• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw > Sonstiges > Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man bei einem Homeoffice beachten?

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss man bei einem Homeoffice beachten?

11. Januar 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 12 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
video conference gae1e4f0dd 1920
Wichtigste Punkte
  • Das Homeoffice ermöglicht Flexibilität und ist in der COVID-19-Pandemie weit verbreitet.
  • Arbeitnehmer im Homeoffice haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Mutter- sowie Elternschutz.
  • Das Arbeitszeitgesetz definiert maximale Arbeitszeiten von 48 Stunden pro Woche.
  • Datenschutzanforderungen nach DSGVO müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten berücksichtigt werden.
  • Das Unternehmen hat Verantwortung für Informationssicherheit und Schulung der Mitarbeiter im Homeoffice.
  • Unfälle im Homeoffice sind durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt, solange diese im Arbeitskontext passieren.
  • Regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen ist notwendig, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Einleitung: Was ist Homeoffice und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung: Was ist Homeoffice und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?
2. Arbeitszeitgesetz und Homeoffice: Welche Regelungen gibt es bei der Arbeitszeitgestaltung im Homeoffice?
3. Datenschutzrecht: Welche Pflichten sind zur Einhaltung des Datenschutzes erforderlich?
4. Verschwiegenheit: Informationssicherheit im Homeoffice?
5. Unfall im Homeoffice und die gesetzliche Unfallversicherung
6. Fazit: Warum ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Homeoffice zu kennen und zu berücksichtigen?
6.1. Author: Marian Härtel

Im Zuge der COVID-19-Pandemie wird das Homeoffice für immer mehr Menschen zur Realität. Dabei handelt es sich um die Arbeit von zu Hause aus, die entweder auf freiwilliger Basis oder auf Anordnung des Arbeitgebers erfolgt. Vor allem letzteres ist in Zeiten des Lockdowns eine weit verbreitete Praxis. Doch was genau ist Homeoffice und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dabei beachtet werden? Homeoffice ist die Arbeit von zu Hause aus, die entweder auf freiwilliger Basis oder auf Anordnung des Arbeitgebers erfolgt. Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen sich für ein Homeoffice entscheiden. Manche möchten dadurch ihre Work-Life-Balance verbessern, andere haben familiäre Verpflichtungen oder wohnen in ländlichen Gebieten, wo der Arbeitsplatzwechsel mit hohen Kosten und Zeitaufwand verbunden wäre. In Zeiten der COVID-19-Pandemie ist Homeoffice jedoch oft die einzige Möglichkeit, weiterhin produktiv zu sein und den Kontakt zu anderen Menschen so weit wie möglich zu vermeiden. Das Homeoffice birgt jedoch sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einige rechtliche Risiken. Diese betreffen vor allem die Haftung bei Unfällen, den Schutz der Betriebsgeheimnisse sowie die Erstattung von Aufwendungen für die Einrichtung des Homeoffices. Um diese Risiken abzudecken, ist es wichtig, sorgfältig zu planen und die rechtlichen Rahmenbedingungen genauestens zu beachten. Arbeitnehmer haben beim Homeoffice in erster Linie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf Mutterschutz und Elternzeit. Darüber hinaus besteht ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch. Auch wenn dieser Urlaub in der Regel nicht angetreten werden kann, so steht er dem Arbeitnehmer dennoch zu. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Urlaub zu bezahlen. In Bezug auf die Haftung für Unfälle beim Homeoffice gelten die gleichen Regeln wie am regulären Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber grundsätzlich haftbar ist, sofern ein Unfall im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes passiert. Beim Schutz der Betriebsgeheimnisse gilt grundsätzlich, dass diese auch außerhalb des Betriebsgeländes geschützt werden müssen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Zugang zu den Informationen erhalten.

Arbeitszeitgesetz und Homeoffice: Welche Regelungen gibt es bei der Arbeitszeitgestaltung im Homeoffice?

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Grundlagen, wann und wie lange Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten dürfen. In der Regel sind 48 Stunden pro Woche und acht Stunden am Tag als Arbeitszeit maximal erlaubt. Das Gleiche gilt für eine 5-Tage-Woche: Acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche sind die Obergrenzen. Zusätzlich ist es wichtig, dass in den Arbeitsvertrag klar festgelegt ist, welche Art von Arbeit erledigt werden soll, um ein Missbrauch der Situation zu verhindern. Es ist auch wichtig, dass jeder Mitarbeiter im Homeoffice die gleichen Möglichkeiten hat, Pausen oder Urlaub zu nehmen. Es muss also unbedingt sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter auch im Homeoffice in den Genuss von mindestens 11-stündigen Ruhepausen kommen und nach sechs Tagen Arbeit einen Tag frei bekommen. Außerdem ist es wichtig, dass alle Dokumentationen der geleisteten Arbeit vollständig und ordnungsgemäß erfasst werden. Zusätzlich müssen Unternehmen bestimmte Standards einhalten, um für ihre Homeoffice-Mitarbeiter eine angemessene Arbeitssituation zu schaffen. So müssen Unternehmen beispielsweise ergonomische Einrichtungsgegenstände bereitstellen oder geeignete Schulungsmaterialien zur Verfügung stellen, damit die Mitarbeiter auf dem neuesten Stand bleiben können. Damit soll verhindert werden, dass die Mitarbeiter übermäßig belastet oder vernachlässigt werden. Ein weiteres Thema im Rahmen des Homeoffice ist die Kontrolle der Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer. Unternehmen haben aber nur begrenzte Möglichkeiten diese Kontrolle auszuüben, da es nicht legal ist private Geräte der Mitarbeiter zu überwachen. Wenn Unternehmen Kontrolle üben möchten sollten sie daher versuchen sensible Daten mit speziell geschützten Programmen oder Cloud Services zu schützen oder besondere Sicherheitsregeln zur Verwendung privater Geräte festlegen und den Mitarbeitern bekannt machen. In jedem Fall muss aber alles was an Regelverletzung festgestellt wird streng geahndet werden, um klarzustellen welche Leistung oder Erwartungshaltung an ihre Homeoffice-Mitarbeiter gestellt wird. Nur so kann eine reibungslose Zusammenarbeit unter Berücksichtigung aller rechtlichen Rahmenbedingung gesichert werden.

Datenschutzrecht: Welche Pflichten sind zur Einhaltung des Datenschutzes erforderlich?

Werden personenbezogene Daten im Rahmen des Homeoffice bearbeitet, so sind die datenschutzrechtlichen Pflichten gemäß DSGVO und nationalem Datenschutzrecht zu beachten. Dazu gehört insbesondere die Pflicht, ein datenschutzkonformes Verfahren für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten zu erstellen. Zu den personenbezogenen Daten zählen beispielsweise Namen, Adressen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern. Die Einhaltung des Datenschutzes ist für Unternehmen unerlässlich, da sie ansonsten mit hohen Bußgeldern rechnen müssen. In den meisten Fällen ist es ausreichend, ein geeignetes Sicherheitskonzept zu erstellen und dieses konsequent umzusetzen. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung von Passwörtern oder der Verschlüsselung von Daten erfolgen. Auch die Bereitstellung von Schulungsmaterialien für die Mitarbeiter zum Thema Datenschutz kann helfen, die Pflichten einzuhalten.

Verschwiegenheit: Informationssicherheit im Homeoffice?

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den man beim Homeoffice beachten muss, ist die Informationssicherheit. Denn auch im Homeoffice gibt es einige Regeln und Richtlinien, an die man sich halten muss, um sicherzustellen, dass keine sensiblen Daten in die falschen Hände geraten. Zu diesem Thema gibt es einige wichtige Punkte, die man beachten sollte:

1. Zugang zu sensiblen Daten: Wer hat Zugang zu welchen Daten?

2. Sichere Verwahrung von Daten: Wie werden Daten gespeichert und geschützt?

3. Zugriffskontrolle: Welche Zugriffsrechte haben Mitarbeiter/innen?

4. Unternehmensinterne Kommunikation: Welche Richtlinien gibt es für die interne Kommunikation?

5. Schulung der Mitarbeiter/innen: Wie werden Mitarbeiter/innen über Informationssicherheit aufgeklärt?

All diese Punkte sind wichtig, um sicherzustellen, dass im Homeoffice keine Sicherheitslücken entstehen und datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Unfall im Homeoffice und die gesetzliche Unfallversicherung

Ein Unfall im Homeoffice ist leider keine Seltenheit. Wer nicht aufpasst, kann schnell über das Ziel hinausschießen und eine schmerzhafte Verletzung erleiden. Daher ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um sich bestmöglich vor Unfällen zu schützen. Grundsätzlich gilt: Alle Beschäftigten in Deutschland haben Anspruch auf eine gesetzliche Unfallversicherung. Die Versicherung greift bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die im Zusammenhang mit dem Homeoffice stehen. Auch bei Schäden, die durch den Einsatz von Geräten entstehen, sind Sie abgesichert – solange diese im Rahmen der beruflichen Tätigkeit genutzt werden. Jedoch ist es ratsam, noch weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen: Schließlich kann man nie ganz sicher sein, ob ein Unfall im Homeoffice nicht doch auf einen Mangel an Hygiene oder Sicherheitsmaßnahmen zurückzuführen ist. In solchen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Umso wichtiger ist es also, vorab Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen zu ergreifen – insbesondere bei Gefahrenquellen wie Elektrogeräten oder Treppenstufen! Auch vom Arbeitgeber erwarten Beschäftigte meistens einen angemessenen Schutz vor Unfällen: So muss beispielsweise ein passender Arbeitsschutz angelegt werden und der Arbeitsplatz muss regelmäßig auf Risiken untersucht werden. Daher sollten Mitarbeiter ihren Chef regelmäßig über die Entwicklung des Homeoffices informieren und ihn auffordern, gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz vor Unfällen zu ergreifen. Abschließend bleibt festzuhalten: Ein Homeoffice birgt neben viel Freiheit und Flexibilität auch seine Gefahren – daher ist es wichtig, dass Mitarbeiter und Arbeitgeber gleichermaßen für den Schutz vor Unfällen sensibilisiert sind und die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Nur so lassen sich schwerere Verletzung oder gar größere Schadenssummen vermeiden!

Fazit: Warum ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Homeoffice zu kennen und zu berücksichtigen?

Ein Homeoffice ist eine sehr bequeme Art, von zu Hause aus zu arbeiten. Es bietet den Mitarbeitern nicht nur mehr Flexibilität und Mobilität, sondern kann auch Kosten sparen. Allerdings gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen, die berücksichtigt werden müssen, um ein rechtskonformes Homeoffice zu betreiben. Es ist für Unternehmen unerlässlich, die rechtlichen Bestimmungen für das Homeoffice vollständig zu verstehen und einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen sowie die Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Mitarbeiter sollten in Bezug auf ihre Rechte im Homeoffice informiert und über die notwendigen Verpflichtungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Homeoffice aufgeklärt werden. Der Arbeitgeber hat außerdem die Verantwortung, die Arbeitsbedingungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Als Fazit kann festgestellt werden, dass es unerlässlich ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Homeoffice vollständig zu verstehen und einzuhalten. Durch die Beachtung dieser Regeln können Unannehmlichkeiten vermieden werden und beide Parteien können sicher sein, dass alles legal ist. Es ist daher wichtig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter offene Kommunikation pflegen und den rechtlichen Anforderungen entsprechen. So können Unternehmen effiziente Arbeitsabläufe erreichen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Parteien fair behandelt werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ArbeitnehmerDatenschutzDatenschutzrechtE-MailEntwicklungHaftungInformationMailPersonenbezogene DatenSicherheit

Weitere spannende Blogposts

Artikelreihe: Rechtsprobleme rund um Esport als Verein

Artikelreihe: Rechtsprobleme rund um Esport als Verein
26. November 2018

In einer Meldung von letzten Freitag vom Hamburger Sportbund Sollte in einem Sportverein eine E-Sports Abteilung im ideellen Bereich und...

Mehr lesenDetails

Rechtsanwalt Härtel im Metaverse – also irgendwie: Der Chatbot

Rechtsanwalt Härtel im Metaverse – also irgendwie: Der Chatbot
12. Januar 2023

KI sind aktuell ja in aller Munde. Und alles technisch interessierter Rechtsanwalt, der selber ein IT-Nerd ist und vor allem...

Mehr lesenDetails

BGH macht Verkäufer das Tricksen madig

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
1. Juli 2019

Der BGH hat eine Entscheidung zum Kaufrecht getroffen, das zwar eigentlich den Kauf einer Eigentumswohnung betrifft, in Wirklichkeit jedoch einen...

Mehr lesenDetails

Neuer Entwurf der ePrivacy Verordnung der EU verfügbar

Neuer Entwurf der ePrivacy Verordnung der EU verfügbar
31. Oktober 2019

Die ePrivacy-Verordnung der EU sollte eigentlich zusammen mit der DSGVO im letzten Jahr verabschieden werden, aber unendliche Debatten verzögern diese...

Mehr lesenDetails

EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz

EuGH-Urteile stärken Datenschutz: Wichtige Klarstellungen bei Haftung und Schadensersatz
15. Dezember 2023

Die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Verfahren Natsionalna agentsia za prihotide (C-340/21) und Gemeinde Ummendorf (C-456/22) setzen...

Mehr lesenDetails

Sind die Ergebnisse von KI-Generatoren überhaupt schützbar?

Sind die Ergebnisse von KI-Generatoren überhaupt schützbar?
2. März 2023

Künstliche Intelligenz (KI) wird immer besser darin, Inhalte wie Texte, Bilder oder Musik zu generieren. Aber wer besitzt eigentlich die...

Mehr lesenDetails

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I
27. November 2019

Zusammenfasung Der heute veröffentlichte Beschluss „Recht auf Vergessen I“, der ergänzt wird durch den Beschluss vom selben Tag „Recht auf...

Mehr lesenDetails

Simuliertes Glücksspiel führt nicht zur Indizierung eines Spieles

Simuliertes Glücksspiel führt nicht zur Indizierung eines Spieles
5. März 2020

Die Spiele-"Coin Master", "Coin Trip" und "Coin Kingdom" haben keine jugendgefährdende Wirkung im Sinne des Jugendschutzgesetzes, entschied die Bundesprüfstelle für...

Mehr lesenDetails

Esport Teams: Chance auf einen Investor?

Lassen sich Esport Teams bootstrappen?
22. Januar 2019

Gestern habe ich einen Artikel zum Thema Investoren und Sponsoren in Esport-Teams veröffentlicht. Wie zugesagt, möchte ich mich in folgenden...

Mehr lesenDetails
Handelsgeschäft

Handelsgeschäft

1. Juli 2023

Einleitung Der Begriff "Handelsgeschäft" wird sowohl in der Umgangssprache als auch im rechtlichen Kontext verwendet. In diesem Artikel werden wir...

Mehr lesenDetails
Warum eine Geschäftsordnung für Geschäftsführer in einer GmbH sinnvoll sein kann

Business Angel

25. Juni 2023
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

EuGH

25. Juni 2023
Vorratsgesellschaft

Personengesellschaft

25. Juni 2023
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (GmbH & Co. KGaA)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (GmbH & Co. KGaA)

16. Oktober 2024

Podcast Folgen

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024

In this captivating podcast episode, I dive deep into the world of legal challenges associated with innovative business models as...

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung