• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Welche NFT fallen unter MiCAR?

25. Juli 2023
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
nft g511f3593c 1920

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Die Grundlagen
3. Die komplexe Beziehung zwischen NFTs und MiCAR
4. NFTs als Finanzinstrumente und die Bedeutung der MiCAR für Startups
4.1. Author: Marian Härtel

Die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) steht kurz vor ihrer Implementierung und wird einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowerten im Europäischen Wirtschaftsraum schaffen. Dieser Rahmen wird insbesondere für Startups von Bedeutung sein, die in der Kryptowährungsbranche tätig sind.

Wichtigste Punkte
  • MiCAR schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowerten im Europäischen Wirtschaftsraum.
  • Die Regulierung stärkt Integrität, Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte und gewährleistet Verbraucherschutz.
  • Startups müssen sich auf strengere Compliance-Anforderungen in Risikomanagement und Governance einstellen.
  • Die MiCAR bietet neue Möglichkeiten für Startups, ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten.
  • Stablecoins, Utility Tokens und NFTs sind von der MiCAR-Regulierung betroffen.
  • NFTs können als Finanzinstrumente gelten, was regulatorische Unsicherheiten für Startups schafft.
  • Startups müssen die spezifischen Eigenschaften ihrer NFTs im Kontext der MiCAR verstehen.

Die MiCAR zielt darauf ab, die Integrität, Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte zu stärken und gleichzeitig den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Sie wird die Art und Weise, wie Kryptowährungen und verwandte Finanzinstrumente gehandelt und reguliert werden, grundlegend verändern.

Für Startups im Kryptowährungsbereich bedeutet dies, dass sie sich auf eine strengere Aufsicht und umfangreichere Compliance-Anforderungen einstellen müssen. Sie werden verpflichtet sein, bestimmte Standards in Bezug auf Risikomanagement, Governance, Transparenz und Informationsbereitstellung einzuhalten.

Darüber hinaus wird die MiCAR auch neue Möglichkeiten eröffnen. Sie wird einen klaren und konsistenten regulatorischen Rahmen bieten, der es Startups ermöglicht, ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten, ohne sich um unterschiedliche nationale Vorschriften kümmern zu müssen. Dies könnte dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in Kryptowährungen zu stärken und die Akzeptanz dieser Technologien zu fördern.

Die Grundlagen

Die MiCAR reguliert zunächst die bekannten Krypto-Zahlungsmittel wie Stablecoins und Utility Token. Stablecoins sind Kryptowährungen, die ihren Wert an eine externe Referenz, wie zum Beispiel eine Fiat-Währung oder einen Warenkorb, binden, um Preisstabilität zu gewährleisten. Sie spielen eine entscheidende Rolle in der Kryptowährungslandschaft, indem sie die Vorteile von Kryptowährungen, wie schnelle und kostengünstige Transaktionen, mit der Preisstabilität traditioneller Währungen verbinden.

Utility Token hingegen dienen dazu, digitalen Zugang zu einer Dienstleistung oder Ware zu ermöglichen. Sie sind ein wesentliches Element vieler Blockchain-Projekte und ermöglichen es den Nutzern, auf bestimmte Funktionen eines Projekts zuzugreifen, wie zum Beispiel das Voting in einer dezentralisierten autonomen Organisation (DAO) oder die Nutzung einer bestimmten Software. Stablecoins und Utility Token sind untereinander austauschbar und damit fungibel.

Ein besonderer Fokus liegt auf den Non-Fungible Tokens (NFTs). Diese tokenisieren häufig digitale Kunstwerke oder andere digitale Gegenstände und sind einzigartig in ihrer Art. Der Wert eines NFT ergibt sich aus seinen einzigartigen Eigenschaften, wie der Seltenheit, der Authentizität oder der Verbindung zu einem bestimmten Künstler oder Ereignis. NFT gelten daher gemeinhin als nicht fungibel, da sie nicht untereinander austauschbar sind. Sie haben das Potenzial, die Art und Weise, wie wir Eigentum und Wert in der digitalen Welt betrachten, grundlegend zu verändern.

Diese drei Arten von Kryptowerten – Stablecoins, Utility Token und NFTs – repräsentieren unterschiedliche Aspekte und Anwendungen der Blockchain-Technologie. Sie alle haben einzigartige Eigenschaften und Potenziale, die sie für verschiedene Nutzer und Anwendungen attraktiv machen, und sie alle werden von der kommenden MiCAR-Regulierung betroffen sein.

Die komplexe Beziehung zwischen NFTs und MiCAR

Obwohl NFTs gemeinhin als nicht fungibel gelten, können sie dennoch unter die MiCAR fallen. Die EU-Verordnung definiert die Fungibilität auf eine einzigartige Weise, die über die herkömmliche Definition hinausgeht. Es gibt zwei Aspekte der Fungibilität, die in der Verordnung berücksichtigt werden.

Zum einen geht es um die technische Fungibilität. Viele NFTs basieren auf Technologie-Standards, die eine eindeutige Kennung ermöglichen, aber dennoch eine Vielzahl technisch gleicher Token minten können. Dies bedeutet, dass obwohl jeder NFT einzigartig ist, die zugrunde liegende Technologie, die zur Erstellung des NFTs verwendet wird, oft die gleiche ist.

Zum anderen ist die tatsächliche Fungibilität entscheidend. Wenn die Rechte, die ein NFT verkörpert, untereinander austauschbar sind, ist er faktisch fungibel – auch wenn die Token technisch einzigartig erscheinen. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten. Zum Beispiel, wenn eine Kollektion digitaler Kunstwerke in unterschiedlicher Stückzahl als NFT angeboten wird. NFTs einer „Serie“ sind untereinander austauschbar, da sie das gleiche Kunstwerk repräsentieren.

Musik-NFTs, die das Recht verkörpern, ein bestimmtes Musikalbum zu hören, sind ein weiteres Beispiel. Diese Rechte sind identisch, daher sind die NFTs fungibel. Ebenso verbriefen NFTs für freiwillige CO2-Zertifikate alle das Recht, eine Tonne CO2 kompensieren zu lassen. Auch hier besteht Fungibilität, da das zugrunde liegende Recht – die Kompensation einer Tonne CO2 – für alle diese NFTs gleich ist.

Diese einzigartige Definition von Fungibilität durch die MiCAR zeigt, dass die Regulierung versucht, die Komplexität und Vielfalt der Kryptowährungslandschaft zu erfassen. Es zeigt auch, dass Startups und andere Akteure in diesem Raum sich bewusst sein müssen, dass die Regulierung über die herkömmlichen Definitionen und Verständnisse von Kryptowährungen hinausgeht.

NFTs als Finanzinstrumente und die Bedeutung der MiCAR für Startups

NFTs können sehr wohl als Finanzinstrumente im Sinne der MiCAR betrachtet werden. Dies ist eine bemerkenswerte Erkenntnis, da es zeigt, dass die Regulierung versucht, mit der sich schnell entwickelnden Kryptowährungslandschaft Schritt zu halten. Nationales Recht, insbesondere in Deutschland, geht sogar noch weiter. Hier gelten handelbare NFTs schon aufgrund ihrer Übertragbarkeit und ihres Anlagezwecks oft als Kryptowerte oder Vermögensanlagen. Dies zeigt, dass die Regulierungsbehörden sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene die Entwicklungen im Bereich der NFTs genau beobachten.

Die Einordnung eines NFTs als Finanzinstrument hängt jedoch stark von seinen technischen und tatsächlichen Eigenschaften ab. Nur originäre, einzigartige NFTs fallen nicht unter die MiCAR. Dies bedeutet, dass Anleger und Emittenten, insbesondere Startups, die neue EU-Verordnung und nationales Recht sorgfältig prüfen müssen. Sie müssen sicherstellen, dass sie die spezifischen Eigenschaften ihrer NFTs verstehen und wie diese Eigenschaften im Kontext der MiCAR interpretiert werden könnten.

Die MiCAR versucht einen Spagat zwischen der Einbeziehung und dem Ausschluss von NFTs, was zu Unsicherheiten führt. Insbesondere bleibt die Frage offen, wann die Grenze zum „fungible“ Token überschritten wird. Hier sollten die Aufsichtsbehörden Hilfestellung geben und klare Leitlinien für die Interpretation der Verordnung bereitstellen.

Für Startups im Kryptowährungsbereich ist es daher unerlässlich, sich mit den Details der MiCAR auseinanderzusetzen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlockchainComplianceMicar

Weitere spannende Blogposts

Rechtsfolge bei nicht erbrachter Leistung eines Utility-Token?

Was sind Security Tokens und was sind Utility Tokens?
19. Januar 2023

Was sind Utility-Token? Utility Token sind eine der häufigsten Varianten bei Blockchain-Anbietern. Sie sollen eine Leistung versprechen oder erbringen und...

Mehr lesenDetails

Gerichte kippen IP-Sperre bei illegalem Glücksspiel

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
17. Februar 2023

Trotz des neuen Glücksspielstaatsvertrages und einer Tendenz der letzten Jahre, dass Gerichte Rückzahlungsansprüche von Kunden von Glücksspielanbietern bejahen, bleibt die...

Mehr lesenDetails

Wie Startups finanziert werden: Eine Übersicht von Seed bis Venture Kapital

Wie Startups finanziert werden: Eine Übersicht von Seed bis Venture Kapital
28. April 2023

Jedes Startup braucht finanzielle Unterstützung, um zu wachsen und seine Ideen umzusetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Startups zu finanzieren,...

Mehr lesenDetails

Was sind NFT? Eine kleine Übersicht

Was sind NFT? Eine kleine Übersicht
7. November 2022

Was genau NFT (oder Digital Assets) sind, darüber streiten Juristen noch sehr. Und es scheint manchmal, als wenn nicht nur...

Mehr lesenDetails

16 Jahre Innovation und Leidenschaft im IT-Recht: Ein persönlicher Rückblick

16 Jahre Innovation und Leidenschaft im IT-Recht: Ein persönlicher Rückblick
10. Januar 2024

Manchmal braucht es eine kleine Erinnerung, um uns die Bedeutung eines langen Weges bewusst zu machen. Gestern hat mich LinkedIn...

Mehr lesenDetails

OLG Köln zur Herausgabe von Kryptowährungen

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
16. Juli 2024

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (11 W 15/24) klargestellt, dass ein Schuldner bei der Herausgabe von treuhänderisch...

Mehr lesenDetails

Wie das Schreiben von Blogartikel bei meiner Weiterbildung hilft

Wie das Schreiben von Blogartikel bei meiner Weiterbildung hilft
14. Februar 2023

Mittlerweile habe ich hier auf dem Blog fast 1000 Blogartikel zu den Themen IT-Recht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Blockchain, Games & Esport...

Mehr lesenDetails

Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das

Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das
1. Februar 2023

Worum geht es? Wie hier im Blog schon oft zu lesen war, stellen Blockchains (egal von welchem Anbieter und auf...

Mehr lesenDetails

Die MiCAR-Verordnung kommt

Europäisches Parlament
24. Juni 2024

Die neue EU-Verordnung zu Märkten für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation - MiCAR) wurde am 9. Juni 2023 im Amtsblatt...

Mehr lesenDetails
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
Recht im Internet

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025

Private Accounts bei ChatGPT & Co. für Unternehmenszwecke sind ein Einfallstor für Datenschutzverstöße, Geheimnisabfluss und arbeitsrechtliche Konflikte; wer KI im...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode wird ein tiefgreifender Blick auf die Startup- und Innovationslandschaft in Deutschland und Europa geworfen. Die Diskussion...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung