• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Welche NFT fallen unter MiCAR?

25. Juli 2023
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
nft g511f3593c 1920
Wichtigste Punkte
  • MiCAR schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowerten im Europäischen Wirtschaftsraum.
  • Die Regulierung stärkt Integrität, Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte und gewährleistet Verbraucherschutz.
  • Startups müssen sich auf strengere Compliance-Anforderungen in Risikomanagement und Governance einstellen.
  • Die MiCAR bietet neue Möglichkeiten für Startups, ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten.
  • Stablecoins, Utility Tokens und NFTs sind von der MiCAR-Regulierung betroffen.
  • NFTs können als Finanzinstrumente gelten, was regulatorische Unsicherheiten für Startups schafft.
  • Startups müssen die spezifischen Eigenschaften ihrer NFTs im Kontext der MiCAR verstehen.

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Die Grundlagen
3. Die komplexe Beziehung zwischen NFTs und MiCAR
4. NFTs als Finanzinstrumente und die Bedeutung der MiCAR für Startups
4.1. Author: Marian Härtel

Die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) steht kurz vor ihrer Implementierung und wird einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowerten im Europäischen Wirtschaftsraum schaffen. Dieser Rahmen wird insbesondere für Startups von Bedeutung sein, die in der Kryptowährungsbranche tätig sind.

Die MiCAR zielt darauf ab, die Integrität, Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte zu stärken und gleichzeitig den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Sie wird die Art und Weise, wie Kryptowährungen und verwandte Finanzinstrumente gehandelt und reguliert werden, grundlegend verändern.

Für Startups im Kryptowährungsbereich bedeutet dies, dass sie sich auf eine strengere Aufsicht und umfangreichere Compliance-Anforderungen einstellen müssen. Sie werden verpflichtet sein, bestimmte Standards in Bezug auf Risikomanagement, Governance, Transparenz und Informationsbereitstellung einzuhalten.

Darüber hinaus wird die MiCAR auch neue Möglichkeiten eröffnen. Sie wird einen klaren und konsistenten regulatorischen Rahmen bieten, der es Startups ermöglicht, ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten, ohne sich um unterschiedliche nationale Vorschriften kümmern zu müssen. Dies könnte dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in Kryptowährungen zu stärken und die Akzeptanz dieser Technologien zu fördern.

Die Grundlagen

Die MiCAR reguliert zunächst die bekannten Krypto-Zahlungsmittel wie Stablecoins und Utility Token. Stablecoins sind Kryptowährungen, die ihren Wert an eine externe Referenz, wie zum Beispiel eine Fiat-Währung oder einen Warenkorb, binden, um Preisstabilität zu gewährleisten. Sie spielen eine entscheidende Rolle in der Kryptowährungslandschaft, indem sie die Vorteile von Kryptowährungen, wie schnelle und kostengünstige Transaktionen, mit der Preisstabilität traditioneller Währungen verbinden.

Utility Token hingegen dienen dazu, digitalen Zugang zu einer Dienstleistung oder Ware zu ermöglichen. Sie sind ein wesentliches Element vieler Blockchain-Projekte und ermöglichen es den Nutzern, auf bestimmte Funktionen eines Projekts zuzugreifen, wie zum Beispiel das Voting in einer dezentralisierten autonomen Organisation (DAO) oder die Nutzung einer bestimmten Software. Stablecoins und Utility Token sind untereinander austauschbar und damit fungibel.

Ein besonderer Fokus liegt auf den Non-Fungible Tokens (NFTs). Diese tokenisieren häufig digitale Kunstwerke oder andere digitale Gegenstände und sind einzigartig in ihrer Art. Der Wert eines NFT ergibt sich aus seinen einzigartigen Eigenschaften, wie der Seltenheit, der Authentizität oder der Verbindung zu einem bestimmten Künstler oder Ereignis. NFT gelten daher gemeinhin als nicht fungibel, da sie nicht untereinander austauschbar sind. Sie haben das Potenzial, die Art und Weise, wie wir Eigentum und Wert in der digitalen Welt betrachten, grundlegend zu verändern.

Diese drei Arten von Kryptowerten – Stablecoins, Utility Token und NFTs – repräsentieren unterschiedliche Aspekte und Anwendungen der Blockchain-Technologie. Sie alle haben einzigartige Eigenschaften und Potenziale, die sie für verschiedene Nutzer und Anwendungen attraktiv machen, und sie alle werden von der kommenden MiCAR-Regulierung betroffen sein.

Die komplexe Beziehung zwischen NFTs und MiCAR

Obwohl NFTs gemeinhin als nicht fungibel gelten, können sie dennoch unter die MiCAR fallen. Die EU-Verordnung definiert die Fungibilität auf eine einzigartige Weise, die über die herkömmliche Definition hinausgeht. Es gibt zwei Aspekte der Fungibilität, die in der Verordnung berücksichtigt werden.

Zum einen geht es um die technische Fungibilität. Viele NFTs basieren auf Technologie-Standards, die eine eindeutige Kennung ermöglichen, aber dennoch eine Vielzahl technisch gleicher Token minten können. Dies bedeutet, dass obwohl jeder NFT einzigartig ist, die zugrunde liegende Technologie, die zur Erstellung des NFTs verwendet wird, oft die gleiche ist.

Zum anderen ist die tatsächliche Fungibilität entscheidend. Wenn die Rechte, die ein NFT verkörpert, untereinander austauschbar sind, ist er faktisch fungibel – auch wenn die Token technisch einzigartig erscheinen. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten. Zum Beispiel, wenn eine Kollektion digitaler Kunstwerke in unterschiedlicher Stückzahl als NFT angeboten wird. NFTs einer „Serie“ sind untereinander austauschbar, da sie das gleiche Kunstwerk repräsentieren.

Musik-NFTs, die das Recht verkörpern, ein bestimmtes Musikalbum zu hören, sind ein weiteres Beispiel. Diese Rechte sind identisch, daher sind die NFTs fungibel. Ebenso verbriefen NFTs für freiwillige CO2-Zertifikate alle das Recht, eine Tonne CO2 kompensieren zu lassen. Auch hier besteht Fungibilität, da das zugrunde liegende Recht – die Kompensation einer Tonne CO2 – für alle diese NFTs gleich ist.

Diese einzigartige Definition von Fungibilität durch die MiCAR zeigt, dass die Regulierung versucht, die Komplexität und Vielfalt der Kryptowährungslandschaft zu erfassen. Es zeigt auch, dass Startups und andere Akteure in diesem Raum sich bewusst sein müssen, dass die Regulierung über die herkömmlichen Definitionen und Verständnisse von Kryptowährungen hinausgeht.

NFTs als Finanzinstrumente und die Bedeutung der MiCAR für Startups

NFTs können sehr wohl als Finanzinstrumente im Sinne der MiCAR betrachtet werden. Dies ist eine bemerkenswerte Erkenntnis, da es zeigt, dass die Regulierung versucht, mit der sich schnell entwickelnden Kryptowährungslandschaft Schritt zu halten. Nationales Recht, insbesondere in Deutschland, geht sogar noch weiter. Hier gelten handelbare NFTs schon aufgrund ihrer Übertragbarkeit und ihres Anlagezwecks oft als Kryptowerte oder Vermögensanlagen. Dies zeigt, dass die Regulierungsbehörden sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene die Entwicklungen im Bereich der NFTs genau beobachten.

Die Einordnung eines NFTs als Finanzinstrument hängt jedoch stark von seinen technischen und tatsächlichen Eigenschaften ab. Nur originäre, einzigartige NFTs fallen nicht unter die MiCAR. Dies bedeutet, dass Anleger und Emittenten, insbesondere Startups, die neue EU-Verordnung und nationales Recht sorgfältig prüfen müssen. Sie müssen sicherstellen, dass sie die spezifischen Eigenschaften ihrer NFTs verstehen und wie diese Eigenschaften im Kontext der MiCAR interpretiert werden könnten.

Die MiCAR versucht einen Spagat zwischen der Einbeziehung und dem Ausschluss von NFTs, was zu Unsicherheiten führt. Insbesondere bleibt die Frage offen, wann die Grenze zum „fungible“ Token überschritten wird. Hier sollten die Aufsichtsbehörden Hilfestellung geben und klare Leitlinien für die Interpretation der Verordnung bereitstellen.

Für Startups im Kryptowährungsbereich ist es daher unerlässlich, sich mit den Details der MiCAR auseinanderzusetzen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlockchainComplianceMicar

Weitere spannende Blogposts

Blockchain und KI im Recht – Neuland oder bewährtes Terrain?

Blockchain und KI im Recht – Neuland oder bewährtes Terrain?
9. November 2023

Einleitung: Diskurse an der Schnittstelle von Technologie und Recht Letzte Woche ergab sich an der Universität Hannover eine spannende Diskussion...

Mehr lesenDetails

Datenschutz im digitalen Zeitalter: Wegweisendes Urteil des Landgerichts Köln zur Nutzung von Google Analytics

Datenschutz im digitalen Zeitalter: Wegweisendes Urteil des Landgerichts Köln zur Nutzung von Google Analytics
11. Mai 2023

Einführung: Ein erwartetes Urteil und seine Auswirkungen Das Landgericht Köln hat mit einem Urteil, das von vielen Datenschutzjuristen, einschließlich mir,...

Mehr lesenDetails

Was ist „Digitales Eigentum“ und wie kann ich davon profitieren?

Was ist „Digitales Eigentum“ und wie kann ich davon profitieren?
8. Dezember 2022

Achtung Der Begriff "Digitales Eigentum" bezieht sich auf digitale Inhalte, die von einer Person erstellt oder erworben wurden und die...

Mehr lesenDetails

Achtung: Schonfrist im Hinweisgeberschutzgesetz abgelaufen!

Achtung: Schonfrist im Hinweisgeberschutzgesetz abgelaufen!
18. Dezember 2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das seit dem 2. Juli 2023 in Kraft ist, hat eine neue Phase erreicht. Mit dem 17. Dezember...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Herausforderungen für Startups

Rechtliche Herausforderungen für Startups
2. Oktober 2024

Rechtliche Grundlagen für Startups Als Gründer eines Startups sehen Sie sich mit einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen konfrontiert, die von entscheidender...

Mehr lesenDetails

Blockchain (DLT) ist mehr als nur Bitcoin oder NFT

Standard-NFT und MiCAR
28. Juni 2023

Als Rechtsanwalt habe ich die Gelegenheit, mit vielen Blockchain-Mandanten sowie potenziellen Anbietern und Interessenten zu sprechen. In den letzten Jahren...

Mehr lesenDetails

KI und Vertragsgestaltung

ai generated g63ed67bf8 1280
24. September 2024

Einleitung Die Vertragsgestaltung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt eine der spannendsten und zugleich herausforderndsten Aufgaben unserer Zeit dar....

Mehr lesenDetails

Der Digital Services Act und seine Auswirkungen auf die Spielebranche

Der Digital Services Act und seine Auswirkungen auf die Spielebranche
18. Juni 2023

Der Digital Services Act (DSA) stellt eine signifikante Veränderung im europäischen digitalen Rechtsrahmen dar und hat einen starken Einfluss auf...

Mehr lesenDetails

Ein Nerd in der Anwaltsrobe: Wie ich als Rechtsanwalt die Brücke zwischen Recht und Technologie baue

Ein Nerd in der Anwaltsrobe: Wie ich als Rechtsanwalt die Brücke zwischen Recht und Technologie baue
8. Juli 2023

Es gibt Momente in meiner Karriere als Rechtsanwalt, in denen ich mich frage, ob ich zu nerdig für meinen Beruf...

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

Mehr lesenDetails
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024
247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung