• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Startup / IT-Recht
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Sonstiges

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man bei einem Homeoffice beachten?

11. Januar 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 12 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
video conference gae1e4f0dd 1920
Wichtigste Punkte
  • Das Homeoffice ermöglicht Flexibilität und ist in der COVID-19-Pandemie weit verbreitet.
  • Arbeitnehmer im Homeoffice haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Mutter- sowie Elternschutz.
  • Das Arbeitszeitgesetz definiert maximale Arbeitszeiten von 48 Stunden pro Woche.
  • Datenschutzanforderungen nach DSGVO müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten berücksichtigt werden.
  • Das Unternehmen hat Verantwortung für Informationssicherheit und Schulung der Mitarbeiter im Homeoffice.
  • Unfälle im Homeoffice sind durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt, solange diese im Arbeitskontext passieren.
  • Regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen ist notwendig, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Einleitung: Was ist Homeoffice und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung: Was ist Homeoffice und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?
2. Arbeitszeitgesetz und Homeoffice: Welche Regelungen gibt es bei der Arbeitszeitgestaltung im Homeoffice?
3. Datenschutzrecht: Welche Pflichten sind zur Einhaltung des Datenschutzes erforderlich?
4. Verschwiegenheit: Informationssicherheit im Homeoffice?
5. Unfall im Homeoffice und die gesetzliche Unfallversicherung
6. Fazit: Warum ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Homeoffice zu kennen und zu berücksichtigen?

Im Zuge der COVID-19-Pandemie wird das Homeoffice für immer mehr Menschen zur Realität. Dabei handelt es sich um die Arbeit von zu Hause aus, die entweder auf freiwilliger Basis oder auf Anordnung des Arbeitgebers erfolgt. Vor allem letzteres ist in Zeiten des Lockdowns eine weit verbreitete Praxis. Doch was genau ist Homeoffice und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dabei beachtet werden? Homeoffice ist die Arbeit von zu Hause aus, die entweder auf freiwilliger Basis oder auf Anordnung des Arbeitgebers erfolgt. Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen sich für ein Homeoffice entscheiden. Manche möchten dadurch ihre Work-Life-Balance verbessern, andere haben familiäre Verpflichtungen oder wohnen in ländlichen Gebieten, wo der Arbeitsplatzwechsel mit hohen Kosten und Zeitaufwand verbunden wäre. In Zeiten der COVID-19-Pandemie ist Homeoffice jedoch oft die einzige Möglichkeit, weiterhin produktiv zu sein und den Kontakt zu anderen Menschen so weit wie möglich zu vermeiden. Das Homeoffice birgt jedoch sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einige rechtliche Risiken. Diese betreffen vor allem die Haftung bei Unfällen, den Schutz der Betriebsgeheimnisse sowie die Erstattung von Aufwendungen für die Einrichtung des Homeoffices. Um diese Risiken abzudecken, ist es wichtig, sorgfältig zu planen und die rechtlichen Rahmenbedingungen genauestens zu beachten. Arbeitnehmer haben beim Homeoffice in erster Linie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf Mutterschutz und Elternzeit. Darüber hinaus besteht ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch. Auch wenn dieser Urlaub in der Regel nicht angetreten werden kann, so steht er dem Arbeitnehmer dennoch zu. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Urlaub zu bezahlen. In Bezug auf die Haftung für Unfälle beim Homeoffice gelten die gleichen Regeln wie am regulären Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber grundsätzlich haftbar ist, sofern ein Unfall im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes passiert. Beim Schutz der Betriebsgeheimnisse gilt grundsätzlich, dass diese auch außerhalb des Betriebsgeländes geschützt werden müssen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Zugang zu den Informationen erhalten.

Arbeitszeitgesetz und Homeoffice: Welche Regelungen gibt es bei der Arbeitszeitgestaltung im Homeoffice?

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Grundlagen, wann und wie lange Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten dürfen. In der Regel sind 48 Stunden pro Woche und acht Stunden am Tag als Arbeitszeit maximal erlaubt. Das Gleiche gilt für eine 5-Tage-Woche: Acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche sind die Obergrenzen. Zusätzlich ist es wichtig, dass in den Arbeitsvertrag klar festgelegt ist, welche Art von Arbeit erledigt werden soll, um ein Missbrauch der Situation zu verhindern. Es ist auch wichtig, dass jeder Mitarbeiter im Homeoffice die gleichen Möglichkeiten hat, Pausen oder Urlaub zu nehmen. Es muss also unbedingt sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter auch im Homeoffice in den Genuss von mindestens 11-stündigen Ruhepausen kommen und nach sechs Tagen Arbeit einen Tag frei bekommen. Außerdem ist es wichtig, dass alle Dokumentationen der geleisteten Arbeit vollständig und ordnungsgemäß erfasst werden. Zusätzlich müssen Unternehmen bestimmte Standards einhalten, um für ihre Homeoffice-Mitarbeiter eine angemessene Arbeitssituation zu schaffen. So müssen Unternehmen beispielsweise ergonomische Einrichtungsgegenstände bereitstellen oder geeignete Schulungsmaterialien zur Verfügung stellen, damit die Mitarbeiter auf dem neuesten Stand bleiben können. Damit soll verhindert werden, dass die Mitarbeiter übermäßig belastet oder vernachlässigt werden. Ein weiteres Thema im Rahmen des Homeoffice ist die Kontrolle der Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer. Unternehmen haben aber nur begrenzte Möglichkeiten diese Kontrolle auszuüben, da es nicht legal ist private Geräte der Mitarbeiter zu überwachen. Wenn Unternehmen Kontrolle üben möchten sollten sie daher versuchen sensible Daten mit speziell geschützten Programmen oder Cloud Services zu schützen oder besondere Sicherheitsregeln zur Verwendung privater Geräte festlegen und den Mitarbeitern bekannt machen. In jedem Fall muss aber alles was an Regelverletzung festgestellt wird streng geahndet werden, um klarzustellen welche Leistung oder Erwartungshaltung an ihre Homeoffice-Mitarbeiter gestellt wird. Nur so kann eine reibungslose Zusammenarbeit unter Berücksichtigung aller rechtlichen Rahmenbedingung gesichert werden.

Datenschutzrecht: Welche Pflichten sind zur Einhaltung des Datenschutzes erforderlich?

Werden personenbezogene Daten im Rahmen des Homeoffice bearbeitet, so sind die datenschutzrechtlichen Pflichten gemäß DSGVO und nationalem Datenschutzrecht zu beachten. Dazu gehört insbesondere die Pflicht, ein datenschutzkonformes Verfahren für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten zu erstellen. Zu den personenbezogenen Daten zählen beispielsweise Namen, Adressen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern. Die Einhaltung des Datenschutzes ist für Unternehmen unerlässlich, da sie ansonsten mit hohen Bußgeldern rechnen müssen. In den meisten Fällen ist es ausreichend, ein geeignetes Sicherheitskonzept zu erstellen und dieses konsequent umzusetzen. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung von Passwörtern oder der Verschlüsselung von Daten erfolgen. Auch die Bereitstellung von Schulungsmaterialien für die Mitarbeiter zum Thema Datenschutz kann helfen, die Pflichten einzuhalten.

Verschwiegenheit: Informationssicherheit im Homeoffice?

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den man beim Homeoffice beachten muss, ist die Informationssicherheit. Denn auch im Homeoffice gibt es einige Regeln und Richtlinien, an die man sich halten muss, um sicherzustellen, dass keine sensiblen Daten in die falschen Hände geraten. Zu diesem Thema gibt es einige wichtige Punkte, die man beachten sollte:

1. Zugang zu sensiblen Daten: Wer hat Zugang zu welchen Daten?

2. Sichere Verwahrung von Daten: Wie werden Daten gespeichert und geschützt?

3. Zugriffskontrolle: Welche Zugriffsrechte haben Mitarbeiter/innen?

4. Unternehmensinterne Kommunikation: Welche Richtlinien gibt es für die interne Kommunikation?

5. Schulung der Mitarbeiter/innen: Wie werden Mitarbeiter/innen über Informationssicherheit aufgeklärt?

All diese Punkte sind wichtig, um sicherzustellen, dass im Homeoffice keine Sicherheitslücken entstehen und datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Unfall im Homeoffice und die gesetzliche Unfallversicherung

Ein Unfall im Homeoffice ist leider keine Seltenheit. Wer nicht aufpasst, kann schnell über das Ziel hinausschießen und eine schmerzhafte Verletzung erleiden. Daher ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um sich bestmöglich vor Unfällen zu schützen. Grundsätzlich gilt: Alle Beschäftigten in Deutschland haben Anspruch auf eine gesetzliche Unfallversicherung. Die Versicherung greift bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die im Zusammenhang mit dem Homeoffice stehen. Auch bei Schäden, die durch den Einsatz von Geräten entstehen, sind Sie abgesichert – solange diese im Rahmen der beruflichen Tätigkeit genutzt werden. Jedoch ist es ratsam, noch weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen: Schließlich kann man nie ganz sicher sein, ob ein Unfall im Homeoffice nicht doch auf einen Mangel an Hygiene oder Sicherheitsmaßnahmen zurückzuführen ist. In solchen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Umso wichtiger ist es also, vorab Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen zu ergreifen – insbesondere bei Gefahrenquellen wie Elektrogeräten oder Treppenstufen! Auch vom Arbeitgeber erwarten Beschäftigte meistens einen angemessenen Schutz vor Unfällen: So muss beispielsweise ein passender Arbeitsschutz angelegt werden und der Arbeitsplatz muss regelmäßig auf Risiken untersucht werden. Daher sollten Mitarbeiter ihren Chef regelmäßig über die Entwicklung des Homeoffices informieren und ihn auffordern, gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz vor Unfällen zu ergreifen. Abschließend bleibt festzuhalten: Ein Homeoffice birgt neben viel Freiheit und Flexibilität auch seine Gefahren – daher ist es wichtig, dass Mitarbeiter und Arbeitgeber gleichermaßen für den Schutz vor Unfällen sensibilisiert sind und die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Nur so lassen sich schwerere Verletzung oder gar größere Schadenssummen vermeiden!

Fazit: Warum ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Homeoffice zu kennen und zu berücksichtigen?

Ein Homeoffice ist eine sehr bequeme Art, von zu Hause aus zu arbeiten. Es bietet den Mitarbeitern nicht nur mehr Flexibilität und Mobilität, sondern kann auch Kosten sparen. Allerdings gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen, die berücksichtigt werden müssen, um ein rechtskonformes Homeoffice zu betreiben. Es ist für Unternehmen unerlässlich, die rechtlichen Bestimmungen für das Homeoffice vollständig zu verstehen und einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen sowie die Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Mitarbeiter sollten in Bezug auf ihre Rechte im Homeoffice informiert und über die notwendigen Verpflichtungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Homeoffice aufgeklärt werden. Der Arbeitgeber hat außerdem die Verantwortung, die Arbeitsbedingungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Als Fazit kann festgestellt werden, dass es unerlässlich ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Homeoffice vollständig zu verstehen und einzuhalten. Durch die Beachtung dieser Regeln können Unannehmlichkeiten vermieden werden und beide Parteien können sicher sein, dass alles legal ist. Es ist daher wichtig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter offene Kommunikation pflegen und den rechtlichen Anforderungen entsprechen. So können Unternehmen effiziente Arbeitsabläufe erreichen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Parteien fair behandelt werden.

Tags: ArbeitnehmerDatenschutzDatenschutzrechtE-MailEntwicklungHaftungInformationMailPersonenbezogene DatenSicherheit

Beliebte Beträge

Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!

Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!
22. Juli 2019

Das Thema WLAN beschäftigt Menschen auch im Urlaub und somit auch Gerichte, wenn sich über Minderungen des Reisepreises gestritten wird....

Mehr lesenDetails

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was Sie im Bereich IT, Software und Esports wissen müssen

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
22. September 2023

Einleitung: Warum der richtige Vertragstyp entscheidend ist In der Welt der Verträge gibt es viele Grauzonen, die oft zu Verwirrung...

Mehr lesenDetails

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?
13. Juni 2024

In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Mandanten Opfer von Überweisungsbetrug geworden sind und auf gefälschte Rechnungen mit...

Mehr lesenDetails

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen
30. Januar 2024

Als Rechtsanwalt, der sich üblicherweise auf konkrete Rechtsfragen in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert, widme ich mich in...

Mehr lesenDetails

Der ‚Letter of Intent‘ entmystifiziert: Der Unterschied zwischen LOI und MOU

Der ‚Letter of Intent‘ entmystifiziert: Der Unterschied zwischen LOI und MOU
22. Juni 2023

Ein "Letter of Intent" (LOI) oder ein "Memorandum of Understanding" (MOU)? Diese Begriffe haben wir alle schon einmal gehört, aber...

Mehr lesenDetails

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.
29. Dezember 2022

Welche Gesetze sollte man beachten, um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen? In Deutschland ist das Urheberrecht durch ein komplexes Thema....

Mehr lesenDetails

Die 5 Auslegungsregeln für Verträge, die jeder kennen sollte!

Die 5 Auslegungsregeln für Verträge, die jeder kennen sollte!
5. Januar 2023

Regel Nr. 1: Zweifel sollten immer zu Lasten des Verwenders gehen Die erste der fünf Auslegungsregeln, die jeder kennen sollte,...

Mehr lesenDetails

Wann kommt endlich der BGH in Sachen FernUSG und Coaching-Verträge zum Zug?

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
6. September 2024

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (OLG Stuttgart, Urteil v. 01.08.2024 - 4 U 101/24) einen Coaching-Vertrag wegen...

Mehr lesenDetails

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!
28. Juli 2023

In der heutigen digitalen Welt stolpern wir oft über den Begriff "IT/IP" (Informationstechnologie/Intellectual Property). Dieser Begriff bezieht sich auf das...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 9 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 9 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Rechtliche Fallstricke für Influencer: Was bei kritischen Äußerungen über Unternehmen zu beachten ist
Rechtliche Fallstricke für Influencer: Was bei kritischen Äußerungen über Unternehmen zu beachten ist
Rechtsberatung für Agenturen
Rechtsberatung für Agenturen
Gefälschte Rechnungen & falsche IBAN: So schützt du dich vor Überweisungsbetrug
Gefälschte Rechnungen & falsche IBAN: So schützt du dich vor Überweisungsbetrug
Escrow-Vereinbarung

Escrow-Vereinbarung

15. Oktober 2024

Eine Escrow-Vereinbarung ist ein vertragliches Instrument, das insbesondere in der IT-Branche häufig Anwendung findet. Es dient dazu, die Interessen von...

Mehr lesenDetails
Löschkonzept

Abnahme

10. November 2024
Medienstaatsvertrag

Medienstaatsvertrag

26. Juni 2023
Gewerbeordnung (GewO)

Gewerbeordnung (GewO)

1. Juli 2023
d05f2367 adba 436f b9f9 b77892754071 202725299

Sittenwidrigkeit

29. März 2025

Podcast Folgen

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

This informative podcast offers a comprehensive insight into the legal challenges faced by start-ups when expanding internationally. The experienced lawyer...

Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

In the final episode of the first season of the ITmedialaw.com podcast, we take a look at the future of...

86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024

In this personal and engaging episode, the experienced IT and media lawyer delves deep into the gray area of his...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung