Eigentlich ist es ein alter Hut, ich weiß jedoch, dass es immer wieder zu Abmahnungen kommt, weil die Widerrufserklärung nicht ordentlich dargestellt wird.
Erfolg die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung lediglich als Fließtext und somit ohne Absätze und Formatierung, läuft man zum einen Gefahr, dass die Widerrufserklärung selber nicht wirksam sein könnte und somit ein Widerruf von potenziellen Käufern noch bis zur Grenze eines Verwirkungstatbestandes möglich ist. Zum anderen ist das Ganze auch durch Wettbewerber kostenpflichtig abmahnbar. Das Ganze ist bereits gerichtlich bestätigt und eine Verteidigung dagegen dürfte schwer sein. Der Grund ist, dass §246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB darauf Bezug nimmt, dass Informationspflichten über das Widerrufsrecht dadurch erfüllt werden, dass das Muster der Widerrufsbelehrung verwendet wird. Eben dieses Muster hat jedoch Zeilenumbrüche und Überschriften. Zudem ist die Vermutung einer Absicht, den Verbraucher daran zu hindern, seine Rechte wahrzunehmen, nicht völlig von der Hand zu weisen.
Bitte also keinen Fließtext ohne Absätze verwenden und Überschriften wie “Folgen des Widerrufs” nutzen. Gerade beim Handel auf eBay oder anderen Plattformen kann, durchaus unabsichtlich durch Copy und Paste, ein solcher unnötig teurer Fehler passieren.