• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Vorsicht für Handwerker: Ohne Widerrufsbelehrung droht Zahlungsausfall

30. Mai 2024
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Vorsicht für Handwerker: Ohne Widerrufsbelehrung droht Zahlungsausfall

30. Mai 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
20200427 Eugh Diskr o Person

Bereits im vergangenen Jahr habe ich auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass Handwerker und Dienstleister, die ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung agieren, erhebliche finanzielle Risiken eingehen ( siehe hier) . Leider hat sich nach meiner Erfahrung im letzten Jahr nichts an dieser Situation geändert. Die Handwerkskammern scheinen nicht ausreichend vor diesem Problem zu warnen, sodass immer wieder Handwerker auf diese Problematik „hereinfallen“. Es ist wichtig zu betonen, dass die Widerrufsbelehrung keine lästige Formalität ist, sondern eine gesetzliche Pflicht, deren Nichtbeachtung schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Handwerker und Dienstleister müssen sich bewusst sein, dass sie ohne ordnungsgemäße Belehrung keinen Anspruch auf Vergütung haben und sogar bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten müssen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die Bedeutung der Widerrufsbelehrung für Handwerker
2. Aktuelle Rechtsprechung und ihre Folgen
3. Rechtsunsicherheit bei unklaren Widerrufsbelehrungen – Handwerksleistungen kostenlos?
4. Praktische Tipps zur Vermeidung von Zahlungsausfällen
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Widerrufsbelehrung ist für Handwerker gesetzlich verpflichtend und keine bloße Formalität.
  • Ohne ordnungsgemäße Belehrung haben Handwerker keinen Anspruch auf Vergütung und müssen bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten.
  • Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass fehlende Informationen über das Widerrufsrecht zu finanziellen Verlusten für Handwerker führen.
  • Verbraucher haben das Recht, Verträge innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  • Handwerker sollten Widerrufsbelehrungen schriftlich bereitstellen und Bestätigungen von Kunden anfordern.
  • Der Arbeitsbeginn sollte erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen, es sei denn, der Kunde verzichtet schriftlich.
  • Rechtsberatung ist ratsam, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und kostspielige Fehler zu vermeiden.

Die Bedeutung der Widerrufsbelehrung für Handwerker

Die Widerrufsbelehrung ist für Handwerker und Dienstleister, die Verträge außerhalb ihrer Geschäftsräume abschließen, von entscheidender Bedeutung. Sie müssen ihre Kunden über das Widerrufsrecht informieren, das es Verbrauchern ermöglicht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Diese Information muss schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und klar und verständlich formuliert sein. Ein bloßer Hinweis auf der Website oder in den AGB reicht nicht aus. Die Widerrufsbelehrung muss den Kunden über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren. Wird diese Pflicht verletzt, hat dies erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Handwerker. Er hat keinen Anspruch auf Vergütung und muss bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten, selbst wenn die Leistung bereits vollständig erbracht wurde.

Aktuelle Rechtsprechung und ihre Folgen

Die Bedeutung der Widerrufsbelehrung wurde durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den letzten Jahren unterstrichen. Der EuGH hat in einem Urteil vom 17. Mai 2023 (Az.: C-97/22) klargestellt, dass bei fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag mit einem Handwerksbetrieb der Verbraucher nach Widerruf des Vertrags vom Handwerksbetrieb bereits erbrachte Dienstleistungen nicht bezahlen muss. In dem entschiedenen Fall hatte ein Verbraucher einen Handwerksbetrieb mit Elektroinstallationsarbeiten beauftragt, um sein Haus diesbezüglich auszustatten. Nachdem der Handwerksbetrieb die Arbeiten durchgeführt und die Elektroinstallation eingebaut hatte, verlangte er die Zahlung der vereinbarten Vergütung. Da der Vertrag im Wege des sog. Fernabsatzes abgeschlossen wurde, der Verbraucher aber nicht vom Handwerksbetrieb über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, widerrief der Verbraucher den Vertrag. Der EuGH entschied, dass der Handwerksbetrieb in diesem Fall die Kosten für die Erfüllung des Vertrags während der Widerrufsfrist tragen muss.Dieses Urteil zeigt deutlich, dass Handwerker und Dienstleister, die Verträge außerhalb ihrer Geschäftsräume abschließen, sei es über E-Mail, Telefon oder auch beim Verbraucher zuhause, den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufklären, die gesetzlichen Informationspflichten erfüllen und diese Informationspflichten und Belehrungen dem Verbraucher zwingend aushändigen müssen. Letzteres sollte sich der Handwerksbetrieb auch schriftlich bestätigen lassen.

Rechtsunsicherheit bei unklaren Widerrufsbelehrungen – Handwerksleistungen kostenlos?

Nicht selten bereuen Verbraucher bereits geschlossene Verträge. Hierzu kann es insbesondere kommen, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, denn Verbraucher werden in diesen Fällen häufig psychisch unter Druck gesetzt und überrascht. Aufgrund der Gefahr von so genannten Überrumpelungssituationen hat der europäische Gesetzgeber schon vor vielen Jahren einen europaweiten Standard für den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen geschaffen. Verbraucher sollen mit dem Widerrufsrecht vor einer spontanen Entscheidung geschützt werden.Das Widerrufsrecht außerhalb von klassischen Kauf- und Darlehensverträgen ist Verbrauchern in vielen Fällen nicht bewusst, denn Unternehmen belehren oft gar nicht oder nur falsch über das Widerrufsrecht. Anders als oft geglaubt wird, steht Verbrauchern nicht nur bei Käufen über das Internet ein Widerrufsrecht zu. Dies zeigt auch die Entscheidung des EuGH, in der es um Elektroinstallationsarbeiten am Haus ging. Heutzutage können die meisten Verträge, die nicht im Geschäft des Vertragspartners abgeschlossen werden, widerrufen werden. Auch wenn bereits Zahlungen geleistet wurden, können diese nach einem Widerruf zurückverlangt werden.

Praktische Tipps zur Vermeidung von Zahlungsausfällen

Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, sollten Handwerker einige wichtige Punkte beachten. Zunächst ist es unerlässlich, dass die Widerrufsbelehrung schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Hierfür können die Musterformulare verwendet werden, die im Anhang des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) bereitgestellt werden. Es empfiehlt sich, sich vom Kunden schriftlich bestätigen zu lassen, dass er die Widerrufsbelehrung erhalten hat. Dies kann durch eine Unterschrift auf einem entsprechenden Formular geschehen.Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns. Handwerker sollten mit den Arbeiten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich einen früheren Beginn. In diesem Fall sollte der Kunde schriftlich bestätigen, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder der Handwerkskammer beraten zu lassen. So können teure Fehler vermieden und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Fazit

Die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist für Handwerker und Dienstleister von größter Wichtigkeit. Die aktuelle Rechtsprechung des EuGH hat gezeigt, dass Verstöße gegen diese Pflicht schwerwiegende finanzielle Folgen haben können. Handwerker sollten daher größte Sorgfalt walten lassen, wenn es um die Belehrung ihrer Kunden geht. Es ist ratsam, Verträge zu überprüfen und im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Nur so können Handwerker vermeiden, dass sie für ihre erbrachten Leistungen nicht bezahlt werden und auf den Kosten sitzen bleiben.Es bleibt zu hoffen, dass die Handwerkskammern in Zukunft verstärkt auf dieses Problem aufmerksam machen und ihre Mitglieder entsprechend sensibilisieren. Denn nur durch eine flächendeckende Information und Aufklärung kann verhindert werden, dass Handwerker immer wieder auf die Problematik der fehlenden Widerrufsbelehrung „hereinfallen“ und dadurch erhebliche finanzielle Einbußen erleiden. Verbraucher sollten sich ihres Widerrufsrechts bewusst sein und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBE-MailInformationinternetMailRechtsanwaltRechtsprechungSicherheitUrteilVerbraucherVerbraucherschutzVerträgeWiderrufsbelehrung

Weitere spannende Blogposts

Bundesrat findet keine Mehrheit gegen Cyberkriminalität

Bundesrat findet keine Mehrheit gegen Cyberkriminalität
2. Juli 2019

Keine Mehrheit für Vorschlag zur Bekämpfung von Cyberkriminalität Ein Gesetzesantrag von Bayern zur Bekämpfung von Cybercrime wurde am 28. Juni...

Mehr lesenDetails

Die Gründung einer Betriebs-/Vermarktungsgesellschaft zwischen Influencern, Künstlern und ihrem Management

Die Gründung einer Betriebs-/Vermarktungsgesellschaft zwischen Influencern, Künstlern und ihrem Management
18. August 2023

Einleitung: Die Herausforderungen des traditionellen Managementvertrags In der heutigen Zeit, in der Influencer und Künstler immer mehr an Bedeutung gewinnen,...

Mehr lesenDetails

Fototapete in Hotels: Die Urteile ändern sich

Fototapete in Hotels: Die Urteile ändern sich
14. Mai 2024

In der Hotellerie ist die Gestaltung der Innenräume ein wesentlicher Faktor für das Wohlbefinden der Gäste. Fototapeten, die oft spektakuläre...

Mehr lesenDetails

Kryptowinter 2023: Ein Wendepunkt für Blockchain-Technologie in 2024?

Kryptowinter 2023: Ein Wendepunkt für Blockchain-Technologie in 2024?
22. Dezember 2023

Die Verschiebung des Fokus: Von Coins zu echter Technologie Aufgrund meines kürzlich veröffentlichten Artikels zu Suno.ai und meiner Beteiligung an...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt zu Rabattaktion und Buchpreisbindung bei eBay

Ebay Kauf wegen Fehlfunktion am Handy?
16. März 2023

eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u.a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer...

Mehr lesenDetails

Verträge im IT Recht – alles immer schriftlich

Online Flugbuchung und Gepäckkosten
17. Dezember 2018

Gefühlt 10% meiner anwaltlichen Arbeit bestehen darin,dass gerade Personen oder Unternehmen im IT-Recht sich zu sehr vertrauen. Das mag traurig...

Mehr lesenDetails

Immer wieder: Werben mit Garantiebedingungen

Immer wieder: Werben mit Garantiebedingungen
1. Juli 2019

Immer wieder ist das Werben mit Garantien für bestimmte Produkte ein Fall für die Gericht. Mal ist es eBay selber,...

Mehr lesenDetails

BGH: Bereitschaft zur Schlichtung löst keine Hinweispflicht aus

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
2. Dezember 2019

Die Frage wie und auf welche Weise auf die Streitschlichtungsplattform der EU hingewiesen werden muss, ist bei Abmahnungen eigentlich ein...

Mehr lesenDetails

Ein umfassender Leitfaden zur Impressumspflicht für Streamer

Ein umfassender Leitfaden zur Impressumspflicht für Streamer
5. November 2018

In den letzten Wochen haben mich zahlreiche Anfragen bezüglich der Impressumspflicht für Twitch-Streamer und YouTuber erreicht. Daher habe ich beschlossen,...

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?
Steuerrecht

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

Inzwischen ist der Influencer-Markt steuerlich kein Sonderfall mehr, sondern ein klar erkennbares Geschäftsmodell. Das zeigt sich besonders deutlich am Beispiel...

Mehr lesenDetails
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

Mehr lesenDetails
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung