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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Was ist neu in 2024?

4. Januar 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Im Jahr 2024 treten in Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher von Bedeutung sind. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. 1. Neuregelung der GbR
2. 2. Änderungen für Selbstständige und Unternehmen
3. 3. Änderungen im Arbeitsrecht
4. 4. Digital Service Act
5. 5. Verbraucherrechte und Gebäudeenergiegesetz
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Neuregelung der GbR: Ab 2024 ist die GbR rechtsfähig, erfordert Eintragung ins neue Gesellschaftsregister.
  • Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Reduzierte Mehrwertsteuer endet; regulärer Satz von 19 % gilt wieder.
  • Lieferkettengesetz: Ab 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Deutschland.
  • Whistleblowing-Meldestellen: Firmen mit über 50 Mitarbeitern müssen interne Meldestellen für Hinweisgeber einrichten.
  • Digital Service Act: Ab Februar 2024 gilt der DSA in der gesamten EU für besseren Nutzer- und Grundrechtsschutz.
  • Gebäudeenergiegesetz: Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Heizsystemen tritt in Kraft.
  • Pfandpflicht: Ausweitung der Pfandpflicht auf Einwegflaschen für Milch- und Milchmixgetränke.

1. Neuregelung der GbR

Ab 2024 wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) rechtsfähig. Dies bedeutet, dass eine GbR nun selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann. Für die Rechtsfähigkeit ist der gemeinsame Wille der Gesellschafter entscheidend. Zudem ist die Eintragung der rechtsfähigen GbR in das neue Gesellschaftsregister verpflichtend.

2. Änderungen für Selbstständige und Unternehmen

  • Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Die reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie endet, und es gilt wieder der reguläre Satz von 19 %.
  • Lieferkettengesetz: Ab 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Deutschland.
  • Whistleblowing-Meldestellen: Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen interne Meldestellen für Hinweisgeber einrichten.
  • Einweg-Kunststoff-Fonds: Hersteller und Vertreiber von Einwegplastik müssen in einen Fonds einzahlen, der die Reinigung von Plastikabfällen finanziert.
  • Erweiterte Mautpflicht: Die Mautpflicht gilt ab Juli 2024 auch für kleinere Transporter ab 3,5 t.

3. Änderungen im Arbeitsrecht

  • Fachkräfteeinwanderung: Erleichterungen für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte in nicht reglementierten Berufen.
  • Mindestlohn und Minijobgrenze: Anhebung des Mindestlohns und der Grenze für Minijobs.
  • Weiterbildungsförderung: Verbesserte Förderung von Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte.

4. Digital Service Act

Der Digital Service Act (DSA) tritt ab Februar 2024 in der gesamten EU in Kraft. Er zielt auf einen besseren Schutz der Nutzer und Grundrechte im Internet ab und beinhaltet unter anderem Mechanismen zur Meldung illegaler Online-Inhalte und verbesserten Schutz für Minderjährige.

5. Verbraucherrechte und Gebäudeenergiegesetz

  • Gebäudeenergiegesetz: Neue Bestimmungen treten in Kraft, die unter anderem den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizsystemen vorschreiben.
  • Pfandpflicht: Ausweitung der Pfandpflicht auf Einwegflaschen für Milch- und Milchmixgetränke.

Diese Änderungen spiegeln die fortschreitende Entwicklung in verschiedenen Rechtsbereichen wider und haben weitreichende Auswirkungen für Bürger, Unternehmen und die Wirtschaft insgesamt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ArbeitsrechtDeutschlandDigitalEntwicklungEUinternetserviceVerbraucher

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