• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Gesellschaftsrecht

Risiko einer GbR, die zu einer OHG wird

24. April 2019
in Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
hgb handelsgesetzbuch handelsrecht unternehmerlexikon
Wichtigste Punkte
  • Bei der Gründung einer GbR sind mindestens zwei Personen erforderlich, ohne schriftlichen Vertrag.
  • Juristische Folgen einer GbR sind begrenzt; Verpflichtungen müssen gemeinsam erfolgen.
  • Eine GbR kann automatisch zur OHG werden, sobald gewerbliche Tätigkeiten einen bestimmten Umfang erreichen.
  • Orientierungsgrößen für eine OHG sind: Umsatz über 250.000 Euro, mehr als fünf Mitarbeiter, 120.000 Euro Betriebsvermögen.
  • Die Beweislast für ein Kleingewerbe liegt beim Unternehmen selbst, was Risiken birgt.
  • In einer OHG hat jeder Gesellschafter Einzelvertretungsbefugnis, wodurch Haftungsrisiken entstehen.
  • Die OHG unterliegt der Einkommensteuer und erfordert umfangreiche Buchführung und Publizität.

Wie man beim regelmäßigen Lesen meiner Posts mitbekommt, gibt es mehr als genug Stolperfallen, in die man juristisch stürzen kann. Ein Thema, das ebenfalls viele nicht auf dem Radar haben, dürfte die Gründung einer GbR und die Wandlung in eine OHG sein.

Dies passiert schneller, als man denkt, es warn ein keiner, die Rechtsfolgen können aber fatal sein.

Was ist juristisch gesehen eine GbR? Nun. Schließen sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammen, entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dies passiert automatisch, ein schriftlicher Vertrag irgend einer Art ist dafür nicht nötig. Dies kann von einem gemeinsamen Urlaub bis hin zum Betrieb eines Esport-Teams oder eines gemeinsamen YouTube Kanals reichen. Weil das so einfach geht, sind die Rechtsfolgen aus einer GbR begrenzt. So kann beispielsweise eine Verpflichtung zulasten der GbR nur gemeinsam erfolgen. Eine Abänderungen dieser Vertretungsbefugnis muss dann in der Tat in einem GbR-Vertrag geregelt werden.

Oft bleibt es aber natürlich nicht bei der Absolvierung eines gemeinsamen Urlaubs oder kurzzeitigen Zweckes, für den man sich die Kosten teilt. Viele Internetprojekte werden – rein offiziell – durch GbR betrieben. Was viele nicht ahnen ist, dass eine GbR schneller, als vielen lieb ist, als OHG i.S. des Handelsgesetzbuches zu qualifizieren ist. Dies passiert automatisch, wenn ein Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewerblich tätig ist und diese gewerbliche Tätigkeit einen gewissen Umfang erreicht. Sobald also der Rahmen eines Kleingewerbes überschritten wird (bezogen auf den Umsatz und/oder die Organisationsstruktur) liegt ein Handelsgewerbe vor.

Das HGB und die Rechtsprechung kennt dazu auch Tatbestände:

(1) gewerbliche Tätigkeit (im Unterschied zu freiberuflicher Tätigkeit i.S. des § 18 Abs.1 Nr.1 EStG)

(2) ein bestimmter Umfang der Organisation, wobei Orientierungskriterien ein Umsatz von mehr als 250.000.00 Euro, mehr als fünf Beschäftigte sowie mehr 120.000,00 Verkehrswert des Betriebsvermögens sind.

Die Orientierungskriterien sind allerdings nicht in Stein gemeißelt und es kommt auf den Einzelfall an. Hinzukommt, dass die Beweislast, dass KEIN Handelsgewerbe vorliegt, stets beim Kleingewerbe liegt. Die Nachteile einer OHG können groß sein, den in einer OHG hat jeder Gesellschaft Einzelvertretungsbefugnis, kann also die anderen Gesellschafter gesamtschuldnerisch verpflichten. Kauft dieser, auch ohne Absprache, z.B. ein Firmenwagen, müssen die anderen Gesellschaft dafür haften. Als Personengesellschaft unterliegt die OHG zudem nicht niedrigeren Steuersätzen bei der Körperschaftsteuer, sondern der Einkommensteuer mit Spitzensteuersätzen. Dies kann schon ein erheblicher Unterschied sein. Zudem ergeben sich aus dem OHG-Dasein, umfangreichen Pflichten zur Buchführung und zur Publizität im Handelsregister und/oder bezüglich der Bilanzen. Auch die zahlreichen HGB-Pflichten, die Kaufleute treffen, wie die Pflicht zur sofortigen Prüfung von Lieferungen und vieles weiteres, geltend auch für die OHG. Insgesamt also ein enormes Haftungsrisiko. Die OHG kommt natürlich mit einer besseren Verkehrsgeltung und besserer Mitbestimmung einher, deren Umstände muss man sich aber bewusst sein.

Tags: BeweislastEsportHaftungHandelsregisterinternetRechtsprechungSchuldnerYouTube

Beliebte Beträge

Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB

Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB
14. Juni 2023

Unternehmenskäufe gehören zum Tagesgeschäft in der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Zwei Gestaltungsformen dominieren die Praxis: Asset Deal und Share Deal. Beide sind...

Mehr lesenDetails

CEO, Managing Director, President…Achtung bei Jobbezeichnungen

CEO, Managing Director, President…Achtung bei Jobbezeichnungen
28. April 2020

Durchkämmt man Businessportale wie LinkedIn oder auch Impressumsinhalte vieler Webseiten, findet man zahlreiche Berufsbezeichnungen wie CEO oder President. Aber welche...

Mehr lesenDetails

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
18. August 2021

Einleitung In Deutschland versuchen sich Startups immer noch auf die klassische Weise zu finanzieren: Business Angel, Kapital von Friends &...

Mehr lesenDetails

Kapitalerhöhung mit Agio: Schenkungsteuerliche Fallstricke und Lösungsansätze für Startups

Kapitalerhöhung mit Agio: Schenkungsteuerliche Fallstricke und Lösungsansätze für Startups
9. Oktober 2024

Als erfahrener Rechtsanwalt für IT-Recht, Gesellschaftsrecht und Medienrecht beobachte ich seit geraumer Zeit eine interessante Entwicklung im Bereich der Startupfinanzierungen....

Mehr lesenDetails

Doppelte Holdingstruktur: Sinnvoll für Startups?

shutterstock 1889907112 scaled
19. Juli 2024

Für Startups und junge Unternehmen stellt sich oft die Frage nach der optimalen Unternehmensstruktur. Eine Option, die viele Vorteile bieten...

Mehr lesenDetails

Verdeckte Sachgründung: Ein unterschätztes Risiko für Startups

Verdeckte Sachgründung: Ein unterschätztes Risiko für Startups
3. November 2023

Als Rechtsanwalt begegne ich immer wieder Fällen, in denen Startups durch rechtliche Fallstricke unerwartet ins Straucheln geraten. Ein solcher Stolperstein,...

Mehr lesenDetails

Ein Startup gründen: Welche Rechtsform ist die richtige für dich?

Ein Startup gründen: Welche Rechtsform ist die richtige für dich?
10. Januar 2023

Wenn du dich entschieden hast, ein Startup zu gründen, wirst du dir Gedanken über die richtige Rechtsform machen müssen. Je...

Mehr lesenDetails

Die Rolle des Aufsichtsrats in jungen Unternehmen – Wann und warum ein Aufsichtsrat sinnvoll sein kann

Begleitung bei der Gründung
11. März 2025

Der Aufsichtsrat stellt ein zentrales Organ der Unternehmensüberwachung dar, dessen Bedeutung insbesondere vor dem Hintergrund der Corporate Governance nicht zu...

Mehr lesenDetails

Still investieren: Typische und atypische stille Beteiligungen für Startups

Still investieren: Typische und atypische stille Beteiligungen für Startups
14. März 2023

Hinweis: Bevor Sie sich mit den Unterschieden zwischen typischen und atypischen stillen Beteiligungen beschäftigen, möchte ich darauf hinweisen, dass es...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Influencer - Vertragskonstellationen für Auszahlungen
Influencer – Vertragskonstellationen für Auszahlungen
Mandanten Akquirieren? Ich bevorzuge Vertrauensaufbau!
Mandanten Akquirieren? Ich bevorzuge Vertrauensaufbau!
Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Smart Contracts für Logistik-Startups
Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Smart Contracts für Logistik-Startups
Digitale-Dienste-Gesetz (DDigG)

Digitale-Dienste-Gesetz (DDigG)

9. November 2024

Grundlagen und Zielsetzung Das Digitale-Dienste-Gesetz trat am 14. Mai 2024 als nationale Umsetzung des europäischen Digital Services Act (DSA) in...

Mehr lesenDetails
Data Act

Data Act

9. November 2024
Cap Table

Cap Table

15. Oktober 2024
Auslegung von Verträgen

Auslegung von Verträgen

2. Juli 2023
geschäftsidee business doodle

Rechtsfragen für Startups: Ein umfassender Leitfaden zu Gründung, Life Cycle und Investments

13. Dezember 2024

Podcast Folgen

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Willkommen zur dritten Episode unseres Podcasts "IT Media Law"! In dieser Folge tauchen wir ein in die faszinierende Welt der...

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode des Podcasts "Der Unkonventionelle Anwalt" tauchen wir ein in die Welt eines Juristen, der die traditionellen...

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

In diesem spannenden 30-minütigen Podcast entschlüsselt Rechtsanwalt Marian Härtel die komplexe Welt des digitalen Rechts für Selbstständige, Startups und Solopreneure....

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung