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Widerrufserklärung ohne Zeilenumbrüche wettbewerbswidrig

28. Januar 2019
in Onlinehandel
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Eigentlich ist es ein alter Hut, ich weiß jedoch, dass es immer wieder zu Abmahnungen kommt, weil die Widerrufserklärung nicht ordentlich dargestellt wird.

Wichtigste Punkte
  • Widerrufsbelehrung muss klar und strukturiert sein, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Unzureichende Darstellung könnte zu unwirksamen Widerrufserklärungen führen.
  • Kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerber sind eine reale Gefahr.
  • Gerichtliche Bestätigungen machen Verteidigung gegen solche Abmahnungen schwierig.
  • §246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB erfordert ein bestimmtes Muster für Widerrufsbelehrungen.
  • Vermeiden Sie Fließtext; verwenden Sie Absätze und Überschriften.
  • Besonders bei eBay ist das Risiko von Fehlern durch Copy-Paste hoch.

Erfolg die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung lediglich als Fließtext und somit ohne Absätze und Formatierung, läuft man zum einen Gefahr, dass die Widerrufserklärung selber nicht wirksam sein könnte und somit ein Widerruf von potenziellen Käufern noch bis zur Grenze eines Verwirkungstatbestandes möglich ist. Zum anderen ist das Ganze auch durch Wettbewerber kostenpflichtig abmahnbar. Das Ganze ist bereits gerichtlich bestätigt und eine Verteidigung dagegen dürfte schwer sein. Der Grund ist, dass §246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB darauf Bezug nimmt, dass Informationspflichten über das Widerrufsrecht dadurch erfüllt werden, dass das Muster der Widerrufsbelehrung verwendet wird. Eben dieses Muster hat jedoch Zeilenumbrüche und Überschriften. Zudem ist die Vermutung einer Absicht, den Verbraucher daran zu hindern, seine Rechte wahrzunehmen, nicht völlig von der Hand zu weisen.

Bitte also keinen Fließtext ohne Absätze verwenden und Überschriften wie „Folgen des Widerrufs“ nutzen. Gerade beim Handel auf eBay oder anderen Plattformen kann, durchaus unabsichtlich durch Copy und Paste, ein solcher unnötig teurer Fehler passieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungEBayInformationVerbraucherWiderrufsbelehrung

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