• Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel
    • Glosse
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel
    • Glosse
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > Blockchain und Web 3 Recht > Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten

22. Dezember 2022
in Blockchain und Web 3 Recht, Onlinehandel
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
The Right of withdrawal - German text highlighted in neon green

The Right of withdrawal - German text highlighted in neon green

Wichtigste Punkte
  • Blockchain-Anbieter verkaufen häufig Tokens und NFTs, oft ohne die Einhaltung des deutschen Verbraucherschutzrechts.
  • Bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung können Käufer ihre Verträge langfristig widerrufen, auch nach 14 Tagen.
  • Unternehmen müssen Verbraucher laut EGBGB vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht informieren und ein Widerrufsformular bereitstellen.
  • Die nachvertraglichen Pflichten verlangen eine schriftliche Bestätigung des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger.
  • Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Finanzierungslücken und massenhaften Rückforderungen von Verbrauchern führen.
  • Rechtzeitige Beratung durch Experten ist wichtig, um existenzielle Probleme bei Verkaufsprozessen zu vermeiden.
  • Die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts endet spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.

Gerade Inhalte von Blockchain-Anbietern, seien es Coins diverser Art, Utility Token, Security Token oder NFT werden ja in aller Regel digital über das Internet verkauft. In den allermeisten Fällen, wird dabei aber nicht zwingendes deutsches Verbraucherschutzrecht eingehalten. Teilweise aus Unkenntnis, teilweise aus Ignoranz, teilweise aus Dummheit.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Vorvertragliche Hinweise
2. Nachvertragliche Pflichten
3. Die Folgen
4. Weitere Mängel

Den Anbietern ist jedoch selten klar, dass dies zu langfristigen Widerrufsmöglichkeiten der Käufer führen kann, unabhängig davon übrigens und das eventuell sogar unabhängig davon, ob die Coins bereits für Dienstleistungen genutzt wurden.

Eine der wichtigsten und wahrscheinlich auch gleichzeitig am häufigsten ignorierten Regelungen, betrifft das Widerrufsrecht.

Vorvertragliche Hinweise

Ein Unternehmen ist gemäß Art. 246a $ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB nämlich verpflichtet, Verbraucher über die Bedingungen und Fristen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu informieren sowie das Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Diese Informationen sind dem Verbraucher gemäß Art. 246a $ 4 EGBGB bereits vor Abgabe seiner Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen; bei einem Fernabsatzvertrag ist die Bereitstellung derart angepasster Information zwar formlos und angepasst möglich, die Informationen müssen aber größeren Suchaufwand auffindbar sein – etwa durch Darstellung der Widerrufsbelehrung nebst Formular im HTML-Text direkt auf Webseite des Anbieters oder unmittelbar per Verlinkung.

Nachvertragliche Pflichten

Was ebenfalls viele Anbieter vergessen, sind die nachvertraglichen Pflichten. Denn bei Fernabsatzverträgen ist der Anbieter nach § 312f Abs. 2 BGB verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch wenn mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Hier ist zwingend zu bedenken, dass ein weitere Hinweis auf einen Link NICHT ausreichend ist,  denn der Unternehmer muss dem Kunden die Widerrufsbelehrung in einer Form bereitstellen, die vom Unternehmer nachträglich nicht mehr verändert werden kann. Das ist beispielsweise in Form einer an eine E-Mail angehangene PDF-Datei denkbar. Natürlich könnte dieser dauerhafte Datenträger auch vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung dieser Vorgehensweise ist aber selten allzu pragmatisch und bürgt zahlreiche Beweisprobleme.

Die Folgen

Die Folgen können verheerend für Anbieter sein, denn wenn die Bedingungen nicht eingehalten wurden, beginnt die die Widerrufsfrist gemäß § 356 Abs. 3 BGB nicht zu laufen. Käufer von Token oder Coins, die sich eventuell geprellt fühlen, die über Wertverluste enttäuscht sind oder die eine sonstige Leistung nicht ausreichend erhalten, können also auch weit nach den bekannte 14 Tagen noch den Vertrag widerrufen und ihr Geld zurückverlangen. Daraus kann schnell eine gefährliche Finanzierungslücke für Anbieter entstehen, wenn diese Informationen bekannt werden und eine größere Gruppe Käufer sich entsprechend abspricht. Allerdings gibt es auch hier eine Frist. Diese findet sich in § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB. Das Widerrufsrecht erlöscht danach spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB genannten Zeitpunkt. Allzu lang sollte man sich also auch als Käufer nicht Zeit lassen. Da eine fehlerhafte (oder gar ganz fehlende Widerrufserklärung) auch zu Abmahnungen führen kann, sollten Anbieter schnellstmöglich eine Heilung der Situation in Erwägung ziehen, indem eine korrekte Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt wird.

Weitere Mängel

Es gibt noch weitere Mängel in Verkaufsprozessen, die oft gerade bei unerfahrenen Startups, ausländischen Unternehmern oder auch schlecht beratenen Anbietern auftreten und die im schlimmsten Fall zur massenweisen Rückabwicklung von Verkäufen führen können, ohne dass die Anbieter dies aktuell ahnen. In der Regel sind dies dann existenzielle Probleme. Auf die Mängel gehe ich aber in kommenden Artikel nächste Woche ein. Eine anwaltliche Beratung dürfte sich aber mindestens immer dann lohnen, wenn man nicht absolut professionelle System wie WooCommerce, Shopify etc. nutzt. Ich habe in diesen Fragen jahrelange Erfahrung und kann effektiv dazu beraten.

 

Tags: AbmahnungBeratungBlockchainDienstleistungDigitalE-MailFinanzierungInformationinternetMailSicherheitStartupsTestTokenVerbraucherVerbraucherschutzVerträgeWiderrufsbelehrung

Beliebte Beträge

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games
5. Dezember 2022

Einleitung Von der ersten Spielekonsole im Jahre 1972 bis hin zu Millionen von Spielen auf dem Smartphone hat sich in...

Mehr lesenDetails

B2B-Verträge: Link-Verweis auf AGB reicht aus

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
27. März 2023

Da ich viele Softwareverträge erstelle, stellt sich auch immer wieder die Frage, ob und wie AGB in derartige Verträge eingebunden...

Mehr lesenDetails

KI und Vertragsgeneratoren für AGB – Eine Chance für Standardverträge oder ein Risiko für Ihr Unternehmen?

KI und Vertragsgeneratoren für AGB – Eine Chance für Standardverträge oder ein Risiko für Ihr Unternehmen?
9. Mai 2023

KI und Vertragsgeneratoren – die Zukunft der AGB-Erstellung? In der heutigen digitalen Welt sind Künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Prozesse...

Mehr lesenDetails

Vorkasse-Zahlungen im Onlineshop: Achtung bei den eigenen AGB

AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!
4. Juni 2024

Als Rechtsanwalt für IT-Recht und Vertragsrecht erstelle ich regelmäßig AGB für verschiedene SaaS-Anbieter, Dienste und Onlineshops. Gerade bei Onlineshops fällt...

Mehr lesenDetails

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
18. August 2021

Einleitung In Deutschland versuchen sich Startups immer noch auf die klassische Weise zu finanzieren: Business Angel, Kapital von Friends &...

Mehr lesenDetails

Archive.org: Eintrag muss nach Unterlassungserklärung nicht entfernt werden

Wettbewerbsrecht
2. März 2023

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen zwei...

Mehr lesenDetails

Die rechtliche Einordnung von Smart Contracts

Die rechtliche Einordnung von Smart Contracts
21. Dezember 2022

Einleitung – Definition und Begriffsverständnis Smart Contracts sind eine Form von automatisierten Vereinbarungen, die immer häufiger in unterschiedlichen Branchen und...

Mehr lesenDetails

Smart Contracts, DeFi und KI: Innovative Geschäftsideen und ihre rechtlichen Herausforderungen im IT-Recht

Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Implementierung von Smart Contracts für Logistik-Startups
17. Oktober 2023

In einem kürzlich veröffentlichten LinkedIn-Beitrag wurde angekündigt, sich intensiver mit der Schnittstelle zwischen Smart Contracts, Dezentrale Finanzsysteme (DeFi) und Künstlicher...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz im Esport: Juristische Herausforderungen und Lösungen für Fanbindung, Spielverbesserung und Sponsoring

Künstliche Intelligenz im Esport: Juristische Herausforderungen und Lösungen für Fanbindung, Spielverbesserung und Sponsoring
9. Juni 2023

Einleitung Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat tiefgreifende Auswirkungen auf verschiedene Branchen, und der Esport ist keine Ausnahme....

Mehr lesenDetails
Bereicherungsrecht / Kondiktion

Bereicherungsrecht / Kondiktion

16. Oktober 2024

Definition und rechtliche Grundlagen: Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Schuldrechts und regelt die Rückabwicklung ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen. Es ist in...

Mehr lesenDetails
Term Sheet

Term Sheet

15. Oktober 2024
iStock 1405433207 scaled

Bilanz

10. November 2024
Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung

16. Oktober 2024
EUIPO Markenanmeldung folgen betrügerische Zahlungsaufforderungen

EUIPO

25. Juni 2023

Podcast Folgen

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung