• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen

Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen

2. Januar 2023
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen

2. Januar 2023
in Datenschutzrecht, Recht im Internet
Lesezeit: 9 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
DigitalServiceAct

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Die Ziele des Digital Services Act
3. Auswirkungen des Digital Services Act auf Unternehmen
4. Vorbereitung Ihres Unternehmens auf den Digital Services Act
4.1. Author: Marian Härtel

Der Digital Service Act ist ein viel diskutiertes Thema. Es hat viele Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher, die für alle beteiligten Parteien berücksichtigt werden müssen. Der DSA schafft eine gemeinsame Grundlage für das Geschäft im digitalen Zeitalter und bietet einen rechtlichen Rahmen für die verschiedenen Aspekte des Internets. Die Umsetzung des DSA ist daher ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen geschützt sind. Für Unternehmen bedeutet der DSA, dass sie sich auf neue Regeln und Richtlinien einstellen und ihr Geschäft entsprechend anpassen müssen. Es gibt viele Möglichkeiten, wie Unternehmen sich auf den DSA vorbereiten können, um zu gewährleisten, dass sie den Anforderungen entsprechen. 

Wichtigste Punkte
  • Der Digital Services Act schafft einen gemeinsamen Regelrahmen für digitale Dienstleistungen in Europa.
  • Unternehmen müssen sich auf neue Haftungsregeln und Anforderungen vorbereiten, die durch den DSA eingeführt werden.
  • Strenge Datenschutzregeln sind Teil des DSA, die ein hohes Schutzniveau für Verbraucher gewährleisten.
  • Der DSA fordert eine Compliance-Strategie zur Einhaltung der Vorschriften und Datenschutzanforderungen.
  • Unternehmen sollten aktiv mit Rechtsberatern zusammenarbeiten, um rechtliche Auswirkungen zu verstehen.
  • Offene Kommunikation mit Kunden über den DSA ist entscheidend, um Vertrauen zu schaffen und Unterstützung anzubieten.
  • Der DSA fördert einen fairen Wettbewerb und schützt die Interessen der Nutzer im digitalen Raum.

Unternehmen müssen als Erstes verstehen, was der DSA beinhaltet und welche Auswirkung er auf ihr Geschäft haben wird. 

Die beste Einleitung dazu liefert aber die EU selbst:

Zum ersten Mal wird ein gemeinsames Regelwerk für die Pflichten und die Rechenschaftspflicht von Vermittlern im gesamten Binnenmarkt neue Möglichkeiten für die grenzüberschreitende Erbringung digitaler Dienstleistungen eröffnen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für alle Nutzer gewährleisten, unabhängig davon, wo sie in der EU leben.

Den vollständigen Text gibt es hier.

Ein weiteres wichtiges Element der Vorbereitung ist es daher, die rechtlichen Anforderungen des DSA zu verstehen und zu berücksichtigen. Die Bedeutung dieser rechtlichen Anforderungen lässt sich nicht unterschätzen; jedes Unternehmen muss seine Praktiken überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um alle Anforderungen zu erfüllen. Das führt wohl dazu, dass im Laufe des Jahres 2023 Unternehmen die internen Prozesse verbessern und optimieren müssen, um dem DSA gerecht zu werden und spätestens am 1. Januar 2024 vorbereitet zu sein. Der Zeitrahmen von nur einem Jahr sollte nicht unterschätzt werden, denn zeitnah nachdem der DSA Rechtskraft entfaltet, dürften erste Abmahnungen zu erwarten sein. Einige Aspekte des DSA betreffen zudem die Verarbeitung personengebundener Daten oder die Offenhaltung bestimmter Information für Kunden:innen. Daher müssen Unternehmen eventuell auch prüfen, ob es strategische Planungen braucht, um das eigene Geschäftsmodell anzupassen.

Die Ziele des Digital Services Act

Der Digital Services Act ist ein wirklich ambitioniertes europäisches Rechtsrahmenwerk, das die Regulierung des digitalen Marktes in Europa stärken und den Verbrauchern mehr Schutz bieten soll. Durch die Einführung des DSA wird die bestehende Rechtslage im Zusammenhang mit Online-Plattformen angepasst und es wird ein Rahmen für den Austausch von Daten, den Umgang mit Online-Plattformen sowie auch für den Schutz personenbezogener Daten gesetzt. Ziel des Digital Services Act ist es, eine faire und transparente Online-Umgebung zu schaffen, in der Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen profitieren können. Der DSA soll es Unternehmen ermöglichen, ihre Leistung weiterhin zur Verfügung zu stellen, aber gleichzeitig sicherzustellen, dass dieses Angebot fair und verantwortungsvoll präsentiert wird. Auch soll der DSA einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen fördern und sicherstellen, dass Plattformbetreiber verpflichtet sind, die Interessen ihrer Nutzer zu schützen. Es liegt also an jedem Unternehmer, sich auf den Digital Services Act vorzubereiten. Außerdem ist es ratsam, alle relevanten Regeln zu kennen und zu verstehen sowie alle regulatorischen Anforderungen zur Einhaltung der neuesten Datenschutzbestimmung einzuhalten.

Auswirkungen des Digital Services Act auf Unternehmen

Der Digital Services Act wird  große Auswirkungen auf Unternehmen haben, die Online-Dienste anbieten. Zu den wichtigsten Änderungen gehören neue Regeln für Haftung und Verantwortung, die Einführung einer „Code of Conduct“ für Online-Diensteanbieter sowie neue Möglichkeiten für die Kontrolle und Regulierung von Online-Diensten durch die Europäische Kommission. Die neuen Regeln für Haftung und Verantwortung bedeuten, dass Unternehmen in Zukunft für die Inhalte verantwortlich gemacht werden können, die auf ihren Plattformen veröffentlicht werden. Dies ist ein wesentlicher Wandel im Vergleich zu den bisherigen Regeln, nach denen Unternehmen nur für illegale Inhalte haftbar gemacht werden konnten. Die neuen Regeln gelten sowohl für Inhalte, die von Dritten veröffentlicht werden, als auch für solche, die von den Unternehmen selbst erstellt werden. Die Einführung einer „Code of Conduct“ bedeutet, dass Online-Diensteanbieter künftig verpflichtet sein werden, bestimmte Mindeststandards einzuhalten. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalem und gefährlichem Inhalt, zur Förderung der Meinungsvielfalt sowie zur Wahrung der Privatsphäre der Nutzer. Die neuen Möglichkeiten der Kontrolle und Regulierung durch die Europäische Kommission ermöglichen es dieser, Online-Dienste anzuordnen oder gar zu verbieten, wenn sie gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen. Dies ist ein deutlicher Machtzuwachs im Vergleich zu den bisherigen Regeln, nach denen die Kommission lediglich Empfehlungen aussprechen konnte.

Vorbereitung Ihres Unternehmens auf den Digital Services Act

Der DSA ist ein wichtiger Meilenstein für die Digitalisierung von Unternehmen und Organisationen. Es ist wichtig, dass Sie sich und Ihr Unternehmen auf die Umsetzung des DSA vorbereiten. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, um für den DSA bereit zu sein:

  • Verstehen Sie den DSA: Bevor Sie irgendwelche Maßnahmen ergreifen, müssen Sie zunächst verstehen, was der DSA beinhaltet und wie er Ihr Unternehmen beeinflussen wird. Nehmen Sie sich Zeit, um die Details des DSA zu verstehen und schauen Sie sich an, welche Regeln und Richtlinien in Kraft treten werden. So können Sie besser einschätzen, was für Änderungen notwendig sind.
  • Überprüfen Sie Ihre Datenschutzrichtlinien: Der DSA enthält strenge Datenschutzregeln. Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzrichtlinien mit den Anforderungen des DSA übereinstimmen. Überprüfen Sie auch, ob Ihr Unternehmen über alle notwendigen Technologien verfügt, um diese Richtlinien einzuhalten.
  • Entwickeln und implementieren Sie eine Compliance-Strategie: Der Digital Services Act setzt strenge Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten fest. Daher ist es wichtig, dass Ihr Unternehmen eine Compliance-Strategie entwickelt und implementiert, um diese Anforderungen zu erfüllen.
  • Arbeiten Sie mit einem extern oder internen Rechtsberater zusammen: Es ist wichtig, dass Ihr Unternehmen die rechtlichen Auswirkungen des Digital Services Act versteht und entsprechend handelt. Daher sollten Sie mit ihren Rechtsberatern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Gesetze und Richtlinien eingehalten werden.
  • Kommunizieren Sie mit Kunden: Der DSA betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Kunden und Nutzer von digitaler Technologie. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Unternehmen offene Kommunikationskanäle nutzt, um Kunden über relevante Gesetze oder Richtlinien zu informieren und ihnen bei Bedarf Hilfestellung zur Verfügung zu stellen.

Der Digital Services Act stellt einen großartigen Schritt hin zur Digitalisierung der Wirtschaft dar – aber es ist noch mehr als nur Gesetzgebung! Indem Sie diese Schritte unternehmen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen gut auf den Eintritt des DSA vorbereitet ist und von seiner Einführung profitiert!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungComplianceDatenschutzDienstleistungDigitalGesetzeGesetzgebungHaftungInformationinternetModelRegulierungTestVerbraucher

Weitere spannende Blogposts

Der König und die zwei Söhne oder „Selbstständigkeit als Rechtsanwalt“

marianregel
7. August 2019

Gestern hatte ich ein Gespräch mit einem Freund/Kollegen über Job, Zukunft und Leben, wie sich unsere berufliche Laufbahn verändert hat...

Mehr lesenDetails

Rechtsfolge bei nicht erbrachter Leistung eines Utility-Token?

Was sind Security Tokens und was sind Utility Tokens?
19. Januar 2023

Was sind Utility-Token? Utility Token sind eine der häufigsten Varianten bei Blockchain-Anbietern. Sie sollen eine Leistung versprechen oder erbringen und...

Mehr lesenDetails

OLG Düsseldorf: Im B2C-Bereich keine Einbeziehung von AGB bei Offline-Bestellung und bloßem Verweis auf Website

AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!
2. August 2024

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 25.04.2024 entschieden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens bei Offline-Bestellungen durch...

Mehr lesenDetails

Was sind Security Tokens und was sind Utility Tokens?

Was sind Security Tokens und was sind Utility Tokens?
21. Dezember 2022

Einleitung: was sind Tokens und wofür werden sie verwendet? Tokens sind eine digitale Art von Währung, die zur Durchführung von...

Mehr lesenDetails

Lastschrift im Onlinehandel am Ende? Die SEPA-VO der EU!

Lastschrift im Onlinehandel am Ende? Die SEPA-VO der EU!
5. September 2019

Unter Juristen wurde schon eine Weile auf das Risiko des Anbietens des Lastschriftverfahrens aufgrund der Geoblocking Verordnung (siehe diesen Beitrag)...

Mehr lesenDetails

LG Köln zur Haftung von Hotelbildern auf Buchungsplattform

Urheberrecht
22. Februar 2023

Das Landgericht Köln hat vor kurzem ein spannendes Urteil zur Frage der Haftung eines Hoteliers gefällt, wenn dieser ein Fotos...

Mehr lesenDetails

„Bin ich bumsbar?“ – Frauen als Streamer sollten sich nicht alles gefallen lassen!

„Bin ich bumsbar?“ – Frauen als Streamer sollten sich nicht alles gefallen lassen!
10. Februar 2023

Ich vertrete ja viele Streamer/Influencer bzw. die Agenturen und je mehr YouTube/Twitch oder andere Plattformen gegenüber dem linearen Fernsehen und...

Mehr lesenDetails

Abmahnung wegen Double Optin E-Mail

Abmahnung wegen Double Optin E-Mail
15. Juni 2021

Heute ist mir ein Beschluss des Landgerichts Berlin bekannt geworden, dass einen Versender einen Bestätigungsmail zur Unterlassung verpflichtet hat. Die...

Mehr lesenDetails

Warum sind seriöse Verträge wichtig?

Warum sind seriöse Verträge wichtig?
7. Dezember 2022

Vertrauen ist ein wichtiger Bestandteil jedes erfolgreichen Geschäfts. Es schafft eine Grundlage für eine langanhaltende Kundenbeziehung und ist essentiell für...

Mehr lesenDetails
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht
Sonstiges

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Influencer-Marketing ist längst nicht mehr nur Imagepflege. In vielen Kampagnen geht es messbar um Abverkäufe, Leads, Abo-Abschlüsse und wiederkehrende Umsätze....

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026

Produkte

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung