• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Vorsicht für Handwerker: Ohne Widerrufsbelehrung droht Zahlungsausfall

30. Mai 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
20200427 Eugh Diskr o Person
Wichtigste Punkte
  • Widerrufsbelehrung ist für Handwerker gesetzlich verpflichtend und keine bloße Formalität.
  • Ohne ordnungsgemäße Belehrung haben Handwerker keinen Anspruch auf Vergütung und müssen bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten.
  • Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass fehlende Informationen über das Widerrufsrecht zu finanziellen Verlusten für Handwerker führen.
  • Verbraucher haben das Recht, Verträge innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  • Handwerker sollten Widerrufsbelehrungen schriftlich bereitstellen und Bestätigungen von Kunden anfordern.
  • Der Arbeitsbeginn sollte erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen, es sei denn, der Kunde verzichtet schriftlich.
  • Rechtsberatung ist ratsam, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und kostspielige Fehler zu vermeiden.

Bereits im vergangenen Jahr habe ich auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass Handwerker und Dienstleister, die ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung agieren, erhebliche finanzielle Risiken eingehen ( siehe hier) . Leider hat sich nach meiner Erfahrung im letzten Jahr nichts an dieser Situation geändert. Die Handwerkskammern scheinen nicht ausreichend vor diesem Problem zu warnen, sodass immer wieder Handwerker auf diese Problematik „hereinfallen“. Es ist wichtig zu betonen, dass die Widerrufsbelehrung keine lästige Formalität ist, sondern eine gesetzliche Pflicht, deren Nichtbeachtung schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Handwerker und Dienstleister müssen sich bewusst sein, dass sie ohne ordnungsgemäße Belehrung keinen Anspruch auf Vergütung haben und sogar bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten müssen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die Bedeutung der Widerrufsbelehrung für Handwerker
2. Aktuelle Rechtsprechung und ihre Folgen
3. Rechtsunsicherheit bei unklaren Widerrufsbelehrungen – Handwerksleistungen kostenlos?
4. Praktische Tipps zur Vermeidung von Zahlungsausfällen
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Die Bedeutung der Widerrufsbelehrung für Handwerker

Die Widerrufsbelehrung ist für Handwerker und Dienstleister, die Verträge außerhalb ihrer Geschäftsräume abschließen, von entscheidender Bedeutung. Sie müssen ihre Kunden über das Widerrufsrecht informieren, das es Verbrauchern ermöglicht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Diese Information muss schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und klar und verständlich formuliert sein. Ein bloßer Hinweis auf der Website oder in den AGB reicht nicht aus. Die Widerrufsbelehrung muss den Kunden über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren. Wird diese Pflicht verletzt, hat dies erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Handwerker. Er hat keinen Anspruch auf Vergütung und muss bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten, selbst wenn die Leistung bereits vollständig erbracht wurde.

Aktuelle Rechtsprechung und ihre Folgen

Die Bedeutung der Widerrufsbelehrung wurde durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den letzten Jahren unterstrichen. Der EuGH hat in einem Urteil vom 17. Mai 2023 (Az.: C-97/22) klargestellt, dass bei fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag mit einem Handwerksbetrieb der Verbraucher nach Widerruf des Vertrags vom Handwerksbetrieb bereits erbrachte Dienstleistungen nicht bezahlen muss. In dem entschiedenen Fall hatte ein Verbraucher einen Handwerksbetrieb mit Elektroinstallationsarbeiten beauftragt, um sein Haus diesbezüglich auszustatten. Nachdem der Handwerksbetrieb die Arbeiten durchgeführt und die Elektroinstallation eingebaut hatte, verlangte er die Zahlung der vereinbarten Vergütung. Da der Vertrag im Wege des sog. Fernabsatzes abgeschlossen wurde, der Verbraucher aber nicht vom Handwerksbetrieb über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, widerrief der Verbraucher den Vertrag. Der EuGH entschied, dass der Handwerksbetrieb in diesem Fall die Kosten für die Erfüllung des Vertrags während der Widerrufsfrist tragen muss.Dieses Urteil zeigt deutlich, dass Handwerker und Dienstleister, die Verträge außerhalb ihrer Geschäftsräume abschließen, sei es über E-Mail, Telefon oder auch beim Verbraucher zuhause, den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufklären, die gesetzlichen Informationspflichten erfüllen und diese Informationspflichten und Belehrungen dem Verbraucher zwingend aushändigen müssen. Letzteres sollte sich der Handwerksbetrieb auch schriftlich bestätigen lassen.

Rechtsunsicherheit bei unklaren Widerrufsbelehrungen – Handwerksleistungen kostenlos?

Nicht selten bereuen Verbraucher bereits geschlossene Verträge. Hierzu kann es insbesondere kommen, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, denn Verbraucher werden in diesen Fällen häufig psychisch unter Druck gesetzt und überrascht. Aufgrund der Gefahr von so genannten Überrumpelungssituationen hat der europäische Gesetzgeber schon vor vielen Jahren einen europaweiten Standard für den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen geschaffen. Verbraucher sollen mit dem Widerrufsrecht vor einer spontanen Entscheidung geschützt werden.Das Widerrufsrecht außerhalb von klassischen Kauf- und Darlehensverträgen ist Verbrauchern in vielen Fällen nicht bewusst, denn Unternehmen belehren oft gar nicht oder nur falsch über das Widerrufsrecht. Anders als oft geglaubt wird, steht Verbrauchern nicht nur bei Käufen über das Internet ein Widerrufsrecht zu. Dies zeigt auch die Entscheidung des EuGH, in der es um Elektroinstallationsarbeiten am Haus ging. Heutzutage können die meisten Verträge, die nicht im Geschäft des Vertragspartners abgeschlossen werden, widerrufen werden. Auch wenn bereits Zahlungen geleistet wurden, können diese nach einem Widerruf zurückverlangt werden.

Praktische Tipps zur Vermeidung von Zahlungsausfällen

Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, sollten Handwerker einige wichtige Punkte beachten. Zunächst ist es unerlässlich, dass die Widerrufsbelehrung schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Hierfür können die Musterformulare verwendet werden, die im Anhang des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) bereitgestellt werden. Es empfiehlt sich, sich vom Kunden schriftlich bestätigen zu lassen, dass er die Widerrufsbelehrung erhalten hat. Dies kann durch eine Unterschrift auf einem entsprechenden Formular geschehen.Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns. Handwerker sollten mit den Arbeiten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich einen früheren Beginn. In diesem Fall sollte der Kunde schriftlich bestätigen, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder der Handwerkskammer beraten zu lassen. So können teure Fehler vermieden und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Fazit

Die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist für Handwerker und Dienstleister von größter Wichtigkeit. Die aktuelle Rechtsprechung des EuGH hat gezeigt, dass Verstöße gegen diese Pflicht schwerwiegende finanzielle Folgen haben können. Handwerker sollten daher größte Sorgfalt walten lassen, wenn es um die Belehrung ihrer Kunden geht. Es ist ratsam, Verträge zu überprüfen und im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Nur so können Handwerker vermeiden, dass sie für ihre erbrachten Leistungen nicht bezahlt werden und auf den Kosten sitzen bleiben.Es bleibt zu hoffen, dass die Handwerkskammern in Zukunft verstärkt auf dieses Problem aufmerksam machen und ihre Mitglieder entsprechend sensibilisieren. Denn nur durch eine flächendeckende Information und Aufklärung kann verhindert werden, dass Handwerker immer wieder auf die Problematik der fehlenden Widerrufsbelehrung „hereinfallen“ und dadurch erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Verbraucher sollten sich ihres Widerrufsrechts bewusst sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBE-MailInformationinternetMailRechtsanwaltRechtsprechungSicherheitUrteilVerbraucherVerbraucherschutzVerträgeWiderrufsbelehrung

Weitere spannende Blogposts

BaFin und die Regulierung von E-Geld (auch bei Computerspielen)

BaFin und die Regulierung von E-Geld (auch bei Computerspielen)
11. Dezember 2022

Was ist die BaFin? Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und ist die deutsche Aufsichtsbehörde für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister...

Mehr lesenDetails

Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen

Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen
2. Januar 2023

Einleitung Der Digital Service Act ist ein viel diskutiertes Thema. Es hat viele Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher, die für...

Mehr lesenDetails

„Wucher“ ist eine zulässige Bewertung auf eBay

Steuern bei regelmäßigen eBay Verkauf
9. November 2022

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen der...

Mehr lesenDetails

EUGH: Wie ist „berechtigtes Interesse“ in der DSGVO auszulegen?

privacy policy 3583612 1920
2. Januar 2023

Der EuGH hat auf Basis eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 98 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs über eine interessante Rechtsfrage...

Mehr lesenDetails

Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das

Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das
1. Februar 2023

Worum geht es? Wie hier im Blog schon oft zu lesen war, stellen Blockchains (egal von welchem Anbieter und auf...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Absicherung bei der Nutzung von Open-Source-Software in kommerziellen Produkten

Rechtliche Absicherung bei der Nutzung von Open-Source-Software in kommerziellen Produkten
16. Oktober 2024

Die Integration von Open-Source-Software (OSS) in kommerzielle Produkte bietet Startups und etablierten Unternehmen gleichermaßen enorme Vorteile: von Kosteneinsparungen über Zeitersparnis...

Mehr lesenDetails

GAME gründet Verwertungsgesellschaft!

GAME gründet Verwertungsgesellschaft!
31. Mai 2023

In einer spannenden, aber sicherlich richtungweisenden Entwicklung hat der GAME Bundesverband, die führende Vereinigung der deutschen Computerspielindustrie, eine Verwertungsgesellschaft für...

Mehr lesenDetails

BFH und die Versteuerung von Gewinnen aus de Veräußerung von Kryptowährungen?

Ein gelber Kreis mit dem Wort Bitcoin darauf, der seinen rechtlichen Status als „Bitcoinhandel nicht erlaubnispflichtig“ hervorhebt.
27. Januar 2023

Was wurde bislang entschieden? Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig....

Mehr lesenDetails

Einzelunternehmer sind keine Geschäftsführer

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
22. Februar 2019

Das Thema ist eigentlich uralt und trotzdem sehe ich es immer wieder. Gerade erst in einem aktuellen Mandat einem nicht...

Mehr lesenDetails
AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht
Sonstiges

AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

17. September 2025

Synthetische Gesichter, nachgebildete Stimmen und KI-Testimonials sind in der Werbepraxis angekommen. Virtuelle Creators fungieren als Markenbotschafter, Spots werden per Stimm-Clone...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025
Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

6. September 2025
Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

5. September 2025

Produkte

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 327,25 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

Podcastfolge

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung