Das Problem
Oft genug habe ich bei Mandanten und auch hier auf dem Blog gepredigt, dass man nicht unterschätzen sollte, wie schnell Gerichte einen Projektmitarbeiter/Freien Mitarbeiter als Angestellten ansehen. Mit allen Nachteilen für den Arbeitgeber aus dem Arbeitsrecht und natürlich auch aus dem Sozialversicherungsrecht. Siehe zu mehr Informationen diesen Beitrag.
Dies gilt natürlich auch für Esport-Teams, Streamer, Agenturen und viele junge und kleinere Startups. Ein interessantes Urteil dazu hat jüngst das Landesarbeitsgericht Köln gefällt:
Wird ein Projektdienstleister im Umfang der üblichen Wochenarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in den Büroräumen des Unternehmens mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln (PC, Telefon, E-Mail-Adresse, Visitenkarte) tätig, ohne dass von betrieblichen Daueraufgaben abgrenzbare Projekte erkennbar sind, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis.
Dies kann für Esport Spieler und viele weitere Personen gelten
Diese Situation kann ohne Probleme auch auf einen Esport Spieler, einen Grafiker für ein Startup und dergleichen übertragen werden. Es sollte stets bedacht werden, dass man im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in die Verträge schreiben kann, was man will. Gerichte und Sozialversicherungsträger werden eben die konkrete Situation anwenden, weswegen ich auch immer anrate, dass ein Rechtsanwalt nicht nur die Verträge erstellt, sondern vor allem auch einen Blick auf die konkrete Arbeitsweise, die Kommunikation, das Aufgabenfeld, die Materialnutzung und vieles weiteres bewertet.
Auch das Landesarbeitsgericht Köln führte dazu wie folgt aus:
Dass die subjektiven Vorstellungen der Parteien nach Darlegung der Beklagten auf eine selbständige Tätigkeit des Klägers gerichtet gewesen sein sollen, spielt, selbst wenn dies zutreffen sollte, keine maßgebliche Rolle.
Zu dem massiven Risiko siehe diesen Beitrag.