den reibungslosen Ablauf des Verkaufs von digitalen Produkten wie Spielen oder Software.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Produktion von Fan-Artikeln und Cosplay-Kostümen

Es ist eine traurige Tatsache, dass viele Fans von Videospielen und anderen Unterhaltungsmedien, die sich für die Erstellung von Fan-Artikeln und Cosplay-Kostümen begeistern, nicht immer im klaren sind über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Es gibt einige Regeln und Richtlinien, an die man sich halten muss, wenn man solche Kostüme und Artikel erstellen will. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, gefälschtes Merchandise zu produzieren oder Inhalte zu verwenden, die direkt mit dem Computerspiel verbunden sind. Es ist auch nicht erlaubt, den Namen des Videospiels oder einer sonstigen Marke zu verwenden. Stattdessen müssen Fans ihr eigenes Design erstellen und ihre Kostüme so gestalten, dass sie eher als Hommage an das Spiel als als tatsächliches Spielprodukt betrachtet werden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Veröffentlichung solcher Kostüme und Artikel in sozialen Medien möglicherweise gegen die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstes verstößt. Daher empfiehlt es sich dringend, diese Bedingungen vor der Veröffentlichung zu überprüfen. Auch wenn es für Fans schwierig sein kann zu bestimmen was legal ist und was nicht; insbesondere bei der Erstellung von Fan-Artikeln und Cosplay-Kostümen – es lohnt sich auf jeden Fall die relevante Rechtsprechung zu lesen um sicher zu gehen, dass man alles richtig macht. Im Falle eines Streits mit dem Rechteinhaber ist es am besten frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Auf diese Weise können Fans ihr Hobby genießen ohne sich Sorgen machen zu müssen rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Neu: Urheberrecht und Blockchain-Technologie

Die Blockchain-Technologie ist immer mehr im Kommen und gilt als eine revolutionäre Technologie, die auch vielen Urheberrechtsfragen ein neues Gewand verleihen könnte. Beim Einsatz der Blockchain-Technologie wird die Authentizität und Integrität von digitalen Inhalten besser gesichert, sodass Urheberrechtsverletzungen leichter verhindert werden können. Das bedeutet, dass Inhalte wie Computerspiele über die Blockchain-Technologie besser vor Urheberrechtsverletzungen geschützt werden können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Urheberrechtsbestimmungen für Computerspiele mit der Blockchain-Technologie zu verbessern. Zum Beispiel kann man den Spieleentwicklern ermöglichen, ihre Spiele in die Blockchain zu integrieren. Dadurch kann sichergestellt werden, dass nur autorisierte Kopien des Spiels heruntergeladen und gespielt werden können, was es schwieriger macht, illegale Kopien zu verbreiten. Darüber hinaus können Entwickler mit der Blockchain-Technologie auch besseren Schutz vor Reverse Engineering und Modifizierung ihrer Spielinhalte bieten und so einen besseren Schutz vor Urheberrechtsverletzungen gewährleisten. Mit der Blockchain-Technologie können Entwickler auch digitale Wasserzeichen in ihre Spieldateien einbetten und so sicherstellen, dass jede Kopie des Spiels nachverfolgt werden kann. Insgesamt ist es offensichtlich, dass die Blockchain-Technologie für die Verbesserung der Urheberrechtssituation bei Computerspielen sehr nützlich sein kann. Durch den Einsatz dieser Technologie können Entwickler effektive Methoden zur Verhinderung von Piraterie erhalten und gleichzeitig den Schutz ihrer Spielinhalte gewährleisten. Die Nutzung der Blockchain-Technologie ist daher eine sehr interessante Möglichkeit für Unternehmen, ihren Spielinhalten einen stärkeren Schutz vor Urheberrechtsverletzungen zu verleihen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBeratungBlockchainComputerComputerprogrammComputerspielComputerspieleDigitalEntwicklungEsportFreelancerGesetzeInformationKapitalgesellschaftLizenzNatürliche PersonRechtsfrageRechtsfragenRechtsprechungSchadensersatzSoftwareSpieleentwicklerTestUrheberrechtUrheberrechtsverletzungVerwertungsrecht

Weitere spannende Blogposts

Worauf muss man beim Unterzeichnen eines Games-Publishing-Vertrags achten?

Worauf muss man beim Unterzeichnen eines Games-Publishing-Vertrags achten?
6. Februar 2023

Wenn Sie sich dazu entschließen, ein Spiel zu veröffentlichen, müssen Sie alle möglichen Aspekte und Bedingungen berücksichtigen, die mit der...

Mehr lesenDetails

Datenschutzauskunft nach DSGVO/GDPR

Ein mit Sternen geschmücktes DSGVO-Logo steht für die Einhaltung des Datenschutzes gemäß DSGVO.
24. Oktober 2018

Einer meiner Mandanten hat letzten eine umfangreiche Datenschutzanfrage bezüglicher seiner persönlichen Daten erhalten. Da ich meinen Mandanten zwar rate, zu...

Mehr lesenDetails

Virtuelle Avatare und Influencer: Rechtliche Aspekte in der Marketing-Welt

Virtuelle Avatare und Influencer: Rechtliche Aspekte in der Marketing-Welt
5. Juli 2023

In der sich ständig wandelnden digitalen Landschaft sind virtuelle Avatare und Influencer zu einem bedeutenden Trend geworden, der das Potenzial...

Mehr lesenDetails

Alterssperre: Was YouTuber vom neuesten OLG Schleswig Urteil lernen können

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
30. Mai 2023

Ein neuer Präzedenzfall: Was war der Ausgangspunkt? YouTube bietet uns eine leistungsstarke Plattform, um Gedanken und Ideen zu vermitteln, kreative...

Mehr lesenDetails

Wann kommt endlich der BGH in Sachen FernUSG und Coaching-Verträge zum Zug?

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
6. September 2024

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (OLG Stuttgart, Urteil v. 01.08.2024 - 4 U 101/24) einen Coaching-Vertrag wegen...

Mehr lesenDetails

Der unschätzbare Wert gut gestalteter Verträge: Förderung von Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und unternehmerischem Wachstum

Der unschätzbare Wert gut gestalteter Verträge: Förderung von Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und unternehmerischem Wachstum
15. Mai 2023

Einleitung: Verträge – das Fundament der Geschäftswelt In meiner langjährigen Praxis als Vertragsspezialist habe ich bemerkt, dass sowohl etablierte Geschäftsführer...

Mehr lesenDetails

OLG Naumburg zum IP Blocking bei Unterlassungsurteilen

ITMediaLaw: Http3 auf Litespeed Server
27. Juli 2020

Anders als noch vor einigen Jahren das Hanseatische Oberlandesgericht in einem von mir vertretenen Fall, entschied das OLG Naumburg vor...

Mehr lesenDetails

DSGVO: fast 10 Mio Bußgeld wegen ungesicherter Hotline * Update*

DSGVO: fast 10 Mio Bußgeld wegen ungesicherter Hotline * Update*
9. Dezember 2019

So langsam flattern immer mehr Bußgeldverfahren herein und die Datenschutzbeauftragten machen immer mehr ernst. Nun hat Bundesbeauftragte für den Datenschutz...

Mehr lesenDetails

Bundesverfassungsgericht, Filesharing und Kinder

Urheberrecht
4. April 2019

Das Bundesverfassungsgericht hat zur Entscheidung "Loud" des Bundesgerichtshofs eine Verfassungsbeschwerde entgegengenommen und entschieden, dass bei erwachsenen Kinder die sekundäre Beweislast...

Mehr lesenDetails
DSGVO
Datenschutzrecht

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Auftragsverarbeitung ist Alltag: Cloud-Hosting, Newsletter-Versand, Support-Desk, Payment-Gateway, KI-Labeling, CRM-Betrieb. Spätestens wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, verlangt Art. 28...

Mehr lesenDetails
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Mehr lesenDetails
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung