• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!

Vorkasse-Zahlungen im Onlineshop: Achtung bei den eigenen AGB

4. Juni 2024
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Vorkasse-Zahlungen im Onlineshop: Achtung bei den eigenen AGB

4. Juni 2024
in Onlinehandel
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Alena Piatrova | Shutterstock

Alena Piatrova | Shutterstock

Als Rechtsanwalt für IT-Recht und Vertragsrecht erstelle ich regelmäßig AGB für verschiedene SaaS-Anbieter, Dienste und Onlineshops. Gerade bei Onlineshops fällt mir immer wieder auf, dass in den AGB direkt oder indirekt geregelt wird, dass eine Zahlung als Vorschuss erfolgen soll (sei es per Kreditkarte, PayPal oder andere Zahlungsmethoden). An anderer Stelle in den AGB wird jedoch, aufgrund des Problems der „invitatio ad offerendum“, festgelegt, dass der Vertragsschluss angeblich erst mit Zusendung der Ware erfolgt. Diese widersprüchliche Regelung führt zu einer Benachteiligung der Verbraucher, da sie bereits vor Vertragsschluss in Vorleistung gehen müssen, ohne die Sicherheit zu haben, dass der Vertrag auch tatsächlich zustande kommt und die Ware geliefert wird.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. OLG Nürnberg: Vorkasse-Regelung ohne Kaufvertrag ist unwirksam
2. Grundgedanken der gesetzlichen Regelung verletzt
3. Folgen für Onlineshop-Betreiber: AGB und Systeme anpassen
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Das OLG Nürnberg entschied, dass Vorauszahlung ohne Kaufvertrag unwirksam ist, um Verbraucher zu schützen.
  • Eine widersprüchliche Regelung in AGB führt zur Benachteiligung des Verbrauchers und zur Intransparenz.
  • Verstöße gegen grundlegende Prinzipien des BGB wurden festgestellt, insbesondere §§ 307 und 311.
  • Onlinehändler müssen ihre AGB transparent gestalten und den Zeitpunkt des Vertragsschlusses klar regeln.
  • Unzulässige Circa-Angaben oder unspezifische Zeitspannen müssen vermieden werden, um Rechtsklarheit zu gewährleisten.
  • Anpassungen in ERP-Systemen und Bestellprozessen sind erforderlich, um rechtliche Vorgaben einzuhalten.
  • Onlineshop-Betreiber sollten sich rechtlich beraten lassen, um Kundenrechte zu wahren und rechtliche Risiken zu minimieren.

OLG Nürnberg: Vorkasse-Regelung ohne Kaufvertrag ist unwirksam

In der Vergangenheit habe ich solche Regelungen für unzulässig gehalten, dennoch halten sie sich hartnäckig in vielen AGB von Onlineshops. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat meine Einschätzung nun in seinem Urteil vom 30.01.2024 (Az. 3 U 1594/23) bestätigt. Es entschied, dass eine Klausel in den AGB eines Onlineshops, die besagt, dass der Vertragsschluss erst mit Zusendung der Ware erfolgt, während an anderer Stelle eine Vorauszahlung gefordert wird, unwirksam ist. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine solche Klausel den Verbraucher unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB). Durch die Vorauszahlungspflicht wird dem Kunden suggeriert, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen ist. Die widersprüchliche Regelung zum Vertragsschluss führt zu einer Intransparenz und Unklarheit zu Lasten des Verbrauchers.

Grundgedanken der gesetzlichen Regelung verletzt

Das OLG Nürnberg sah in der Kombination aus Vorkasse-Abrede und spätem Vertragsschluss einen Verstoß gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung im Sinne von § 307 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Demnach sollen Leistungen nur erbracht werden, wenn ein Rechtsgrund besteht. Ein Verlangen nach einer Leistung darf nur geäußert werden, wenn bereits eine wirksame rechtliche Verpflichtung begründet wurde. Der Senat führte aus: „Jedenfalls liegt der geltenden Zivilrechtsordnung das Prinzip zugrunde, dass Verträge durch einen Konsens der Parteien geschlossen werden und sich daraus die wechselseitigen Verpflichtungen ergeben (§ 311 Abs. 1 BGB). Umgekehrt ist nicht geschuldeten Leistungen immanent, dass sie nicht erbracht werden müssen; die Rechtsordnung kennt auch keine Fälle, in denen vorgesehen ist, dass solche Leistungen (obwohl nicht geschuldet) erbracht werden, um den anderen zu einer Vertragsannahme zu bewegen.“Durch die Zahlungsaufforderung vor Vertragsabschluss werden Verbraucher benachteiligt, da sie bei Nichtlieferung durch den Händler zwar ihr Geld zurückverlangen, nicht aber auf der Lieferung bestehen oder Schadensersatz fordern können. Sie müssen das gezahlte Geld über einen längeren Zeitraum entbehren, ohne sicher zu sein, dass die Ware geliefert wird. Im Hinblick auf ihre Erfüllungs- und Ersatzansprüche sind sie weitgehend schutzlos gestellt. Das Gericht betonte: „Insoweit sind die Auswirkungen der Regelung in Nr. 1 der AGB bei der Option ‚Vorkasse‘ wesentlich gewichtiger als in den anderen Fällen. Der Kunde, der bei Wahl der ‚Vorkasse‘ typischerweise ohnehin finanziell schlecht aufgestellt sein wird, muss über einen Zeitraum von rund 2 Wochen die Liquidität entbehren, ohne Gewissheit zu haben, die Ware geliefert zu bekommen.“

Folgen für Onlineshop-Betreiber: AGB und Systeme anpassen

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Betreiber von Onlineshops. Es ist nun erforderlich, die AGB dahingehend zu überarbeiten, dass der Zeitpunkt des Vertragsschlusses eindeutig und transparent geregelt wird. Eine Vorauszahlungspflicht darf nicht im Widerspruch zum Vertragsschluss stehen. Zudem müssen die Lieferfristen konkret angegeben werden, damit der Verbraucher erkennen kann, wie lange er an sein Angebot gebunden ist und bis wann der Händler das Angebot annehmen kann. Unzulässig sind insbesondere Circa-Angaben oder Zeitspannen, die keine eindeutige Bestimmung der Annahmefrist ermöglichen.Neben der Anpassung der AGB müssen auch die ERP-Systeme und die Shopprogrammierung entsprechend angepasst werden. Der Bestellprozess und die Zahlungsabwicklung sind so zu gestalten, dass sie mit den rechtlichen Vorgaben zum Vertragsschluss im Einklang stehen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass der Vertragsschluss vor oder spätestens mit der Zahlungsaufforderung erfolgt, um den Kunden nicht unangemessen zu benachteiligen. Auch die Kommunikation mit dem Kunden, z.B. durch Bestellbestätigungen, ist daraufhin zu überprüfen, ob sie den Eindruck erweckt, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen ist.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Nürnberg hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von AGB und Bestellprozessen im Online-Handel. Onlineshop-Betreiber sollten zeitnah ihre Vertragsbedingungen und Abläufe überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Rechte der Verbraucher zu wahren.Als Rechtsanwalt für IT-Recht und Vertragsrecht empfehle ich betroffenen Onlineshop-Betreibern dringend, sich rechtlich beraten zu lassen. Eine fachkundige Überprüfung und Anpassung der AGB sowie eine Optimierung des Bestellprozesses können helfen, Abmahnungen und Klagen zu vermeiden und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre AGB und Prozesse auf den aktuellen rechtlichen Stand zu bringen und an die Vorgaben des OLG Nürnberg anzupassen. Kontaktieren Sie mich unverbindlich, um Ihre Situation zu besprechen und individuelle Lösungen zu finden. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Onlineshop rechtskonform und kundenfreundlich aufgestellt ist.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAnpassungIT-RechtKreditkarteolgRechtRechtsanwaltSaasSchadensersatzSicherheitUrteilVerbraucherVerträgeVertragsrecht

Weitere spannende Blogposts

Ein Nerd in der Anwaltsrobe: Wie ich als Rechtsanwalt die Brücke zwischen Recht und Technologie baue

Ein Nerd in der Anwaltsrobe: Wie ich als Rechtsanwalt die Brücke zwischen Recht und Technologie baue
8. Juli 2023

Es gibt Momente in meiner Karriere als Rechtsanwalt, in denen ich mich frage, ob ich zu nerdig für meinen Beruf...

Mehr lesenDetails

Blockchain und Smart Contracts

Blockchain und Smart Contracts: Rechtliche Herausforderungen für innovative Unternehmen
8. Oktober 2024

Die Blockchain-Technologie und Smart Contracts haben das Potenzial, zahlreiche Branchen zu revolutionieren und neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Für innovative Unternehmen...

Mehr lesenDetails

Ein frohes Fest und ein Blick auf ein aufregendes Jahr

Frohes Weihnachten allen
23. Dezember 2023

Liebe Leserinnen und Leser, in der besinnlichen Weihnachtszeit möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen allen ein frohes und friedvolles Fest...

Mehr lesenDetails

Kammergericht zu Influencer und Werbung

Lizenzverträge
23. Januar 2019

Inzwischen gibt es ein paar mehr Informationen zu der Entscheidung des Kammergericht (das Oberlandesgericht in Berlin) bezüglich des Umstandes wann...

Mehr lesenDetails

Widerrufserklärung ohne Zeilenumbrüche wettbewerbswidrig

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
28. Januar 2019

Eigentlich ist es ein alter Hut, ich weiß jedoch, dass es immer wieder zu Abmahnungen kommt, weil die Widerrufserklärung nicht...

Mehr lesenDetails

Meine Stärken als Rechtsanwalt

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
6. Dezember 2022

Oft hört man die Worte, man solle sich nicht selbst loben. Aber warum nicht, wenn es die Wahrheit ist? Erfolgreiche...

Mehr lesenDetails

Wen betrifft die neue IT-Sicherheitsrichtlinie?

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
15. Juli 2024

Während viele Unternehmer im IT- und Startup-Bereich mit den täglichen Herausforderungen des Geschäftsaufbaus beschäftigt sind, nähert sich eine wichtige Frist, die leicht übersehen werden könnte: Die...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt korrigiert LG Frankfurt in Influencer-Rechtsprechung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
2. August 2019

Im April hatte das Landgericht Frankfurt am Main noch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Instagram-Influencer abgelehnt, weil im...

Mehr lesenDetails

Steuerrecht: Was ist neben Homeoffice neu im Steuerrecht?

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
18. Dezember 2020

Zwei Tage nach dem Bundestag hat am 18.12.2020 auch der Bundesrat zahlreichen neuen Regeln im Steuerrecht zugestimmt. Das Gesetz kann...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
Recht und Esport

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erlebt seit geraumer Zeit eine Renaissance. Was jahrzehntelang als Spezialmaterie für klassische Fernlehrgänge galt, ist durch die...

Mehr lesenDetails
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Mehr lesenDetails
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung