• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Widerruf von Einwilligungen zur Videoveröffentlichung nur eingeschränkt möglich

Gute Nachrichten für Videoproduzenten?

28. August 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
video call ga33f95012 1920
Wichtigste Punkte
  • Das OLG Koblenz hat entschieden, dass Einwilligungen zur Videoveröffentlichung nur unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden können.
  • Der Kläger hatte für die Veröffentlichung auf YouTube eine Einwilligungserklärung unterschrieben.
  • Die Einwilligung war rechtlich bindend; ein Widerruf war nicht zulässig.
  • Die Datenverarbeitung fand im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung statt.
  • Das Urteil betont die Bedeutung von Vertrauen und Rechtssicherheit in Geschäftsbeziehungen.
  • Unternehmen sollten präzis formulierte Verträge und Einwilligungen nutzen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Ein Widerruf der Einwilligung ist nur unter strengen, im Vorfeld kommunizierten Voraussetzungen möglich.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung von Videos nur unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden kann. Das Urteil ist von zentraler Bedeutung für das Verständnis von Einwilligungserklärungen im digitalen Zeitalter.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund des Falls
2. Die Entscheidung des OLG Koblenz
3. Bedeutung für Geschäftsbeziehungen
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel

Hintergrund des Falls

Im vorliegenden Fall standen der Kläger und die Beklagte in einer geschäftlichen Beziehung. Die Beklagte veröffentlichte auf ihrem YouTube-Kanal mehrere Videos, die den Kläger bei verschiedenen Veranstaltungen als Referent und Teilnehmer zeigten. Der Kläger hatte dafür eine Einwilligungserklärung unterschrieben.

Später widerrief der Kläger seine Einwilligung und forderte die Löschung der Videos, was die Beklagte ablehnte. Daraufhin erhob der Kläger Klage.

Die Entscheidung des OLG Koblenz

Das OLG Koblenz entschied, dass dem Kläger kein Unterlassungsanspruch zusteht, da die Einwilligung wirksam erteilt wurde und ein Widerruf nicht zulässig ist. Die Einwilligungserklärung war rechtlich bindend und ein Widerruf wäre nur unter bestimmten Bedingungen möglich gewesen, die hier nicht vorlagen.

Zudem führte das Gericht aus, dass die Datenverarbeitung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung erfolgte und daher eine alternative Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO vorlag. Selbst bei einem wirksamen Widerruf wäre die Verarbeitung weiterhin zulässig gewesen.

Bedeutung für Geschäftsbeziehungen

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Vertrauen und Rechtssicherheit in Geschäftsbeziehungen. Einwilligungserklärungen sind ein wichtiges Instrument, um die Zusammenarbeit zwischen Geschäftspartnern zu regeln und Klarheit über die Nutzung von Bild- und Videomaterial zu schaffen.

Für Unternehmen ist es daher essenziell, auf präzise formulierte Verträge und Einwilligungserklärungen zu setzen. Nur so lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden und langfristige, vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen aufbauen.

Gleichzeitig müssen sich Geschäftspartner bewusst sein, dass eine erteilte Einwilligung nicht ohne weiteres widerrufen werden kann. Ein Widerruf ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, die im Vorfeld klar kommuniziert werden sollten.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Koblenz zeigt, dass eine Einwilligung zur Videoveröffentlichung bindend ist und nur unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden kann. Gerade in Geschäftsbeziehungen ist es daher wichtig, auf klare vertragliche Regelungen zu setzen und die Konsequenzen einer Einwilligung sorgfältig abzuwägen. Nur so lassen sich langfristig stabile und vertrauensvolle Partnerschaften aufbauen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DSGVOKlageKoblenzolgRechtssicherheitUnterlassungsanspruchUrteilVeranstaltungenVerträgeYouTube

Weitere spannende Blogposts

LG München: Affiliate Links müssen ausreichend kenntlich gemacht werden!

LG München: Affiliate Links müssen ausreichend kenntlich gemacht werden!
29. Juli 2019

Wichtiges Urteil Vor kurzem hatte das Oberlandesgericht ein hochinteressantes Urteil zur Frage der Kenntlichmachung von Affiliate-Links gefällt (siehe meinen Beitrag...

Mehr lesenDetails

BGH: Presseorgan darf unverlangt zugesendete Buchmanuskripte veröffentlichen

BGH: Presseorgan darf unverlangt zugesendete Buchmanuskripte veröffentlichen
30. April 2020

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Buchbeiträgen eines Bundestagsabgeordneten auf einem Internet-Nachrichtenportal zulässig war.Sachverhalt:Der Kläger war in den...

Mehr lesenDetails

Welche Rechtsform als Esport Team?

Welche Rechtsform als Esport Team?
12. Juni 2020

Welche Rechtsform sollte man anstreben, wenn man ein Esport-Team gründen oder professionalisieren möchte? Die Antwort darauf ist eigentlich ein klassisches...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zu Auslistungsbegehren gegenüber Google

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
11. April 2023

Der u.a. für Ansprüche nach der EU-Datenschutzgrundverordnung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat über die Frage zu entscheiden, unter welchen...

Mehr lesenDetails

Auch falsche Goldbarren dürfen auf Ebay verkauft werden

Ebay Kauf wegen Fehlfunktion am Handy?
14. August 2019

Das Thema Ebay ist inzwischen ein Sammelsurium für Gerichtsentscheidungen. Eine interessante Entscheidung kommt aktuell vom Amtsgericht Augsburg, das bezüglich einer...

Mehr lesenDetails

Cloudverträge für Startups

Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud
15. Oktober 2024

Für Startups bieten Cloud-Dienste enorme Vorteile in Bezug auf Skalierbarkeit, Kosteneffizienz und Flexibilität. Allerdings bringt die Nutzung von Cloud-Services auch...

Mehr lesenDetails

Mixer und Impressum sowie weitere Fragen

Mixer und Impressum sowie weitere Fragen
25. Oktober 2019

Aktuell hat Microsoft mit ihrer Streamingplattform Mixer einen regelrechten Kampf der Streaminggiganten begonnen, indem der Softwaregigant erst Ninja von Twitch...

Mehr lesenDetails

Verkauf von Gutscheinen über das Internet ist umsatzsteuerpflichtig

Esport Verein zur Förderung der Jugend?
20. Oktober 2020

Das FinanzgerichtMünster hat entschieden, dass der Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse über das Internet eine steuerbare Leistung an den Kunden...

Mehr lesenDetails

Sollte ein Softwareentwickler als Auftragnehmer seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren?

Sollte ein Softwareentwickler als Auftragnehmer seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren?
30. Mai 2023

Als ich heute Morgen meinen morgendlichen Scroll durch LinkedIn machte, stolperte ich über einige interessante Diskussionen und Reflexionen über Scrum...

Mehr lesenDetails
nda vorschau

NDA – Verschwiegenheitserklärung

25. Juni 2023

Einleitung In der Geschäftswelt ist es oft notwendig, vertrauliche Informationen mit Partnern, Kunden, Mitarbeitern oder anderen Parteien zu teilen. Um...

Mehr lesenDetails
Europäische Gesellschaft / Societas Europaea (SE)

Europäische Gesellschaft / Societas Europaea (SE)

1. Juli 2023
Verbraucherschutzgesetz

Verbraucherschutzgesetz

15. Oktober 2024
Nie, Nie, Nie einen Vertrag ohne Rechtsanwalt unterschreiben

Letter of Intent (LOI)

24. Juni 2023
Streitgenossenschaft / Streitgenosse / Streitverkündung

Streitgenossenschaft / Streitgenosse / Streitverkündung

16. Oktober 2024

Podcast Folgen

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Welcome to the third episode of our podcast "IT Media Law"! In this episode, we delve into the fascinating world...

Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

In the final episode of the first season of the ITmedialaw.com podcast, we take a look at the future of...

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

In this fascinating podcast episode, we take a deep dive into the world of artificial intelligence (AI) and its impact...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung