• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing: Do's and Don'ts für Startups

Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing

8. Oktober 2024
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing

Do's and Don'ts für Startups

8. Oktober 2024
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing: Do's and Don'ts für Startups

Das digitale Marketing bietet Startups vielfältige Möglichkeiten, ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben und ihre Zielgruppen effektiv zu erreichen. Allerdings birgt es auch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Fallstricke, die zu kostspieligen Abmahnungen führen können. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten wettbewerbsrechtlichen Aspekte, die Startups im digitalen Marketing beachten müssen, und gibt praktische Hinweise zur rechtssicheren Gestaltung von Online-Marketingmaßnahmen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtlicher Rahmen
2. Wesentliche wettbewerbsrechtliche Aspekte im digitalen Marketing
3. Besondere Herausforderungen für Startups
4. Praxistipps für Startups
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Digitales Marketing bietet Startups Möglichkeiten zur Werbung, birgt aber auch viele wettbewerbsrechtliche Risiken.
  • Das Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing wird durch das UWG sowie andere Gesetze wie DSGVO geregelt.
  • Eine klare Kennzeichnung von Werbung ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Irreführende Werbung ist verboten; alle Werbeaussagen müssen sachlich und nachprüfbar sein.
  • E-Mail-Marketing erfordert die Einwilligung der Empfänger und klare Kennzeichnungen.
  • Datenschutz nach DSGVO ist essenziell; Einwilligungen zur Datenverarbeitung müssen transparent sein.
  • Influencer-Marketing erfordert rechtliche Klarheit; Verträge sollten die gesetzlichen Anforderungen regeln.

Rechtlicher Rahmen

Das Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing wird primär durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Weitere relevante Rechtsquellen sind:

  • Telemediengesetz (TMG)
  • Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bzw. Medienstaatsvertrag (MStV)
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Preisangabenverordnung (PAngV)

Wesentliche wettbewerbsrechtliche Aspekte im digitalen Marketing

  1. Kennzeichnung von Werbung
    Eine der häufigsten Fehlerquellen im digitalen Marketing ist die mangelnde Kennzeichnung von Werbung. Nach § 5a Abs. 6 UWG muss der kommerzielle Zweck einer geschäftlichen Handlung erkennbar sein. Dies gilt insbesondere für:
    • Influencer-Marketing
    • Native Advertising
    • Sponsored Posts in sozialen Medien

Do: Kennzeichnen Sie Werbung klar und unmissverständlich, z.B. mit „Anzeige“ oder „Werbung“.
Don’t: Verstecken Sie Werbekennzeichnungen oder verwenden Sie unklare Begriffe wie „powered by“.

  1. Irreführende Werbung
    § 5 UWG verbietet irreführende geschäftliche Handlungen. Im digitalen Marketing ist besondere Vorsicht geboten bei:
    • Produktbeschreibungen und -versprechen
    • Preisangaben und Rabattaktionen
    • Kundenbewertungen und Testimonials

Do: Stellen Sie sicher, dass alle Werbeaussagen sachlich richtig und nachprüfbar sind.
Don’t: Übertreiben Sie nicht bei Produktversprechen und vermeiden Sie mehrdeutige Formulierungen.

  1. Vergleichende Werbung
    Vergleichende Werbung ist nach § 6 UWG unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, aber rechtlich heikel. Beachten Sie:
    • Der Vergleich muss objektiv und nachprüfbar sein
    • Er darf nicht irreführend oder herabsetzend sein
    • Nur wesentliche, relevante und repräsentative Eigenschaften dürfen verglichen werden

Do: Beschränken Sie sich auf sachliche, nachprüfbare Vergleiche.
Don’t: Vermeiden Sie pauschale Überlegenheitsbehauptungen oder die Herabsetzung von Wettbewerbern.

  1. E-Mail-Marketing
    Beim E-Mail-Marketing sind die strengen Vorgaben des § 7 UWG zu beachten:
    • Einwilligung des Empfängers erforderlich (Double-Opt-In)
    • Klare Kennzeichnung als Werbung
    • Angabe des Absenders und einer Möglichkeit zum Widerspruch

Do: Implementieren Sie ein rechtssicheres Double-Opt-In-Verfahren.
Don’t: Versenden Sie keine unaufgeforderten Werbe-E-Mails (Spam).

  1. Gewinnspiele und Preisausschreiben
    Gewinnspiele sind ein beliebtes Marketing-Instrument, unterliegen aber strengen rechtlichen Vorgaben:
    • Klare und vollständige Teilnahmebedingungen
    • Keine Koppelung der Teilnahme an einen Warenkauf
    • Beachtung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen

Do: Formulieren Sie transparente und faire Teilnahmebedingungen.
Don’t: Koppeln Sie die Gewinnspielteilnahme nicht an den Kauf von Produkten.

  1. Datenschutz im Marketing
    Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an den Datenschutz im Marketing:
    • Einwilligung zur Datenverarbeitung für Marketingzwecke
    • Transparente Information über die Datenverarbeitung
    • Beachtung der Betroffenenrechte (z.B. Recht auf Löschung)

Do: Implementieren Sie ein umfassendes Datenschutzkonzept für Ihre Marketingaktivitäten.
Don’t: Verwenden Sie keine personenbezogenen Daten für Marketingzwecke ohne rechtliche Grundlage.

  1. Influencer-Marketing
    Beim Influencer-Marketing sind besondere wettbewerbsrechtliche Aspekte zu beachten:
    • Klare Kennzeichnung der Werbung
    • Einhaltung der Impressumspflicht
    • Beachtung der Rechte Dritter (z.B. Bildrechte)

Do: Schließen Sie klare Verträge mit Influencern, die die rechtlichen Anforderungen regeln.
Don’t: Versuchen Sie nicht, bezahlte Kooperationen als authentische Empfehlungen zu tarnen.

Besondere Herausforderungen für Startups

  1. Begrenzte Ressourcen
    Viele Startups verfügen nicht über dedizierte Rechtsabteilungen oder umfangreiche Budgets für rechtliche Beratung.
  2. Schnelles Wachstum und Agilität
    Die Notwendigkeit, schnell zu agieren und zu skalieren, kann zu rechtlichen Risiken führen.
  3. Innovative Marketingansätze
    Neue, kreative Marketingmethoden können in rechtliches Neuland führen.
  4. Internationale Ausrichtung
    Viele Startups agieren von Anfang an international, was die Beachtung verschiedener Rechtsordnungen erfordert.

Praxistipps für Startups

  1. Rechtliche Grundkenntnisse aufbauen: Investieren Sie in Schulungen zu wettbewerbsrechtlichen Grundlagen für Ihr Marketingteam.
  2. Checklisten erstellen: Entwickeln Sie interne Checklisten für die rechtssichere Gestaltung von Marketingmaßnahmen.
  3. Vorlagen nutzen: Erstellen Sie rechtlich geprüfte Vorlagen für häufig verwendete Marketinginstrumente (z.B. Gewinnspiel-AGBs).
  4. Monitoring implementieren: Überwachen Sie regelmäßig Ihre Marketingaktivitäten auf rechtliche Konformität.
  5. Externe Expertise nutzen: Ziehen Sie bei komplexen Kampagnen oder neuen Marketingansätzen frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzu.
  6. Dokumentation: Dokumentieren Sie sorgfältig die rechtlichen Überlegungen und Entscheidungen bei Ihren Marketingaktivitäten.
  7. Branchenstandards beachten: Orientieren Sie sich an Best Practices und Leitlinien von Branchenverbänden.
  8. Fehlerkultur etablieren: Schaffen Sie eine Unternehmenskultur, in der rechtliche Bedenken offen angesprochen und konstruktiv bearbeitet werden können.

Die Beachtung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben im digitalen Marketing mag für Startups zunächst als zusätzliche Herausforderung erscheinen. Ein proaktiver und informierter Umgang mit dem Wettbewerbsrecht kann jedoch nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch zur Schaffung eines fairen Wettbewerbsumfelds beitragen, von dem letztlich alle Marktteilnehmer profitieren.

Durch die Implementierung rechtssicherer Marketingpraktiken können Startups nicht nur kostspielige Abmahnungen vermeiden, sondern auch Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern aufbauen. Ein ethisches und rechtskonformes Marketing kann somit zu einem wichtigen Differenzierungsmerkmal und Wettbewerbsvorteil werden.

Angesichts der Komplexität des Wettbewerbsrechts und der sich ständig weiterentwickelnden digitalen Marketinglandschaft ist es für Startups ratsam, bei der Planung und Durchführung von Marketingkampagnen regelmäßig rechtliche Expertise einzuholen. Ein auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, Marketingstrategien rechtssicher zu gestalten und potenzielle Fallstricke frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AdvertisingBeratungDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDSGVOE-MailEntscheidungenGesetz gegen den unlauteren WettbewerbImpressumspflichtInfluencerInformationMailMarketingMarktteilnehmerRechtRechtsanwaltSpamStartupsUWGVerträgeWachstumWerbungWettbewerbWettbewerbsrechtWettbewerbsvorteil

Weitere spannende Blogposts

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern
13. Dezember 2022

Einführung: Warum sind Esport-Teams gegenüber Haftungsrisiken von selbstständigen Spielern anfällig? Esport-Teams sind einem hohen Risiko ausgesetzt, wenn sie mit scheinselbstständigen...

Mehr lesenDetails

#ad als Hashtag für Werbung nicht ausreichend!

#ad als Hashtag für Werbung nicht ausreichend!
25. Januar 2019

Passend zu den Influencer-Urteilen aus Berlin, schließt sich das Landgericht Heilbronn mit einer weiteren Klarstellung an. Zwei Punkte sind dabei...

Mehr lesenDetails

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
26. März 2021

Der EuGH hat entschieden, dass das EUIPO ein Geschmacksmuster eines Bausteins des LEGO-Spielbaukastens zu Unrecht für nichtig erklärt habe. Lego...

Mehr lesenDetails

Esport: Wie lange kann ein Spielervertrag laufen?

Esport: Wie lange kann ein Spielervertrag laufen?
27. Dezember 2019

Im Zusammenhang mit den Fragen zu Ablösesummen oder Talentförderung fragen sich professionelle Teams oder Agenturen im Esport immer, wie lange...

Mehr lesenDetails

Mehr als 1500 Artikel auf dem Blog

Mehr als 1500 Artikel auf dem Blog
11. Dezember 2019

Inzwischen gibt es hier auf dem Blog mehr als 1500 Artikel zu den Themen IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und alles, was...

Mehr lesenDetails

Achtung bei Alexa im Unternehmen

Achtung bei Alexa im Unternehmen
9. Juli 2019

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat eine Gutachten erstellt, in dem er vor den Gefahren von Alexa (und andere ähnliche...

Mehr lesenDetails

Verdeckte Sachgründung: Ein unterschätztes Risiko für Startups

Verdeckte Sachgründung: Ein unterschätztes Risiko für Startups
3. November 2023

Als Rechtsanwalt begegne ich immer wieder Fällen, in denen Startups durch rechtliche Fallstricke unerwartet ins Straucheln geraten. Ein solcher Stolperstein,...

Mehr lesenDetails

OLG Köln zur Herausgabe von Kryptowährungen

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
16. Juli 2024

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (11 W 15/24) klargestellt, dass ein Schuldner bei der Herausgabe von treuhänderisch...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Gestaltung von API-Nutzungsvereinbarungen

Legal drafting of API usage agreements: Key issues for tech companies
12. Oktober 2024

APIs (Application Programming Interfaces) sind das Rückgrat der modernen digitalen Wirtschaft. Sie ermöglichen die nahtlose Integration von Diensten und Daten...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
Sonstiges

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Gewinnspiele sind eines der beliebtesten Marketinginstrumente im Internet. Influencer, E-Commerce-Shops, SaaS-Unternehmen oder Agenturen nutzen sie, um Reichweite zu erhöhen, Newsletter-Listen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026

Produkte

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

Mehr lesenDetails
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung