• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Verbraucherschutz und Computerspiele in Italien

27. September 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
agcm5

Folgender Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und wird nach Absprache von mir hier in Deutsch und in angepasster Version veröffentlicht. 

Wichtigste Punkte
  • Die italienische AGCM hat den Verbraucherschutz in der Videospielindustrie verstärkt.
  • Im Jahr 2014 wurde Gabriella Muscolo als neue Beauftragte ernannt.
  • AGCM prüft Lootboxes und moderne Monetarisierungsmodelle.
  • Der Fall Littlest Pet Shop führte zu Änderungen in der Werbung und In-App-Käufen.
  • Entscheidung zu Pokémon GO identifizierte missbräuchliche EULA-Klauseln.
  • AGCM erließ Entscheidungen zu Xbox Live Gold und Sony Playstation Plus wegen unlauterer Praktiken.
  • Im Fall von Sony wurde eine Geldbuße von 2 Millionen Euro verhängt.

Die italienische Kartell- und Verbraucherbehörde (AGCM) hat sich kürzlich mit Verbraucherschutz in der Videospielindustrie beschäftigt.

Mit der Ernennung eines neuen AGCM-Beauftragten (d.h. eines der drei Beamten, die die Behörde effektiv verwalten) im Jahr 2014, d.h. der ehemaligen IP-Richterin Gabriella Muscolo, hat sich das Bewusstsein des AGCM für die Videospielbranche deutlich und schrittweise erhöht und die Behörde veranlasst, eine Reihe von Durchsetzungsmaßnahmen nach dem italienischen Verbraucherkodex durchzuführen.

Die von AGCM behandelten Fälle, in denen Akteure der Videospielindustrie betroffen sind, sind immer noch nur einige wenige, decken aber ein recht breites Spektrum von Aspekten ab, von unlauteren Geschäftspraktiken bis hin zu unlauteren Klauseln in EULA/ToS-Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Die bisherigen Entscheidungen von AGCM sind wichtig, da sie einen – oft sehr klaren Hinweis darauf geben, wie die Vorgehensweise und Erwartungen von AGCM in Bezug auf die in seinen Entscheidungen behandelten Themen sind.

So prüft die Behörde derzeit Lootboxes und neue Monetarisierungsmodelle, aber es liegen keine öffentlich zugänglichen Informationen oder Aufzeichnungen über dieses Verfahren vor. Bisher gab es nur eine AGCM-Entscheidung, die sich speziell mit In-Game-Mikrotransaktionen befasst. Der Fall betraf das Gameloft-Spiel „Littlest Pet Shop“ in den Appstores von Google, Apple und Amazon.

Konkret endete das AGCM-Durchsetzungsverfahren damit, dass AGCM die von allen Parteien angebotenen Zusagen annahm, die unter anderem dazu führten, dass (i) der Begriff „kostenlos“ nicht im Zusammenhang mit Spielen verwendet wurde, die In-App-Käufe zur Verfügung stellten, (ii) direkte Werbung an Kinder vermieden wird, die diese zu Einkäufen im Spiel drängen; (iii) keine Mehrfachkäufe mit der gleichen Passworteingabe zugelassen wird; (iv) mehr Informationen über die Monetarisierungsmodelle bereitgestellt wurden, die in Verbindung mit diesem Videospiel und jedem anderen Videospiel, das mit der gleichen Altersfreigabe (PEGI 3) entwickelt bzw.  verbreitet wird.

Eine weitere Entscheidung gab es im August 2017 zu Pokémon GO und der Verwendung von missbräuchlichen Klauseln. Der Fall wurde eingeleitet, nachdem ein Bericht einer Verbraucheraufsichtsbehörde über missbräuchliche Klauseln veröffentlicht wurde. Insbesondere vertrat die Behörde die Auffassung, dass eine Reihe von Begriffen, die in der EULA enthalten sind, gegen den italienischen Verbraucherkodex verstoßen, einschließlich (i) der allgemeinen Haftungsbeschränkungen und Garantieausschlüsse, (ii) des Rechts von Niantic, seine Dienstleistungen nach eigenem und vollständigem Ermessen zu unterbrechen oder einzustellen, und (iii) der Schiedsklausel. AGCM stellte fest, dass diese Klauseln tatsächlich missbräuchlich waren, und ordnete an, dass die entsprechenden Klauseln wie vereinbart geändert werden, um die Einhaltung des Verbraucherkodexes zu gewährleisten, und dass die Entscheidung von AGCM über den missbräuchlichen Charakter einiger EULA-Bedingungen von Niantic für 30 aufeinander folgende Tage auf der Homepage von Pokémon GO veröffentlicht werden sollte. Es wurde jedoch keine Geldbuße verhängt, da ein ähnlicher Verstoß nicht mit direkten Geldbußen nach dem italienischen Verbraucherkodex geahndet wird, sondern nur Verstöße gegen die Anordnung der Behörde, die Bedingungen zu ändern Sanktionen auslösen könnten.

Schließlich gab es im September und November letzten Jahres eine Entscheidung zu Xbox Live Gold und Sony Playstation Plus, ebenfalls wegen der Verwendung unlauterer Geschäftspraktiken. AGCM erließ zwei Entscheidungen, an denen Microsoft und Sony Interactive Entertainment beteiligt waren, und stellte fest, dass die den Verbrauchern vor dem Kauf eines Spiels (sowohl Online- als auch On-Back-of-Box-Produkte) zur Verfügung gestellten Informationen über die Anforderung eines kostenpflichtigen Abonnementdienstes (d.h. Xbox Live Gold und Sony Playstation Plus), damit der Spieler die Online-Komponente von Videospielen spielen kann, nach italienischem Verbraucherrecht unzureichend waren. Während das Verfahren gegen Microsoft ohne Geldbuße endete und AGCM die von Microsoft angebotenen Zusagen annahm, war Sony Interactive Entertainment nicht bereit, die Argumente von AGCM anzunehmen oder Zusagen zu machen, die für AGCM akzeptabel waren, und das Verfahren endete mit einer Geldstrafe von 2 Millionen Euro gegen Sony.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AmazonComputerComputerspielComputerspieleDienstleistungEntscheidungenGoogleHaftungInformationKILootboxModelSanktionVerbraucherVerbraucherschutz

Weitere spannende Blogposts

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht
11. Juli 2024

Einleitung: Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen Der Fall Robert Kneschke gegen LAION e.V. markiert einen Meilenstein in der rechtlichen Auseinandersetzung...

Mehr lesenDetails

Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für unterschiedliche Produkte sind zulässig

Lastschrift im Onlinehandel am Ende? Die SEPA-VO der EU!
24. Juni 2021

Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den...

Mehr lesenDetails

Esport Teams, „Freelancer“ und das Bundesarbeitsgericht

Artikel zu welchen Themen sind interessant?
16. Juli 2020

Passend zu meinem Artikel von gestern bzgl. möglichen Rückforderungsansprüchen von Auftraggeber gegenüber Auftragnehmern bekomme ich ich euch eine Anfrage von...

Mehr lesenDetails

Gamesförderung: mit professioneller Beratung Chancen nutzen!

Gamesförderung: mit professioneller Beratung Chancen nutzen!
27. November 2019

Die Situation Die gesamte Branche der Computerspielentwickler in Deutschland ist sicherlich froh, dass sich die Bundesregierung dazu entschlossen hat, auch...

Mehr lesenDetails

Markenrecht gilt auch im Metaverse

Markenrecht gilt auch im Metaverse
4. November 2022

Aktuell ist das Thema Metaverse in aller Munde. Viele Unternehmen entwickeln Metaverse-Szenarien bzw. entsprechende Produkte und die Presse überschlägt sich...

Mehr lesenDetails

Spielerverträge: Angestellter oder Auftragnehmer?

17. Juli 2020

Dieser Artikel befasst sich mit einer spezifischen Frage im deutschen Recht bezüglich des rechtlichen Status von E-Sport-Spielern. Es geht aber...

Mehr lesenDetails

BaFin schiebt PSD2 weiter auf

BaFin schiebt PSD2 weiter auf
21. Oktober 2019

Die BaFin wird nicht beanstanden, wenn Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland Kartenzahlungen im Internet bis zum 31. Dezember 2020 auch ohne eine nach der...

Mehr lesenDetails

Landgericht Köln bleibt bei strenger Influencer-Rechtsprechung

Werbung mit Selbstverständlichkeiten
6. August 2020

Rund um die Frage, ob und wann Influencer und Streamer ihre Inhalte kennzeichnen  müssen, gibt es bei mir auf dem...

Mehr lesenDetails

Influencer-Rechtsprechung und Esport Teams

Influencer-Rechtsprechung und Esport Teams
14. Januar 2019

Basierend auf den meinen letzten Posts zum Thema Influencer und Social Media, sowie die Kenntlichmachung von Werbe Posts und dergleichen,...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt
Sonstiges

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025

Ausgangslage und Einordnung Warum eigene Vertragslogik für Agile? Agile Softwareentwicklung arbeitet iterativ, inkrementell und empirisch. Anforderungen werden im Product Backlog...

Mehr lesenDetails
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

Podcastfolge

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

In dieser spannenden Folge unseres Podcasts tauchen wir tief in die Welt der innovativen Geschäftsmodelle ein. Unser Host Marian Härtel,...

Mehr lesenDetails
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung