Cybersecurity-Verschärfung 2025
Als IT-Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Technologie-Startups und SaaS-Unternehmen möchte ich auf eine wichtige regulatorische Änderung aufmerksam...
Mehr lesenKurzes Promovideo für diesen Blogpost Rechtliche Herausforderungen für Startups – RA Marian Härtel (itmedialaw.com).
Mehr Informationen bietet der Blogpost insbesondere zur Wahl der richtigen Unternehmensform
Vorsicht, Influencer-Agenturen! Die Doppelvertretung von Influencern und werbetreibenden Unternehmen kann schnell zu einem rechtlichen Minenfeld werden.
In diesem Video erklärt Rechtsanwalt Marian Härtel, worauf Agenturen achten müssen, um Interessenkonflikte zu vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Das A und O ist eine klare Trennung der Vertretung von Influencern und Werbetreibenden. Agenturen sollten eindeutige Verträge aufsetzen, die festlegen, wen sie in welchem Umfang vertreten. Nur so lassen sich Interessenkollisionen vermeiden.
Agenturen müssen gegenüber allen Beteiligten transparent agieren. Influencer und Werbetreibende haben ein Recht zu erfahren, wenn die Agentur für beide Seiten tätig ist. Nur so können sie informiert entscheiden, ob sie mit dieser Konstellation einverstanden sind.
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Agenturen interne Compliance-Richtlinien aufstellen. Diese können beispielsweise vorsehen, dass unterschiedliche Mitarbeiter für Influencer und Werbetreibende zuständig sind oder dass bestimmte Informationen nicht weitergegeben werden dürfen.
## Haftungsrisiken beachten
Agenturen, die die rechtlichen Fallstricke der Doppelvertretung ignorieren, setzen sich erheblichen Haftungsrisiken aus. Im Ernstfall drohen Schadensersatzforderungen und der Verlust von Kunden.
Erfahren Sie im ausführlichen Blogpost, wie Sie als Influencer-Agentur die Doppelvertretung rechtssicher gestalten und von den Vorteilen profitieren können, ohne sich rechtlichen Risiken auszusetzen.
Zum vollständigen Artikel geht es hier entlang.
Marian Härtel - Ihr Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen rund um Influencer-Marketing und Agenturtätigkeit.
Vorsicht, Influencer-Agenturen! Die Doppelvertretung von Influencern und werbetreibenden Unternehmen kann schnell zu einem rechtlichen Minenfeld werden.
In diesem Video erklärt Rechtsanwalt Marian Härtel, worauf Agenturen achten müssen, um Interessenkonflikte zu vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Das A und O ist eine klare Trennung der Vertretung von Influencern und Werbetreibenden. Agenturen sollten eindeutige Verträge aufsetzen, die festlegen, wen sie in welchem Umfang vertreten. Nur so lassen sich Interessenkollisionen vermeiden.
Agenturen müssen gegenüber allen Beteiligten transparent agieren. Influencer und Werbetreibende haben ein Recht zu erfahren, wenn die Agentur für beide Seiten tätig ist. Nur so können sie informiert entscheiden, ob sie mit dieser Konstellation einverstanden sind.
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Agenturen interne Compliance-Richtlinien aufstellen. Diese können beispielsweise vorsehen, dass unterschiedliche Mitarbeiter für Influencer und Werbetreibende zuständig sind oder dass bestimmte Informationen nicht weitergegeben werden dürfen.
## Haftungsrisiken beachten
Agenturen, die die rechtlichen Fallstricke der Doppelvertretung ignorieren, setzen sich erheblichen Haftungsrisiken aus. Im Ernstfall drohen Schadensersatzforderungen und der Verlust von Kunden.
Erfahren Sie im ausführlichen Blogpost, wie Sie als Influencer-Agentur die Doppelvertretung rechtssicher gestalten und von den Vorteilen profitieren können, ohne sich rechtlichen Risiken auszusetzen.
Zum vollständigen Artikel geht es hier entlang.
Marian Härtel - Ihr Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen rund um Influencer-Marketing und Agenturtätigkeit.
Im Vergleich zu traditionellen Influencern auf Instagram oder YouTube gibt es bei OnlyFans einige Besonderheiten zu beachten:
Inhalte und Zielgruppe
Rechtliche Aspekte
Verträge und Datenschutz
Fazit: Das Management von OnlyFans-Künstlern bietet riesige Chancen, aber auch Risiken. Mit der richtigen Expertise und sorgfältigen Verträgen lässt sich das Potenzial voll ausschöpfen.Den ganzen Blogpost mit vielen weiteren Insights findet ihr hier:
Das Shortvideos zu Esport-Turniergewinnen aus diesem Artikel
Das Short Video zu diesem Blogpost (Affiliate-Links müssen als Werbung gekennzeichnet werden - RA Marian Härtel (itmedialaw.com).
Das Gericht bestätigt hier, dass Influencer Affiliate Links kennzeichnen müssten!
Das Short Video zum Thema "Nicht Firma und Unternehmen" verwechselt, als Einleitung zu diesem Blogpost https://itmedialaw.com/15-haeufige-irrtuemer-bei-begrifflichkeiten-im-startup-bereich/, der 15 weiter Irrtümer bei Begrifflichkeiten erklärt.
Das Kurzvideo zu diesem Artikel
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Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.
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Mehr lesenRathenaustraße 58a, Falkensee
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