• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Onlinehandel

Vorkasse-Zahlungen im Onlineshop: Achtung bei den eigenen AGB

4. Juni 2024
in Onlinehandel
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Alena Piatrova | Shutterstock

Alena Piatrova | Shutterstock

Wichtigste Punkte
  • Das OLG Nürnberg entschied, dass Vorauszahlung ohne Kaufvertrag unwirksam ist, um Verbraucher zu schützen.
  • Eine widersprüchliche Regelung in AGB führt zur Benachteiligung des Verbrauchers und zur Intransparenz.
  • Verstöße gegen grundlegende Prinzipien des BGB wurden festgestellt, insbesondere §§ 307 und 311.
  • Onlinehändler müssen ihre AGB transparent gestalten und den Zeitpunkt des Vertragsschlusses klar regeln.
  • Unzulässige Circa-Angaben oder unspezifische Zeitspannen müssen vermieden werden, um Rechtsklarheit zu gewährleisten.
  • Anpassungen in ERP-Systemen und Bestellprozessen sind erforderlich, um rechtliche Vorgaben einzuhalten.
  • Onlineshop-Betreiber sollten sich rechtlich beraten lassen, um Kundenrechte zu wahren und rechtliche Risiken zu minimieren.

Als Rechtsanwalt für IT-Recht und Vertragsrecht erstelle ich regelmäßig AGB für verschiedene SaaS-Anbieter, Dienste und Onlineshops. Gerade bei Onlineshops fällt mir immer wieder auf, dass in den AGB direkt oder indirekt geregelt wird, dass eine Zahlung als Vorschuss erfolgen soll (sei es per Kreditkarte, PayPal oder andere Zahlungsmethoden). An anderer Stelle in den AGB wird jedoch, aufgrund des Problems der „invitatio ad offerendum“, festgelegt, dass der Vertragsschluss angeblich erst mit Zusendung der Ware erfolgt. Diese widersprüchliche Regelung führt zu einer Benachteiligung der Verbraucher, da sie bereits vor Vertragsschluss in Vorleistung gehen müssen, ohne die Sicherheit zu haben, dass der Vertrag auch tatsächlich zustande kommt und die Ware geliefert wird.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. OLG Nürnberg: Vorkasse-Regelung ohne Kaufvertrag ist unwirksam
2. Grundgedanken der gesetzlichen Regelung verletzt
3. Folgen für Onlineshop-Betreiber: AGB und Systeme anpassen
4. Fazit

OLG Nürnberg: Vorkasse-Regelung ohne Kaufvertrag ist unwirksam

In der Vergangenheit habe ich solche Regelungen für unzulässig gehalten, dennoch halten sie sich hartnäckig in vielen AGB von Onlineshops. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat meine Einschätzung nun in seinem Urteil vom 30.01.2024 (Az. 3 U 1594/23) bestätigt. Es entschied, dass eine Klausel in den AGB eines Onlineshops, die besagt, dass der Vertragsschluss erst mit Zusendung der Ware erfolgt, während an anderer Stelle eine Vorauszahlung gefordert wird, unwirksam ist. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine solche Klausel den Verbraucher unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB). Durch die Vorauszahlungspflicht wird dem Kunden suggeriert, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen ist. Die widersprüchliche Regelung zum Vertragsschluss führt zu einer Intransparenz und Unklarheit zu Lasten des Verbrauchers.

Grundgedanken der gesetzlichen Regelung verletzt

Das OLG Nürnberg sah in der Kombination aus Vorkasse-Abrede und spätem Vertragsschluss einen Verstoß gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung im Sinne von § 307 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Demnach sollen Leistungen nur erbracht werden, wenn ein Rechtsgrund besteht. Ein Verlangen nach einer Leistung darf nur geäußert werden, wenn bereits eine wirksame rechtliche Verpflichtung begründet wurde. Der Senat führte aus: „Jedenfalls liegt der geltenden Zivilrechtsordnung das Prinzip zugrunde, dass Verträge durch einen Konsens der Parteien geschlossen werden und sich daraus die wechselseitigen Verpflichtungen ergeben (§ 311 Abs. 1 BGB). Umgekehrt ist nicht geschuldeten Leistungen immanent, dass sie nicht erbracht werden müssen; die Rechtsordnung kennt auch keine Fälle, in denen vorgesehen ist, dass solche Leistungen (obwohl nicht geschuldet) erbracht werden, um den anderen zu einer Vertragsannahme zu bewegen.“Durch die Zahlungsaufforderung vor Vertragsabschluss werden Verbraucher benachteiligt, da sie bei Nichtlieferung durch den Händler zwar ihr Geld zurückverlangen, nicht aber auf der Lieferung bestehen oder Schadensersatz fordern können. Sie müssen das gezahlte Geld über einen längeren Zeitraum entbehren, ohne sicher zu sein, dass die Ware geliefert wird. Im Hinblick auf ihre Erfüllungs- und Ersatzansprüche sind sie weitgehend schutzlos gestellt. Das Gericht betonte: „Insoweit sind die Auswirkungen der Regelung in Nr. 1 der AGB bei der Option ‚Vorkasse‘ wesentlich gewichtiger als in den anderen Fällen. Der Kunde, der bei Wahl der ‚Vorkasse‘ typischerweise ohnehin finanziell schlecht aufgestellt sein wird, muss über einen Zeitraum von rund 2 Wochen die Liquidität entbehren, ohne Gewissheit zu haben, die Ware geliefert zu bekommen.“

Folgen für Onlineshop-Betreiber: AGB und Systeme anpassen

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Betreiber von Onlineshops. Es ist nun erforderlich, die AGB dahingehend zu überarbeiten, dass der Zeitpunkt des Vertragsschlusses eindeutig und transparent geregelt wird. Eine Vorauszahlungspflicht darf nicht im Widerspruch zum Vertragsschluss stehen. Zudem müssen die Lieferfristen konkret angegeben werden, damit der Verbraucher erkennen kann, wie lange er an sein Angebot gebunden ist und bis wann der Händler das Angebot annehmen kann. Unzulässig sind insbesondere Circa-Angaben oder Zeitspannen, die keine eindeutige Bestimmung der Annahmefrist ermöglichen.Neben der Anpassung der AGB müssen auch die ERP-Systeme und die Shopprogrammierung entsprechend angepasst werden. Der Bestellprozess und die Zahlungsabwicklung sind so zu gestalten, dass sie mit den rechtlichen Vorgaben zum Vertragsschluss im Einklang stehen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass der Vertragsschluss vor oder spätestens mit der Zahlungsaufforderung erfolgt, um den Kunden nicht unangemessen zu benachteiligen. Auch die Kommunikation mit dem Kunden, z.B. durch Bestellbestätigungen, ist daraufhin zu überprüfen, ob sie den Eindruck erweckt, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen ist.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Nürnberg hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von AGB und Bestellprozessen im Online-Handel. Onlineshop-Betreiber sollten zeitnah ihre Vertragsbedingungen und Abläufe überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Rechte der Verbraucher zu wahren.Als Rechtsanwalt für IT-Recht und Vertragsrecht empfehle ich betroffenen Onlineshop-Betreibern dringend, sich rechtlich beraten zu lassen. Eine fachkundige Überprüfung und Anpassung der AGB sowie eine Optimierung des Bestellprozesses können helfen, Abmahnungen und Klagen zu vermeiden und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre AGB und Prozesse auf den aktuellen rechtlichen Stand zu bringen und an die Vorgaben des OLG Nürnberg anzupassen. Kontaktieren Sie mich unverbindlich, um Ihre Situation zu besprechen und individuelle Lösungen zu finden. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Onlineshop rechtskonform und kundenfreundlich aufgestellt ist.

Tags: AGBAnpassungIT-RechtKreditkarteolgRechtRechtsanwaltSaasSchadensersatzSicherheitUrteilVerbraucherVerträgeVertragsrecht

Beliebte Beträge

B2B-Verträge: Link-Verweis auf AGB reicht aus

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
27. März 2023

Da ich viele Softwareverträge erstelle, stellt sich auch immer wieder die Frage, ob und wie AGB in derartige Verträge eingebunden...

Mehr lesenDetails

KI und Vertragsgeneratoren für AGB – Eine Chance für Standardverträge oder ein Risiko für Ihr Unternehmen?

KI und Vertragsgeneratoren für AGB – Eine Chance für Standardverträge oder ein Risiko für Ihr Unternehmen?
9. Mai 2023

KI und Vertragsgeneratoren – die Zukunft der AGB-Erstellung? In der heutigen digitalen Welt sind Künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Prozesse...

Mehr lesenDetails

Archive.org: Eintrag muss nach Unterlassungserklärung nicht entfernt werden

Wettbewerbsrecht
2. März 2023

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen zwei...

Mehr lesenDetails

Wann kommt der Vertrag im Onlineshop oder bei SaaS-Diensten zustande

Handelsbrauch
25. Juni 2024

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Onlineshops und bei SaaS-Diensten ist für Anbieter von großer Bedeutung. Denn davon hängt ab, ab wann die AGB wirksam einbezogen...

Mehr lesenDetails

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung
6. Mai 2024

Das Landgericht Arnsberg hat in seinem Urteil vom 22.02.2024 (Az. 4 O 273/23) entschieden, dass das Fehlen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zu einer Verlängerung der...

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten
22. Dezember 2022

Gerade Inhalte von Blockchain-Anbietern, seien es Coins diverser Art, Utility Token, Security Token oder NFT werden ja in aller Regel...

Mehr lesenDetails

Kündigungsbutton muss ohne Login möglich sein

Onlinedienste: Kündigungsbutton nicht vergessen!
23. September 2024

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in seinem Endurteil vom 30.07.2024 (Az. 3 U 2214/23) wichtige Klarstellungen zur Gestaltung des Kündigungsbuttons gemäß...

Mehr lesenDetails

Automatisierte Preisgestaltung und Dynamic Pricing im E‑Commerce

Automatisierte Preisgestaltung und Dynamic Pricing im E‑Commerce
2. April 2025

In der digitalen Wirtschaft gehören automatisierte Preisgestaltung und sogenannte Dynamic Pricing-Strategien inzwischen zum Alltag. Ob beim Online-Shopping, bei Flugbuchungen oder...

Mehr lesenDetails

Auch falsche Goldbarren dürfen auf Ebay verkauft werden

Ebay Kauf wegen Fehlfunktion am Handy?
14. August 2019

Das Thema Ebay ist inzwischen ein Sammelsurium für Gerichtsentscheidungen. Eine interessante Entscheidung kommt aktuell vom Amtsgericht Augsburg, das bezüglich einer...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Influencer und Vermarkter: Brücken bauen in einer dynamischen Partnerschaft
Influencer und Vermarkter: Brücken bauen in einer dynamischen Partnerschaft
Startseite - Begrüßung
Startseite – Begrüßung
Was hat sich in meinen Markt verändert?
Was hat sich in meinen Markt verändert?
Vertragsstrafenklausel

Vertragsstrafenklausel

15. Oktober 2024

Eine Vertragsstrafenklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der eine Partei zur Zahlung einer Geldstrafe oder zur Erbringung einer anderen Leistung...

Mehr lesenDetails
Transfer of Funds Regulation (ToFR

Transfer of Funds Regulation (ToFR

9. Februar 2025
Spielervertrag (Esport)

Spielervertrag (Esport)

27. Juni 2023
Digitale-Dienste-Gesetz (DDigG)

Digitale-Dienste-Gesetz (DDigG)

9. November 2024
Wandeldarlehen / Convertible Note

Wandeldarlehen / Convertible Note

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung