• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht und Esport

Was ist eine stille/atypisch stille Beteiligung?

13. Dezember 2019
in Recht und Esport
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
business idea 3349232 1280 384x192 1 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Esport-Teams suchen Finanzierungen, um Wachstum in 2020 zu sichern.
  • Investoren können stille Beteiligungen oder strategische sowie finanzielle Interessen haben.
  • Stille Beteiligungen können in finanzieller Form oder als Sachleistung erbracht werden.
  • Der stille Gesellschafter erhält eine Gewinnbeteiligung, ist aber meist nicht am Verlust beteiligt.
  • Stille Gesellschaften sind nicht im Handelsregister eingetragen und oft verschwiegen.
  • Es gibt typische und atypisch stille Gesellschafter, die unterschiedliche Rechte haben.
  • Vielfalt der Regelungsmöglichkeiten erfordert genaue Interessenabwägung und Planung des Gesellschaftervertrags.

Aktuell versuchen einige Esport-Teams Finanzierungen zu akquirieren, um das Wachstum in 2020 zu sichern oder zu ermöglichen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Zur Grundlage
2. Variationen
3. Es kommt darauf an

Zum Thema Finanzierung habe ich ja bereits einige Artikel veröffentlicht, unter anderem zum Thema Aktiengesellschaft bei Esport Teams (siehe diesen Beitrag). Siehe zu dem Thema auch diesen Post.  Eine weitere Beteiligungsmöglichkeit ist die der stillen Gesellschaft bzw. der atypisch stillen Gesellschaft. Auch hier wird man sich vorher entscheiden/fragen müssen, ob der Investor eher strategischer Natur ist oder ob es sich um einen reinen Finanzinvestor handel. Für mehr Informationen zu diesem Problem siehe diesen Post.

Zur Grundlage

Eine stille Beteiligung kann übrigens in finanzieller Form, als Sachleistung oder Dienstleistung erbracht werden. So könnte z.B. ein Investor statt Geld auch ein Gaminghaus einbringen, in dem Spieler trainieren können.

Der stille Gesellschafter erhält für das Einbringen eine Gewinnbeteiligung, die in vielen Varianten ausgestaltet werden kann. Am Verlust nimmt der Gesellschaft meist nicht teil. Aber auch hier kommt es auf die konkreten Interessen und Ausgestaltungen an.

Die stille Gesellschaft wird nicht in das Handelsregister eingetragen und ist ähnliche für das treuhänderische Verwalten von Gesellschafteranteile daher für Außenstehende nicht erkennbar. Meist wird sogar Verschwiegenheit vereinbart. Geregelt ist die stille Gesellschaft in den §§ 230 bis 236 HGB. An § 230 I HGB:

Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt, hat die Einlage so zu leisten, daß sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht.

erkennt man auch, dass es sich bei der Einlage (vor allem von Geld) gerade nicht um Darlehn handelt, weswegen die stille Gesellschaft ein gutes Mittel für Start-ups sein kann, bei denen ansonsten ein Problem bilanzieller Überschuldung auftreten könnte.

Der Abschluss des entsprechenden Vertrages braucht keinen Notar und unterliegt daher auch keiner besonderen Form.

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Formen. Bei der typischen stillen Gesellschaft erhält der Investor eine Gewinnbeteiligung und ist je nach Vereinbarung auch am Verlust beteiligt. Er erhält jedoch keine Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft, nimmt nicht  an der Geschäfts- oder Unternehmensführung teil und darf lediglich den Jahresabschluss überprüfen. Dies ist der typische Fall eines Finanzinvestors, der sich oft nicht einmal besonders mit der Branche auskennt.

Anders ist dies bei einem sogenannten atypisch stillen Gesellschafter. Dieser verfügt über Vermögens- und Kontrollrechte und ist daher als Mitunternehmer anzusehen. Neben dem Gewinn und dem Verlust ist er  an dem Vermögen der Gesellschaft beteiligt und eine Verlustbeteiligung kann nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden.

Variationen

Eine stille Beteiligung kann in vielen Variationen geschlossen werden und Verträge darüber beinhalten meist Regelungen über die Höhe der Gewinnbeteiligung, die Rechte des stillen Gesellschafters, die Art und Weise wie Gewinne entnommen werden, Kündigungsrechte, Laufzeiten der Gesellschaft aber auch Pflichten derjenigen Gesellschaft (bzw. dessen Geschäftsführer) an denen sich beteiligt wird.

Ausgeschlossen werden können beispielsweise bestimmt Grundgeschäft aber auch die Beteiligung weiterer stiller Gesellschafter ohne Zustimmung des bisherigen Gesellschafters.

Es kommt darauf an

Aufgrund der Vielfalt der Regelungsmöglichkeiten ist nicht nur eine genaue Interessenabwägung mit dem Investor notwendig, sondern auch die Planung der Beteiligung und somit die Inhalte des Gesellschaftervertrages. Während Standardsatzungen für eine GmbH oft mehr oder weniger die gleichen Regelungen enthalten und nur leicht unterschiedlich formuliert sind, können Verträge über stille Beteiligungen sehr unterschiedlich ausfallen.

Tags: DienstleistungEsportFinanzierungGamingHandelsregisterInformationInvestorKündigungVerträge

Beliebte Beträge

Esport-Turniergewinne: Wann und wie sind sie zu versteuern?

Esport-Turniergewinne: Wann und wie sind sie zu versteuern?
10. August 2024

Als Rechtsanwalt, der viele Turnierveranstalter, Esportspieler und Esportteams vertritt, stelle ich fest, dass die Frage der Besteuerung von Esport-Turniergewinnen derzeit...

Mehr lesenDetails

Mustervertrag für Esport-Teams

Ein Beispiel für einen Brief auf Deutsch.
24. Juli 2020

Eine Weile hatte ich hier auf dem Blog Musterverträge für Esport-Teams angeboten. Durch die Umstellung des Design und Anpassungen an...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Folgen von Verstößen gegen Poaching Regeln im E-Sport

Rechtliche Folgen von Verstößen gegen Poaching Regeln im E-Sport
31. Januar 2023

Einleitung Esport ist ein wachsendes Phänomen, das weltweit immer mehr Anhänger findet. Mit zunehmender Popularität tauchen jedoch auch verschiedene rechtliche...

Mehr lesenDetails

Esport-Verträge: Professionelle Spieler

Esport-Verträge: Professionelle Spieler
29. Januar 2020

Spielerverträge im Esport. Was sollte man beachten? In der Vergangenheit war es unüblich, dass Spieler eigene Verträge mit den Clubs,...

Mehr lesenDetails

Esport: Was gehört in einen Spielervertrag?

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig
3. September 2020

Zum Thema Spielerverträge habe ich bereits hier auf dem Blog sehr viele geschrieben, z.B. zum Thema Angestellter oder Auftragnehmer. In...

Mehr lesenDetails

Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen

Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen
12. Februar 2021

Da ich mich diese Woche mit einigen größeren Spielerverträgen beschäftigten musste bzw. diese für internationale Teams neu erstellt habe, möchte...

Mehr lesenDetails

Cheating im Esport und die arbeitsvertraglichen Pflichten: Eine juristische Perspektive

Cheating im Esport und die arbeitsvertraglichen Pflichten: Eine juristische Perspektive
12. Juni 2023

Einleitung Esport ist mehr als nur ein Spiel - es ist eine wachsende Industrie, die sowohl Spieler als auch Zuschauer...

Mehr lesenDetails

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern
13. Dezember 2022

Einführung: Warum sind Esport-Teams gegenüber Haftungsrisiken von selbstständigen Spielern anfällig? Esport-Teams sind einem hohen Risiko ausgesetzt, wenn sie mit scheinselbstständigen...

Mehr lesenDetails

Welche Rechtsform als Esport Team?

Welche Rechtsform als Esport Team?
12. Juni 2020

Welche Rechtsform sollte man anstreben, wenn man ein Esport-Team gründen oder professionalisieren möchte? Die Antwort darauf ist eigentlich ein klassisches...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Multi-Tenant-Architekturen: Rechtssicherheit für SaaS-Startups 🔒 Rechtliche Insights für Tech-Unternehmer und Entwickler
Multi-Tenant-Architekturen: Rechtssicherheit für SaaS-Startups 🔒 Rechtliche Insights für Tech-Unternehmer und Entwickler
Esport-Turniergewinne richtig versteuern - darauf müssen Spieler und Veranstalter achten
Esport-Turniergewinne richtig versteuern – darauf müssen Spieler und Veranstalter achten
Wie läuft eine Zusammenarbeit mit mir?
Wie läuft eine Zusammenarbeit mit mir?
Utility Token

Utility Token

27. Juni 2023

Einleitung In der Welt der Kryptowährungen und Blockchain-Technologie gibt es eine Vielzahl von Begriffen und Konzepten, die für Außenstehende verwirrend...

Mehr lesenDetails
23600238 fc76 4626 bd40 a2606a0d02d0 202615361

Inkubator-Programm

29. März 2025
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

16. Oktober 2024
Stufenklage

Berufung

25. Juni 2023
Slicing the Pie

Slicing the Pie

27. Juni 2023

Podcast Folgen

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025

This insightful 20-minute podcast episode by and with me explores the complex topic of copyright in the digital age. The...

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Welcome to the third episode of our podcast "IT Media Law"! In this episode, we delve into the fascinating world...

c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

This insightful podcast episode takes an in-depth look at the startup and innovation landscape in Germany and Europe. The discussion...

d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

In this episode of the Itmedialaw podcast, lawyer and entrepreneur Marian Härtel takes you on a journey through the legal...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung