• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Rechtsberatung mit KI-Unterstützung: Anwaltsblog jetzt mit ChatGPT-4

Widerruf von Einwilligungen zur Videoveröffentlichung nur eingeschränkt möglich

28. August 2024
Legal Wiki statt blindem RAG

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Widerruf von Einwilligungen zur Videoveröffentlichung nur eingeschränkt möglich

Gute Nachrichten für Videoproduzenten?

28. August 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung von Videos nur unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden kann. Das Urteil ist von zentraler Bedeutung für das Verständnis von Einwilligungserklärungen im digitalen Zeitalter.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund des Falls
2. Die Entscheidung des OLG Koblenz
3. Bedeutung für Geschäftsbeziehungen
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Das OLG Koblenz hat entschieden, dass Einwilligungen zur Videoveröffentlichung nur unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden können.
  • Der Kläger hatte für die Veröffentlichung auf YouTube eine Einwilligungserklärung unterschrieben.
  • Die Einwilligung war rechtlich bindend; ein Widerruf war nicht zulässig.
  • Die Datenverarbeitung fand im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung statt.
  • Das Urteil betont die Bedeutung von Vertrauen und Rechtssicherheit in Geschäftsbeziehungen.
  • Unternehmen sollten präzis formulierte Verträge und Einwilligungen nutzen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Ein Widerruf der Einwilligung ist nur unter strengen, im Vorfeld kommunizierten Voraussetzungen möglich.

Hintergrund des Falls

Im vorliegenden Fall standen der Kläger und die Beklagte in einer geschäftlichen Beziehung. Die Beklagte veröffentlichte auf ihrem YouTube-Kanal mehrere Videos, die den Kläger bei verschiedenen Veranstaltungen als Referent und Teilnehmer zeigten. Der Kläger hatte dafür eine Einwilligungserklärung unterschrieben.

Später widerrief der Kläger seine Einwilligung und forderte die Löschung der Videos, was die Beklagte ablehnte. Daraufhin erhob der Kläger Klage.

Die Entscheidung des OLG Koblenz

Das OLG Koblenz entschied, dass dem Kläger kein Unterlassungsanspruch zusteht, da die Einwilligung wirksam erteilt wurde und ein Widerruf nicht zulässig ist. Die Einwilligungserklärung war rechtlich bindend und ein Widerruf wäre nur unter bestimmten Bedingungen möglich gewesen, die hier nicht vorlagen.

Zudem führte das Gericht aus, dass die Datenverarbeitung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung erfolgte und daher eine alternative Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO vorlag. Selbst bei einem wirksamen Widerruf wäre die Verarbeitung weiterhin zulässig gewesen.

Bedeutung für Geschäftsbeziehungen

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Vertrauen und Rechtssicherheit in Geschäftsbeziehungen. Einwilligungserklärungen sind ein wichtiges Instrument, um die Zusammenarbeit zwischen Geschäftspartnern zu regeln und Klarheit über die Nutzung von Bild- und Videomaterial zu schaffen.

Für Unternehmen ist es daher essenziell, auf präzise formulierte Verträge und Einwilligungserklärungen zu setzen. Nur so lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden und langfristige, vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen aufbauen.

Gleichzeitig müssen sich Geschäftspartner bewusst sein, dass eine erteilte Einwilligung nicht ohne weiteres widerrufen werden kann. Ein Widerruf ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, die im Vorfeld klar kommuniziert werden sollten.

Fazit

Die Entscheidung des OLG Koblenz zeigt, dass eine Einwilligung zur Videoveröffentlichung bindend ist und nur unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden kann. Gerade in Geschäftsbeziehungen ist es daher wichtig, auf klare vertragliche Regelungen zu setzen und die Konsequenzen einer Einwilligung sorgfältig abzuwägen. Nur so lassen sich langfristig stabile und vertrauensvolle Partnerschaften aufbauen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DSGVOKlageKoblenzolgRechtssicherheitUnterlassungsanspruchUrteilVeranstaltungenVerträgeYouTube

Weitere spannende Blogposts

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
13. Juni 2024

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software Über viele Jahre hinweg hatte ich die Gelegenheit, einen der bekanntesten Automationsbots für...

Mehr lesenDetails

Warum die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Influencer-Agenturen ein wichtiger Mehrwert ist

Warum die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Influencer-Agenturen ein wichtiger Mehrwert ist
14. März 2023

Rechtliche Sicherheit für Influencer-Agenturen Influencer-Agenturen müssen sich in der heutigen Zeit mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Dazu gehören...

Mehr lesenDetails

Glücksspiel vs. Skillgaming, ein kleiner Abriss

Glücksspiel vs. Skillgaming, ein kleiner Abriss
1. Juli 2019

Skillgaming? Gerade habe ich ein Gutachten zur Zulässigkeit von Skillgaming nach dem § 284 StGB und dem Glücksspielstaatsvertrag fertiggestellt, daher...

Mehr lesenDetails

Musterverfahren zur Werbung mit Kundenbewertungen

Musterverfahren zur Werbung mit Kundenbewertungen
15. Oktober 2023

Die Wettbewerbszentrale will die Frage der Aufschlüsselung durchschnittlicher Sternebewertung durch BGH klären lassen. Worum geht es? Das OLG Hamburg verlangt...

Mehr lesenDetails

Verwaltungsgericht Berlin rehabilitiert Jusprog – vorläufig

Verwaltungsgericht Berlin rehabilitiert Jusprog – vorläufig
29. August 2019

Eine aktuell gute Nachricht für Streamer und YouTuber sowie allen, die sich Jugendschutzfragen im Internet stellen müssen, vor allem im...

Mehr lesenDetails

Q&A: Rechtsfragen für Spieleentwickler

Q&A: Rechtsfragen für Spieleentwickler
11. Februar 2020

Neben E-Sport-Teams/Spielern, Streamer und Influencer betreue ich auch weiter Spieleentwickler bei der Prüfung und Erstellung von Publishingverträgen aber auch bzgl....

Mehr lesenDetails

Esports Europe: Ein Kommentar

Rückrufoption und weitere Chatmöglichkeiten
24. Februar 2020

Gerade erst wurde ein europäischer Dachverband im Esport gegründet. Dies soll mein Kommentar zu der Gründung und den Umständen sein....

Mehr lesenDetails

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand

Esport vs. Blockchain – Professionalisierung und Zukunft auf dem Prüfstand
30. Dezember 2021

Seit einiger Zeit bin ich nicht mehr dazu gekommen, regelmäßig Blogbeiträge zu schreiben. Der Grund dafür ist, dass ich in...

Mehr lesenDetails

UG (haftungsbeschränkt): Rechtsscheinhaftung!

UG (haftungsbeschränkt): Rechtsscheinhaftung!
18. Januar 2019

Von der Limited zur UG Nachdem ich gestern einen kurzen Ausflug zur Limited (Ltd.) gemacht habe, möchte ich heute auf...

Mehr lesenDetails
Legal Wiki statt blindem RAG
Sonstiges

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026

Die aktuelle Diskussion rund um Legal AI, Akten-Wikis und wissensbasierte Systeme zeigt sehr deutlich: Es geht längst nicht mehr nur...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode wird ein tiefgreifender Blick auf die Startup- und Innovationslandschaft in Deutschland und Europa geworfen. Die Diskussion...

Mehr lesenDetails
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung