Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung von Videos nur unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden kann. Das Urteil ist von zentraler Bedeutung für das Verständnis von Einwilligungserklärungen im digitalen Zeitalter.
Hintergrund des Falls
Im vorliegenden Fall standen der Kläger und die Beklagte in einer geschäftlichen Beziehung. Die Beklagte veröffentlichte auf ihrem YouTube-Kanal mehrere Videos, die den Kläger bei verschiedenen Veranstaltungen als Referent und Teilnehmer zeigten. Der Kläger hatte dafür eine Einwilligungserklärung unterschrieben.
Später widerrief der Kläger seine Einwilligung und forderte die Löschung der Videos, was die Beklagte ablehnte. Daraufhin erhob der Kläger Klage.
Die Entscheidung des OLG Koblenz
Das OLG Koblenz entschied, dass dem Kläger kein Unterlassungsanspruch zusteht, da die Einwilligung wirksam erteilt wurde und ein Widerruf nicht zulässig ist. Die Einwilligungserklärung war rechtlich bindend und ein Widerruf wäre nur unter bestimmten Bedingungen möglich gewesen, die hier nicht vorlagen.
Zudem führte das Gericht aus, dass die Datenverarbeitung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung erfolgte und daher eine alternative Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO vorlag. Selbst bei einem wirksamen Widerruf wäre die Verarbeitung weiterhin zulässig gewesen.
Bedeutung für Geschäftsbeziehungen
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Vertrauen und Rechtssicherheit in Geschäftsbeziehungen. Einwilligungserklärungen sind ein wichtiges Instrument, um die Zusammenarbeit zwischen Geschäftspartnern zu regeln und Klarheit über die Nutzung von Bild- und Videomaterial zu schaffen.
Für Unternehmen ist es daher essenziell, auf präzise formulierte Verträge und Einwilligungserklärungen zu setzen. Nur so lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden und langfristige, vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen aufbauen.
Gleichzeitig müssen sich Geschäftspartner bewusst sein, dass eine erteilte Einwilligung nicht ohne weiteres widerrufen werden kann. Ein Widerruf ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, die im Vorfeld klar kommuniziert werden sollten.
Fazit
Die Entscheidung des OLG Koblenz zeigt, dass eine Einwilligung zur Videoveröffentlichung bindend ist und nur unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden kann. Gerade in Geschäftsbeziehungen ist es daher wichtig, auf klare vertragliche Regelungen zu setzen und die Konsequenzen einer Einwilligung sorgfältig abzuwägen. Nur so lassen sich langfristig stabile und vertrauensvolle Partnerschaften aufbauen.