• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Fractionalized Digital Assets und ihre Position im deutschen und europäischen Aufsichtsrecht

Semi-Fungible Tokens (SFTs) im rechtlichen Kontext

19. März 2024
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

AI-Gesichter, Voice-Clones und Deepfakes in Werbung: Spielregeln nach EU-AI-Act und deutschem Recht

17. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Semi-Fungible Tokens (SFTs) im rechtlichen Kontext

19. März 2024
in Blockchain und Web 3 Recht, Recht und Computerspiele
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
nft g1f647d991 1280

Einleitung: Die Abgrenzung von SFTs zu NFTs

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung: Die Abgrenzung von SFTs zu NFTs
2. Rechtliche Aspekte bei SFTs
3. Fazit
3.1. Author: Marian Härtel

Als Rechtsanwalt, der sich auf die Beratung von Mandanten im Blockchain-Sektor spezialisiert hat, stehe ich regelmäßig vor der Herausforderung, innovative und komplexe digitale Vermögenswerte rechtlich zu bewerten und zu strukturieren. Aktuell berate ich eine Mandantin, die plant, semi-fungible Tokens (SFTs) in ihrem Geschäftsmodell zu implementieren. Diese Entscheidung unterstreicht die zunehmende Relevanz von SFTs in der digitalen Wirtschaft und bringt gleichzeitig spezifische rechtliche Überlegungen mit sich.

Wichtigste Punkte
  • SFTs sind eine Schnittstelle zwischen fungiblen und nicht-fungiblen Tokens, entscheidend für ihre rechtliche Bewertung.
  • Der Übergang von Fungibilität zu Nicht-Fungibilität muss klar definiert werden, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Verträge und AGB müssen spezifisch auf die Besonderheiten von SFTs zugeschnitten sein, einschließlich Haftungs- und Nutzerrechten.
  • Urheberrechtliche Aspekte sind wichtig, insbesondere Nutzungsrechte und Lizenzbedingungen bei der Umwandlung von Tokens.
  • Datenschutzbestimmungen sind unerlässlich für Plattformen, die in mehreren Jurisdiktionen agieren und persönliche Daten verarbeiten.
  • SFTs als neues Phänomen bieten rechtliche Herausforderungen, die eine umfassende Beratung erfordern.
  • Rechtsanwälte müssen spezifische rechtliche Lösungen für die Hybridnatur von SFTs entwickeln, um Risiken zu minimieren.

SFTs repräsentieren eine faszinierende Schnittstelle zwischen fungiblen und nicht-fungiblen Tokens. Während fungible Tokens wie Bitcoin oder Ethereum durch ihre gegenseitige Austauschbarkeit gekennzeichnet sind, wobei jede Einheit identisch und gleichwertig mit einer anderen ist, stehen NFTs für Einzigartigkeit und Nicht-Austauschbarkeit. Sie dienen oft als digitale Repräsentanten für Kunstwerke, Sammlerstücke oder andere einzigartige Objekte.

Die Besonderheit von SFTs liegt in ihrer Fähigkeit, zwischen diesen beiden Zuständen zu wechseln. Ursprünglich fungibel, können sie nach einem definierten Ereignis oder Zeitpunkt ihre Fungibilität verlieren und zu nicht-fungiblen Tokens werden. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist ein SFT, der als Ticket für ein Event dient: Bis zum Event ist der Token fungibel und austauschbar, nach dem Event wandelt er sich in ein einzigartiges, nicht-fungibles Erinnerungsstück.

Für meine Mandantin, die SFTs in ihrem Geschäft einsetzen möchte, ergeben sich daraus spezielle rechtliche Fragestellungen. Diese betreffen unter anderem die Vertragsgestaltung, die Definition des Übergangs von Fungibilität zu Nicht-Fungibilität und die Klärung urheberrechtlicher Aspekte. Es ist essentiell, diese Punkte präzise zu adressieren, um rechtliche Klarheit zu schaffen und das Potenzial von SFTs voll auszuschöpfen. Als Rechtsanwalt mit Erfahrung in der Blockchain-Branche ist es mein Ziel, meine Mandantin umfassend zu beraten und sicherzustellen, dass ihre Nutzung von SFTs sowohl innovativ als auch rechtlich abgesichert ist.

Rechtliche Aspekte bei SFTs

Semi-fungible Tokens (SFTs) stellen als Mischform zwischen fungiblen und nicht-fungiblen Tokens eine rechtliche Neuerung dar, zu der es bisher wenig Rechtsprechung und juristische Literatur gibt. Als Jurist kann man jedoch versuchen, etablierte rechtliche Aspekte auf diesen neuen Bereich zu übertragen und anzupassen, um rechtliche Sicherheit und Klarheit zu schaffen.

Bei der Gestaltung von Verträgen, die SFTs betreffen, ist es entscheidend, die einzigartigen Eigenschaften dieser Tokens zu berücksichtigen. Es muss klar definiert werden, wie und wann der Übergang von einem fungiblen zu einem nicht-fungiblen Zustand stattfindet. Dies ist insbesondere wichtig, um Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten über den Wert und die Austauschbarkeit des Tokens zu vermeiden. Die Vertragsparteien müssen eindeutig verstehen, unter welchen Bedingungen und zu welchem Zeitpunkt ein Token seine Fungibilität verliert. Dies erfordert eine präzise Formulierung und eine vorausschauende Vertragsgestaltung, die alle Eventualitäten berücksichtigt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Plattformen, die SFTs handeln oder ausgeben, müssen spezifisch auf die Besonderheiten dieser Tokens zugeschnitten sein. Dies umfasst Regelungen zur Handhabung des Übergangs von Fungibilität zu Nicht-Fungibilität, Haftungsfragen und die Rechte und Pflichten der Nutzer. Es ist wichtig, dass die AGB transparent und verständlich sind, um sicherzustellen, dass die Nutzer die Funktionsweise und die Besonderheiten der SFTs verstehen. Dies beinhaltet auch klare Regelungen zur Haftung bei Fehlfunktionen oder Missbrauch der Tokens sowie zur Verantwortlichkeit bei Verlust oder Diebstahl.

Da SFTs häufig im Zusammenhang mit digitalen Inhalten wie Kunstwerken, Musik oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken stehen, ist es wichtig, die urheberrechtlichen Aspekte in den Verträgen zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die Klärung von Nutzungsrechten, Lizenzbedingungen und der Übertragbarkeit dieser Rechte im Kontext der SFTs. Es muss eindeutig geregelt sein, welche Rechte der Erwerber eines SFTs erwirbt, insbesondere wenn der Token seinen Zustand ändert und von einem fungiblen zu einem nicht-fungiblen Token wird. Dies kann komplexe Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es um die Weiterveräußerung oder die Veränderung des digitalen Inhalts geht.

Beim Umgang mit SFTs müssen Datenschutzbestimmungen und Compliance-Anforderungen beachtet werden. Dies gilt insbesondere für Plattformen, die in mehreren Jurisdiktionen agieren. Die Einhaltung lokaler Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Regelungen zum Datenschutz, ist unerlässlich. Plattformen müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzrechte ihrer Nutzer respektieren und schützen, insbesondere im Hinblick auf die Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten. Dies kann eine Herausforderung darstellen, da die Blockchain-Technologie, auf der SFTs basieren, oft dezentralisiert und transparent ist, was zu Spannungen mit Datenschutzanforderungen führen kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass SFTs als neues Phänomen im Bereich der digitalen Vermögenswerte eine Reihe von rechtlichen Herausforderungen mit sich bringen. Diese reichen von der Vertragsgestaltung über urheberrechtliche Fragen bis hin zu Datenschutz und Compliance. Als Rechtsanwalt in diesem Bereich ist es mein Ziel, meine Mandanten umfassend zu beraten und sicherzustellen, dass ihre Nutzung von SFTs rechtlich abgesichert ist. Dies erfordert eine sorgfältige Analyse der bestehenden Rechtslage und die Anpassung etablierter rechtlicher Konzepte an die Besonderheiten von SFTs.

Fazit

Semi-fungible Tokens (SFTs) eröffnen ein neues Spektrum an Möglichkeiten im Bereich des digitalen Asset-Managements. Ihre einzigartige Natur, die eine Mischung aus fungiblen und nicht-fungiblen Eigenschaften darstellt, erfordert jedoch eine sorgfältige und spezialisierte rechtliche Betrachtung. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Vertragsgestaltung, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), des Urheberrechts und des Datenschutzes. Für Rechtsanwälte und Unternehmen, die in diesem innovativen Sektor tätig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, sich intensiv mit den spezifischen Herausforderungen und Chancen auseinanderzusetzen, die SFTs mit sich bringen, um effektive und rechtssichere Lösungen zu entwickeln.

Die Mischform von SFTs ist besonders spannend, da sie eine Brücke zwischen zwei bisher getrennten Asset-Kategorien schlägt. Diese Hybridnatur erfordert eine differenzierte Betrachtungsweise, um genau zu bestimmen, welche rechtlichen Regelungen notwendig und welche eventuell überflüssig sind. Es ist wichtig, ein tiefes Verständnis dafür zu entwickeln, wie sich die Eigenschaften der Tokens im Laufe ihrer Lebensdauer verändern und welche rechtlichen Implikationen diese Veränderungen mit sich bringen.

Ein interessanter Aspekt ist die Anwendung von SFTs in Blockchain-basierten Spielen. In diesem Kontext können SFTs oft unproblematisch sein, da viele Aspekte, wie die Darstellung und Funktion der Tokens, während des Kaufprozesses klar und transparent kommuniziert werden können. In solchen Fällen ist die rechtliche Komplexität möglicherweise geringer, da die Nutzer bereits im Vorfeld über die Eigenschaften und den Wert der Tokens informiert werden. Dies trägt dazu bei, Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Dennoch ist es wichtig, auch in solchen scheinbar unkomplizierten Fällen die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen. Dies umfasst die Einhaltung von Urheberrechten, die Klärung von Nutzungsbedingungen und die Sicherstellung des Datenschutzes. Auch wenn die Darstellung im Spiel klar und korrekt ist, müssen die zugrundeliegenden rechtlichen Aspekte sorgfältig abgewogen und geregelt werden, um sowohl den Entwicklern als auch den Nutzern Sicherheit zu bieten.

Abschließend lässt sich sagen, dass SFTs eine faszinierende Entwicklung im Bereich der digitalen Vermögenswerte darstellen. Sie bieten sowohl Herausforderungen als auch Chancen und erfordern eine angepasste, sorgfältige rechtliche Herangehensweise. Als Rechtsanwalt in diesem Bereich ist es mein Ziel, meine Mandanten umfassend zu beraten und zu unterstützen, um die Potenziale von SFTs voll auszuschöpfen und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAnalyseAnpassungBeratungBlockchainComplianceDatenschutzEntwicklungEthereumGesetzeHaftungRechtsanwaltRechtsprechungSicherheitTechnologieTokenVertragsgestaltung

Weitere spannende Blogposts

MiCAR – viel Lesestoff für Blockchain-Unternehmen

Standard-NFT und MiCAR
10. November 2022

Vermutlich die finale Fassung von MiCAR findet man aktuell hier. Dies ist wirklich viel Lesestoff und aktuell streiten sich zahlreiche...

Mehr lesenDetails

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister Ende Oktober in Kraft getreten.

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister Ende Oktober in Kraft getreten.
1. Dezember 2022

Die Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) konkretisiert die Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern nach dem am 10....

Mehr lesenDetails

Teilnahme am Gewinnspiel abhängig machen von Werbung?

Teilnahme am Gewinnspiel abhängig machen von Werbung?
27. August 2019

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat vor kurzem entschieden, dass in einem Fall, in dem die Teilnahme an einem Gewinnspiel...

Mehr lesenDetails

Schon einmal gehört? Cyber Resilence Act!

Schon einmal gehört? Cyber Resilence Act!
6. Januar 2023

Gerade Anbieter moderner Technologien und Produkte müssen bezüglich aktueller Rechtsprechung und der gesetzgeberischen Entwicklung in Europa immer auf dem neusten...

Mehr lesenDetails

DNS Resolver als TÄTER einer Urheberrechtsverletzung?

DNS Resolver als TÄTER einer Urheberrechtsverletzung?
6. März 2023

Das Landgericht Leipzig hat in seiner, mir leider auch sehr unangenehm bekannten, 5. Zivilkammer, ein Urteil in Sachen des DNS-Resolvers...

Mehr lesenDetails

Datenschutz ist Compliance – Bußgeldkatalog kommt?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
19. September 2019

Aktuell sehen viele, gerade auch Startups, wenn diese "Datenschutz" hören, nur den Umstand "Oh, ich muss noch auf den Generator...

Mehr lesenDetails

Erweiterte Analyse des EuGH-Urteils zur DSGVO und dessen Auswirkungen

Erweiterte Analyse des EuGH-Urteils zur DSGVO und dessen Auswirkungen
12. Dezember 2023

In eine früheren Beitrag auf meinem Blog itmedialaw.com habe ich bereits kurz das bedeutsame Urteil des EuGH vom 5. Dezember...

Mehr lesenDetails

Der Angemessenheitsbeschluss für Datentransfers in die USA ist da…

Der Angemessenheitsbeschluss für Datentransfers in die USA ist da…
10. Juli 2023

Alles neu, macht der Juli? Es dürfte viele geben, die die Neuigkeiten des Tages bereits vernommen haben. Richtig, es geht...

Mehr lesenDetails

Achtung: Schonfrist im Hinweisgeberschutzgesetz abgelaufen!

Achtung: Schonfrist im Hinweisgeberschutzgesetz abgelaufen!
18. Dezember 2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das seit dem 2. Juli 2023 in Kraft ist, hat eine neue Phase erreicht. Mit dem 17. Dezember...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

Podcastfolge

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

Mehr lesenDetails
Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025
d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung